Doch in erster Linie beschreibt der Artikel mehrfach und überdeutlich den Fremdenhass als Motiv des Täters.
In seiner Vernehmung habe er gesagt, die vielen Ausländer seien ein Problem für Deutschland, das er lösen wolle.
Diese Argumentation kennen Sie, meine Damen und Herren von der AfD. Was in der Silvesternacht passiert ist, ist eine Tat, die mit Ihren Parolen begründet wurde.
Die Statistik, zuletzt erhoben für die Zeit von 2015 bis 2017, weist mit mehr als 20.000 Delikten pro Jahr die mit Abstand höchste Zahl von politisch rechts motivierten Straftaten in den letzten 20 Jahren aus. Das ist eine mehr als beschämende Statistik für unser Land.
(Andreas Keith [AfD]: Hetzen und spalten, das ist das Einzige, was Sie können! – Weitere Zu- rufe von der AfD)
Noch beschämender finde ich, dass Sie, Dr. Vincentz, die fremdenfeindliche Tat in der Silvesternacht nun zum Anlass nehmen, vom Motiv der rechten Gewalt abzulenken und stattdessen psychisch Erkrankten den Stempel potenzieller Straftäter aufzudrücken und diese ins Visier zu nehmen.
Fakt ist: Insgesamt begehen weniger als 1 % der an Schizophrenie erkrankten Personen Straftaten. Während wir von der Gesellschaft ein wachsendes Unsicherheitsgefühl gespiegelt bekommen, ist die Zahl der Straftaten insgesamt ebenso wie die Zahl der Straftaten von psychisch Erkrankten rückläufig.
Nicht nur ich führe das darauf zurück, dass Ihre populistische Partei massiv Ängste schürt – bislang in diesem Hohen Haus vor Menschen mit Migrationshintergrund und jetzt auch vor psychisch Erkrankten.
Frau Kollegin Weng, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Der Abgeordnete Röckemann möchte Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie sie zulassen wollen.
(Markus Wagner [AfD]: Das kann ich mir vor- stellen bei Ihrer Argumentation! – Andreas Keith [AfD]: Der Antrag ist sachlich gestellt!)
Nicht nur ich führe das darauf zurück, dass Ihre populistische Partei in diesem Hohen Haus bislang massiv Ängste schürt, zunächst vor Menschen mit Migrationshintergrund; das kennen wir. Jetzt sind es halt auch die psychisch Erkrankten.
Beinahe jede und jeder von uns hat im eigenen Umfeld Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Sie brauchen besonderen Schutz, auf keinen Fall eine Stigmatisierung und Diskriminierung als potenzielle Straftäterinnen und Straftäter.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir graut davor, dass diese Entwicklung weitergehen soll.
Das in Ihrem Antrag angepriesene Ansbacher Modell ist aus zweierlei Gründen heftig umstritten und auf gar keinen Fall ein Vorbild für Nordrhein-Westfalen.
Die psychiatrische Präventionsambulanz in Ansbach ist an die Klinik für forensische Psychiatrie angegliedert, also eine Klinik für Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Das führt dazu, dass auch Patientinnen und Patienten der Präventionsambulanz das Stigma „kriminell“ erhalten. Ein solches Stigma schadet dem Selbstwertgefühl und den sozialen Netzwerken, verschlechtert den Krankheitsverlauf und reduziert die Lebensqualität dieser Menschen.
Prävention ist wichtig, aber nur an den richtigen Stellen, nämlich in psychiatrischen Institutsambulanzen, in psychiatrischen Abteilungen von Allgemeinkrankenhäusern oder in Fachkrankenhäusern.
Der zweite Kritikpunkt am Ansbacher Modell betrifft die Einschränkung auf an Schizophrenie erkrankte oder schwer persönlichkeitsgestörte Patientinnen und Patienten, häufig infolge einer Erfahrung von massiver Gewalt oder sexualisierter Gewalt im frühen Kindesalter. Psychiatrische Präventionsambulanzen sollten allen Menschen offenstehen, die psychisch krank sind.
