Frank Börner
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben heute in einer Zeit, in der Lebensmittel in ausreichender Menge zu günstigen Preisen zur Verfügung stehen. Das ist zunächst ein guter Zustand, gesamtgesellschaftlich erzeugt dieser gute Zustand allerdings wesentliche Kollateralschäden. Insgesamt zahlen wir hierfür einen sehr hohen Preis.
Für unsere Landwirte bleibt oft nicht genügend übrig, um ein auskömmliches Einkommen zu realisieren.
Tierwohl wird immer mehr aufgrund des Kostendruckes abgebaut.
Durch Monokulturen wird die Natur geschädigt, Biodiversität, also Artenvielfalt, bei Tieren und Pflanzen zerstört.
Die Ausbringung von Gülle belastet unser Grundwasser und gefährdet damit die Trinkwasserversorgung.
So produzierte Lebensmittel sind oft ungesund und qualitativ minderwertig. Sie machen die Verbraucher krank.
Die Situation der Mitarbeiter in landwirtschaftlichen Betrieben und Schlachthöfen ist prekär; wir haben es gerade diskutiert.
Der Regenwald wird gerodet, um Futter für Nutztiere zu erzeugen.
Das Handwerk, der gute Metzger bricht aufgrund des Kostendruckes zusammen.
Wir müssen die Art und Weise, wie wir unsere Lebensmitte produzieren, komplett überdenken. Wir müssen die Art und Weise, wie wir Lebensmittel produzieren, zukunftsfähig machen.
In dem Antrag der Grünen geht es um die Frage, wie man mit kleinen Eingriffen in die Abläufe der Fleischproduktion unnötiges Tierleid verhindern kann. Die Betäubung von Schweinen mit CO2 kurz vor der Schlachtung wird zu einem schmerzvollen, mit Todesangst verbundenen Überlebenskampf, der bis zu einer Minute dauern kann. Es entstehen Schmerzen, da CO2 auf den Schleimhäuten reagiert und so Kohlensäure entsteht, was zu starken Schmerzen verbunden mit Reizen auf den Schleimhäuten führt.
Zusätzlich entsteht das Gefühl des Erstickens, was zu einem viel zu langen Todeskampf der Schweine führt. Das ist eine aus Tierschutzgründen, aus ethischen Gründen nicht verantwortbare Situation – letztlich hat Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang –, insbesondere da es Alternativen gibt, die mit überschaubarem Aufwand umgesetzt werden können.
Die Tiere können mit Strom betäubt werden, was auch nicht wirklich gut ist, da zuvor eine Vereinzelung stattfinden muss, was dann wieder zu Stress bei den Schweinen führt.
Die Nutzung von alternativen Gasen wie Argon oder Helium scheint hier eine Lösung zu sein. Bevor die zu betäubenden Tiere merken, dass etwas mit ihnen passiert, sind sie auch schon betäubt und bekommen von dem weiteren Prozedere nichts mehr mit.
Sicherlich braucht dies einige bauliche Veränderungen im Bereich der Betäubung der Tiere – CO2 sinkt nach unten, Helium steigt nach oben –, aber diese Veränderung ist vertretbar. Wir ersparen den Tieren unnötiges Leid. Durch die Vermeidung von Stress bei den Tieren vor der Schlachtung erhöht sich darüber hinaus die Qualität des Fleisches beträchtlich. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Glück auf!
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute, nahezu am Ende der drei Plenartage, über nichts weniger Wichtiges als über die Qualität unseres Grundwassers und damit auch über die Qualität unseres Trinkwassers.
In der früheren schwarz-gelben Landesregierung wurden flächendeckende Kontrollen der privaten Abwasserkanäle angeordnet – damals ein Geschenk an die Kanalbaufirmen. Durch kurze Fristen wurden hohe Kosten für die Überprüfung durch diese Fachfirmen in Rechnung gestellt. Es gab viele juristische Auseinandersetzungen.
Wir haben diese Regelung auf Trinkwasserschutzgebiete begrenzt. Das erleichtert die Umsetzung. Diese Regelungen wurden akzeptiert, es gab weniger juristische Auseinandersetzungen. Die Kosten für die Überprüfung der privaten Kanäle wurden auch günstiger.
Eigentlich gibt es hier heute keinen Handlungsbedarf. Wir leben in einer Region, in der wir noch genügend gutes Grundwasser vorfinden, das mit akzeptablem Aufwand zu gesundem Trinkwasser aufzubereiten ist. Abwasser gehört ins Klärwerk und darf nicht unterwegs versickern.
Wenn wir undichte Kanäle hinnehmen, dann brauchen wir am Ende gar keine Kanäle mehr. Ich denke,
die aktuelle Gesetzeslage hat sich bewährt. Es gibt kaum Klagen, die Verordnung wird akzeptiert.
Hier wollen Sie nun – gegen alle Vernunft und gegen den Rat der Fachleute – hineingrätschen. Wir können uns Anhörungen in Zukunft sparen, wenn Sie ohnehin nicht zuhören. Sie liefern ein Auftragsgesetz für Ihre Lobbyvertreter. Wir werden wahrscheinlich im nächsten Heft von Haus & Grund Lobeshymnen über die neue Verordnung lesen können.
Dafür riskieren Sie die Qualität unseres Grundwassers – durch halbherziges Handeln, wenn es um die Belastung mit Nitraten geht, und durch die Abschaffung der Kontrollen der privaten Abwasserkanäle. Am Ende werden wir dem Bürger deutlich höhere Gebühren für die Trinkwasseraufbereitung zumuten müssen.
Dann haben Sie echt was gekonnt: Die Lobbyisten sind glücklich, die Bürger zahlen.
Sie führen an, dass die Kommunen bei der regelmäßigen Überprüfung …
Beruhigen Sie sich. Ich werde Sie gleich noch öfter mit der Realität konfrontieren. Dafür werden Sie Ihre Kraft noch brauchen.
Sie führen an, dass die Kommunen bei der regelmäßigen Überprüfung ihrer Kanäle auch ein Auge auf die privaten Kanäle werfen können. Alle Fachleute aus der Praxis, die hier saßen, haben ausführlich erläutert, dass dies mit vertretbarem Aufwand nicht funktionieren wird.
