Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin Altenkamp von der SPD-Fraktion stellt Ihnen die nächste Frage.

Herr Minister, habe ich Ihre Antwort vorhin richtig verstanden, dass es sich Ihrer Kenntnis entzieht, ob der weitere bei dem Einsatz verletzte Mann überhaupt irgendwelche Hilfeleistungen erhalten hat?

Frau Altenkamp, uns ist das gegenwärtig nicht bekannt. Wir haben von der Verletzung erst jetzt und auf Nachfrage erfahren, um die Frage heute zu beantworten.

(Minister Peter Biesenbach berät sich mit Mit- arbeitern des Ministeriums der Justiz.)

Mir wurde soeben mitgeteilt: In einem früheren Bericht stand, dass er verletzt worden ist; wir haben es

aber in diesen und andere Berichte nicht aufgenommen, weil wir uns auf die Gerichtsvollzieherin fokussiert haben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit erkläre ich die Mündliche Anfrage 32 für beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 33

des Abgeordneten Hans-Willi Körfges von der SPDFraktion auf:

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 16.01.2019 im Zusammenhang mit TOP 3 „Angriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum/Schwerer Übergriff auf eine Gerichtsvollzieherin in Bochum – Minister Biesenbach hat den Rechtsausschuss unvollständig und falsch informiert!?“ hat Minister Biesenbach (CDU) auf die vom Abgeordneten Sven Wolf (SPD) mündlich vorgetragenen ergänzenden Fragen ausgeführt, dass es sich nicht lohne, auf die Fragen einzugehen, weil der Vortrag reine „Stimmungsmache“ gewesen sei. Die Fragen sollten noch einmal (schriftlich) eingereicht werden, sonst würde er auf das Protokoll der Sitzung warten.

Peter Biesenbach hat sich als Oppositionspolitiker für eine Mindeststrafe von sechs Monaten für den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 16.01.2019 hat er auf den Vorhalt des Abgeordneten Sven Wolf (SPD) ausgeführt, dass er dies noch heute fordere.

Deshalb stelle ich heute folgende Fragen:

Wann hat Minister Biesenbach (CDU) dem Kabinett einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative vorgelegt, die das Ziel einer Mindeststrafe von sechs Monaten für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte vorsah?

Herr Minister, Prozedere kennen Sie ja.

Herr Körfges, die Antwort lautet: überhaupt nicht. Warum? Es war schon nicht mehr notwendig. Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber nämlich auf Initiative der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen mit Wirkung vom 30. Mai 2017 einen neuen § 114 in das Strafgesetzbuch eingefügt. Dieser Paragraf regelt für tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte eine erhöhte Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe. Durch Verweis auf § 113 Abs. 2 StGB sind besonders schwere Fälle mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht.

Diese Gesetzesänderung entsprach einer langjährigen rechtspolitischen Forderung, die insbesondere von meiner Fraktion und von mir hier im Landtag erhoben worden war. Ich halte die Strafverschärfung weiterhin für richtig.

Also Ziel erreicht! Sie zitierten mich im Rechtsausschuss ja mit einer Aussage von 2013. Habe ich das richtig in Erinnerung? – Ja. Ich habe diese Aussage also 2013 getroffen. Wir haben intensiv gearbeitet, und wir haben es in 2017 umgesetzt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Körfges stellt die erste Nachfrage.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort und stelle fest, dass es also aus Ihrer Sicht auch hinsichtlich des Schutzes von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern erledigt ist.

Weil es hier auch um die konkrete strafrechtliche Ahndung und die Möglichkeit der strafrechtlichen Aufarbeitung geht, beziehe ich mich aber noch einmal auf die Frage nach der Einstellung nach § 153 StPO, die schon mehrfach in anderem Zusammenhang gestellt worden ist. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen, zum einen die Geringfügigkeit der Schuld und zum anderen das Fehlen eines öffentlichen Interesses.

Ich frage nun noch einmal, ob Sie aus der Sicht des Dienstvorgesetzten der Justizverwaltung die Zustimmung für richtig halten und ob Sie auch nicht davon ausgehen, dass es ein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung mit einer strafrechtlichen Aufarbeitung gegeben hätte.

Herr Körfges, um nicht missverstanden zu werden: Von Ihnen und den Damen und Herren aus Ihrer Fraktion, die bisher Fragen gestellt haben, wird immer nur von geringer Schuld gesprochen. In meinem Bericht geht es aber um die psychische Erkrankung. Das heißt: Die Schuldfrage stellt sich möglicherweise wegen der Erkrankung nicht.

