Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Das Zweite ist, dass wir – darüber habe ich gerade gesprochen – eine bedarfsgerechte ambulante Behandlung brauchen.

Das Dritte ist eben, dass wir ausreichend Angebote in psychiatrischen Kliniken in unserem Land brauchen. Wenn wir über Krankenhausplanung reden, gehört dazu, dass auch das in ausreichendem Maße in unserem Land vorhanden ist.

Meine Damen und Herren, das Ansbacher Modell hat sich meine Fachabteilung erst einmal ein bisschen angeguckt, weil ich darauf in meiner Rede heute gerne eingehen wollte. Dazu muss man nur die wissenschaftliche Studie aus dem letzten Jahr lesen, die

der Chefarzt der Ansbacher Forensik selbst geschrieben hat, und die möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

Von Februar 2012 bis Juli 2017 wurden 91 Patienten in der Präventionsambulanz behandelt. Weitere 50 Therapien laufen seit Juli 2017 noch.

45 % der dort Behandelten brachen die Behandlung wegen fehlender Motivation ab.

13 % der Behandelten konnten nicht weiter ambulant behandelt werden, weil eine Einweisung in die Forensik erfolgte entweder wegen des Verdachts oder wegen des tatsächlichen Begehens einer Straftat.

Weitere Behandelte sind weggezogen, und was aus ihnen geworden ist, bleibt unklar.

Nur in 10 % der Fälle – das waren genau neun behandelte Personen – wurde eine Stabilisierung erreicht und die Therapie damit regulär beendet. Doch auch bei dieser Gruppe ist nicht klar, wie lange die Stabilisierung tatsächlich anhalten wird.

In meinen Augen sieht ein Erfolgsmodell anders aus. Ob eine Umsetzung dieses Modells in NordrheinWestfalen zu einer Verbesserung der psychiatrischen Versorgung beitragen würde, darf deswegen aus meiner Sicht bezweifelt werden.

Ob dadurch tragische Einzelfälle wie die Amokfahrten in der Silvesternacht 2018/19 verhindert werden können, kann nach meiner Auffassung erst recht infrage gestellt werden.

Den Vorwurf, dass das System zur Behandlung von psychisch erkrankten Menschen – seien sie nun straffällig oder nicht – in Nordrhein-Westfalen nicht gut aufgestellt ist, muss ich sehr deutlich zurückweisen.

Es bestehen grundsätzlich gute Regelstrukturen im ambulanten und im stationären Bereich, auch wenn einzelne Aspekte noch besser werden können. Stichworte sind hier: Wartezeiten für Psychiatrie, die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Angebote.

Den Regelstrukturen aufgrund tragischer Einzelfälle kollektives Versagen vorzuwerfen, geht nach meiner Meinung an der Sache vorbei. Den besonderen Herausforderungen in Einzelfällen wird – das liegt in der Natur der Sache – in Einzelfragen durch das System begegnet.

Mir ist besonders wichtig, dass die Ausgrenzung psychisch kranker Menschen weiter abgebaut wird.

Seien wir mal ehrlich: Wenn wir heute das System neu aufstellen würden, hätten wir wahrscheinlich auch nicht mehr so viele Krankenhäuser, die sich nur in diesem Bereich betätigen. Wenn die Leute, die ein gebrochenes Bein haben, durch die gleiche Tür gehen wie psychisch Erkrankte, hat das auch mit Abbau von Stigmatisierung zu tun.

Deswegen möchte ich gerne meine politische Arbeit in diesem Bereich fortsetzen und dafür sorgen, dass wir Stigmatisierung abbauen und Menschen helfen, die an einer psychischen Erkrankung leiden, damit sie möglichst frühzeitig auch im Regelsystem ankommen.

Deswegen ist es immer die Frage, ob wir höhere Barrieren aufbauen sollten oder ob es nicht ein sehr viel erfolgversprechenderer Weg ist, die Hürden in diesem Bereich möglichst niedrig zu legen, um so die Schwellenängste zu nehmen. Das ist der Weg, den ich gerne in den nächsten Jahren fortsetzen möchte, wie es auch viele andere Regierungen vor mir getan haben.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. Sie haben es wahrscheinlich am Rednerpult auch aufleuchten sehen: Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden. Es steht Ihnen frei, die von Ihrem Platz oder vom Rednerpult aus entgegenzunehmen und zu erwidern.