Herr Untrieser, Sie haben gerade den Kollegen aus Köln zitiert. Ich habe das Protokoll jetzt nicht vor Augen und kann es nicht belegen, aber wenn ich seine Ausführungen recht verstehe, hat er Ihnen ausführlich erklärt, dass er nicht in der Lage ist, die privaten Abwasserkanäle zu überprüfen. Vor dem Hintergrund kann er auch keine Aussage dazu machen, wie der Zustand der privaten Kanäle ist; denn es ist schlicht unmöglich, das aus Sicht der Kommunen, aus Sicht der Stadt zu begutachten. Das ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Das ist Ihnen egal. Die Konfrontation mit der Praxis wird an dieser Stelle abgelehnt.
Wenn die Kommunen doch einen Mangel entdecken, was theoretisch passieren kann, müssen sie einen juristisch überprüfbaren Bescheid an den Eigentümer senden. Hier entsteht ein Bürokratiemonster, das die Gemeinden zu bearbeiten haben. Wer bezahlt den Gemeinden diesen Aufwand? Der Gebührenzahler?
Sie werden nicht müde, zu sagen, dass Sie den Bürger entlasten wollen. Das ist eine löbliche Motivation.
Den Eigentümer, ja. Aber soll das auf Kosten der Grundwasserqualität, auf Kosten der Gebühren für Trinkwasser, auf Kosten der Gemeinden geschehen? Die Lobby freut sich. Das Trinkwasser wird teurer.
Wenn Sie den Eigentümer vor überraschenden Kosten schützen wollen, warum ist Ihnen das dann beim Thema „Anliegergebühren“ völlig egal? Da lassen Sie weiter private Eigentümer bis über die Grenzen der Belastbarkeit hinaus im Regen stehen.
Das ist bigott und nicht zu erklären. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in unserem Land wollen Sicherheit. In diesem Gesetz geht es um die Sicherheit vor giftigen, gefährlichen Tieren, die die Gesundheit oder das Leben der Nachbarn gefährden. Dies wollten wir mit diesem Gesetz erreichen.
Als dieses Gesetz vor mehr als einem halben Jahr auf den Weg gebracht wurde, haben wir deutlich gemacht, dass wir hier mitarbeiten wollen, und haben unsere Unterstützung erklärt – ein Gesetz mit einem kurzen knappen Text, welches für Sicherheit sorgt. Man hätte nach Hamburg schauen können. Da gibt es das. Es funktioniert und ist rechtssicher.
Was ist aus den Gedanken von vor mehr als einem halben Jahr geworden? Es ist wie ein starker Tiger gestartet. Inzwischen ist es ein schlaffer Bettvorleger. Wir wollten das zusammen besser machen. Im Ergebnis ist nicht einmal eine ordentliche parlamentarische Beratung möglich.
Im Umweltausschuss haben wir das Gesetz ausführlich besprochen. Dort wurde unsere Zusammenarbeit von den Regierungsparteien eingefordert. Es wurden Änderungen an der Gesetzesvorlage angekündigt, auf deren Grundlage wir das Gesetz gemeinsam hätten auf den Weg bringen können, sodass die Menschen in unserem Land endlich Sicherheit gehabt hätten.
Nach mehr als einem halben Jahr parlamentarischer Diskussion legt Schwarz-Gelb heute früh einen Änderungsantrag vor. Das ist nicht nur schlechter parlamentarischer Stil.
Der Änderungsantrag macht auch aus einem schlecht gemachten Gesetz ein noch weniger schlagkräftiges Gesetz. Sicherheit wird es für die Bürger nicht bringen.
Seit das Gesetz diskutiert wird, wird die im Gesetz angeführte Liste der giftigen Tiere kritisiert. Heute früh ändern Sie das – heute früh. Es ist nicht mehr zu prüfen, ob diese Liste der gefährlichen Tiere nun hilfreicher ist. Die Hamburger haben das klüger gelöst.
Seit Beginn der Diskussion um ein Gefahrtiergesetz schon zu unserer Regierungszeit wurde klar festgestellt, dass die Sachkunde der Tierhalter wichtig ist. Alle sachkundigen Experten haben darauf den Fokus gelegt.
Im Gesetzentwurf und auch im Änderungsantrag spielt das keine Rolle. Das haben die Hamburger klüger und sogar rechtssicher gelöst.
Wenn derzeitige Tierhalter die Anforderungen nicht erfüllen können oder wollen, will Schwarz-Gelb die Tiere einziehen und in Pflege nehmen. Es ist schwer zu sagen, um wie viele Tiere es sich handelt. Die entsprechenden Kosten werden sich daran orientieren.
Seriöse Schätzungen gehen von mindestens einer halben Million Euro bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen aus.
Selbst im Idealfall wäre die Versorgung dieser Tiere teurer als beispielsweise unsere Hochwasserüberwachung. Wenn man so viel Geld in die Hand nehmen will, sollte die Landesregierung hierzu wenigstens eine Aussage treffen. Das wird im Gesetzentwurf und im Änderungsantrag nicht angeführt.
Wenn Sie dem Gesetz gleich zustimmen, entscheiden Sie über eine Haushaltsposition von 0,5 bis 20 Millionen Euro – je nachdem, was passiert. Das ist keine seriöse Finanzierung.
Das Gesetz gibt den Menschen keine Sicherheit und stellt ein Risiko für den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen dar.
Seit Beginn der Diskussion wird die Verfassungskonformität dieses Gesetzentwurfs aus mehreren Gründen bezweifelt. Ihr kurzfristiger Änderungsantrag will daran nichts ändern. Und es wird zu Klagen kommen. Nicht nur die Interessengemeinschaft der Gefahrtierhalter steht in den Startlöchern.
Die Begründung für eine Klage wurde in der Anhörung von den meisten Experten schon angesprochen. Man hätte also handeln können. Es gibt aber keine Absicht der Landesregierung, dieses Gesetz verfassungskonform zu machen. Schauen Sie nach Hamburg. Dort geht das. Ein Gesetz, das schnell wieder verschwindet, dient nicht der Sicherheit der Menschen.
Kommen wir zu den wesentlichen Änderungen im Änderungsantrag, der heute früh dem Parlament zur Verfügung gestellt wurde. Als wir vor einem halben Jahr mit der Diskussion begonnen haben, war uns wichtig, die Sicherheit für die Bürger schnell herzustellen. Das Gesetz soll jetzt aber plötzlich nicht mehr so schnell wie möglich, sondern erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Warum?
Ein wichtiges Thema ist der geforderte Versicherungsschutz. Schnell wird für die Suche einer Schlange eine halbe Million Euro benötigt. Meist bleibt die Kommune auf den Kosten sitzen, weil der Halter nicht über das nötige Geld verfügt.
