Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Ich freue mich dabei auch immer auf Ideen und auf eine konstruktive Diskussion mit der SPD. Ich glaube, wir haben im Wissenschaftsausschuss mittlerweile eine sehr konstruktive Sachdiskussion zu vielen Fragen. Dann werden wir gemeinsam

schauen, wie wir die Fachhochschulen stärken können, ohne dieses zentrale, wichtige Profil für Nordrhein-Westfalen, das die Fachhochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben, zu schwächen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Danke schön, Herr Körner. – Jetzt spricht für die Grünen-Fraktion Herr Bolte-Richter.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie so oft stellen wir zu Beginn einer Debatte zu einem Tagesordnungspunkt gerade auch mit den Erkenntnissen aus der Anhörung fest, dass ein wichtiges Thema aufgerufen wurde, das aber mit dem vorliegenden Antrag noch nicht so richtig abschließend gelöst ist.

Wir haben allesamt festgestellt – sicherlich erkennen wir das auch alle an –, dass die Fachhochschulen für eine immer diversere und breitere Studierendenschaft mit einer enormen Rolle für die Lehre unterwegs sind, dass sie aber zunehmend – und das ist schon ein langer Prozess – größere Bedeutung für die Forschung erlangen. Das ist völlig klar; darüber besteht sicherlich ein breiter Konsens hier im Haus.

Wir stellen auch fest – auch insoweit besteht in der Analyse sicherlich Einigkeit –, dass die Fachhochschulen gegenüber den Universitäten einen enormen Wettbewerbsnachteil haben. Die Diskussion über eine deutsche Transfergemeinschaft, die Moritz Körner gerade erwähnte und die auch ein Stück weit eine Reaktion darauf ist, dass die Universitäten mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft diese Wettbewerbsvorteile haben, sollten wir gemeinsam und nach vorn gerichtet führen.

Jetzt ist die Frage: Ist das, was die SPD konkret vorschlägt, wirklich geeignet, um die Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu fördern und uns insoweit wirklich einen Schritt nach vorn zu bringen? Dabei sind auch wir als grüne Fraktion zu dem Ergebnis gekommen: Es ist zwar möglicherweise ein pragmatischer Vorschlag, aber es ist eigentlich kein Vorschlag, der uns wirklich weiterhilft.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

In der Anhörung ist deutlich geworden, dass wir eine grundsätzlichere Lösung brauchen. Wie es bei Anhörungen immer so ist, lieber Kollege Bell: Wir finden alle irgendwo eine Bemerkung, durch die unsere Position bestätigt wurde. Aber es gab natürlich genauso viele Positionen, die da lauteten: Das, was die SPD vorschlägt, ist nicht der richtige Weg, sondern wir brauchen eine grundsätzliche, größere Lösung.

Wir müssen anerkennen, dass Hochschulen für angewandte Wissenschaften heute schon an Grenzen

stoßen, wenn man die Lehrermäßigungen, die für Forschungsleistungen notwendig sind, aus dem Bestandspersonal erbringen muss. Wir brauchen, wenn wir nach vorn schauen, eine grundsätzlichere Lösung mit mehr Grundmitteln, mehr hauptberuflichem wissenschaftlichem Personal und dann auch ein angemessenes Lehrdeputat.

Denn die 18 Semesterwochenstunden, die Professorinnen und Professoren an den Fachhochschulen erbringen müssen, sind sicherlich nicht mehr zeitgemäß, wenn man erwartet, dass sie auch noch etwas anderes machen als Lehre, nämlich Forschung, dass sie die Rolle der Fachhochschulen als Innovationsmotoren gerade auch im Transferbereich, gerade auch im Forschungsbereich voranbringen, dass sie hochwertige Lehre und hochwertige Forschung praktizieren und dabei auch noch alles bewältigen, was damit zusammenhängt, also Entwicklung, Innovation, Drittmitteleinwerbung, Mitarbeit in den Hochschulgremien usw.

Insoweit bestehen schon enorme Anforderungen. Ich glaube durchaus, dass sie zu Recht bestehen. Aber dann müssen wir auch die Möglichkeiten und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Dabei geht es zuvorderst natürlich um eine Ausstattung nicht nur mit Grundmitteln, sondern auch mit grundmittelfinanzierten Mitarbeiterstellen für die Professur. Denn wir sehen in der Hochschullandschaft, dass eine gewisse Müdigkeit beklagt wird, sich auf FH-Professuren zu bewerben, weil die Ausstattung eben so ist, wie sie heute ist.

Wir würden uns wünschen, dass wir gemeinsam vorankommen. Wir sind sehr gespannt, auch gerade nach den Ankündigungen im Ausschuss. Es gab ja zum einen die Ankündigung, dass sich die Fachhochschulen aufgrund des neuen Hochschulgesetzes Hochschulen für angewandte Wissenschaften nennen dürfen. Das ist zwar nett, aber es bringt uns an dieser Stelle nicht weiter. Die Koalition hat aber auch angekündigt, dass Sie irgendetwas tun wollen. Da sind wir sehr gespannt, was konkret von Ihnen kommt.

Ich kann versprechen, dass in der nächsten Zeit auch von uns Initiativen kommen werden. Denn klar ist: Wir wollen alle zusammen die Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften fördern, aber wir brauchen eine grundsätzliche Reform, eine grundsätzliche Neuaufstellung. Nur so können wir in dieser Hinsicht wirklich vorankommen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Bolte-Richter. – Jetzt spricht Herr Seifen für die AfDFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ja, meine Vorredner haben es schon zu Recht gesagt: Die Arbeit an den Fachhochschulen ist hochwertig, ist unverzichtbar. Sie besteht eben zunehmend nicht mehr nur alleine aus Lehre, sondern auch aus Forschung. Sie haben das alles schon gesagt. Der technische Fortschritt, der technische Wandel ist so immens in den letzten Jahrzehnten vorangeschritten, dass eben auch gerade in diesem Bereich Forschung dringend notwendig ist.

Wir sind auch in der AfD der Meinung, dass – Herr Bell, das zeichnet eben Wertkonservative aus gegenüber den Strukturkonservativen, wie sie im linken Lager häufig zu finden ist – Strukturen sich tatsächlich ändern müssen. Aber Wertkonservative legen eben großen Wert darauf, dass Strukturen nicht zerschlagen und eingeebnet werden, sondern den ursprünglichen Dienst, den sie einmal hatten, in einer veränderten Welt und in einer veränderten Zeit ausüben können.

Ihr Antrag kommt zunächst erst mal ein bisschen dürftig daher, aber man kann an diesem Antrag im Grunde genommen die bildungspolitischen Grundsätze der SPD sehr gut studieren. Denn letztlich trägt Ihr Antrag schon den Keim der Nivellierungspolitik, den Sie in der Bildungspolitik immer vorantreiben, in sich. Das haben Sie in der Schulpolitik in den letzten 40 Jahren für Sie erfolgreich fast geschafft. Gott sei Dank sind Sie dann abgewählt worden und konnten diesen Weg nicht mehr weitergehen.

Ich habe das Gefühl und den Verdacht, dass Sie das auf dem Feld der Universität weiter fortführen wollen. Das Feld der Universität ist natürlich übersichtlicher. Wir haben dort Fachhochschulen, heute Hochschulen für angewandte Wissenschaften, und die Universitäten, welche die Hochschullandschaft unterschiedlich strukturieren, dazu natürlich noch Musikhochschulen und Kunsthochschulen. Früher wurde dieses Ensemble noch ergänzt durch die Pädagogischen Hochschulen, die ja nun schon geschleift worden sind.

Die Folgen davon sind zum Beispiel die Besoldungsdebatten um das Grundschullehrergehalt, die wir hier im Plenum geführt haben. In diesen Debatten war das einzige Argument, das Sie vorgebracht haben, die gleiche Dauer der Studienzeit. Herr Strotebeck, mein Kollege, konnte Ihnen erfolgreich – nein, erfolgreich wahrscheinlich nicht –, aber schlussfolgernd darstellen, dass das natürlich kein Kriterium ist, das einzig zählt.

Ich kann Ihnen jetzt schon vorhersagen, dass wir in einigen Jahren wieder Besoldungsdebatten führen werden, und zwar über den Universitätsbereich, wenn das, was Sie wollen, eintritt, nämlich letztlich das Abschaffen der Fachhochschulen, der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Denn ich habe den Verdacht – sehen Sie es mir bitte nach,

Herr Bell –, dass dieser Antrag der Einstieg dahin gehend sein soll.

Dass dieser Vorschlag, den Sie eingebracht haben, unbrauchbar ist, haben Ihnen ja auch die Sachverständigen deutlich gemacht.

Die Sachverständigen haben Ihnen mitgeteilt, dass diese willkürliche Erhöhung der Freistellungsmöglichkeiten von 4 % auf 12 % völlig unüberlegt ist. Wenn die Hochschulen dies umsetzen wollten, müssten sie einen siebenstelligen Betrag einsetzen, um die freigestellten Professoren durch die Neueinstellung anderer Professoren zu ersetzen.

Außerdem haben die Sachverständigen darauf hingewiesen, dass für eine durchgehende Forschungstätigkeit an Hochschulen auch der nötige Unterbau vorhanden sein muss, das gesamte Equipment. Das wissen alle, die jemals an Hochschulen oder Universitäten studiert haben.

Professoren sind als Forschende keine Einzelkämpfer. Sie brauchen Personal, den Mittelbau, brauchen Doktoranden und brauchen eine gewisse Kontinuität in ihrer Forschungstätigkeit. All das sind Voraussetzungen, die man eben nicht von heute auf morgen einrichten kann, indem man eben Prozentzahlen für die Freistellungsmöglichkeiten hochsetzt. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, das ist wirklich mehr als unprofessionell.

Nehmen wir einmal an, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind den Universitäten in allem gleichgestellt, dann stellt sich jedoch die Frage – und Herr Körner hat das ja auch gerade gesagt –: Müssen wir dann nicht wieder neue Fachhochschulen einrichten, um die Lücke zwischen der Berufsausbildung und der wissenschaftlichen Grundlagenforschung zu schließen?

Wir in der AfD sind für Vielfalt und deshalb dafür, die Diversität der Hochschullandschaft zu erhalten und damit auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ihrem Status zu belassen. Allerdings – und da müssen wir jetzt nachdenken – sind da sicherlich das Ministerium und auch die regierungstragenden Parteien gefragt. Und wir würden gerne mitberaten, wenn man uns nicht wieder ausschließt.

Wir müssen tatsächlich darüber nachdenken, wie wir dem Begehren der Fachhochschulen entgegenkommen und dort die Forschungstätigkeit stärken, und zwar strukturell so einrichten, dass der Status der Fachhochschulen gewahrt bleibt, aber das Interesse an Forschung, vor allen Dingen die Power, die dort herrscht, vor allen Dingen die Bereitschaft und die Motivation, zu forschen, die dort herrschen, nicht behindern oder verhindern, sondern stützen, soweit wir das können.

Da müsste sicherlich von Ort zu Ort entschieden werden, da müsste das Ministerium hingehen und

schauen: Wo sind die Voraussetzungen gut, wo kann man solche Grundlagen schaffen, und wo ist es eher ungünstig?

Ich bin einmal gespannt, wie die Beratung im Ausschuss weitergeht, Herr Bell, und ich bin gespannt, ob sich meine Verdachtsmomente erhärten oder ob ich mich tatsächlich getäuscht habe. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Seifen. – Jetzt spricht für die Landesregierung die Ministerin Frau Pfeiffer-Poensgen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich will nicht alles wiederholen. Wir betrachten in der Tat hier nur einen sehr kleinen Ausschnitt der Förderung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, und deswegen wird es jetzt mal einen Augenblick ein bisschen technisch.

