Protokoll der Sitzung vom 24.01.2019

Was mich am meisten erfreut hat, ist, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage einen Satz nach vorne gestellt hat, auf den meine Fraktion lange gewartet hat. Dieser lautet: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass in der Tierhaltung grundsätzlicher Reformbedarf besteht.“

Das heißt, dass es tatsächlich Handlungsbedarf gibt und wir nicht länger nur an ganz kleinen Schräubchen drehen können, um das System der Tierhaltung ein bisschen zu optimieren und nachzujustieren, sondern dass wir grundlegenden Handlungsbedarf haben und an einigen Stellen auch Dinge grundsätzlich reformieren und verändern müssen, um wieder eine Landwirtschaft – ich sage ausdrücklich: mit den nachgelagerten Branchen – zu bekommen, die im Einklang mit den Tierschutzvorstellungen in der Gesellschaft wirtschaftet.

Diese Aspekte müssen wieder zusammengeführt werden. Diese Gesellschaft muss wieder mit dem leben können, was Landwirte in ihren Ställen machen.

Die Antworten auf die Große Anfrage sind interessant. Das Erste, was wir alle kennen, ist die Antwort auf Frage „Wie haben sich landwirtschaftliche Betriebe entwickelt?“; denn es ist bekannt, dass es vor 30 Jahren im Bereich „Geflügelmast“ Betriebe mit im Durchschnitt 1.000 Tieren gab. Heute haben Geflügelmäster bis zu 200.000 Tiere in ihren Ställen.

Dieser Prozess der Vergrößerung von Betrieben bedeutet natürlich auch eine deutlich größere Herausforderung, was die Tierbetreuung betrifft. Natürlich ist die Entwicklung der Bestandszahlen nicht überall so rasant wie im Bereich der Geflügelmast. Aber auch in der Schweinemast und beim Milchvieh gibt es aber ähnliche Entwicklungen.

Auf einen Punkt will ich besonders hinweisen: Es besteht insbesondere in der Schweinemast zunehmend die Tendenz, dass Betriebe Ställe von anderen, die ihren Betrieb aufgeben, pachten. Dazu muss man überlegen: Ist eine Betreuung eines Stalls, der 10 Kilometer von einem Hof entfernt ist, tatsächlich gewährleistet? Funktioniert das?

Vielleicht liegt ein Stall eines Betriebs 10 Kilometer in die eine und ein anderer Stall 5 Kilometer in die andere Richtung. Dann wird es schwierig. Landwirte sind dann jeden Tag allein deswegen viel unterwegs, um Ställe zu besuchen und zu kontrollieren. Ob

Technik alleine ausreicht, um das auszugleichen, dahinter steht aus meiner Sicht ein großes Fragezeichen. Technik kann helfen, ja. Sie wird den Menschen aber, wenn die Bestandsbetreuung optimal sein soll, niemals ersetzen können.

Besonders überrascht hat uns – ich sage für meine Fraktion: auch ein Stück weit entsetzt – die unterschiedliche Qualität in der Häufigkeit der Kontrollen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, der Regelkontrollen durch die Kreisveterinärbehörden. Im Münsterland haben wir eine Kontrollhäufigkeit von acht bis zwölf Jahren. Ungefähr so oft werden die Betriebe besucht. Damit kann ich ja vielleicht noch leben. Aber wenn dann Betriebe in anderen Kreisen rechnerisch alle 100 Jahre als Regelkontrolle besucht werden, dann ist das deutlich zu wenig. Das geht nicht.

(Beifall von den GRÜNEN)

Spannendes aus der Großen Anfrage fand ich die Frage: Was kann der Staat eigentlich noch tun – Einfluss auf Zuchtziele? Da ist deutlich geworden: Der Staat hat gar keinen Einfluss mehr. Es ist alles privatrechtlich organisiert. Die Zuchtunternehmen haben alles in der Hand. Früher hatten wir Direktoren der Zuchtverbände, die kamen aus der Landwirtschaftskammer. Da gab es auch noch einen Einfluss quasi über die Kammer. Das ist weg. Das ist aus meiner Sicht äußerst bedenklich.

