Ich habe es angekündigt: Wir werden als grüne Fraktion diesen rundfunkpolitischen Vorschlägen hier zustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, schön, dass Sie es für den wichtigsten Debattenbeitrag einrichten konnten vorbeizu
Wir haben hier ja schon einige Debatten zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt, wobei man öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht mehr sagt, weil diese Bezeichnung – Zitat –:
zwar die rechtliche Natur der ARD korrekt wiedergibt. Sie lässt aber unter den Tisch fallen, dass die ARD eine Gemeinschaftsleistung der Bürger ist.
An dieser Stelle würde ich Ihnen dann normalerweise vorhalten, dass der Rundfunkbeitrag viel zu hoch ist, und Sie würden dann entgegnen – Zitat–:
Die ARD finanziert sich nicht aus Beiträgen der Bürger, sie gibt auch nicht die Rundfunkbeiträge für Verwaltung und Programm aus. Nein, sie verwaltet und verwendet unser gemeinsames Rundfunkkapital.
Dabei würden Sie auch nicht mehr von einem solidarischen Rundfunk sprechen, sondern vom gemeinsamen Rundfunk, denn – Zitat –:
Das Wort „solidarisch“ aktiviert einen Frame, der primär die Idee hervorhebt, sich mit anderen solidarisch zu zeigen.
Wenn ich Ihnen vorhielte, dass ARD und ZDF immer weniger Akzeptanz finden und dass es immer mehr Gebührenverweigerer gibt, würden Sie entgegnen: Diese Menschen seien – Zitat –:
wortbrüchig und illoyal. Sie liegen nicht nur anderen Leuten auf der Tasche, sie täuschen und betrügen, und sie missachten den allgemeinen Willen des Volkes. Sie sind Beitragshinterzieher, sie begehen Wortbruch und machen sich des Loyalitätsbruches schuldig.
Den Begriff des „Beitragsverweigerers“ würden Sie für diese vermeintlichen Schädlinge tunlichst nicht verwenden, denn – Zitat –:
Wenn ich dann noch unser Modell des schlanken Bürgerfunks befürworten würde, wäre Ihre Entgegnung wahrscheinlich – Zitat –:
Die Forderung nach einer Teilversorgung ist in Wirklichkeit eine Forderung nach weniger Demokratie. Sie fordert den Bürger auf, einen Teil seiner medialen Freiheit aufzugeben.
Meine Damen und Herren, die vorgenannten Zitate entstammen alle dem sogenannten „Framing-Manual der ARD“. Die Kosten dieses Machwerks betragen insgesamt 90.000 Euro Gebührengelder. Für die Folgeworkshops wurden bei den Rundfunkanstalten noch einmal 30.000 Euro investiert.
Framing, so können wir es nachlesen, bedeutet, einige Aspekte einer wahrgenommenen Realität auszuwählen und sie in einem Text so hervorzuheben,
dass eine bestimmte Problemdefinition kausale Interpretation, moralische Bewertung und/oder Handlungsempfehlungen für den beschriebenen Gegenstand gefördert wird.
Nicht nur mich hat das an Orwells „1984“ erinnert, dass die ARD sich ein eigenes „Neusprech“ schreiben lässt, um politische Gegner zu diskreditieren. Wie weit muss es mit der viel gerühmten journalistischen Integrität und Objektivität bei Anstalten her sein, um zu solchen billigen Taschenspielertricks greifen zu müssen, um ihre eigenen Pfründe zu erhalten?
Meine Damen und Herren, das System, dass Sie mit diesem 22. Staatsvertrag hier wieder einmal am Leben erhalten – das sieht man spätestens jetzt –, ist marode und kaputt.
Man kann sich das ja nicht ausdenken: Da beauftragt eine Intendantin, ein früheres SED-Mitglied, eine in der DDR studierte Juristin mit Stasi-Kontakten, ein Handbuch, mit dem man die eigene Existenz zu rechtfertigen sucht, indem man unter anderem über – Zitat – Kommerzfunk und über – Zitat – kapitalistische Medienheuschrecken herzieht und allen Ernstes von kontrollierter Demokratie redet.
Meine Damen und Herren, Sie tragen hier immer wieder die Demokratie wie eine Monstranz vor sich her, aber Sie machen die Augen zu, wenn der milliardenstarke Staatsfunk sich aufführt wie der Rundfunk der DDR – sogar mit dem alten Führungspersonal. Aber die Nibelungentreue wird belohnt: Dafür bekommen Sie den Gefälligkeitsjournalismus, den Sie haben wollen.
Sie können diesen Zustand sicherlich noch ein paar Jahre lang hinauszögern, aber seien Sie sicher: Die Zeit des Staatsfunks ist abgelaufen, die Akzeptanz schwindet, und wir werden an dem Thema dranbleiben.