Sie wollen die Versicherungspflicht erst zum Sommer kommenden Jahres verpflichtend machen. Innerhalb eines halben Jahres konnten Sie mit der Versicherungswirtschaft nicht über entsprechende Möglichkeiten ins Gespräch kommen, um eine Lösung zu finden.
Was erzählen Sie der Kommune bei der nächsten Schlange, die ausbüxt? Was erzählen Sie dem Hauseigentümer, der sein Haus renovieren muss, weil jeder Stein angefasst werden musste, um die Schlange zu finden?
Kommen wir zum Fazit: mehr als ein halbes Jahr Zeit, keine ordentliche parlamentarische Beratung, keine ordentliche Liste der giftigen Tiere, keine Regelung zur Sachkunde, keine Verfassungskonformität, keine Lösung für den erforderlichen Versicherungsschutz in absehbarer Zeit, keine Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land – und im Ergebnis keine Zustimmung der SPD zu diesem schlecht gemachten Gesetz.
Machen Sie bitte Ihre Hausaufgaben, ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück, und verfassen Sie zügig etwas Neues, etwas Vernünftiges, das den Menschen ein Plus an Sicherheit bietet. Dann machen wir auch mit.
Im Gegensatz zu allen Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen lautet unsere Note: sitzen bleiben, noch mal machen. – Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Verzicht auf den Kohleabbau können wir in Deutschland nur
noch auf einen wichtigen Rohstoff verweisen, der unseren Wohlstand stabilisiert: unser in guter Qualität und Quantität vorhandenes Grundwasser.
Dies ist für unseren Standort eine sehr glückliche, auch existentielle Situation. Leider ist wie alles Gute auch das nicht selbstverständlich und sicher auch nicht von Dauer.
Durch die Klimaveränderung werden unsere Sommer immer trockener. Dies lässt Grundwasserstände sinken, leert unsere Talsperren. Zum Teil durch den Abbau von Umweltstandards, wie zum Beispiel die Dichtheitsprüfung, zum Teil durch Nichtstun, wie zum Beispiel bei der Nitratbelastung unseres Grundwassers durch die Landwirtschaft, riskieren wir die Qualität unseres Grundwassers. Und dies nachhaltig!
Neben der Tatsache, dass wir unser Grundwasser durch Gülle ungenießbar machen, droht hier eine Strafe der EU von über 800.000 Euro pro Tag, und dies durch Nichtstun der Landwirtschaftsministerin in Berlin.
Die Aufbereitung von Trinkwasser wird immer aufwändiger, wir brauchen eine neue Filtertechnik und neue Gewinnungsgebiete. Diese Kosten wird auf Dauer der Gebührenzahler zu tragen haben. Oder aber wir machen das, was im Vorwort der Antwort auf die Große Anfrage angesprochen wird, und nehmen die Verursacher in die Verantwortung.
Wir brauchen eine neue Ausrichtung für unsere Landwirtschaft.
Die Ausbringung von Pestiziden und Gülle verteuert im ersten Schritt unser Grundwasser, und später wird dadurch die Nutzung unseres Grundwassers als Lebensmittel insgesamt riskiert. Soweit darf es nicht kommen.
In der Anfrage wird deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. So wird es im Vorwort angeführt. Gehen wir ins Detail der einzelnen Fragen, wird es schon undeutlicher, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht bzw. ab welcher Stufe welcher Weg gegangen werden soll. Wir müssen dringend unsere Art und Weise, wie wir Landwirtschaft betreiben, überdenken. Hier geht es um die Produktion gesunder Lebensmittel, Tierwohl, aber eben auch um den Erhalt unseres Grundwassers.
Ein weiteres Problem ist die Einbringung von Medikamentenrückständen, die unsere Kläranlagen derzeit nicht herausfiltern können. Kontrastmittel bauen sich nur sehr langsam ab, im Ergebnis reichern sie sich an. Die immer wieder zitierte vierte Reinigungsstufe ist nur in sehr seltenen Fällen installiert, die Wirtschaftlichkeit und die hohen Kosten machen sie in jedem Fall fraglich.
Spannend ist der Ansatz, wie im Vorwort angeführt, beim Verursacher anzufangen. Im Abwasser von Krankenhäusern befinden sich naturgemäß viele Medikamentenrückstände. Glücklich bin ich über einen Piloten, nämlich den Bau einer sogenannten vierten Reinigungsstufe an den Evangelischen Kliniken im Duisburger Norden, meinem Wahlkreis. Hier können wir bald zeigen, was technisch möglich ist und ob es sich wirtschaftlich rechnet.
Da Patienten heute recht früh aus den Krankenhäusern entlassen werden und die Medikamente oft noch im Körper sind, sollte die Einführung von Urinbeuteln obligatorisch werden. Beim Kauf von Medikamenten, die sich im Wasser anreichern, müssen diese Beutel automatisch mit dabei sein.
Nachdem wir die durch die alte schwarz-grüne Regierung eingeführte Dichtheitsprüfung auf ein praktisches Maß reduziert haben, …
… soll dies nun endgültig abgeschafft werden. – Soweit ich weiß, habe ich gerade das Wort. Sie können aber gerne eine Zwischenfrage stellen.
Nach dem noch gültigen Gesetz zur Dichtheitsprüfung soll nur in Trinkwasserschutzgebieten sichergestellt werden, dass die privaten Abwasserkanäle zuverlässig dicht sind.
Eine Regelung, die funktioniert und akzeptiert wird.
Nun will die neue schwarz-gelbe Regierung auf den Startpunkt zurück und auch diese Überprüfung abschaffen. Hier werden Umweltstandards ohne Not und ohne Sinn zulasten unseres Trinkwassers abgeschafft.
Die Beantwortung der Großen Anfrage zur Wasserqualität in Nordrhein-Westfalen zeigt auf, auf welchen Feldern wir dringend handeln müssen, um unsere Standards zu halten und zu verbessern. Nicht nur das Ergebnis dieser Beantwortung zeigt, dass wir nicht abwarten können, sondern heute handeln müssen – im Gespräch mit der Landwirtschaft, im zielführenden Gespräch mit der Landwirtschaft.
Wir dürfen keine Standards senken, im Gegenteil, wir müssen behutsam darauf hinwirken, unsere Standards zu erhalten.