Ich begrüße deshalb sehr, dass heute eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, die sich endlich mit den Qualzuchten in der Nutztierhaltung beschäftigen will. Das finde ich sehr gut. Ich finde die Aussage von Professor Martens „So können wir nicht mit Tieren umgehen“ – speziell zur Frage der Qualzuchten – absolut richtig. Da muss auch etwas passieren. Kühe, die 12.000, 14.000 Liter Milch geben, Hähnchen, die ihr Gewicht nicht halten können, Truthühner, die nicht mal mehr in der Lage sind, sich auf natürlichem Wege fortzupflanzen – das geht überhaupt nicht.

An den Schlachthöfen hat uns die unterschiedliche, jährlich schwankende Anzahl der ermittelten Verstöße erstaunt. Das ist auch ein Indiz: Ich glaube nicht, dass die Verstöße tatsächlich so schwanken. Ich glaube eher, dass das Hingucken unterschiedlich stark ist. Das ist vielleicht sowieso kennzeichnend:

Wir brauchen mehr einheitliche Standards, bezogen auf die Kreise, aber auch auf die Schlachthöfe, dass wir insgesamt zu Kontrollen kommen, die einheitlich sind, die nachvollziehbar sind, die standardisiert sind, sodass die Unternehmen auch wissen, dass sie kontrolliert werden. Diese Kontrollen müssen aber auch so sein, dass die Unternehmen auch damit umgehen können. Das ist natürlich auch wichtig.

Wir erwarten von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie diese Ergebnisse der Großen Anfrage aufgreifen,

dass Sie damit den Tierschutz in unserem Bundesland vorantreiben. Denn ich glaube, eine Nutztierhaltungsstrategie alleine wird uns nicht reichen, wenn wir diese Punkte nicht abarbeiten.

Das ist ganz besonders wichtig in puncto Schlachthöfe. Ich persönlich – da sind wir uns, glaube ich, alle einig – will, wenn wir schon Tieren das Leben nehmen, solche Bilder von Schlachthöfen aus Nordrhein-Westfalen und anderswo nie wieder sehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege, Sie kommen zum Schluss.

Meine Damen und Herren, zum Schluss ein Satz: Ich glaube, die Durchsetzung eines ambitionierten Tierschutzes sind wir nicht nur den Tieren schuldig. Ich glaube, dass wir uns das auch selbst als Menschen schuldig sind, wenn wir morgen auch noch zufrieden in den Spiegel schauen wollen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Rüße. – Nun hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Nolten das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Die Grünen lenken den Blick auf die Veredelungsproduktion bei uns im Land – und das ist gut so. Unsere Gesellschaft ändert sich unmerklich von heute auf morgen, aber auf lange Sicht deutlich wahrnehmbar. Neue Ideen, Moden, technischer Fortschritt und wirtschaftliche Entwicklung treiben den sozialen Wandel an.

Wer hätte je gedacht, dass Männer sich freiwillig für Kurse an der Grillakademie anmelden würden, dass über die Frage nach dem besten Grillen intensiver diskutiert wird als über die Fußballbundesliga.

Es ändern sich aber nicht nur Sozialstrukturen, Verzehrgewohnheiten, sondern auch Wertemuster und mit ihnen die Mensch-Tier-Beziehung. In der Verfassung verankertes Tierschutzziel, gestiegene Tierschutzstandards, geänderte Haltungsformen und bedingungen sind Ausdruck dieses Wandels von der Sache Tier zum Mitgeschöpf. Keine Schweine mehr im Keller, keine ganztägige Anbindehaltung mehr für Milchkühe in ammoniakgeschwängerter Luft dunkler enger Ställe.