Das war der Abgeordnete Tritschler für die Fraktion der AfD. – Nun hat der fraktionslose Abgeordnete Pretzell das Wort. Bitte sehr, Herr Pretzell.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – so heißt es – sichert in diesem Lande die Demokratie. – Auftrag war allerdings ursprünglich etwas ganz anderes: Er sollte eigentlich eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen sicherstellen.
Frau Stullich hat das in ihrer ersten Rede zu diesem Tagesordnungspunkt so wunderbar formuliert; Sie sagte sinngemäß, im Netflix-Zeitalter brauche man eben zur Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Rundfunks andere Bedingungen.
Das zeigt eigentlich schon den Grundfehler auf: Es war nie die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Konkurrenz für Netflix zu sein – das war es damals nicht, und das ist auch heute nicht notwendig.
Es ist überhaupt nicht notwendig, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Netflix misst; Netflix liefert nämlich keinen informellen Grundbedarf für die Bürger, sondern es ist reines Unterhaltungsprogramm.
Und was wir sicherlich nicht brauchen, ist ein staatliches Unterhaltungsprogramm. Was wir brauchen, ist eine reine Grundversorgung mit hochwertigen Informationen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in den vergangenen Jahren leider gezeigt, dass er politisch agiert, wenn man ihn mithilfe von vor allem mit Politikern durchsetzten Gremien beaufsichtigt. Aber er agiert eben nicht politisch neutral, sondern in weiten Teilen politisch gesteuert.
Das Framing-Manual – es ist soeben schon Thema gewesen – hat das zu einem besonders ungünstigen Zeitpunkt überaus deutlich gemacht. Hier geht es um Kampfbegriffe zur Durchsetzung eines bestimmten politischen Willens Einzelner innerhalb dieser Gremien.
Es geht mitnichten darum, die Bevölkerung zu informieren, es geht mitnichten darum, neutrale Informationen unter die Menschen zu bringen, sondern es geht darum, den Bürger zu belehren und ihn in eine bestimmte Richtung zu erziehen – und das mit dem Geld der Bürger. Das ist in gewisser Weise noch viel perfider als das, was Medien in der DDR gemacht haben.
Ja, das gilt nicht für den gesamten öffentlichen Rundfunk, aber das gilt eben für wesentliche Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk generell zu überdenken, zu überarbeiten und auf seinen Kernbereich zurückzuführen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Kollegen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pretzell. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Ministerpräsident Laschet das Wort. Bitte sehr, Herr Ministerpräsident.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat im November letzten Jahres den Entwurf eines 17. Rundfunkänderungsgesetzes eingebracht. Dieser Entwurf sieht zum einen die Zustimmung des Landtags zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor, und zum anderen sind in diesem Entwurf Änderungen am WDR-Gesetz und dem Landesmediengesetz enthalten.
Der Gesetzentwurf ist in den zuständigen Ausschüssen intensiv beraten und erörtert worden. Die Beratungen sowie die Anhörungen von Sachverständigen haben gezeigt, dass der Gesetzentwurf in der Ausschussfassung ein wichtiger und richtiger Schritt ist, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Medien zu verbessern und dem digitalen Fortschritt in der Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Wir setzen mit diesem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Präzisierung des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um. Er ist zeitgemäß überarbeitet und zukunftsfähig ausgestaltet worden.
Das hat viele Gespräche erforderlich gemacht. Bei einem solchen Thema prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Ich denke, die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, bringt sowohl die Interessen der Verleger als auch die Interessen des öffentlichrechtlichen Rundfunks miteinander in Einklang.
Die Möglichkeit, audiovisuelle Inhalte nach Bedarf abrufen zu können, gewinnt stetig an Bedeutung. Herr Pretzell, Sie können sagen, dass es noch kein Netflix gab, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegründet wurde. – Das ist logisch.
Wir leben aber in einer aktuellen Medienwelt, in einer aktuellen Zeit, und deshalb muss man solche Rundfunkstaatsverträge auch daraufhin präzisieren. Das wird jetzt im Hinblick auf die audiovisuellen Inhalte umgesetzt.
Es ist wichtig – und das wird von den Nutzerinnen und Nutzern gefordert –, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet mehr Freiheiten erhalten.
Das war auch das, was der Kollege Keymis in seinem Beitrag deutlich gemacht hat. Beispielsweise können audiovisuelle Inhalte im Internet künftig länger bereitgestellt werden, da die derzeit geltende Befristung auf sieben Tage nach Ausstrahlung entfällt.
Hierdurch kann den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer besser entsprochen werden. Die Menschen fragen sich, warum etwas nach sieben Tagen weg ist, obwohl man doch Rundfunkbeiträge zahlt.