Durch klimabedingte Trockenheit müssen wir nicht nur die bestehenden Trinkwasserbrunnen pflegen, sondern zusätzliche Gewinnungsgebiete finden.
Lassen Sie uns gemeinsam an dem Erhalt unseres qualitativ und quantitativ guten Grundwassers arbeiten. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Region, in der wir das Glück haben, dass ausreichend Grundwasser da ist, auch im Sommer – ein bisschen knapper, aber es war ausreichend da. Wir leben in einer Region, in der das Grundwasser in einer Qualität vorhanden ist, dass es mit wenig Aufwand zu Trinkwasser gereinigt werden kann. Das ist ein wichtiger und ein für unsere Existenz bedeutender Wert, den es unbedingt zu erhalten gilt.
Überall auf der Welt wird das Thema „Grundwasser“ intensiv diskutiert. Es gibt Regeln aus Europa, die uns zwingen, das eine oder andere einzuhalten, um unser Grundwasser zu schützen.
Das ist für die Regierungskoalition aber kein Thema. In NRW soll es anders gehen. Wir ignorieren, dass die Landwirtschaft Nitrate ins Grundwasser schüttet, ohne die Grenzwerte einzuhalten.
Es ist schön, dass Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf kennen. Mit diesem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, verschlechtern wir Umweltstandards, bauen sie ab. Wäre das etwas Gutes, könnte man sagen: NRW verhält sich wie ein Gallisches Dorf. Nur ist es nichts Gutes.
Asterix und Obelix würden sich nicht freuen, wenn die Wildschweine Wasser trinken müssten, was nitratverseucht ist, und dann verenden.
Jetzt komme ich konkreter zu Ihrem Gesetzentwurf. Wenn Gutemine Waschtag hat, kann man es im Trinkwasser merken: Fischreste von Verleihnix findet
man in der Cervisia. Die unterschiedlichen Wirkstoffe vom Zaubertrank verteilen sich unkontrolliert im Trinkwasser. Das macht die Menschen krank, und das macht unsere Trinkwasserreinigung aufwändiger und am Ende auch teurer.
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab,
und das gleich aus vier Gründen.
Der erste Punkt ist die Konnexität. Zurzeit muss der Eigentümer in Trinkwasserschutzgebieten nachweisen, dass sein Kanal in Ordnung ist. Jetzt muss die Gemeinde das überprüfen. Bei den Routinekontrollen muss sie in die Rohre schauen, muss den Eigentümer darauf aufmerksam machen, dass er was zu reparieren hat, und das Ganze auch noch gerichtssicher, weil der Eigentümer ja dann gegen die Kommune klagen wird.
Was Sie hier schaffen, ist am Ende für die Kommunen – deshalb ist das im Sinne der Konnexität bedenklich – ein Bürokratiemonster, das die Kommunen auszutragen haben.
Zweitens. Wasserschutz, Grundwasserschutz ist ein wichtiges Thema. Wir haben, was ich gerade angeführt habe – das ist das, was Sie eher ignorieren wollen –, die steigende Belastung durch Nitrate durch die Landwirtschaft. Mit diesem Gesetz senken Sie Umweltstandards und fördern so den freien Zugang von Antibiotika, von allen Resten, die so da sind, etwa von Waschmitteln, ins Grundwasser.
Drittens kommt dieser Gesetzentwurf zur Unzeit. Unser Gesetz, das wir geschaffen haben, die Überprüfung in Wasserschutzgebieten, ist gut, hat sich in der Praxis bewährt, ist richterlich überprüft worden.
In der Szene gibt es auch keine Diskussion dazu. Sie wollen dieses gute Gesetz einfach abschaffen.
Bitte sehr.
Wir müssen das einmal diskutieren.
Wir haben aber Wasserschutzgebiete. Und diese Wasserschutzgebiete müssen geschützt werden. Da hilft es nichts, zu sagen: Wir haben aber eine dichte Bebauung in der Gegend, in der das Grundwasser genommen wird. Der Duisburger Süden ist ein Wasserschutzgebiet. Da müssen wir aufpassen, dass das Wasser, das dort auch als Trinkwasser genutzt wird, auch in Zukunft in einer Qualität vorhanden ist, dass es so auch weiterhin genutzt werden kann. – Das ist der vierte Grund, warum wir diesen Antrag, diese Aufforderung ablehnen.
Zwischen Lebkuchen und Weihnachtsbaum mal eben schnell im Husarenritt so einen Antrag durchzuhecheln, ein Gesetz abzuschaffen – wir haben uns lange damit beschäftigt, bevor wir dieses Gesetz eingeführt haben, und sind zu einem guten Ergebnis gekommen –, ist nicht der richtige Weg.
Ich denke, zu einer parlamentarischen Diskussion – und damit komme ich auch zum Ende – gehört eine gewisse Redlichkeit. Ich kann nicht sagen, dass ich ein Gesetz verabschiede,
das gezielten Umweltschutz schafft, dann aber letztlich die Umweltstandards abschaffen. Sie sagen, Sie würden etwas besser machen, schaffen aber Umweltstandards ab. Das ist das Gegenteil!
Das ist nicht gut für unser Land. Das ist nicht gut für unser Trinkwasser. Wir lehnen dieses Gesetz ab. – Glückauf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Diekhoff, schade, dass Sie mit Ihrem Redebeitrag eine sachliche Diskussion von Anfang an nahezu unmöglich gemacht haben.
Ob ich mich in meiner Wohnung wohlfühle, hat viel mit der Größe und der baulichen Ausstattung zu tun, aber auch die Nachbarschaft kann viel zu einem angenehmen Wohngefühl beitragen – oder dieses nachhaltig zerstören.
Was ist, wenn der Nachbar Dinge tut oder Tiere hält, die meine Gesundheit, mein Leben oder das Leben meiner Familie gefährden? Das macht mich unsicher und nervös, und ich fühle mich bedroht. Davor will ich mich schützen, und davor muss ich geschützt werden. Das Grundgesetz schützt mein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Was ist, wenn ich die berechtigte Sorge habe, dass mein Nachbar nicht sachgerecht mit gefährlichen Tieren wie Schlangen oder Spinnen umgeht? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Tierhaltung vorzugehen? – In Nordrhein-Westfalen keine.
Es gibt drei rechtliche Vorgaben mit Regelungen dazu. Leider sind sie nicht zielführend.
Erstens: Mietrecht. Ich kann den Vermieter bitten, etwas gegen diese Tierhaltung zu tun – wenn er es denn tut.