Die Fraktion der AfD, und zwar Herr Dr. Vincentz, hat jetzt das Wort für 90 Sekunden Kurzintervention.

Herr Minister, ich möchte Ihnen da im Einzelfall auch gar nicht widersprechen. Ich vermute aber sehr wohl, dass wir ein bisschen aneinander vorbei diskutieren. Bei den anderen Parteien unterstelle ich mal, dass man das gezielt falsch verstehen wollte, weil es durchaus bösartig wurde. In dem Punkt, denke ich, missverstehen wir uns. Deswegen freue ich mich darauf, dass wir das im Ausschuss noch einmal miteinander besprechen.

Analog zu diesen Konzepten, die es gibt, wie „Kein Täter werden“ zum Beispiel bei Menschen mit pädophilen Neigungen, ist gerade diese Form der Ambulanz aus unserer Sicht – und da kann man sicherlich geteilter oder anderer Meinung sein – eine niederschwellige Möglichkeit, um Kontakt zu einem Arzt aufzubauen, relativ anonym, kostenfrei.

Nehmen Sie das Beispiel der HIV-Ambulanzen. Auch da würde niemand sagen, dass es eine Stigmatisierung ist. Das wird von breiter Mehrheit getragen, selbst bis ins tiefe linke Spektrum hinein. Auch das ist eine niederschwellige Möglichkeit.

Genau um diese Tätergruppe ging es uns natürlich: Täter, die unter Umständen fühlen, dass sie eine Gewaltbereitschaft in sich tragen und sich dann dort melden, bevor sie zu Tätern werden: „Kein Täter werden“.

Da ich das, was teilweise unterstellt wurde, dass wir irgendjemanden kriminalisieren wollen, dass wir irgendjemanden stigmatisieren wollen, so nicht stehen

lassen kann, habe ich mich nochmals zu Wort gemeldet.

Es geht wirklich um die Schaffung einer niederschwelligen Möglichkeit, diese Menschen davon abzuhalten, zu Tätern zu werden, denn das ist genau der zentrale Punkt: Das sind Menschen wie du und ich, die sich in einer absoluten psychiatrischen Ausnahmesituation befinden, in der ihnen geholfen werden muss. Da haben wir einen Systemfehler.

Sie haben es völlig richtig angesprochen: Wenn die Menschen neun Monate warten müssen, bevor sich jemand um sie kümmert, kann jemand in der Zwischenzeit natürlich zum Täter werden. Genau das wollen wir verhindern, genau da sehen wir eine Möglichkeit. Aber deswegen bin ich sehr froh, dass wir das noch im Ausschuss besprechen können.

(Beifall von der AfD)

Das war die Kurzintervention. – Herr Minister, Sie haben ebenfalls 90 Sekunden Redezeit.

Ich finde, dass wir das jetzt so stehen lassen und im Ausschuss besprechen sollten. Die Frage von psychischen Erkrankungen ist in diesem Land auch aufgrund der Geschichte nicht frei von Stigmatisierung; das muss man mal ganz klar sagen.

Da ich ja nun auch schon ein bisschen länger in der Politik unterwegs bin und auch ein bisschen älter geworden bin, kann ich länger zurückdenken. Die Situation war vor 20 Jahren noch viel schlimmer als heute und vor 30 Jahren erst recht.

Deswegen ist mein ganzes Bestreben, Stigmatisierungen gegenüber dieser Erkrankungsform abzubauen, sie nicht zuzulassen, damit die Menschen das System erreichen, damit sie eben zum Arzt gehen, wenn sie merken, dass es bei ihnen ein Problem gibt. Deswegen muss man auch eine Kultur in einer Gesellschaft haben, dass man offen darüber reden kann, ohne in eine gewisse Ecke gestellt zu werden.

Das, meine ich, ist viel erfolgversprechender als ein System, das Stigmatisierungen aufbaut. Dann werden sich die Leute verstecken, und dann wird es schlimmer werden, als es heute ist.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN sowie Dr. Martin Vincentz [AfD])

Vielen Dank, Herr Minister. Das war die Erwiderung auf die Kurzintervention. – Wir fahren fort in der Redeliste. Es hat

nun für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Yüksel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich doch noch einiges klarstellen möchte.

Herr Minister hat gerade in seiner Beantwortung der Kurzintervention davon gesprochen, dass wir die Menschen nicht stigmatisieren dürfen. Als ich die Wortbeiträge gerade gehört habe, als es so hin und her ging, erinnerte ich mich an meine Kindheit. Ich lebte in einer Straße, in der auch viele Menschen, die den Ersten Weltkrieg, und ganz viele, die den Zweiten Weltkrieg noch erlebt haben, wohnten.

Ich kann mich als Kind an diesen Spruch der vielen alten Menschen erinnern, Sie werden das wahrscheinlich auch kennen: Gott schuf in seinem Zorn Aplerbeck und Eickelborn. – Das war genau die Stigmatisierung, die die alten Menschen damals mit den psychisch Erkrankten im Blick hatten.

Bei aller Diskussion, die wir hier auch über solche Anträge führen, möchte ich jedoch auf eines hinweisen: Wenn die psychisch Erkrankten stigmatisiert werden, sind auch die Erkrankungen selbst stigmatisiert. Viele Menschen, die psychische Erkrankungen haben, wissen zum Teil gar nicht, wie sie damit umgehen sollen.

Noch einige Jahre nach dem Ersten Weltkrieg sind viele Tausende psychisch Erkrankte aufgrund von Verwahrlosung gestorben, weil sich niemand mehr um sie gekümmert hat. Unter dem Stichwort des Euthanasieprogramms der Nazis sind 250.000 psychisch erkrankte Menschen umgebracht sowie 400.000 zwangssterilisiert worden.

Es hat in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Ärztetag 1970 gedauert, bis erstmals das Thema der psychisch Erkrankten überhaupt auf die Tagesordnung der Bundesrepublik Deutschland gekommen war.

Die Enquetekommission „Psychiatrie“ aus dem Jahre 1975 hat nach zweijähriger Arbeit die Gleichrangigkeit – Herr Minister, Sie haben das gesagt – der somatischen Erkrankungen mit den psychischen Erkrankungen hergestellt.

Die großen Einrichtungen, die wir da hatten wie in Aplerbeck und Eickelborn, wurden abgeschafft. Wir haben sozusagen kleinere, gemeindenahe, wohnortnahe psychiatrische Einrichtungen bekommen.

Die ambulanten Settings wurden ausgebaut. Damals hat man noch nicht „Setting“, sondern „ambulante Strukturen“ gesagt. Die Beratungsstellen wurden organisiert und erweitert. Es gab sozusagen eine Renaissance der Psychiatriebehandlungen nach 1975.

Der Unterschied zwischen Ihrem und unserem Antrag, Herr Dr. Vincentz, liegt in dem, was Sie in Ihrem Forderungskatalog unter II schreiben: Sie sprechen von Repression und Prävention.

Wir sollten uns unserer Verantwortung hier im Landtag bewusst sein, wenn wir über solche Anträge sprechen. Auch Sie müssen es vermeiden, dass Ihnen unterstellt werden könnte oder unterstellt wird, dass Sie mit diesem Antrag eine Intention haben, weil es ein so sensibles Thema ist. Man muss auch in Ihren Reihen mit einem solchen Antrag sehr verantwortungsvoll umgehen.

Wir sollten die Errungenschaften, die wir in den letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland in der Psychiatrie hatten, nicht sozusagen ohne Weiteres nicht wahrnehmen, sondern wir können sagen, wir haben in Nordrhein-Westfalen in der Behandlung psychisch erkrankter Menschen Maßstäbe gesetzt.

Für den Personenkreis, den Sie hier ansprechen, haben wir landesgesetzlich in dem Psychiatrischen Krankengesetz solche Situationen bei Fremd- und Eigengefährdung geregelt. Es gibt Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, in denen genau beschrieben wird, unter welchen Voraussetzungen solche Zwangsbehandlungen möglich sind.