Es gibt einen ganz klaren Gegenvorschlag. Deswegen fand ich das Thema, das Herr Kollege Körner eben angesprochen hat, hochinteressant. Der Gegenvorschlag zur Anwesenheitspflicht ist ganz einfach: Stellen Sie erstens gute Lehre sicher. Sorgen Sie zweitens einfach dafür, dass es die überfüllten Seminare, von denen Sie gerade gesprochen haben, nicht gibt. Denn da tut Schwarz-Gelb zu wenig. Es gibt keine Initiativen und kein zusätzliches Geld. Da passiert schlicht und ergreifend nichts.
Meine Damen und Herren, wir sprechen auch über einen Abbau der Mitbestimmung. Die Gruppenparität im Senat hat sich bewährt: Die meisten Hochschulen haben eine Drittel- oder Viertelparität eingeführt. Wir wollen, dass die Gruppen an den Hochschulen weiterhin gemeinsam entscheiden. Die Landesregierung will aber die Mitbestimmung für Studierende und Beschäftigte einschränken. Für uns ist klar: Demokratie darf nicht an den Hochschultoren haltmachen.
Immer wieder hat uns hier im Parlament auch die Zivilklausel beschäftigt, und das ist auch richtig so. Wir wollen Hochschulen, die sich ihrer Verantwortung für die Welt und für die Gesellschaft bewusst sind. Wir haben mit dem Hochschulzukunftsgesetz eine Zivilklausel bzw. eine Nachhaltigkeitsklausel geschaffen, die handhabbar ist. Sie wirkt, wo sie wirken muss, und deshalb muss die Zivilklausel bleiben. Denn öffentliche Forschung muss dem Frieden dienen.
Wir Grüne stehen für eine Wissenschaftspolitik für alle. Darin sehen wir die zentralen Unterschiede in dieser Debatte. Die Regierungskoalition macht schlicht keine Wissenschaftspolitik – oder höchstens Lobbypolitik für Einzelne, aber eben nicht für alle.
Ihnen fehlt die Vision, Ihnen fehlt der Plan. Ich habe an vielen Stellen auch das Gefühl, Ihnen fehlt schlicht und ergreifend die Lust. Das zeigt sich schon jetzt: Es gibt einen ganz klaren zivilgesellschaftlichen Protest dagegen. Es zeigt sich auch, dass dieser zivilgesellschaftliche Protest schon jetzt wirkt. Ich kann Ihnen aber versprechen: Er geht jetzt erst richtig los.
Wer für ein selbstbestimmtes Studium einsteht, wer progressive, verantwortliche, erfolgreiche Forschung und Lehre will, der hat diese Landesregierung nicht an seiner Seite. Wer diese Dinge will, der kämpft mit uns für Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie an den Hochschulen. Ich freue mich auf die vor uns liegende Zeit, und ich kann Ihnen ganz klar sagen: Sie werden dazu noch einiges von uns hören. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nun viel über Freiheit gehört – auch über Befreiung und Entfesselung. Zunächst hat die Ministerin diesen Begriff gebraucht, aber auch die Vertreter der Regierungsfraktionen haben damit geworben.
Ich muss sagen: Ja, in diesem Gesetz ist ein Stück mehr Freiheit verankert, ich muss Ihnen aber auch sagen, dass es andere Formen der Fesselung gibt, die noch beibehalten worden sind und von denen Sie nicht lassen können.
Denn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für ein neues Hochschulgesetz ist die Unterordnung der verfassungsrechtlich gesicherten Wissenschaftsfreiheit gegenüber dem ökonomischen Denken des Zeitgeistes der Altparteien letztlich perpetuiert. Ob nun als Wissenschaftsfreiheitsgesetz oder als Hochschulzukunftsgesetz deklariert: Die, ich sage mal, Vertriebswissenschaftlichung unserer Universitäten setzt sich ungebremst fort.
So auch in dem vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes. Die Landesregierung hat sich darin erneut durch den schon altbewährten Taschenspielertrick der Verantwortung für die jahrzehntelange chronische Unterfinanzierung der Universitäten und Hochschulen entzogen: Den Universitäten wird zumindest partiell auch wirtschaftliche Autonomie gewährt. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie ihren Ressourcenmangel eigenständig verwalten und letztlich auch verantworten sollen.
