Protokoll der Sitzung vom 21.02.2019

Wir kommen damit zur Abstimmung über Art. 2 des Gesetzentwurfs. Auch hier darf ich fragen, wer dem Art. 2 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Langguth und Pretzell. Dann stelle ich hiermit fest, dass Art. 2 des Gesetzentwurfs mit dem gerade festgestellten Abstimmungsergebnis die Mehrheit gefunden hat.

Wir kommen im Weiteren zur Abstimmung über Art. 3 des Gesetzentwurfs. Wer diesem Artikel seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP und der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Dann stelle ich fest, dass mit dem gerade bekanntgegebenen Abstimmungsergebnis der Fraktionen und Abgeordneten Art. 3 des Gesetzentwurfs eine Mehrheit des Hohen Hauses bekommen hat.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den darf ich bitte jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion der AfD. Ich stelle hiermit fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/4220 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses Drucksache 17/5117 angenommen wurde und in der zweiten Lesung verabschiedet ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 6.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

7 Schulen mit Lehrermangel nicht im Stich las

sen – nicht verausgabte Mittel müssen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/5063

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Ott das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In vielen Debatten nicht nur auf der „didacta“, sondern auch hier im Landtag spielte in den letzten Wochen und Monaten das Thema des Lehrermangels eine große Rolle. Wir alle wissen, dass sich niemand Lehrer und Lehrerinnen backen kann, sondern dass das Zeit braucht. Umso wichtiger ist es, dass wir uns überlegen, wie wir sicherstellen können, dass der Unterricht in diesem Land stattfinden kann.

Insofern möchten wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass das von der Landesregierung zur Verfügung gestellte Geld für die Schulen in unserem

Land nach Möglichkeit auch ausgegeben werden sollte.

Mit dem Programm „Geld oder Stelle“ stellt das Land den Schulen Lehrerstellenanteile oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie für ergänzende Angebote, Arbeitsgemeinschaften, Bewegung, Kultur, Förderangebote im Rahmen von Ganztag und Betreuung zur Verfügung.

Diese Form der Kapitalisierung von Lehrerstellen hat dazu geführt, dass die letztlich unzureichenden personellen Ressourcen im System der offenen Ganztagsschule nicht kollabiert sind, sondern vernünftig entwickelt werden konnten. Nun stehen wir vor der Frage der Funktionsfähigkeit von vielen Grundschulen und von einigen Schulen im Bereich der Sekundarstufe I, weil nicht genügend Lehrkräfte zur Verfügung stehen; gerade im Primarbereich ist es besonders deutlich.

Da Geld da ist, doch die Stellen nicht mit einer Lehrkraft besetzt werden können, müssen wir uns Gedanken machen. Stellen können bekanntermaßen nicht unterrichten. Was nützt einem Schulleiter die Zuweisung von fünf Stellen, wenn diese ausnahmslos leerlaufen, wie unlängst an einer Gesamtschule in der Euregio geschehen? Der Unterricht wird nun gekürzt.

Wenn in einer Gesamtschule Stellen zur Verfügung stehen, die nicht besetzt werden können, dann bringt es nichts, weil der Unterricht gekürzt wird, da es kein Personal gibt. Deshalb wäre es hilfreich, wenn die Schulleiterinnen und Schulleiter die Möglichkeit hätten, wenigstens über das nötige Kapital zu verfügen, um gegebenenfalls Fachpersonal hinzuzuordern.

Jeder Schulleiter kennt seine Standortfaktoren, die Schülerschaft, die Elternschaft am besten. Die Schulleiterinnen und Schulleiter können beurteilen, ob und in welcher Weise die Stellen tatsächlich mit dem Kapital, das zur Verfügung steht, eingesetzt werden können. Sie können entscheiden, ob anderweitig pädagogisch qualifiziertes Personal engagiert werden sollte, anstatt den Fachunterricht von Schülerinnen und Schülern zu kürzen.

Wir wollen nicht, dass es bei uns zu Verhältnissen kommt wie in Thüringen, wo bestimmte Grundschulen nur noch vier Tage in der Woche öffnen, weil eben zu wenig Lehrer da sind. Wenn viele Lehrer krank sind und dann zusätzlich Stellen nicht besetzt werden können, droht auch bei uns eine schwierige Situation.

Wir glauben, dass es im Interesse einer guten Versorgung vor Ort zielführend ist, dafür zu sorgen, dass andere Berufsgruppen im Zweifel helfen, seien es Theaterpädagogen, Schulsozialarbeiter, Umweltpädagogen, Sozialpädagogen, Kulturpädagogen und

Fachpädagogen, Medienpädagogen oder Heilpädagogen. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Man könnte sogar darüber nachdenken, