Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Ja, hier ist genau hinzusehen, ob das tatsächlich noch so ist, um auch diesen Personengruppen einen problemloseren Ausstieg zu ermöglichen. Die Wege von den extremen Rändern zurück in die Mitte sind auf beiden Seiten zu betrachten und Hilfsangebote wo nötig und wo möglich zu stellen.

Bisher war es aber auch so – nicht immer, aber typischerweise –, dass den Opfern von linker Gewalt eher ein sie umfassendes System, welches unmittelbar Wissen und Hilfsangebote bereitstellen konnte, zur Verfügung stand.

Nehmen wir beispielsweise die Polizisten. Die Polizisten gehören zu einer Institution, die auch damit versehen ist, dass es Fürsorgepflichten von Vorgesetzten und etliches anderes gibt. Sie haben also um sich herum einen Apparat, der zur Verfügung steht, und es ist fraglich, ob im ersten Schritt weitere Angebote notwendig sind.

Das Innenministerium wird aber mit Sicherheit auch hier noch einmal genau hinsehen, ob das tatsächlich so ist und entsprechende Angebote zur Verfügung stehen, wenn Polizisten Opfer von linker Gewalt werden.

Anders ist das häufig bei Opfern von rechter Gewalt. Hier handelt es sich eher um Einzelpersonen, die in der Regel nicht über ein Netz von Hilfeleistungen verfügen, und die nicht in eine Institution eingebunden sind.

Zum Beispiel sind Asylbewerber und Migranten eher schwach in unserer Gesellschaft. Auch bei Menschen, die Sprachprobleme haben, ist eine andere Voraussetzung zu berücksichtigen. Das heißt, das weitere Hilfsangebot richtet sich gerade an Einzelpersonen, die meist von Anfang an keine starke Institution um sich haben.

Es handelt sich bei den Angeboten also keineswegs um Vorlieben bezüglich der politischen Ausrichtung von Tätern oder Opfern, sondern um deren jeweilige Rahmenbedingungen, die schlicht unterschiedlich sind.

Zum Abschluss: Auffällig ist Ihr Antrag – er wurde in ähnlicher Form gerade auf der Bundesebene gespielt – hier auf Landesebene zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie als Höckepartei vom Verfassungsschutz als Prüffall und in Teilen als Verdachtsfall eingestuft werden.

Teilen Ihrer Organisation werden verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeordnet, und in diese Zeitleiste ordnet sich die Infragestellung der Ausrichtung der Landeszentrale ein. Auffälliger geht es kaum.

Stärke der Demokratie, Stärke der angemessenen Umgangsformen im Kampf um die besten Ideen für unser Land und das gedeihliche Zusammenleben seiner Bürger sind das Kernanliegen der Landeszentrale.

Die Landeszentrale zielt dabei zentral und als Erstes auf den Erhalt unseres Staatswesens. Dabei klärt sie über Gefahren auf, unterbreitet Bildungsangebote und unterstützt beim Erwerb von Kompetenzen. Das macht sie sehr gut, und dafür danken wir ihr am besten von dieser Stelle aus noch einmal. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Walger-Demolsky.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle kennen Sätze, wie den aus Stegners Tweet: „man muss Positionen und Personal der Rechtspopulisten attackieren“.

Hier ist spätestens die politische Bildung gefragt, denn hier wird eine militaristische Sprache genutzt, die von jungen Menschen mit entsprechender Gesinnung handfest umgesetzt wird; die PKS ist da ziemlich eindeutig.

Zur Demokratie und insbesondere zur Teilhabe an Demokratie gehört, dass Kandidaten, deren Familie und deren Wohnungen oder Häuser unversehrt bleiben und dass nicht wie in Dortmund junge Männer mit Kapuzenjacken und Quarzhandschuhen die Teilnehmer des Infostandes bedrohen, der im Anschluss – wie in vielen anderen Fällen – nur noch für den Wertstoffhof geeignet ist.

Es gehört zur Demokratie, dass Parteien ungefährdet Parteitage abhalten können und ihre Mitglieder ohne Verletzungen zu solchen Versammlungen gelangen. Das ist in Deutschland nicht allgemeingültig. Sie kennen das so. Wir kennen das leider nicht so, und zwar insbesondere nicht in Nordrhein-Westfalen und insbesondere nicht in Köln.

Sehen Sie sich die Bilder an, wie ich angegriffen wurde und wie andere Kollegen angegriffen wurden.

Sehen Sie sich an, wie meinem Kollegen aus dem Bundestag in Hannover der Arm angebrochen wurde. Nein, selbst wir, die wir durch die Innenministerien unter gutem Schutz stehen, werden von politisch gerichteter Gewalt nicht nur bedroht, sondern sind davon auch betroffen.

Das Innenministerium habe ich in diesem Antrag nicht gemeint, sondern ich habe das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeint. Das Innenministerium macht meines Erachtens einen recht guten Job, Herr Minister, und deswegen hätte ich diese Landeszentrale für politische Bildung lieber in Ihrer Hand gesehen, ähnlich wie das auf der Bundesebene bei der Bundeszentrale für politische Bildung auch ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Damit sind wir am Schluss der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5, weil hier oben keine weiteren Wortmeldungen angemeldet wurden. – Das bleibt so; dann schließe ich die Aussprache.