Zugleich haben wir einen starken Wettbewerbsdruck. In den letzten 30 Jahren haben vier von fünf Milchviehhaltern und drei von vier Schweinehaltern ihren Betrieb aufgegeben. Während die Zahl der Milchkühe um ein Drittel auf 400.000 zurückging,

stieg die Zahl der gehaltenen Schweine um eine Million auf 7,2 Millionen Tiere.

Es geht nicht nur um Probleme auf den Märkten – das Chain Management vom Produzenten zum Konsumenten. Wir sind auf allen politischen Ebenen gefordert, zur Lösung bei den K-Fragen – Kastenstand, Kupierverbot, Kennzeichnung, Kastration –, zur räumlichen Verteilung der Tierhaltung und anderen offenen Fragen stärker beizutragen.

Die Heftigkeit der mancherorts mit Kampfbegriffen wie der „Wegwerfkuh“ geführten Debatte zeigt: Es ist gut, dass die Landesregierung zu Beginn ihrer Antwort klarstellt, dass in der Tierhaltung grundsätzlicher Reformbedarf besteht. Ihm soll mit einer Nutztierhaltungsstrategie begegnet werden.

Wir werden auf der Grundlage dieser Nutztierhaltungsstrategie von Anträgen zu einzelnen Themenfeldern dieser Großen Anfrage in der Sache noch konstruktiv diskutieren. So kann ich mich jetzt auf einige wenige Aspekte beschränken.

Ja, es gibt neben dem landesweiten Anstieg der Zahl der Amtsveterinäre eine deutliche Spreizung bei der Intensität der Kontrollen. Das schwankt zwischen einem halben Prozent im Kreis Olpe und 35 % im Kreis Düren. Trotzdem ist es wichtig, sowohl an kurzfristig angekündigten Kontrollen, damit der Betriebsinhaber auch verfügbar ist, wie auch an unangekündigten Kontrollen im Bedarfsfalle festzuhalten. Ein risikobasierter Ansatz, der die verschiedenen Tierhaltungen und die einzelbetriebliche Managementqualität berücksichtigt, ist sinnvoll.

Natürlich kann bei einer Beanstandungsquote von 6 % mehr Kontrolle angesagt sein. Ob aber in den Fällen, die zu Anlasskontrollen führen, eine so große Gefahr im Verzug ist, dass eine sofortige Kontrolle in Randzeiten erforderlich ist, können wir gerne diskutieren. Unterschiedliche Ausstattungen sollten auch als Ausdruck kommunaler Präferenzen hingenommen werden, solange allen Verdachtsmeldungen in jedem Fall nachgegangen wird.

Bei den Tiertransporten sind die häufigsten Verstöße der Transport kranker, verletzter Tiere bzw. das geringe Platzangebot bei den Schweinetransporten. Oft sind die Verstöße geringen Umfangs, sodass es bei Belehrungen bleibt.

Ein zentrales Anliegen meinerseits wäre: Wir sollten die Produktion so organisieren, dass wir unnötige Transporte vermeiden. Wenn wir keinen praktikablen Weg bei der Ferkelkastration finden, werden wir die Ferkel durch halb Europa gekarrt sehen.

(Beifall von der CDU)

Zuzustimmen ist der Auffassung der Landesregierung, dass sich Tierwohlkennzeichnungen auf die gesamte Produktionskette beziehen müssen.

Die Wahrung des Tierschutzes ist vor allem über Haltungsverordnungen des Bundes für die einzelnen Tierarten bzw. Nutzungsrichtungen zu gewährleisten.

Die Frage im gesellschaftlichen Diskurs zu klären, ob und in welchem Umfang auch Heimtierhaltung zu erfassen ist, stelle ich mir noch spannend vor.

Im Bereich des Herdenmanagements und der Gesundheitskontrolle haben wir Quantensprünge gemacht, wenn ich bedenke, wie vor 30 Jahren die Mastitis noch beim Melken diagnostiziert wurde. Heute werden Wiederkauaktivität, Gesamtaktivität und Gesundheitszustand für jede Kuh rund um die Uhr aus dem Stall gesendet.