Denn wenn die Universitäten nicht marktwirtschaftlich agieren und vor allen Dingen nicht ausreichend Drittmittel einwerben – die Rektoren finden das gut, so Ihre Logik; aber fragen Sie mal die Professoren –, dann haben sich die Universitäten ihre Misere eben selbst zuzuschreiben.
fast aller Forscher ist auf fachlicher Neugier, dauerhaftem Forschen und der Freude an der Vermittlung von Erkenntnissen und Fragestellungen begründet. Diese wertvollen Ressourcen für gesellschaftliche Entwicklung darf man nicht umfunktionieren in ökonomische und bürokratische Orientierungen und Verwaltungsaufgaben, denen Wissenschaftler nicht gewachsen sind – oder vielleicht auch gar nicht gewachsen sein wollen.
Die ständige Aufforderung, Drittmittel einzuwerben, geht zulasten der freien Wissenschaft und Lehre. Drittmittel eröffnen einen Pseudowettbewerb um gute Ausstattungen, in dem Einzelnen das zugewiesen wird, was eigentlich in eine qualitätsvolle Grundausstattung guter universitärer Forschung und Lehre für alle investiert werden müsste.
Durch das Nötigen zum Drittmittelerwerb werden zudem nicht selten Projekte nur deswegen in Angriff genommen, weil man dafür eben Geld bekommt, nicht aber, weil man sich wissenschaftlich dafür interessiert.
Und wenn Sie die Exzellenzinitiativen loben, dann müssen Sie gleichzeitig auch sagen, dass all diejenigen, die ausgebootet worden sind, möglicherweise ganz schön traurig aus der Wäsche gucken und nicht begeistert sind von dem Erfolg, den andere Universitäten haben. Das müssen Sie immer wieder in Betracht ziehen.
Problematisch ist das Einwerben von Drittmitteln vor allem dann, wenn diese zur Deckung des Grundbedarfs der Professoren benötigt werden. Gerade dann besteht die Gefahr, dass man sich in Abhängigkeiten begibt, weil man keine andere Wahl hat.
Die Aufgabe einer kritischen Wissenschaft – sowohl der Natur- als auch der Gesellschafts- und Geisteswissenschaft – sollte aber nicht zuletzt die Erziehung junger Menschen zu mündigen, urteilsfähigen Staatsbürgern sein. Es ist höchst problematisch, einerseits unabhängige Wissenschaft zu fordern, die Universitäten andererseits aber auf Zuwendungen von Geldgebern zu verweisen, die mit ihrer Zuwendung eben bestimmte Interessen verfolgen.
Es ist an der Zeit, dass Nordrhein-Westfalen seine Einstandspflicht für die Gewährleistung freier Forschung und Lehre wieder gebührend ernst nimmt. Dafür ist es inzwischen fünf vor zwölf. So stellte der Deutsche Hochschullehrerverband unlängst fest, dass sich die Betreuungsrelation von Studenten pro Professor seit Jahren verschlechtert hat. Im Bundesdurchschnitt liegt sie bei 67 zu 1, in NRW, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, liegt sie sogar bei 91 zu 1. Damit hat Nordrhein-Westfalen von allen Bundesländern die rote Laterne inne.
Mittelbaus, die zu einem Exodus talentierter Wissenschaftler aus NRW geführt haben, drücken sich in diesen Zahlen aus.
Gleichwohl begrüßen wir, wie zu Beginn gesagt, viele Bestimmungen, die in diesem Gesetz niedergelegt sind. Ich nenne das Wegfallen der Zivilklausel. Die Lehr- und Lernerfolge durch die Regelung von Anwesenheitspflichten und durch studienbegleitende Förderung werden erhöht, und vor allem wird den Selbstverwaltungskörperschaften jetzt auch die Abwahl von Rektoratsangehörigen erlaubt. Damit ist auch das Qualitätsmanagement in der Universitätszeitung angekommen.