Zweitens: Bürgerliches Gesetzbuch, § 833. Darin ist die Tierhalterhaftung geregelt. Das Problem bei der Tierhalterhaftung ist, dass erst etwas passieren muss.
Drittens: § 121 Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes. Dieses behandelt das Freilassen von gefährlichen Tieren und dass der Halter dafür verantwortlich ist. Das Problem ist, dass er das Tier erst
freilassen muss. Und dann ist es am Ende auch nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet den Halter eine Geldbuße.
Das alles hilft mir nicht, wenn ich mich von den Tieren des Nachbarn bedroht fühle.
Neben der Gefahr für Leib und Leben der Nachbarn und auch des Tierhalters selbst entstehen – wie jetzt in Herne – schnell enorme Kosten, um die Tiere wieder einzufangen. Das aktuelle Beispiel zeigt: Allein die Rettungsdienste stellen ungefähr 150.000 Euro in Rechnung. Zusammen mit den infolgedessen anstehenden Renovierungskosten kommen wir schnell auf eine halbe Million Euro.
Wenn der Halter das nicht aufbringen kann, dann verbleibt der finanzielle Schaden bei der Kommune, dem Vermieter oder bei den Nachbarn. Dies kann so nicht bleiben.
Man kann dieses Thema in einem Satz zusammenfassen: Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung.
Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung – und natürlich auch nicht in meine Wohnung. Wir müssen eine Regelung finden, die praktikabel und durchsetzbar ist. Gefahrtiere, die das Leben von Menschen bedrohen, gehören nicht in private Haushalte; sie gehören verboten.
Halter von gefährlichen Tieren müssen nachweisen, dass sie über die nötige Sachkunde verfügen, was Sicherheit und Tierschutz betrifft, und sie müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, damit das Thema „Kosten“ geregelt ist.
Eine Meldepflicht für gefährliche Tiere muss überprüft werden.
Wir brauchen eine Lösung, die die Sicherheit des Nachbarn schützt und die Kosten nicht den Kommunen aufdrückt. Wir warten auf den Gesetzentwurf der Landesregierung; ein Entwurf liegt ja schon länger vor.
Ich schließe mit der Kernthese: Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt und die Bundesregierung sind im Gespräch; da gibt es Verabredungen und klare Ansagen. Es gibt einen Diskussionsprozess im Verkehrsausschuss des Landtags.
Es ist noch viel Engagement und sehr viel Geld notwendig, um das Ganze nach vorne zu bringen. Was nicht hilft und nicht notwendig ist, ist immer wieder der gleiche Antrag von der AfD-Fraktion. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über die Zukunft der Güterverkehre in Europa diskutieren, kommt der Binnenschifffahrt eine bedeutende Aufgabe zu.
Wenn wir auf unseren Autobahnen unterwegs sind, merkt jeder schnell, dass hier kaum noch Kapazitäten für weitere Gütertransporte via Lkw frei sind. Wir wissen, dass die Wasserstraße, beispielsweise der Rhein, noch rund fünfmal mehr Schiffe und Güter verkraften kann. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen, wenn wir über Effizienz, Umweltschutz, die dringend notwendige Verkehrswende und ernsthaft über den Klimaschutz reden wollen.
So ist es notwendig, dass die Wasserstraßen nachhaltig in einem Zustand sind, in dem die Schiffe nicht vor den defekten Schleusentoren stehen bleiben müssen. Die Binnenschifffahrt muss neben der Effizienz auch immer wieder ihre Umweltfreundlichkeit verbessern und gelebte Praxis infrage stellen.
Es geht um den verwendeten Treibstoff, den Bunker, es geht darum, das Verhalten im Hafen umweltgerecht zu verbessern, Strom über Landkabel und nicht über Dieselgeneratoren, es geht um Staubbelastung beim Be- und Entladen, und es geht heute, nach dem Antrag der Grünen, um das Reinigen von Schiffen nach der Entladung, insbesondere nach dem Löschen von Chemikalien.
Tankschiffe, die bei einem nachfolgenden Transport eine andere Chemikalie transportieren werden – das ist der Normalfall –, müssen gereinigt und entgast werden. Dies stellt genau das Problem dar, das die Grünen in ihrem Antrag ansprechen.
Obgleich das Entgasen außerhalb von hierfür geeigneten Anlagen in der Regel nicht zulässig ist, findet es regelmäßig statt – schon alleine deshalb, weil es
hierfür nicht genügend Anlagen gibt; geübte Praxis quasi.
Diese Entgasung findet geschätzt mehr als 500 Mal im Jahr alleine auf dem Rhein statt. Das sind über 1.000 t giftiger, gesundheitsschädlicher Schadstoffe wie beispielsweise Benzol.
Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass die entsprechenden Anlagen schnellstmöglich zur Verfügung stehen und auch genutzt werden. Hier geht es um zwei wichtige Themen: zum einen um das Freisetzen von schädlichen Gasen in die Umwelt und die damit verbundene Gesundheitsgefahr für alle, die entlang der Wasserstraßen wohnen und arbeiten.
Zum anderen kann es bei einer nicht korrekt durchgeführten Entgasung von in der Regel explosiven Gasen zu gefährlichen Unfällen kommen. In der Diskussion im Ausschuss musste der Vertreter der Wasserschutzpolizei diese reale Gefahr einräumen.
Neben der Entgasung stellt auch die Reinigung von Laderäumen bei Frachtschiffen immer wieder ein Problem dar. Es gibt keine geregelte umweltgerechte Abnahme des Waschwassers nach der Reinigung eines Schiffsladeraums; auch hier muss nachgebessert werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Transport von Gütern auf dem Binnenschiff muss umweltfreundlich, aber auch sicher sein. Hierfür brauchen wir die notwendigen Anlagen und die notwendigen Kontrollen.
Der Antrag der Grünen ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir werden diesen Antrag unterstützen. – Glück auf!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen werden jede Woche rund 1,2 Millionen Tiere in Schlachthöfen geschlachtet und zu Nahrungsmitteln verarbeitet. Das sind sehr viele Lebewesen. Diese hohe Zahl bringt eine überaus große Verantwortung für den Tierschutz mit sich und stellt uns vor eine große Herausforderung.
