Protokoll der Sitzung vom 20.02.2019

Für den Personenkreis, den Sie hier ansprechen, haben wir landesgesetzlich in dem Psychiatrischen Krankengesetz solche Situationen bei Fremd- und Eigengefährdung geregelt. Es gibt Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH, in denen genau beschrieben wird, unter welchen Voraussetzungen solche Zwangsbehandlungen möglich sind.

Meine Bitte ist – wir werden das im Ausschuss weiter diskutieren –, dieses Thema wirklich mit aller gebotenen Sachlichkeit und mit aller gebotenen Sensibilität zu behandeln, damit aus diesem Hohen Haus heraus nicht der Eindruck entsteht, als würde mit diesem Antrag irgendetwas instrumentalisiert. Das hätte dieses Haus nicht verdient. Das hätten die Menschen, die psychisch erkrankt sind, die unserer Unterstützung, Solidarität und menschlichen Zuwendung bedürfen, auch nicht verdient.

Deshalb freue ich mich auf die Auseinandersetzung und die Beratung im Ausschuss.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Yüksel. – Mir liegt noch eine weitere Wortmeldung der Fraktion der AfD vor. Herr Abgeordneter Wagner, Sie haben jetzt das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Yüksel, ich danke Ihnen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ausdrücklich für Ihren Wortbeitrag von eben danken. Wir sind tatsächlich in der Lage, ein solches Thema sachlich zu behandeln. Das sage ich Ihnen als jemand, der im Bereich psychisch Kranker bereits seit 25 Jahren beruflich tätig ist. Ein ebensolcher Dank geht auch an Minister Laumann.

Ich komme auf den immer wieder geäußerten Vorwurf zurück, wir würden Angst vor psychisch kranken Menschen verbreiten, wir wollten psychisch Kranken den Stempel des potenziellen Straftäters aufdrücken usw. Ein Blick auf Seite 2 unseres Antrags würde genügen, um den Satz zu finden:

„Es müssen bedenkliche systemische Defizite frühzeitiger Präventionsmaßnahmen für einen kleinen Kreis“

so steht es hier geschrieben –

„potenziell gefährlicher psychisch Kranker festgestellt werden.“

Wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Antrag zu lesen, in dem von einem „kleinen Kreis“ die Rede ist, und stattdessen hier rumschwadronieren, wir würden den psychisch Kranken den Stempel des potenziellen Straftäters aufdrücken, dann ist das schlicht schäbig.

(Beifall von der AfD)

Meine Damen und Herren, lieber Herr Laumann, ich möchte Joachim Nitschke, den Leiter der Ambulanz in Ansbach, wiedergeben. Er hat einen Vergleich zwischen normaler psychiatrischer Behandlung und der Behandlung im Ansbacher Modell hergestellt und festgestellt, dass die Probanden, die nach dem Ansbacher Modell behandelt wurden, hinterher signifikant weniger gefährlich waren. Man sollte nicht vergessen, dass das Ansbacher Modellprojekt mittlerweile in Art. 51 des Bayerischen Psychisch-KrankenHilfe-Gesetzes aufgenommen worden ist, was bedeutet, dass es in Bayern flächendeckend weitere Präventionsambulanzen nach Ansbacher Vorbild geben soll.

(Zuruf von der AfD: Hört, hört!)

Das bedeutet auch, dass die Wirksamkeit insofern empirisch belegt worden ist, als das Risikoprofil der Patienten, die die Präventionsambulanz besucht haben, im Vergleich zu anderen Probanden um ein Drittel gesunken ist und psychische, soziale und berufliche Funktionen deutlich angestiegen sind. Hinzu kommt dann noch, dass man sich das künftige Ziel gesteckt hat, auch Patienten mit Minderbegabung behandeln zu können, sodass wir dann nicht mehr nur noch von psychisch Erkrankten sprechen würden, sondern auch von Patienten mit Minderbegabung.

Ich habe hier so vieles gehört, was ich gar nicht alles mehr zitieren kann. Aber, Herr Mostofizadeh, bei allem Respekt: Sie haben hier so einiges durcheinandergeworfen. Man will Angst vor psychisch kranken Menschen schüren, das ist natürlich Unsinn. Sie haben von Gefahrenabwehr gesprochen. Dann haben Sie auf unseren Antrag bezogen von „Wegsperren“ gesprochen. Es ist Ihnen wahrscheinlich entgangen,

dass wir hier von der Ambulanz und von ambulanter Hilfe und nicht von Wegsperren sprechen.