Es gilt aber auch: Wenn es bessere technische Unterstützung bei der Bestandsführung und -kontrolle gibt, wenn neue Haltungsverfahren zootechnische und kurative Eingriffe entbehrlich machen, muss der Aufwand auch über den Markt honoriert werden.

(Beifall von der CDU)

Bezüglich des Betreuungsschlüssels sind die Sachkunde und das Verantwortungsbewusstsein des Tierhalters zentral – wie bei allen Vorgängen in der Landwirtschaft.

Die Landesregierung verweist absolut zu Recht auf das breite Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer zu tiergerechten Haltungssystemen und formen, zu Detailfragen der sachgerechten Fütterung, Haltung, Hygiene und Gesundheit, zu Kontrolle und Vermarktung. Darüber hinaus gibt es ein breites Fortbildungsprogramm mit Vorträgen, Seminaren und Artikeln in der Fachpresse.

Unterstützt wird diese Arbeit der Kammer durch wissenschaftliche Forschungsansätze. Die finanzielle Ausstattung, aber auch die inhaltliche Fokussierung auf Tierschutz und Tierhaltung im Forschungsschwerpunkt „Umweltverträgliche und standortgerechte Landwirtschaft“ bei der Universität Bonn müssen in unserem Blick sein. Aber ein neues wissenschaftliches Förderprogramm? – Da teile ich die Auffassung, erst über neue Förderinstrumente nachzudenken, wenn die Nutztierhaltungsstrategie konzipiert ist.

Wenn wir einen fachlich sehr gut auf die Tierhaltung hin ausgebildeten Berufsstand haben, dann liegt dies auch an der hochwertigen Ausbildung im dualen System. Wir preisen es immer als einzigartig in der Welt – zu Recht. Das gilt dann aber auch für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin. Nicht mit dem Nürnberger Trichter, sondern unter Einbeziehung der eigenen betrieblichen Praxis lernen die Auszubildenden Konzepte artgerechter Tierhaltung.

Studien zeigen, dass gerade in der Landwirtschaft die Fort- und Weiterbildungsbereitschaft überdurch

schnittlich hoch ist. Ob man über eine Pflicht zu lebenslanger Fortbildung nachdenkt? – Ich weiß es nicht. Der in den Raum gestellte Sachkundenachweis wird seit Jahrzehnten diskutiert. Nur: Wer bietet ihn an? Wer ist die Zielgruppe? Jeder Landwirt, der keine landwirtschaftliche Ausbildung hat? Jeder Hobbyhalter, unabhängig von der Tierzahl? Ist Präsenz nötig oder gibt es auch E-Learning-Kurse? Gibt es themenspezifische Kurse vor Ort?

Entscheidend wird sein, wie der Sachkundenachweis umgesetzt wird, pragmatisch oder bürokratisch. – Die Antwort auf diese Frage kann ich mir schon denken: ganz schlank, ganz einfach.

„Ganz unbürokratisch“ ist auch das Stichwort zur Lösung der Zielkonflikte beim Umweltschutz. Bauliche und betriebliche Verbesserungen zur Steigerung des Tierwohls können zu höheren Emissionen führen. Warum gibt es nur für die ökologische Tierhaltung die Option, abweichende Regelungen zu treffen? Hier ist auf die neue TA Luft zu achten.

Es muss meines Erachtens in der Förderperiode 2021 bis 2027 auch vom Agrarinvestitionsförderungsprogramm ein stärkerer Impuls gesetzt werden. Und: Was mache ich in Gebieten mit einer hohen Dichte von Tierhaltungsanlagen? Stütze ich Kommunen bei tierhaltungsbezogenen Bebauungsplänen, auch für die bessere Kontrolle?

Was die Umweltwirkungen der Nutztierhaltung betrifft, so haben wir Einzelaspekte wie den Nitratgehalt des Grundwassers bereits bei der Novellierung der Düngeverordnung diskutiert. Nun müssen erst einmal die Effekte der Maßnahmen eruiert werden.