Wir müssen sicherstellen, dass die Tiere, die sich in unserer Obhut befinden, artgerecht gehalten werden. Wir müssen sicherstellen, dass die Organisation der Schlachthöfe so gestaltet wird, dass jeder vermeidbare Stress, jede vermeidbare Qual und jeder vermeidbare Schmerz verhindert wird. Wir müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Regelungen, die die Tiere schützen sollen, auch angewendet werden. Hierzu müssen die Ordnungsbehörden so ausgestattet sein, dass sie wirkungsvoll die Arbeit in den Ställen und Schlachthöfen kontrollieren.
Schlimm, teilweise unerträglich ist es, wenn wir erleben, dass umfangreiches Tierleid oft erst durch Dritte aufgedeckt wird, die undercover unterwegs sind und auf diese Weise Bildmaterial erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Wir müssen die staatlichen Behörden in den Zustand versetzen, dass sie effektiv rechtsfreie Räume auch und gerade in nordrhein-westfälischen Ställen verhindern oder – besser noch – rechtsfreie Räume gar nicht erst entstehen lassen.
Prekäre Arbeitsverhältnisse in Schlachthöfen führen zwangsläufig zu Abstrichen an der Qualität der Arbeit und damit zu Abstrichen am Tierschutz. Dies bedeutet unnötiges Leid für Tiere in Schlachthöfen. Es kommt viel zu häufig vor, dass die notwendige Betäubung vor dem eigentlichen Schlachtvorgang nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wird. Akkordarbeit macht eine Korrektur der unkorrekten Handgriffe unmöglich. Die Folge der schlechten Arbeit ist unerträgliches und nicht auszuhaltendes Tierleid.
Ziel des Antrages der Grünen ist nicht, die Organisation der Lebensmittelproduktion zu verändern, sondern lediglich die Kontrolle und die Durchsetzung der
geltenden Regeln. Es ist unsere Aufgabe, sicherzustellen, dass geltendes Recht auch gelebte Praxis ist. Es ist unsere ethische Verantwortung, die Nutzung von Lebewesen für die Lebensmittelproduktion, so weit es eben geht, artgerecht und frei von unnötigem Leid und Schmerz zu organisieren.
Die Praxis zeigt, dass schwerwiegende Verstöße viel zu häufig Realität sind. Die Praxis zeigt, dass diese Verstöße oft erst durch verdeckte Filmaufnahmen durch Dritte aufgedeckt werden. Wir müssen alle ermittelten Daten neben den Veterinärämtern der Gemeinden auch dem Landesumweltamt zur Verfügung stellen. Neben den Kontrollen durch die örtlichen Stellen müssen auch übergeordnete staatliche Stellen Kontrollen durchführen. Hierfür muss es ausreichend Personal geben. Der Zeitpunkt des Todes der Tiere muss besser dokumentiert werden. Hier scheint eine Videobeobachtung zielführend zu sein.
Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und hoffen, dass wir im Sinne unserer ethischen Verantwortung im Tierschutz einen Schritt weiterkommen. – Glück auf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der AfD wurde anlässlich einer Kleinen Anfrage erklärt, wie es um das Thema steht. Die Landesregierung hat das Thema auf dem Schirm und Maßnahmen dazu ergriffen. Dafür brauchen wir kein Antrag der AfD. Somit lehnen wir das ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der Grünen
zum Thema „Tierhaltung und Tierschutz“ zeigt Folgendes: Wir haben in der Vergangenheit etwas für den Tierschutz getan und tun auch heute etwas. Aber „etwas“ ist definitiv zu wenig.
In ihrer Vorbemerkung räumt die Landesregierung ein, dass in der Tierhaltung grundsätzlich Reformbedarf besteht. Eine Projektgruppe Nutztierhaltungsstrategie, die schon mehrfach diskutiert wurde, soll sich umfassend und interdisziplinär kümmern. Aber bisher, nach zwei Jahren neuer Landesregierung, gibt es nur drei Seiten Prosa ohne Arbeitsergebnis, ohne Ziel. Was wird die Landesregierung am Ende erreichen wollen?
Bisher hat die neue Landesregierung beim Tierschutz die Axt angelegt und Regelungen zum Schutz der Tiere abgeschafft: Verbandsklagerecht im Tierschutz, organisatorische Einschränkungen bei Kontrollen. Immerhin wurde eine Projektgruppe Nutztierhaltungsstrategie eingesetzt.
Unsere Erfahrungen mit Strategiegruppen der Landesregierung sind super. Sie werden überall da eingesetzt, wo die Landesregierung gar nicht richtig arbeiten will, wie beim Brexit, bei der Sicherheit, beim Stau, um nur einige Punkte zu nennen.
Lassen Sie uns in der Praxis nachsehen.
In einem Jahr hat es in NRW 4.500 angekündigte Kontrollen gegeben – bei 43.000 Betrieben. Das sind rund 10 %. In diesen 4.500 kontrollierten Betrieben wurden hauptsächlich Rinder, Schweine, Kälber und Schafe begutachtet. Bei Geflügelbetrieben sieht es noch viel schlimmer aus.
Im Kreis Borken gibt es 233 Geflügelbetriebe mit rund 1,6 Millionen Tieren.
Überwiegend waren es angekündigte Kontrollen. Angekündigte Kontrolle heißt, dass man in der Regel sieben Tage Zeit hat, seinen Hof noch in Ordnung zu bringen. In der Anfrage wird gesagt, dass man bei angekündigten Kontrollen trotzdem immer noch bei rund 5 % aller Betriebe Verstöße findet
Bei nicht angekündigten Kontrollen, die einen viel besseren Einblick in die Wirklichkeit in den Ställen geben, kommen wir bei den Verstößen auf satte 35 %. Nicht angekündigte Kontrollen geben ein unverfälschtes, ein reales Bild der tatsächlichen Situation der Tierhaltung wieder.
Auch die Landesregierung kommt zu dieser Auffassung. Die Frau Ministerin hat zu Kontrollen einiges
ausgeführt. Unklar ist: Wann wird was in welcher Reihenfolge geschehen? Ich kann die Landesregierung nur deutlich auffordern: Nehmen Sie das Thema „Kontrollen durch die Behörden“ wieder ernst!
Leider gibt es auch unter den Großbetrieben schwarze Schafe, die es mit dem Tierschutz nicht so genau nehmen. Jenen muss man mit unangekündigten Kontrollen das Handwerk legen – im Sinne des Tierschutzes, im Sinne der korrekt arbeitenden Landwirte, im Sinne der Menschen, die tiergerecht und gesund ernährt werden wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Leidensfeld sind Tiertransporte, besonders auf langen Strecken. Tiertransporte müssen von der zuständigen Veterinärbehörde untersucht und für die vorgesehene Beförderung explizit zugelassen werden. Dabei bezieht sich die Begutachtung auf drei Punkte: den Gesundheitszustand der Tiere, deren Transportfähigkeit und die konkrete Eignung des vorgesehenen Transportfahrzeugs.