Ich möchte nämlich auf die aktuell gültige Lehrverpflichtungsverordnung vom 24. Juni 2009 verweisen. Dort heißt es in der sogenannten Generalklausel in § 5 Abs. 2 ff., dass für die Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben bzw. wissenschaftlicher oder wissenschaftsbezogener Aufgaben außerhalb der

Hochschule, die im öffentlichen Interesse sind, Ermäßigungen der Lehrverpflichtung unter Berücksichtigung des Lehrbedarfs im jeweiligen Fach gewährt werden können.

Somit ist zunächst einmal festzuhalten, dass in der in Nordrhein-Westfalen gültigen Lehrverpflichtungsverordnung – übrigens durchaus im Gegensatz zu anderen Bundesländern – eine prozentuale Begrenzung der Ermäßigung für einzelne Lehrende nicht festgelegt ist.

Hinsichtlich der Beantragung und Genehmigung von solchen kapazitativen Verminderungen in den Kapazitätsberechnungen der Fachhochschulen – das muss man immer gut bedenken – besteht seit dem Jahr 2010 mit den Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes eine Verfahrensneuregelung. Im Zuge dieser Regelung legen die Fachhochschulen in jedem Studienjahr ihrem Kapazitätsbericht eine Erklärung zur Verminderung der Regulärverpflichtung im Sinne der von mir eben zitierten Generalklausel vor.

Dabei bestätigt die Hochschule, dass diese Verminderungen restriktiv ausgesprochen wurden und ihr Umfang in der Summe die vereinbarte Maximalreduzierung von bis zu 4 % der Gesamtheit der Lehrverpflichtungen des hauptberuflichen Lehrpersonals über sämtliche Lehreinheiten der Hochschule nicht übersteigt. – Ich weiß, das ist alles ein bisschen mühsam und technisch, aber das ist die Grundlage.

In dieser Vier-Prozent-Regelung sind übrigens die Reduzierungen für die Wahrnehmung von Funktionsämtern bzw. Leitungsfunktionen innerhalb der Hochschule ausdrücklich nicht enthalten. Es geht also nur um die anderen Aufgaben.

Die Vier-Prozent-Regelung wird von den Fachhochschulen sehr unterschiedlich genutzt. Im aktuellen Kapazitätsjahr 2018/19 nutzen neun der 16 Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes de facto zum Teil deutlich niedrigere Reduzierungen, als sie könnten. Hier kann also nicht von einer Restriktion durch die bestehende Regelung gesprochen werden.

Darüber hinaus räumt die Verordnung, die im Dezember 2014 weiterentwickelt wurde, den Hochschulen die Einführung eines sogenannten institutionellen Lehrdeputats ein. Dabei kann eine Lehrverpflichtung in Höhe von bis zu vier Lehrveranstaltungsstunden an wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen und im Gegenzug die Lehrverpflichtung einer Professorin oder eines Professors entsprechend kapazitätsneutral ermäßigt werden, denn wir wollen ja auch unsere Studienplätze erhalten.

Im aktuellen Jahr machen bislang zwei der 16 Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes in zahlenmäßig größerem Umfang sowie eine Fachhochschule in geringem Umfang von dieser zusätzlichen Regelung Gebrauch. Auch an dieser Stelle wird also kein dringender Bedarf für eine Änderung dieser Lehrverpflichtungsverordnung erkennbar, wenn man sich schlicht die Zahlen anguckt.

Deswegen kommen wir als Landesregierung natürlich zu dem Schluss, dass die bestehenden dienstrechtlichen und kapazitären Regelungen zur Berücksichtigung von Lehrverpflichtungsermäßigungen

ausreichend sind und sogar weitergehende Möglichkeiten als entsprechende Regelwerke anderer Bundesländer enthalten. Insofern ist es nicht notwendig, hier eine Änderung vorzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen.