Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Hierdurch kann den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer besser entsprochen werden. Die Menschen fragen sich, warum etwas nach sieben Tagen weg ist, obwohl man doch Rundfunkbeiträge zahlt.

Wir müssen allerdings auch darauf achten, dass hier nicht auch private Konkurrenz unmöglich gemacht wird. Unser duales System enthält beide Gedanken, und das wird hiermit zu einem guten Ausgleich gebracht.

Dem geänderten Nutzungsverhalten insbesondere jüngerer Menschen wird dadurch Rechnung getragen, dass Rundfunkanstalten die Befugnis zur Nutzung von Drittplattformen eingeräumt wird, aber die Bedingungen dafür, werden im Rundfunkstaatsvertrag klar definiert.

Überschneidungen gibt es und kritisch wird es, wenn der Rundfunk beginnt, presseähnliche Telemedienangebote zu machen. Wir haben nun, nicht zuletzt durch das Verbot von presseähnlichen Telemedienangeboten, näher definiert, was damit gemeint ist, und zugleich eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die in Zukunft bei Unklarheiten Antworten geben kann, ohne dass man direkt den gesamten Staatsvertrag bemühen muss.

Dieser Kompromiss soll und wird sicherstellen, dass sowohl den Presseverlegern als auch den Rundfunkanstalten genug Raum zur Entfaltung im Internet bleibt.

Im WDR-Gesetz und im Landesmediengesetz hat die Landesregierung ebenfalls einige wichtige Änderungen vorgenommen: Die Wahl und die Zusammensetzung des WDR-Verwaltungsrats werden entbürokratisiert. Dies haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, und es wird nun umgesetzt. Im Rahmen der Anhörung und in den Ausschüssen wurde dieses Vorhaben überwiegend begrüßt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Auch die Änderungen im Landesmediengesetz dienen der Umsetzung des Koalitionsvertrags, nach welchem das nordrhein-westfälische Landesmediengesetz überarbeitet und die Digitalisierung darin wesentlich stärker abgebildet werden soll.

Der Landesanstalt für Medien soll bei der Zuweisung von Übertragungskapazitäten mehr Flexibilität eingeräumt werden, um die landesweite, flächendeckende Verfügbarkeit von Rundfunkprogrammen mit lokalen, regionalen oder landesweiten journalistischen Inhalten – auch über DAB+ – zu fördern.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat mit dem 17. Rundfunkänderungsgesetz wichtige gesetzliche Änderungen eingebracht, die im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen noch weiter verbessert worden sind. Es handelt sich also um ein echtes parlamentarisches Verfahren. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Ministerpräsident, Sie haben sicherlich gesehen, dass eine Kurzintervention angemeldet worden ist. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnete Vogt für 90 Sekunden das Wort. – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank, dass Sie es noch einrichten konnten, zum zweiten Teil der Debatte zu erscheinen.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Es geht ja auch um einige Themen, die Sie direkt betreffen und die Sie als Minister hier eingebracht haben.

Ich freue mich, dass Sie auch gegen den Willen der CDU gekommen sind – Ihre eigene Fraktion hatte vorhin ja abgelehnt, Sie dazu aufzufordern, hierher zu kommen.

(Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich habe ein Thema,

(Dr. Günther Bergmann [CDU]: Da sind die 90 Sekunden schon weg, Herr Vogt! – Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie haben ein Thema – das ist gut!)

das Sie bei der Berichterstattung zu den Gesetzentwürfen ausgelassen haben: Es geht um das WDRGesetz.

Ihr Gesetzentwurf sieht vor, dass den Gremien – also dem Rundfunkrat, in dem die gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind – das Vorschlagsrecht für die Besetzung von Aufsichtsräten bei Tochtergesellschaften des WDR weggenommen wird. Es soll zum Intendanten verschoben werden. Der Intendant erhält dann also mehr Rechte, und dem Rundfunk- und Verwaltungsrat werden Rechte weggenommen.

(Zuruf von der CDU: Redezeit!)