Wie Sie wissen, haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 17/4802 federführend an den Hauptausschuss sowie mitberatend an den Innenausschuss zu überweisen. Die abschließende Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen oder sich enthalten? – Beides war nicht der Fall; dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

6 Fragestunde

Drucksache 17/4881

Mit Drucksache 17/4881 liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 31, 32 und 33 vor.

Ich rufe somit auf die

Mündliche Anfrage 31

des Herrn Abgeordneten Sven Wolf von der Fraktion der SPD auf:

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 16.01.2019 im Zusammenhang mit TOP 3 „Angriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum/Schwerer Übergriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum – Minister Biesenbach hat den Rechtsausschuss unvollständig und falsch informiert!?“ hat Minister Biesenbach (CDU) auf die von mir mündlich gestellten Fragen ausgeführt, dass es sich

nicht lohne, auf die Fragen einzugehen, weil der Vortrag reine „Stimmungsmache“ gewesen sei.

Die Fragen sollten noch einmal (schriftlich) eingereicht werden, sonst würde er auf das Protokoll der Sitzung warten. In der Sitzung des Rechtsausschusses selbst werde er die gestellten Fragen nicht beantworten.

In dem schriftlichen Bericht des Ministeriums der Justiz an den Rechtsausschuss (Vorlage

17/1563) finden sich Ausführungen zu einem schweren tätlichen Übergriff durch eine Schuldnerin auf eine Gerichtsvollzieherin bei ihrem Einsatz am 27.11.2017 in Dortmund. In diesem Bericht heißt es, dass es technische Gründe dafür gegeben habe, dass die Gerichtsvollzieherin, die am 27.11.2017 letztlich Opfer eines schweren tätlichen Übergriffs wurde, nicht, wie zugesagt, einfach und schnell Hilfe bei der Polizei anfordern konnte und erhalten hat.

Deshalb stelle ich heute folgende Fragen:

Erste Frage:

Erläutern Sie bitte detailliert, welcher Art die auf Seiten 4 und 5 Ihres Berichts an den Rechtsausschuss (Vorlage 17/1563) beschriebenen technischen Gründe waren?

Zweite Frage:

Wie lange hat es genau nach dem ersten vergeblichen telefonischen Hilferuf der Gerichtsvollzieherin gedauert, bis diese tatsächlich Hilfe von der Polizei vor Ort bei der Schuldnerin erhielt?

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entschieden hat und jeweils entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Frage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass die Mündliche Anfrage 31 von Herrn Minister Biesenbach beantwortet wird.

Ich schalte jetzt das Mikrofon ein, und wie Sie das kennen, bleibt es auch die ganze Zeit offen. – Bitte schön, Herr Minister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn Ihnen der Hintergrund der Anfragen bekannt sein dürfte, erlauben Sie mir doch an dieser Stelle ein paar einleitende Ausführungen.

Am 21. November 2018 habe ich im Rechtsausschuss ausgeführt, dass es vor der Durchführung des Zwangsvollstreckungsversuchs am 13. November in Bochum, bei dem es zu einem Übergriff auf die Gerichtsvollzieherin durch die Schuldnerin gekommen ist – jetzt wörtliches Zitat –, keine Anzeichen für eine mögliche Gefährdung – Ende des Zitats – gegeben hat.

Wie Sie wissen, hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass diese Aussage falsch ist. Dies ist zutiefst bedauerlich, und ich entschuldige mich auch dafür. Selbstverständlich sind Sie vollständig und richtig zu informieren. Ich denke, das steht für alle außer Frage.

Wie es zu der Aussage gekommen ist, konnten Sie dem Bericht der Landesregierung entnehmen. Das Hauptübel des vorliegenden Falles liegt darin begründet, dass die Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Bochum, wie unter dem 10. Dezember letzten Jahres schriftlich von ihr bestätigt, vor der Durchführung des Zwangsvollstreckungsversuchs am 13. November keine Hinweise für eine mögliche Gefährdung durch die Schuldnerin hatte, obwohl solche Hinweise ihren aus dem Justizbereich stammenden Auftraggebern in aktenmäßig dokumentierter Form vorlagen.

Dieser Umstand hat leider zur Verletzung einer Justizmitarbeiterin geführt, und ich will die Gelegenheit gerne noch einmal nutzen, dies ausdrücklich zu bedauern und ihr gute Genesungswünsche zu übermitteln.

Wir müssen uns daher fragen, welche Forderungen und welche Folgerungen wir aus dem festgestellten Informationsdefizit ziehen sollten.

Neben der Sensibilisierung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, um ihre besondere Aufmerksamkeit in solchen Fallkonstellationen zu erreichen, sind auch verbindliche Maßnahmen in den Blick zu nehmen.

Wir denken – und darüber denke ich schon seit Längerem nach – über die Einführung eines Gefährdungsregisters nach, das Justizangehörigen, die Dienstgeschäfte ohne den Schutz der Justizgebäude und der dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen zu versehen haben, beim Bestehen einer potenziellen Gefährdung Hilfen und Schutz geben kann und im Zweifelsfall als Orientierungshilfe dienen soll.