Zum Thema „Modernisierung“: Wie viel mehr als die 40 Millionen Euro im Hochschulpakt ist denn notwendig? Welche Wohnheime können Sie damit bauen?
Nichts von alldem steht in Ihrem Antrag. Insofern ist das kein guter Antrag, sondern ein schlecht gemachter Antrag. Aber das Anliegen ist richtig. Wir unterstützen das und stimmen der Überweisung zu.
Vielen Dank, Herr Kollege Beckamp. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, offen gesagt, ein wirklich gelungener Antrag von CDU und FDP, der hier zum studentischen Wohnen vorgelegt wurde. Ich bin mir sicher, in Ver
bindung mit dem vorliegenden Antrag aus der Oppositionsfraktion werden wir eine zielführende Debatte über die Zukunft des studentischen Wohnens in Nordrhein-Westfalen führen.
Lieber Herr Abgeordneter Klocke, ich höre sehr gerne, dass Sie sagen, das, was in der NRW.BANK vom Ministerium vorgestellt wurde, war durchdacht. Ich gebe Ihr Lob sehr gerne an das Haus weiter. Wir können den gesamten Vortrag aus der NRW.BANK auch gerne allen Damen und Herren Abgeordneten zur Verfügung stellen, damit insgesamt zugänglich gemacht wird, was das Ministerium in diesem Bereich in der Tat gut nach vorne durchdenkt.
Wir haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahre 2017 im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung für das studentische Wohnen ein Förderergebnis von knapp 21 Millionen Euro gehabt. Wir warten in diesen Tagen auf das Förderergebnis für das Jahr 2018.
Sie wissen, dass über Jahre jährlich rund 50 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung für den Bereich studentisches Wohnen zur Verfügung gestellt wurden, diese Mittel in den vergangenen Jahren aber überwiegend nicht abgeflossen sind. Insofern haben wir uns dann in diesem gerade abgelaufenen Förderjahr 2018 darauf konzentriert, den Abfluss dieser Mittel voranzutreiben. Ich hoffe – ich bin mir fast sicher –, dass wir das Ziel zumindest im Vergleich zum Jahr 2017 übererfüllt und übertroffen haben.
Wir stellen aber auch fest, dass das Thema „studentisches Wohnen“ eben nicht mehr nur ein Thema der Studierendenwerke ist, sondern zunehmend auch private Investoren in diesen Bereich hineingehen und die Bereitschaft haben, in studentisches Wohnen zu investieren. Es ist in Summe ein gutes Ergebnis, dass sich mehrere Partner diesem Thema widmen, um sicherzustellen, dass Menschen an dem Ort, an dem sie studieren, auch wohnen können.
Darauf legen wir als Landesregierung besonderen Wert, weil wir festgestellt haben, dass im Zusammenhang mit den Hochschulstandorten, die wir in Nordrhein-Westfalen in der Fläche haben, zwar das Thema „Forschung und Lehre“ immer sehr intensiv auch von der Fläche her gedacht wird, aber das Thema „Wohnen“ bei den einzelnen Hochschulstandorten zu wenig mitgedacht wird.
Vor diesem Hintergrund haben wir dann als Ministerium diese runden Tische initiiert, die im vergangenen Jahr in Münster begonnen haben und jetzt ihre Fortsetzung in Bonn und in den anderen großen Hochschulstädten finden werden, weil wir mit allen, die sich um das Thema „studentisches Wohnen“ kümmern, in ein Gespräch darüber kommen wollen: Wo gibt es Hemmnisse am jeweiligen Standort? Was braucht es an Lösungswegen? Vor allen Dingen: Wie kriegen wir das gemeinsam hin?
Ein Ergebnis des Gespräches in Münster ist eben die Realisierung eines studentischen Wohnprojektes zusammen mit dem Studierendenwerk auf einer freien Fläche in Münster. Ich meine, nur so ist das am Ende des Tages wirklich zielführend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich halte in der Frage, wie wir mit den Sanierungsbedarfen umgehen, den Antrag von CDU und FDP für zielführender als den zu dem Thema vorliegenden Antrag vonseiten der SPD-Landtagsfraktion.
Sie sagen: Wir nehmen einen konkreten Wert und schlagen den vor – ungeachtet dessen, dass wir uns einfach einmal ansehen sollten, wie die Sanierungsbedarfe der einzelnen Immobilien aussehen, die hier in Rede stehen. Deswegen ist es der richtige Ansatz von CDU und FDP, zu sagen: Wir geben ein entsprechendes Gutachten in Auftrag, klären den Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf der einzelnen Immobilien und gehen dann dort systematisch voran.
Das ist aus Sicht des Ministeriums wesentlich zielführender, als einen pauschalen Betrag zur Verfügung zu stellen.
Wir werden diese Abfrage – ich gucke mal zum Parlamentarischen Staatssekretär Klaus Kaiser, der fröhlich nickt – gemeinsam mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft durchführen, indem wir uns entsprechende Gebäudetypen und Altersjahrgänge im Hinblick auf die Frage ansehen, wie viel Sanierungsaufwand darin letztendlich steckt und wie wir das gemeinsam stemmen.
Daran merken Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bei der Frage des studentischen Wohnens sehr engagiert ist. Zudem darf ich noch einmal dafür werben, dass wir als Landesregierung auch das Wohnen für Auszubildende fördern, sodass wir hier gleichzeitig unterwegs sind und Sie das in einem Atemzug mit nennen können.
Also, wir machen uns auf den Weg. Der Antrag von CDU/FDP ist für die Zusammenarbeit in der nächsten Zeit zielführend. Ich bin mir sicher, dass wir das mit den Studierendenwerken, den Kommunen und den Hochschulen gut auf den Weg bekommen im Interesse eines übergeordneten Ziels, das lautet: Wohnen und Studieren gehören in Nordrhein-Westfalen zusammen. – Herzlichen Dank.
Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/4799 an den Ausschuss für Heimat, Kom
munales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Wissenschaftsausschuss zur Mitberatung. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir das so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion der SPD Herr Kollege Stinka das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das die Förderung des Kleingartenwesens in der Landesverfassung verankert hat, und das nicht ohne Grund: Das ursprüngliche Förderziel – die Selbstversorgung – hat zwar an Bedeutung verloren, aber es geht heute um weitaus mehr. Für viele Menschen sind Kleingärten Sehnsuchtsorte, die ihnen besonders im innerstädtischen Bereich Erholungs- und Freizeiträume bieten.
Die Geschichte des Kleingartenwesens ist wahrscheinlich länger, als viele vermuten. Den Schrebergärten und einfachen Grabelandflächen folgte eine massive Gründungswelle in den Notzeiten des Ersten Weltkriegs. Bereits in den Jahren der Weltwirtschaftskrise nutzten Staat und Kommunen das Kleingartenwesen gezielt, um sozialpolitischen Problemlagen entgegenzuwirken. Während zunächst nur die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln im Vordergrund stand, rückte dann auch die Verbesserung der gesundheitlichen Situation in den Fokus.
Nach den beiden Weltkriegen entwickelte sich das Kleingartenwesen weiter, und zwar weg von einer zeitlich begrenzten Pacht in einer Notsituation und hin zu einem Ort, der als privater Freiraum für Naturerlebnis und Erholung, als Treffpunkt zum Austausch und für ein gemeinsames Miteinander sowie als Ausgleich zum Berufsalltag oder einer – das unterstreiche ich – ungünstigen Wohnlage genutzt wird.
Kolleginnen und Kollegen, heute gibt es 118.000 Kleingärten und 1.600 Kleingartenanlagen in Nordrhein-Westfalen. Vielen Kleingartenbesitzern geht es dabei nicht mehr ausschließlich um schöne Gärten und Gartenzwerge, und auch die Klischees von Kleingärtnerkleingeist oder Spießeroasen sind längst
Zudem stellen Kleingärten eine wichtige, kostengünstige und wohnungsnahe Erholungsmöglichkeit dar. Diese Form der gesellschaftlichen Teilhabe ermöglicht und fördert nicht nur soziale Kontakte, sondern Kleingärten erfüllen in unseren Städten und Gemeinden auch eine prägende soziale, ökologische und stadtgestalterische Funktion. Daher ist der SPDLandtagsfraktion besonders wichtig, sie als Teil des öffentlichen Grüns planerisch sowie als bedeutsame Quartiersentwicklung zu sichern und zu fördern.
Dazu gehört auch, dass bei der Neuplanung von Wohngebieten – einer sehr aktuelle Frage – Kleingärten als unverzichtbarer Bestandteil der Quartiere berücksichtigt werden. Wenn wir uns den Jahrhundertsommer des letzten Jahres noch einmal vor Augen führen, brauchen wir mehr Grün in den Städten. Dadurch können wir die Temperaturen im besten Falle nachts um 3 bis 4 Grad senken und Hitzeinseln auf diese Weise langfristig abmildern.
Kolleginnen und Kollegen, vor rund 100 Jahren wurde die erste übergeordnete Rechtsnorm zur Regelung des Kleingartenwesens eingeführt. Wenn man auf diese 100 Jahre zurückblickt – wir haben im Moment ja viele 100-Jahre-Rückblicke –, muss man festhalten, dass sich das Kleingartenwesen in der Gestaltung und Wahrnehmung seiner Ziele und seiner Aufgaben seit jeher bewährt hat. Es geht eben nicht nur um Selbstversorgung, sondern auch um eine erfolgreiche Bewältigung gesellschaftspolitischer Problemlagen. Zusätzlich haben Kleingärten heute eine hohe Bedeutung für das Stadtklima, die Ökologie und das soziale Gefüge.
Dazu gehört nach unserer Auffassung auch dringend, dass man das Kleingartenwesen entsprechend dieses Stellenwertes in der und für die Gesellschaft unterstützt. Dafür braucht es wiederum höherer Finanzmittel, die flexibel eingesetzt werden können – Letzteres auch, um jüngere Generationen mit in die Weiterentwicklung des Kleingartenwesens einzubeziehen.
Wir Sozialdemokraten wollen das Kleingartenwesen für viele weitere Generationen zukunftsfähig gestalten. Dazu müssen wir die Chancen und Potenziale vor Ort nutzen. Den Stereotyp „Kleingärtner“ gibt es nicht mehr. Wir müssen daher die veränderten Bedürfnisse vor Ort ermitteln und entsprechende Veränderungen und Entwicklungen auf den Weg bringen. Dabei ist selbstverständlich, auch den gesellschaftlichen und den natürlichen Wandel zu berücksichtigen, um zukunftsweisende Kleingartenentwicklungskonzepte mit Blick auf die unterschiedlichen regionalen Entwicklungen zu praktizieren.
In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss und auf die Fortschreibung eines modernen Kleingartenwesens in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Damen und Herren! Es ist wieder einmal sehr schön zu beobachten, wie die SPD, nachdem sie von 2010 bis 2017 die Regierung in Nordrhein-Westfalen gestellt hat, krampfhaft versucht,
eigene Fehlentscheidungen vergessen zu machen, um jetzt so zu tun, als hätten Sie wirklich etwas dazugelernt. Doch weit gefehlt! Ihr heutiger Antrag ist in etwa so neu, so frisch, so innovativ wie ein 56K-Modem. Ein Schaufensterantrag, der leider wieder einmal offenlegt, dass Sie für ein paar wohlklingende Sätze unseren föderalen Staatsaufbau und insbesondere die kommunale Selbstverwaltung ausblenden.
Und das Ganze ist – das dürfte Sie nicht überraschen – auch noch auf deutlich höherem Niveau als das, was wir bei Regierungsübernahme vorgefunden haben.
So erinnere ich an dieser Stelle nur kurz daran, welche Beträge die von der SPD geführte Landesregierung in die Haushalte der jüngeren Vergangenheit für das Kleingartenwesen eingestellt hatte: 370.000 Euro im Jahr 2014, 403.000 Euro im Jahr 2016. Glauben Sie nicht, die rund 119.000 in den beiden Landesverbänden organisierten Kleingärtner hätten das vergessen!
Dass Sie, jetzt zu Recht in der Opposition sitzend, mit diesem Antrag zumindest signalisieren möchten, dass Sie die gesellschaftliche Relevanz des Kleingartenwesens erkannt haben bzw. erkannt zu haben glauben, ist aber schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung.
Auf die NRW-Koalition kann sich das organisierte Kleingartenwesen auf jeden Fall verlassen. 550.000 Euro stehen für Schulungs- und Beratungsmaßnahmen oder Einzelprojekte zur Verfügung. Auch im