Das wäre doch eine Auseinandersetzung in einem Hauptverfahren, gerade wegen eines besonderen öffentlichen Interesses. Deswegen frage ich jetzt …

(Zurufe von der CDU)

Herr Kollege Körfges, jetzt hat der Minister das Wort für die Beantwortung der Frage.

Er hat offensichtlich meine Frage nicht richtig verstanden. Deshalb habe ich versucht, noch ein bisschen nachzulegen.

(Thorsten Schick [CDU]: Vielleicht war die Frage falsch gestellt!)

Sehen Sie sich den Bericht bitte in Gänze an. Dann finden Sie an einer zweiten Stelle auch nähere Angaben zu der psychischen Erkrankung. Wenn diese so vorhanden ist – was Fachärzte offensichtlich bescheinigt haben sollen –, dann verstehen Sie, warum ich Ihre Bedenken nicht teile.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat Her Kollege Wolf das Wort für seine erste Nachfrage.

Frau Präsidentin, vielen Dank. – Herr Minister, was die Frage der Einstellung angeht, haben Sie Ihre rechtspolitische Ansicht gerade noch einmal unterstrichen – eine Art Nulltoleranzstrategie.

Ist die Frage der Einstellung dieses Verfahrens denn auch mit der Betroffenen diskutiert und besprochen worden? Sie haben ja ausgeführt, Hintergrund sei die gesundheitliche Situation der Täterin gewesen. Wenn das besprochen wurde: Okay. Wenn es nicht besprochen wurde, würde ich Sie bitten, noch zu ergänzen, warum nicht.

Vielen Dank, Herr Kollege Wolf. – Bevor ich dem Herrn Minister die Gelegenheit gebe, zu antworten – es steht dem Herrn Minister selbstverständlich frei, auch diese Frage zu beantworten –, möchte ich darauf hinweisen, dass die Regelungen unserer Geschäftsordnung vorsehen, dass die Nachfragen in einem unmittelbaren Zusammenhang zu der Hauptfrage stehen müssen. Ich überlasse es dem Herrn Minister, wie er das auslegt.

(Minister Peter Biesenbach berät sich mit Mit- arbeitern.)

Habe ich etwas noch nicht beantwortet?

Sie haben das Wort.

Ich will über Einstellungen jetzt nicht mehr groß debattieren. Das können wir gerne einmal rechtspolitisch machen.

Aber auch da gilt, Herr Wolf, dass das die Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nicht des Ministeriums ist. Wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass sie zustimmen soll, wird sie es tun. Dann wird sie das in diesem Fall tun und auch in einem anderen Fall, der gerade öffentliche Aufmerksamkeit erringt – bis hin zu einem Umfangsverfahren wie bei der Loveparade. Da ist die Staatsanwaltschaft dann auch eigenverantwortlich tätig. Das war zu Ihrer Zeit so und gilt auch heute.

Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat sich Herr Kollege Ganzke für eine Nachfrage zu der Mündlichen Anfrage 33 gemeldet. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin – genau so, wie Sie das gesagt haben, und bezüglich der Beantwortung durch den Herrn Minister. Ich nehme Bezug darauf, dass der Herr Minister gerade seine Sicht des § 153 StPO dem Parlament mitgeteilt hat.

Ich frage vor dem Hintergrund, dass der § 153 StPO nur zwei Tatbestandsvoraussetzungen kennt, nämlich erstens, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, und zweitens, wenn kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht. Das sind die beiden Tatbestandsvoraussetzungen für eine Einstellung nach § 153 StPO.

Sind Sie der Ansicht, dass es hier kein öffentliches Interesse gab, dieses Verfahren weiterzuführen?

Herr Ganzke, auch hier hätte ich mir gewünscht, dass Sie den Bericht gelesen hätten. Sie werden darin an keiner Stelle finden, dass es kein öffentliches Interesse gab.

Aber dass sich psychische Erkrankungen auf die Schuld auswirken, ist doch unter Juristen wohl unstreitig.

(Zuruf von Nadja Lüders [SPD])

Also muss die Situation sich dorthin bestätigen. Damit Sie aber ganz beruhigt sind: Wir haben längst mit unseren Staatsanwaltschaften und auch den Generalsstaatsanwälten besprochen, dass sie bei allen Angriffen auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes das öffentliche Interesse bejahen sollen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Fragesteller hat sich Herr Abgeordneter Watermeier gemeldet.

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie das Thema „Angriffe

gegen Personen im öffentlichen Dienst“ mit den Generalsstaatsanwälten besprochen haben. In welchem Rahmen haben Sie das besprochen und wann?

Wir machen jährliche Dienstbesprechungen.