Sie bemängeln, dass es für einen dauerhaften Maßregelvollzug hohe Hürden gibt. Wir erwarten, dass ein psychisch erkrankter Mensch nach Art. 1 unseres Grundgesetzes sowie nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der UN-Behindertenrechtskonvention behandelt wird. Wegsperren war früher.
auf Diagnostik und Therapie, unzureichende Ressourcen in und für psychiatrische Kliniken – es gibt jede Menge Verbesserungsbedarf. Herr Spahn sollte seinen TSVG-Entwurf komplett überdenken.
Jetzt sollen die Menschen, über die wir hier reden, auch noch für Ihre politischen Strategien herhalten, Angst in der Gesellschaft zu schüren? – Ganz ehrlich, Dr. Vincentz: Ich glaube, wir alle sind Ihre fortwährende Panikmache leid. Aber wir klären das gern noch im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Abgeordnete Weng, ich darf Sie darauf hinweisen, dass von der Fraktion der AfD, und zwar für den Abgeordneten Dr. Vincentz, eine Kurzintervention angemeldet worden ist. Es steht Ihnen frei, diese von Ihrem Platz oder vom Rednerpult aus entgegenzunehmen. – Es hat nun Herr Dr. Vincentz für 90 Sekunden das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Frau Weng, Sie haben gerade ausdrücklich gesagt, dass Sie der Meinung sind – es ist Ihr gutes Recht, eine Meinung zu haben –, die Straftat, die stattgefunden hat, sei rechts motiviert gewesen, hätte einen rechtsextremistischen Hintergrund gehabt; dieser Mensch wäre ein Ausländerfeind gewesen.
das den Täter als zu der Tatzeit zumindest erheblich vermindert schuldfähig einstuft; auch eine Schuldunfähigkeit könne nicht ausgeschlossen werden.
Sind Sie nicht der Meinung – Sie haben die Frage gerade nicht zugelassen –, dass Sie aktuell in fürchterlicher Art und Weise diese Tat instrumentalisieren, um Ihren ideologischen Kampf zu betreiben?
Frau Abgeordnete, wenn Sie ans Rednerpult treten, können Ihre Ausführungen von allen vernommen werden.
Es juckt mich jetzt echt ein bisschen mit meinen rhetorischen und Recherchefähigkeiten. Aber Entschuldigung, Dr. Vincentz, Ihre Schaf-im-Wolfspelz- oder Wolf-im-Schafspelz-Geschichte – nein, vergessen Sie es. Sorry!
Vielen Dank. – Das Wort hat nun für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Schneider. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Freien Demokraten stehen für eine möglichst weitgehende Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wir wollen bestehende Stigmatisierungen psychisch kranker Menschen bekämpfen sowie deren Versorgung verbessern.
Darin unterscheiden wir uns deutlich von dem Menschenbild des vorliegenden Antrags. Dort werden psychisch kranke Menschen vorrangig als potenzielle Gewalttäter und damit als Gefahr angesehen.
So eine Vorverurteilung stellt ein Bild der Psychiatrie dar, das längst – seit Jahrzehnten – überholt ist.
Wir setzen uns vorrangig für die Prävention psychischer Erkrankungen und für die Förderung der psychischen Gesundheit ein. In Nordrhein-Westfalen steht Menschen mit psychischen Erkrankungen ein breit gefächertes Angebotsspektrum an ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen zur Verfügung.
Unser Ziel ist eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte koordinierte Versorgungsstruktur. Neben den Praxen der niedergelassenen Fachärzte sind vor Ort die sozialpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter erste Anlaufstellen für Krisenhilfe und die Beratung über Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Region.
Wir wollen dieses bestehende Versorgungsangebot weiterentwickeln. Dabei gilt es, mögliche Lücken zu prüfen wie zum Beispiel für eine Krisenintervention zu Nachtzeiten oder am Wochenende. Hier könnten sich ganz andere Prioritäten zeigen als eine Ambulanz nach dem Ansbacher Modell.