Aber auch die Dauer des Transports ist wichtig. Aus unseren Verkehrsberichten wissen wir, dass oftmals ein Unterschied zwischen der geplanten Zeit, die der Lkw unterwegs ist, und der Zeit, die er tatsächlich braucht, besteht. Es gibt für die Tiere im Stau keine Versorgung mit Futter und Wasser. Tiere haben in der Regel auch kein Lenkrad, in das sie zwischendurch mal reinbeißen können.
Da NRW nur Transitland ist, gibt es keine Kontrollen. Die Frage ist: Was will die Landesregierung in diesem Bereich wie machen?
Wie geht es mit der systematischen Verstümmelung von Tieren weiter? Auf das seit Jahren übliche Kürzen der Oberschnäbel bei Geflügel konnte immerhin weitgehend verzichtet werden.
In der Putenzucht werden immer noch Ausnahmegenehmigungen zum Schutz der Tiere erteilt. Der Schutz der Tiere ist hier nur ein Vorwand. Man übergeht einfach die Natur: Puten wollen und können eben nicht zu Hunderten auf engstem Raum zusammenleben. Was wird die Landesregierung an dieser Stelle wie und wann tun?
Ab diesem Jahr sollte die Kastration von Ferkeln ohne wirksame Betäubung nicht mehr erlaubt sein. Das wurde um zwei Jahre verschoben.
In der Anfrage wird klargemacht: Es steht den Landwirten frei, mit welchem Verfahren sie die Kastration durchführen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso die Betäubung und die Nichtbetäubung von der Landesregierung als gleichwertige Verfahren angesehen werden.
Wenn wir bei den Schweinen sind, vielleicht noch eine Sauerei: 344 sauenhaltende Betriebe wurden seit November 2016 kontrolliert, ob sie die Vorgaben für die Kastenstände einhalten – 344 von 4.000 Betrieben, die in diesem Bereich tätig sind. Wie will die Landesregierung hier besser werden?
Der Großen Anfrage der Grünen ist ebenfalls zu entnehmen, dass eine deutliche Aufstockung von tierärztlichem Personal wünschenswert wäre. Während unserer Regierungszeit haben wir die Anzahl der Veterinäre um rund 13 % erhöhen können. Die Antwort gibt keine Auskunft über die Entwicklung bei den Veterinären während Ihrer Amtszeit.
Fakt ist: Für mehr Kontrolle und mehr Tierschutz brauchen wir mehr gut ausgebildetes Personal. Wie wird die Landesregierung in diesem Punkt vorgehen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tiere in NRW brauchen unsere Stimme und unseren Schutz. Ein indianisches Sprichwort sagt: Wenn jemand ein Problem erkannt hat und nichts zur Lösung beiträgt, ist er selbst Teil des Problems.
Dieses Zitat soll uns daran erinnern, dass wir Menschen es in der Hand haben, für mehr Tierschutz und weniger Leid in den Ställen zu sorgen.
In Nordrhein-Westfalen muss der Tierschutz wieder in den Fokus gerückt werden. Tierschutz und Landwirtschaftspolitik dürfen nicht ausschließlich von den Verbänden der Landwirtschaft ins Gesetz diktiert werden. Schwarz-Gelb muss hier liefern, die Ministerin muss hier liefern – den Tieren zuliebe und den Menschen zuliebe, die Wert auf eine artgerechte Tierhaltung und gesunde Ernährung legen.
Die Landesregierung hat nun zwei Jahre Zeit gehabt, sich hier zu positionieren. Am Ende bleibt immer noch die Frage offen: Was wird die Landesregierung wann tun? – Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier über die Abschaffung eines guten Gesetzes für den Tierschutz. Schwarz-Gelb möchte alles und jeden in NRW entfesseln und dem freien Markt überlassen. So entfesseln Sie auch im Tierschutz. Leider lösen oder erweitern Sie nicht die Fesseln der Tiere in unseren Ställen. Sie entfesseln aus ideologischen Gründen Investoren, die sich einfach nicht mehr von Tierschützern reinreden lassen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist schäbig.
Ab 1. Januar 2019 stehen wieder die Tiere in ihren Fesseln in ihren Ställen
entfesselten Investoren gegenüber. Schwarz-Gelb will ein gutes Gesetz beerdigen.
Vor dem Verbandsklagerecht gab es nur die Möglichkeit von Investoren, gegen ein Zuviel im Tierschutz
zu klagen. Jetzt – durch dieses gute Gesetz – konnten Tierschutzverbände Informationen einholen und die Rechte der Tiere einfordern und einklagen.
Es gab eine überschaubare Zahl von Klagen, allerdings viele Anfragen nach Informationen bei neuen Planungen oder neuen Ställen. Es gab ein verbessertes Klima zwischen Investoren, Verwaltung und Tierschützern.
Reibungslos konnte schon in der Planungsphase die Situation der Tiere in neuen Ställen verbessert werden. Dies ist und war gut für den Tierschutz, aber auch für den interessierten Verbraucher. Das bietet nebenbei auch Sicherheit für Investoren.
Es ist gut, wenn noch einmal jemand reinschaut, der die Interessen der Tiere im Auge hat. Sie haben es doch selber erlebt, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition. Es ist gut, wenn noch einmal jemand reinschaut – und das nicht nur bei der ehemaligen Tierschutz- und Umweltministerin Schulze Föcking.
Was sind Ihre Argumente dagegen? Als dieses Gesetz eingeführt wurde, fürchteten Sie eine Klageflut gegen jede Form von Investition in unseren Ställen. Es hieß, wenn jemand in die Produktion von Lebensmitteln im Tierbereich neu investieren wolle, werde die Klagewelle alles blockieren. Das ist nicht eingetreten. Es wird mit Bedacht geklagt. Es werden mit Bedacht Informationen eingeholt.
Jetzt sagen Sie, dass Sie genau aus diesem Grund – weil so wenig geklagt wurde – das Gesetz abschaffen wollen. Meine Damen und Herren, lieber Herr Geerlings, das ist kein vernünftiges Argument. Das ist schlicht lächerlich.