Was Gefahrenabwehr anbetrifft, Herr Mostofizadeh, so sollte Ihnen die eigentlich bekannt sein, wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben: Die Einweisung in die Psychiatrie dient im Falle von Patienten mit Risikoprofil nicht etwa der nachhaltigen Therapie, sondern der Gefahrenabwehr. Hier geht es um Prävention.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Wenn es um Prävention geht, dann können die Grünen doch gar nicht schnell genug damit bei der Hand sein.

Jetzt haben wir hier einen Antrag, bei dem wir über Prävention sprechen wollen. Wenn wir im Ausschuss ernsthaft darüber sprechen wollen, dann geht es mir nicht darum, dass wir den Antrag so, wie wir ihn gestellt haben, zu 100 % durchsetzen. Uns geht es doch darum, dass wir endlich mal bereit und in der Lage sind, über diese Sache zu diskutieren und gemeinsam den besten Weg der Prävention bei Patienten mit Risikoprofil zu finden. Das muss doch unsere Aufgabe sein. Dazu lade ich Sie herzlich ein, und darum bitte ich Sie.

Lassen wir doch diese ständige Polemik nicht nur auf dem Rücken psychisch Kranker, sondern auch auf dem Rücken von psychisch kranken Menschen mit Risikoprofil und deren Opfern. Das dürfen wir auch nicht vergessen.

Zum Abschluss lassen Sie mich sagen: Jeder potenzielle Täter, der durch eine solche Präventionsambulanz von Taten abgehalten werden kann, verhindert nun mal auch Opfer. Es sollte uns zumindest wert sein, darüber im Ausschuss miteinander zu sprechen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Wagner.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5074 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden im Hohen Hause, der das nicht will? – Nein. Gibt es Enthaltungen? – Nein. Dann ist einstimmig so überwiesen, wie schon vorauszuahnen war.

Ich rufe auf:

12 Islam in Nordrhein-Westfalen: Interreligiösen

Austausch intensivieren – Dialog mit Muslima und Muslimen auf eine neue Grundlage stellen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5068

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass heute keine Aussprache erfolgen soll.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5068 an den Integrationsausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass die abschließende Aussprache und Abstimmung nach Vorlage der Beschlussempfehlung im federführenden Ausschuss erfolgen soll. Wir reden also noch einmal darüber.

Wer ist mit dieser Überweisung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

13 Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nord

rhein-Westfalen verhindern – Lehren aus dem letzten Ausbruch ziehen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/5072

Für die AfD-Fraktion hat Herr Dr. Blex das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Die AfD-Fraktion stellt heute einen Antrag zur Prävention der Blauzungenkrankheit, weil wir davon überzeugt sind, dass die Laschet-Parteien nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit gegen die Gefahren dieser Infektionskrankheit angehen.

Wir haben die Debatte mit einer Kleinen Anfrage gestartet und legen nun im Plenum noch einmal nach, um die Wichtigkeit zu betonen.

Wir haben hier schon des Öfteren über die Afrikanische Schweinepest gesprochen. Bisher gibt es jedoch glücklicherweise noch keinen einzigen Fall in Deutschland.

Infektionen mit der Blauzungenkrankheit sind dagegen in Baden-Württemberg schon registriert worden. Nordrhein-Westfalen befindet sich in der 150-kmPufferzone; wir hier in Düsseldorf befinden uns in dieser Pufferzone.

Als die Blauzungenkrankheit zuletzt vor 13 Jahren in Nordrhein-Westfalen auftrat, kostete die Krankheit 30.000 Schafen und 8.000 Rindern das Leben.

Damals wurde politisch vieles falsch gemacht. Der Impfstoff war noch gar nicht zugelassen, es wurde aber eine flächendeckende Pflichtimpfung eingeführt. Bei etwaigen Impfschäden trugen die Landwirte die alleinige Beweislast.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohung aus dem Süden gilt es, die Lehren aus dem letzten Ausbruch zu ziehen.

(Michael Hübner [SPD]: Blauzungen aus dem Süden!)

Herr Rüße, ich weiß nicht, wie Ihre Geografiekenntnisse sind, aber Baden-Württemberg liegt von Nordrhein-Westfalen aus gesehen südlich.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Bei mir auch! – Mi- chael Hübner [SPD]: Die Schweiz auch!)

Sie sollten in der Schule aufgepasst haben. Vielleicht passen Sie jetzt auf, Herr Rüße.

Wir wissen, dass bei den Wiederkäuern ein Stich der Gnitzen diese Infektion überträgt. Durch Ihre grüne Politik auf allen politischen Ebenen wurden die Möglichkeiten der Landwirte erheblich eingeschränkt, sich präventiv mit Insektiziden gegen diese Bedrohung zur Wehr zu setzen.

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Sie haben null Ah- nung!)