Im Ausschuss haben wir eine Anhörung durchgeführt, zu der es eine Stellungnahme des WDR gab. Diese Stellungnahme war vom Rundfunkrat, vom Verwaltungsrat und auch vom Intendanten abgegeben worden. Darin wird empfohlen, dass Sie das Gesetz dahin gehend nicht ändern und dieses Recht bei den Gremien, also beim Rundfunkrat, belassen.

(Thorsten Schick [CDU]: Alte SPD-Regelung! Ganz alte SPD-Regelung!)

Ich würde gerne von Ihnen wissen, warum Sie dem Intendanten mehr Rechte geben wollen und den gesellschaftlichen Gruppen die Kontrolle entziehen wollen

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Redezeit!)

und wie eigentlich die Begründung dafür aussieht. Was würden Sie dem Rundfunkrat und dem Intendanten gegenüber sagen? Denn diese Machtübertragung an den Intendanten wird von diesem selbst ja gar nicht gewünscht.

(Beifall von der SPD – Thorsten Schick [CDU]: Das ist eine ganz alte SPD-Regelung! – Mi- chael Hübner [SPD]: Der Ministerpräsident muss das beantworten!)

Der Ministerpräsident hat zur Erwiderung nun für 90 Sekunden das Wort.

(Arne Moritz [CDU]: 90 oder 120?)

90 Sekunden. Was habe ich gesagt? 90 Minuten?

(Zurufe von der CDU)

Er hat 90 Sekunden; gegebenenfalls werde ich es genauso großzügig handhaben,

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

wie ich es vorhin bei der Kurzintervention des Kollegen Vogt gehalten habe.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Bitte sehr, Herr Ministerpräsident. Sie haben das Wort.

Für den Abgeordneten ist eine Kurzintervention möglich, und man kann dem etwas entgegnen, wenn man glaubt, dass es noch etwas zu entgegnen gibt.

Ich habe meine Rede gehalten. Herr Kollege, wir sind hier nicht in einer Fragestunde. Ich kann Ihnen die Antwort geben: Wir haben das so gemacht …

(Stefan Zimkeit [SPD]: Weil er keine Ahnung hat! Der weiß nicht, worum es geht! – Weitere Zurufe von der SPD)

Pst!

Entschuldigen Sie, aber wir sind nicht in einer Fragestunde. Die relevanten Punkte habe ich vorgestellt. Wir wollten den Intendanten stärken, und das haben wir getan.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD – Rainer Schmeltzer [SPD]: Tol- les Verständnis von Parlamentarismus! Ho- heitliches Regieren ohne Parlament! – Un- ruhe)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das waren Kurzintervention und Erwiderung.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das war eine Frechheit!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Das bleibt auch nach einem Blick ins Rund so. Wir sind damit am Schluss der Aussprache angelangt und können zur Abstimmung kommen.

Der Ausschuss für Kultur und Medien empfiehlt in der Drucksache 17/5117, den Gesetzentwurf Drucksache 17/4220 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und nicht über den Gesetzentwurf selbst.

Die Fraktion der SPD hat zu diesem Gesetzentwurf gemäß § 77 unserer Geschäftsordnung Einzelabstimmung in der Weise beantragt – ich werfe dabei einen Blick in Richtung der Fraktion der SPD, ob wir alles richtig verstanden haben –, dass über die Art. 1, 2 und 3 einzeln abgestimmt wird.

Nach § 77 unserer Geschäftsordnung kann auf Antrag einer Fraktion in der zweiten Lesung eine Einzelabstimmung durchgeführt werden. Bestehen gegen dieses Vorgehen Bedenken? – Das ist nicht der Fall.

Dann lasse ich nun über Art. 1 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer dem Art. 1 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Langguth und Pretzell. Gibt es Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Dann, meine Damen und Herren, stelle ich fest, dass der Art. 1 des Gesetzentwurfs mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Fraktionen und Abgeordneten die Mehrheit gefunden hat.

Wir kommen damit zur Abstimmung über Art. 2 des Gesetzentwurfs. Auch hier darf ich fragen, wer dem Art. 2 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Langguth und Pretzell. Dann stelle ich hiermit fest, dass Art. 2 des Gesetzentwurfs mit dem gerade festgestellten Abstimmungsergebnis die Mehrheit gefunden hat.