Sie meinen, die auf der aktuellen Liste vermerkten anerkannten Tierschutzverbände seien nicht geeignet. Lassen Sie uns darüber reden. Dann überprüfen wir die Liste, erstellen eine neue Liste und fügen Verbände hinzu. Das geht.
Der dritte und entscheidende Grund ist: Sie wollen einfach nicht, dass ausgerechnet Menschen, die den Tierschutz im Sinn haben, in unsere Ställe schauen dürfen. Es geht Ihnen also um eine rein ideologische Entfesselung von Investoren.
Im Jahre 2018, also in diesem Jahr, sollte das Gesetz evaluiert werden. Am Tag vor Nikolaus erschien der Evaluationsbericht. Darin fand sich keine Positionierung der Ministerin oder der Landesregierung. Warum nicht? Eine solche Positionierung hätte doch vielleicht helfen können, weil man dann eine Meinung erfahren hätte. Ist vielleicht die Anzahl der Landwirte in Ihrer Fraktion zu groß?
Heute, sechs Tage später, beerdigen Sie dieses gute Tierschutzgesetz – im Dezember. Gut, es sind zurzeit vielleicht weniger Gänse in unseren Ställen. Wir wollen einmal hoffen, dass die verbleibenden Gänse ein bisschen Platz haben. Aber warum müssen wir in Eile zwischen Nikolausgans und Weihnachtsgans über das Leben der Gänse in unseren Ställen entscheiden?
Warum müssen wir für Gans, Schwein und Kuh in Eile die Fesseln enger schnallen? Geben Sie sich einen Ruck, folgen Sie unserem Antrag, und verlängern Sie dieses Gesetz um ein Jahr. Lassen Sie uns das in aller Ruhe entscheiden. – Glück auf!
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Die Frage ist, ob Ihr Abstraktionsvermögen reicht, um so ein kleines Wortspiel von mir auf die Realität zu übertragen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit einem Mitwirkungsgesetz, das anerkannte Tier
schutzverbände zum Bestandteil eines Verwaltungsverfahrens macht. Hierdurch erlangen sie frühere Informationsmöglichkeiten.
Das gibt uns allen die Möglichkeit, schon Verbesserungen vorzusehen, wenn wir neue Tierhaltungen, neue Ställe planen. Das gibt uns die Möglichkeit, sie direkt von Anfang an besser in Richtung Tierschutz zu organisieren.
Das ist der Punkt, warum dieses Gesetz erfolgreich ist: Es gibt mehr Kommunikation. Es gibt mehr Informationsaustausch und eine Verbesserung für den Tierschutz durch Teilhabe.
Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Tierschutzverbänden verbessert sich, auch in Richtung Landwirtschaft bzw. Tierhalter. In weniger als zehn Fällen kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Die Ziele dieses Gesetzes wurden erreicht: Es gibt keine Blockaden durch Gerichtsverfahren, wie es befürchtet wurde. Man kann sagen: ein insgesamt gutes Gesetz.
Dieses Gesetz sollte 2018 evaluiert werden. Ohne eine weitere Beschlussfassung des Landtages läuft dieses Gesetz zum Ende dieses Jahres aus. Ein Bericht der Landesregierung über die Erfahrungen wird seit Anfang des Jahres angekündigt. Nun soll er – 26 Tage vor dem Auslaufen dieses Gesetzes – quasi als Nikolausüberraschung vorgelegt werden.
Zwischen Nikolaus und Weihnachten soll das Parlament über dieses wichtige Gesetz entscheiden. Zwischen Nikolaus und Weihnachten soll das Parlament über den Tierschutz in den Ställen in NordrheinWestfalen entscheiden. Von der Landesregierung gibt es keine rechtzeitigen Informationen.
Eines steht nach dem Kurzbericht, den wir im Oktober erhalten haben, schon fest: Die Landesregierung wird hierzu keine Meinung formulieren. In der kurzen Information an den Umweltausschuss im Oktober attestieren Sie den Verbänden und dem Tierschutzbeirat hohe Kompetenz und Sachverstand. Die Tierschutzthemen werden abgewogen und kompetent behandelt.
Die Landesregierung will aber keine Position beziehen. Ist der Druck von den Handelnden, die den Tierschutz nicht so im Sinn haben, zu groß geworden? Sind vielleicht die Interessen aus der eigenen Fraktion gegen die Mitwirkung von Tierschutzverbänden stärker als eine vernünftige Positionierung?
Wessen Interessen sollen geschützt werden: die Interessen der Tiere in der Obhut der Landwirte, die der Landwirte und insbesondere derer, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, oder die Interessen der Landwirte – was ich wichtiger fände –, die sich an Recht und Gesetz halten und sich um ihre Tiere kümmern, aber feststellen müssen, dass die anderen, die
das nicht tun, plötzlich günstiger produzieren können?
Es gibt weniger als zehn Verwaltungsverfahren, eines davon im Zusammenhang mit dem Betrieb von Schulze Föcking. Das Umweltministerium tut sich schwer mit der Bewertung dieses Gesetzes. Der Bericht lässt auf sich warten.
Zwischen Nikolaus und Weihnachten befinden sich wahrscheinlich weniger Gänse in unseren Ställen. Lassen Sie uns dieses Gesetz aber bitte nicht zwischen Gänsekeulen und Gänsebrust beraten. Verlängern wir das Gesetz und damit die Beratungszeit um ein Jahr. – Danke für die Aufmerksamkeit und Glück auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist grenzüberschreitende Mobilität wichtig für unser Bundesland. Gerade deshalb hätte in diesem Antrag auch etwas zur Pkw-Maut stehen müssen. Herrn Krauß ist es dann doch noch eingefallen. Die Pkw-Maut ist eines der sinnlosesten Projekte des ehemaligen Bundesverkehrsministers Dobrindt. Sie wird zu einem großen Entwicklungshemmnis für grenzüberschreitende Verkehre. Daher sollte sich die schwarz-gelbe
Landesregierung für ihre Abschaffung einsetzen. Herr Laschet als Ministerpräsident ist bislang in diesem Punkt nicht aktiv geworden.
Vielleicht noch ein zweites Beispiel: Der Eiserne Rhein – Herrn Krauß ist auch noch eingefallen, das nachzuschieben – bekommt mit dem Antrag eine Beerdigung erster Klasse: seit einem Jahr Stillstand. Im Antrag ist, wie angeführt, nichts zum Eisernen Rhein zu lesen.