Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einem Zeitalter, in dem es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes selbstverständlich ist, von zu Hause aus Mails zu bearbeiten, Einkäufe zu tätigen, Urlaubsbilder zu verschicken und per WhatsApp, Instagram und Twitter unsere Außenwelt über all das zu informieren, was wir in unserem Alltag erleben, was wir gerne mit anderen teilen wollen.

Dabei wird allerdings oft vergessen, dass viele Anwendungen unserer Daten bedürfen. Diese werden oftmals allzu leichtfertig preisgegeben, und wir sichern sie auch nicht genügend – teils aus Bequemlichkeit, teils aber auch aus Unwissenheit.

Wie ein aktiver Schutz unserer digitalen Daten innerhalb kürzester Zeit als ungenügend bewertet werden kann, zeigte nicht zuletzt die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten von Politikern und Prominenten. Mit entsprechender Kenntnis und Sensibilisierung der Anwender für die Systeme hätte sich hier bereits vieles verhindern lassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Marie Curie sagte einmal: „Man muß nichts im Leben fürchten“ – liebe Kollegin von der SPD –, „man muß nur alles verstehen.“ Es ist daher unsere Aufgabe, die Verbraucher gezielt zu dieser Problematik zu beraten und darüber zu informieren.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Wir wollen der Digitalisierung der Verbraucherwelt eben nicht mit Angst, sondern mit Wissen und Sachverstand begegnen.

Gleichzeitig müssen wir natürlich auch die Rahmenbedingungen setzen, damit der Verbraucher vor Datenmissbrauch geschützt ist. Heute stellen sich Fragen wie die nach dem Datenschutz und nach dem Eigentum der Daten. Wem gehören eigentlich meine Daten, die ich beim Surfen und Einkaufen eingebe, und was geschieht damit?

Hierfür wollen wir zusammen mit den Verbraucherzentralen ein erhöhtes Bewusstsein bei den Verbrauchern schaffen. Die digitale Einkaufswelt 4.0 bedarf

eben auch eines entsprechenden Verbraucherschutzes 4.0.

Das hat die NRW-Koalition schon sehr frühzeitig erkannt. Wir haben bereits 2018 die Mittel für die Verbraucherzentralen um 200.000 Euro erhöht, damit sie ausführlich und kompetent im digitalen Bereich beraten können.

Die NRW-Koalition hat mit einer erneuten Erhöhung des Ansatzes im Jahr 2019 um eine halbe Million Euro nochmals die Verbraucherzentralen gestärkt und zusätzlich 450.000 Euro bereitgestellt, um das digitale Beratungsangebot im Sinne der Verbraucher auszubauen.

Wir haben also in den zwei Jahren unserer Regierungszeit über 1,3 Millionen Euro zusätzlich für den digitalen Verbraucherschutz bereitgestellt.

(Beifall von der FDP)

Frau Kampmann, Frau Blask, Sie sehen, dass das Thema „Digitalisierung, Daten und Verbraucherschutz“ von Anfang an einen großen Stellenwert in unserem Regierungshandeln hatte. Diesen großen Stellenwert wird es in Zukunft auch haben. Da können Sie ganz sicher sein.

(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz: Genau!)

Die Angebote für den Verbraucher werden wir kontinuierlich weiter ausbauen, fortentwickeln sowie verbessern und auch dafür werben.

(Beifall von Ralph Bombis [FDP])

Für die FDP-Fraktion steht aber nicht die Beschränkung, sondern die Befähigung des Verbrauchers im Vordergrund. Wir möchten hierfür sensibilisieren, aufklären und dazu beitragen, dass in unserer digitalen Welt die Sicherheit selbstverständlich weiterhin einen hohen Stellenwert einnimmt. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Haupt. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch nach einem Blick in die Runde so, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.

Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/4809 ab. Hier hat die antragstellende Fraktion direkte Abstimmung beantragt. Daher erbitte ich nun ein Votum zum Inhalt des Antrags Drucksache 17/4809.

Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü

nen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/4809 nicht die erforderliche Mehrheit des Hauses gefunden hat und abgelehnt ist.

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/4908 abstimmen.

Ich darf fragen, wer dem Inhalt des Entschließungsantrags zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/4908 mit dem gerade festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende von TOP 2 und kommen zu:

3 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/4668

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, die Freiheit von Forschung und Lehre wieder in den Mittelpunkt der Wissenschaftspolitik für Nordrhein-Westfalen zu rücken. Diese Freiheit ist ganz wesentliche Rahmenbedingung für erfolgreiches Studieren, exzellente Forschung und wissenschaftliche Kreativität. Dieses Versprechen lösen wir jetzt mit unserem Gesetzentwurf ein.

Der Entwurf entwickelt Funktionierendes pragmatisch fort, streicht Regelungen, die sich nicht bewährt haben, und schafft neue Entwicklungsmöglichkeiten. Anhand einiger Punkte will ich das etwas konkreter vorstellen.

Wir werden das Verhältnis zwischen Land und Hochschulen wieder partnerschaftlich gestalten und Möglichkeiten der Detailsteuerung durch das Land streichen.

Das Instrument der Rahmenvorgaben, das die Hochschulen immer als Ausdruck des Misstrauens der Landesregierung empfunden haben, soll entfallen.

Auch andere Durchgriffsrechte nehmen wir zurück. Das gilt beispielsweise für das staatliche Weisungsrecht bei der Erstellung des Hochschulentwicklungsplans. Damit hat sich der Staat in eine originäre Kompetenz der Hochschulen eingemischt.

Ebenso soll der staatliche Zwang zu einer Zivilklausel entfallen wie auch die Regelung, nach der über die Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung durch den Gesetzgeber entschieden wurde und nicht vor Ort an der Hochschule.

Zu diesem Thema „Anwesenheitspflichten“ möchte ich gerne noch eine kurze Klarstellung vornehmen. Hier wird keine Präsenzpflicht wieder eingeführt, wie das an manchen Orten kolportiert wird; denn Anwesenheitspflichten hat es auch im Rahmen der alten gesetzlichen Regelungen immer schon gegeben.

Die Neuregelung bewirkt, dass die Entscheidung über Anwesenheitspflichten wieder in die Hände der Hochschulen gelegt wird, die darüber am besten Bescheid wissen und natürlich auch am besten entscheiden können – übrigens unter maßgeblicher Beteiligung der Studierenden, weil all diese Angelegenheiten selbstverständlich in den Studienbeiräten beschlossen und besprochen werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns gerade von den Studierenden haben überzeugen lassen, dass die Studienbeiräte, die im Gesetz geregelt sind, für die studentische Beteiligung an den Hochschulentscheidungen von ganz zentraler Bedeutung sind. Deswegen haben wir uns dafür entschieden, es im Gegensatz zum Referentenentwurf auch dabei zu belassen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Eine Experimentierklausel soll es künftig ermöglichen, dass Hochschulen eigene Maßnahmen erproben können, um den Studienverlauf im Sinne eines erfolgreichen Studiums zu begleiten.

Dem gleichen Anliegen einer besseren Betreuung dient übrigens die neue Möglichkeit der Hochschulen, konkrete Studienverlaufsvereinbarungen mit den Studierenden abzuschließen.

Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Studienerfolgs ist die Ausweitung der Online-Self-Assessments, die den Studierenden bei der Reflexion des eigenen Wissensstands und der fachlichen Anforderungen im angestrebten Studiengang helfen soll. Das ist übrigens ein Beispiel dafür – neben noch anderen in der Novellierung –, wie die Hochschulen mit diesem Gesetz die Chancen der Digitalisierung noch besser nutzen können.

Auch den wissenschaftlichen Nachwuchs nimmt der Gesetzentwurf in den Blick. Künftig soll es eine dezidierte Regelung zum Tenure Track geben, der zu einer größeren Berechenbarkeit wissenschaftlicher Karrieren beiträgt und damit jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch persönlich eine langfristige Perspektive eröffnet.

Zudem bietet der unmittelbare Verweis auf das Kaskadenmodell in § 37a des Gesetzes nochmals eine besondere Chance, mehr Frauen in den Bereichen zu berufen, in denen sie derzeit unterrepräsentiert sind. Sie wissen alle: Da gibt es noch eine ganze Menge aufzuholen.

Erfolgreiche Wissenschaft benötigt aber darüber hinaus auch geeignete Infrastrukturen. Auch hier soll das novellierte Hochschulgesetz neue Entwicklungschancen eröffnen, indem die Rechtsgrundlagen für ein Optionsmodell beim Hochschulbau geschaffen werden, das es den Hochschulen ermöglicht, selbst Bauherr zu werden.

Den Weg in Richtung eines neuen Hochschulrechts für Nordrhein-Westfalen haben wir nicht alleine beschritten. Die Stellungnahmen der Hochschulen zeigen, dass wir diesen Weg gemeinsam mit ihnen eingeschlagen haben. Die Stellungnahmen zeigen auch, dass zwischen Land und Hochschulen wieder partnerschaftlich gesprochen wird. Unter der Regelung und dem Geist des alten Hochschulgesetzes war genau dieses partnerschaftliche Verhältnis verloren gegangen.

Ich darf exemplarisch die gemeinsame Stellungnahme der Universitäten anführen, die – ich zitiere –

„in dem Entwurf das grundlegende hochschulpolitische Anliegen der Landesregierung auf überzeugende Weise umgesetzt sehen. Die Hochschulleitungen der nordrhein-westfälischen Universitäten begrüßen ganz ausdrücklich die Wiederherstellung der Hochschulautonomie und die Stärkung der eigenverantwortlichen Gestaltungskraft der Hochschulen.“

Mit diesem neuen Hochschulgesetz, dessen Entwurf wir Ihnen heute vorlegen, wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in einigen wichtigen Punkten umgestalten, und zwar orientiert am Grundsatz der Hochschulfreiheit und am Ziel einer erfolgreichen Entwicklung der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Dafür werbe ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)