Bevor sich die Politik dieses Landes giftgrün färbte, hat man unter Insektenschutz noch den Schutz der Menschen vor Insekten verstanden. Jetzt verstehen Sie unter Insektenschutz den Schutz der Insekten vor dem Menschen.
dass „jede Biene und jeder Schmetterling und jeder Vogel in diesem Land weiß: Wir werden uns weiter für sie einsetzen!“
Vielleicht hätten die Wiederkäuer damals skeptisch werden sollen, dass sie in der Aufzählung fehlten; denn sie könnten schon im kommenden Frühjahr einen hohen Preis für die Liebe der Grünen zur Insektenwelt zahlen.
Bei steigenden Temperaturen ist nämlich mit einer neuen Mückengeneration zu rechnen. Die virulente Gefahr für Wiederkäuer, sich mit dem Blauzungenvirus zu infizieren, ist in diesem Jahr besonders ernst zu nehmen.
Liebe Genossen von der SPD, dass Sie über die Sorgen der Bauern lachen, kann ich verstehen. Trotzdem sollten Sie vielleicht den Antrag ernst nehmen, auch wenn kein Bauer Sie wählen wird.
Der Impfstoff gegen die Blauzungeninfektion ist noch immer Mangelware. Nordrhein-Westfalen muss sein ganzes politisches Gewicht einsetzen, damit eine ausreichende Menge zur Verfügung steht.
Sie können gerne dazwischen quatschen, das wird mich nicht davon abhalten, meine Rede zu halten. Ich erwarte nichts anderes von der SPD, als dass sie bei einem so wichtigen Thema dazwischen quatscht.
Die Blauzungeninfektion kann bei schwangeren Rindern und Schafen zu Aborten, Fruchtbarkeitsstörungen, fötalen Missbildungen sowie erhöhter Kälbersterblichkeit führen. An den Lippen kommt es zu Blaufärbungen mit Schwellungen, Erosionen und Geschwürbildungen.
Obwohl der Blauzungenvirus nicht auf den Menschen übertragen werden kann, verursacht er unnötiges Tierleid und bedroht die wirtschaftliche Existenz der Viehhalter in Nordrhein-Westfalen.
Es ist unbestreitbar, dass die Landwirte so gut wie nur möglich auf diese Tierseuche vorbereitet werden müssen. Sie brauchen bessere Beratung und Aufklärung.
Doch die deutsche Bürokratie stellt sich ihnen in den Weg. Impfungen auf freiwilliger Basis müssen beim zuständigen Veterinäramt genehmigt werden; eine Anzeige reicht nicht aus. Der Erwerb von Impfstoffen wird von der Tierseuchenkasse bezuschusst, aber nicht vollständig übernommen.
Um die Gefahren zu minimieren, macht die hohe Infektionsrate der viralen Krankheit ein verstärktes landesweites Monitoring auch bei Wildtieren notwendig.
Sehr geehrte Damen und Herren, stimmen Sie unserem Antrag für den Schutz der Tiere und der Landwirte zu. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag der AfD mit dem Titel „Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen verhindern“.
Es ist eine Viruskrankheit, die durch Mücken, den sogenannten Gnitzen, von Tier zu Tier übertragen wird und als Symptom die namensgebende geschwollene blaue Zunge hat, die bei akutem Verlauf aus dem Maul hängt.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche – so weit, so gut, aber auch so schlecht, weil die Krankheit nämlich enorme wirtschaftliche Schäden für unsere Bauernfamilien mit sich bringen kann. Die Krankheit kann zu Unfruchtbarkeit bzw. Aborten führen, und teilweise kann es bei schwachen Tieren sogar zum Verlust kommen.
Liebe AfD, jetzt kommen Sie mit Ihrem Antrag um die Ecke und versuchen, sich als große Kümmerer zu präsentieren; so, als würden alle Beteiligten vom Tierhalter bis zu den Veterinärbehörden im Sessel sitzen und Däumchen drehen. Dem ist aber bei Weitem nicht so.
Beispielsweise sind zum Schutz vor der Ausbreitung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche 150 km große Restriktionsgebiete eingerichtet worden. Die Tierhalter sind längst sensibilisiert und wissen, dass sie ihre Tiere zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit impfen können. Wir gehen davon aus, dass bei gestiegener Nachfrage nach Impfdosen diese bald möglichst in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse NRW hat am 18. Januar 2019 eine Beihilfe für die Impfung von Tieren in Höhe von 1 Euro je Impfdosis und Tier beschlossen.
Wohlwissend, dass seitens der Landesregierung bzw. des Ministeriums längst Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Krankheit zu verhindern bzw. einzudämmen, stellen Sie dennoch diesen Antrag. Dabei war das Thema „Blauzungenkrankheit“ Diskussionsgrundlage in der letzten Ausschusssitzung, als wir den Bericht aus dem Ministerium vorliegen hatten, den wir als CDU-Fraktion beantragt hatten. Waren Sie nicht anwesend, als es um dieses Thema ging? Aus dem Bericht geht ganz klar hervor, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und bereits ergriffen wurden.
Ich will mich an dieser Stelle relativ kurz fassen; denn es geht hier um einen Antrag, der so was von überflüssig ist, und überflüssige Anträge, egal, von welcher Partei, lehnen wir als CDU-Fraktion ab. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der AfD wurde anlässlich einer Kleinen Anfrage erklärt, wie es um das Thema steht. Die Landesregierung hat das Thema auf dem Schirm und Maßnahmen dazu ergriffen. Dafür brauchen wir kein Antrag der AfD. Somit lehnen wir das ab. – Danke schön.
Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein weiterer unnötiger Antrag der AfD am heutigen Tag in diesem Hause. Die Landesregierung hat den zuständigen Umweltausschuss bereits in der letzten Sitzung am 6. Februar umfassend über den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in den benachbarten Ländern und die eingerichteten Sperrgebiete in Nordrhein-Westfalen informiert.
Nach aktueller Rechtslage sind bereits heute behördliche Maßnahmen vorgeschrieben, die durch europäisches und nationales Recht modifiziert sind. Dieses erachten wir als sachgerecht, um einheitlich und effektiv gegen die Infektion vorgehen zu können.
(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz: Ha! – Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])
Um der Blauzungenkrankheit zu begegnen, bedarf es eines EU-weiten Meldesystems, eines koordinierten Vorgehens samt entsprechendem Regelwerk und der wirkungsvollen Förderung der Impfung von Rindern. All das haben wir bereits in Nordrhein-Westfalen. Was es nicht bedarf, ist dieses Antrags der AfD.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Blauzungenkrankheit ist natürlich ein wichtiges Thema, und es ist gut, wenn sie auf die Tagesordnung kommt.
Dumm ist nur, wenn das Thema schon auf der Tagesordnung des Ausschusses stand, wir darüber eingehend diskutiert haben und Sie jetzt mit einem Antrag kommen, den wirklich keiner mehr braucht. Alles was zu tun ist, ist von der Landesregierung im Ausschuss nämlich schon vorgestellt worden. Insofern braucht niemand Ihren Antrag. Von daher werden wir ihn einfach ablehnen. Damit wäre eigentlich alles gesagt. – Vielen Dank.