Machen Sie auf diesem Weg weiter. Möglicherweise werden Sie einmal dazu kommen, die Universitäten wieder vollumfänglich zu finanzieren. Vielleicht kommen Sie sogar dazu, diese Bologna-Struktur wieder rückabzuwickeln und das traditionelle, bewährte Universitätssystem wieder einzuführen. Das wäre natürlich der Gipfel dessen, was Sie als Regierung erreichen könnten. – Vielen Dank.
Wir kommen also zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/4668 federführend an den Wissenschaftsausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Hat jemand etwas gegen die Überweisung einzuwenden? – Nein. Enthaltungen? – Nein. Dann ist einstimmig überwiesen.
Die Aussprache ist eröffnet. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der zuständige Mann für das Thema das Wort. Herr Kollege Rüße, bitte.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierschutz hat in unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten einen ganz anderen Stellenwert bekommen, als es früher der Fall war.
Der Begriff „Nutztierhaltung“ deutet zwar noch darauf hin, aber Tiere werden in unserer Gesellschaft heute nicht mehr allein nach ihrem Nutzwert definiert. Wir schauen nicht mehr darauf, wie die Tiere uns dienen – wie beispielsweise bei einer Katze, die Mäuse fängt, oder einem Hund, der das Haus bewacht. Nein, mittlerweile werden Tiere von uns allen als Partner wahrgenommen. Wir respektieren, dass Tiere Empfindungen haben und vielleicht sogar Gefühle haben können.
Ich halte das für einen Gewinn für unsere Gesellschaft. Es ist gut, dass wir anders auf Tiere schauen und sie eben nicht mehr nur als Sache –nach dem BGB – betrachten, die man vielleicht bedenkenlos ausnutzen darf. Es ist gut, dass unsere Einstellung etwas anders geworden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch gut, dass wir Tierschutz im Grundgesetz verankert haben, dass wir für die Haltung von Nutztieren Vorschriften haben, in denen festgelegt ist, wie Tiere mindestens zu behandeln sind, und dass es Vorschriften dafür gibt, wie Tiere – wenn wir es denn wollen – zu töten sind, dass nämlich das Schlachten so geschieht, dass die Tiere nicht unnötig leiden.
Insbesondere diesbezüglich konnten wir jedoch in den letzten Monaten feststellen, dass genau das nicht der Fall war und diese Vorschriften immer wieder nicht eingehalten wurden.
Wir alle kennen die Bilder, aktuell aus Bad Iburg an der Grenze zu NRW oder aus Düren in NRW – Bilder von Schlachthöfen, wo Kühe, die nicht mehr lauffähig waren und nicht mehr zum Schlachthof hätten gebracht werden dürfen, von Anhängern gezerrt wurden, Bilder, wie Tiere unzureichend betreut wurden. Und all das teilweise auch noch unter Aufsicht von Amtsveterinären, die daneben standen, obwohl sie doch eigentlich dazu berufen sind, Tieren zu helfen und unnötiges Leid zu verhindern. Schließlich ist es eigentlich ihr Job, am Schlachthof einzuschreiten und zu sagen, dass mit Tieren so nicht umgegangen wird.
Diese Vorkommnisse und die Debatten, die wir über landwirtschaftliche Tierhaltung hatten, haben uns dazu bewogen, die vorliegende Große Anfrage zu stellen.
Frau Ministerin, ich möchte bei Ihnen ausdrücklich für die Beantwortung dieser Großen Anfrage bedanken.
Selbstverständlich bedanke ich mich auch beim Staatssekretär, Herrn Bottermann, sowie beim gesamten Ministerium und auch bei den nachgelagerten Behörden; denn natürlich weiß ich: Die Daten
müssen erhoben werden, die Kreisveterinärbehörden müssen die Daten zur Verfügung stellen. Das ist mit Arbeit verbunden. Zusätzliche Arbeit macht man nicht immer gerne, und deshalb möchte ich mich ausdrücklich dafür bedanken, dass das gemacht worden ist. Wir konnten nämlich aus dem Resultat dieser Großen Anfrage einiges an Erkenntnissen für die weitere Bearbeitung des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen ziehen.
Was mich am meisten erfreut hat, ist, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage einen Satz nach vorne gestellt hat, auf den meine Fraktion lange gewartet hat. Dieser lautet: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass in der Tierhaltung grundsätzlicher Reformbedarf besteht.“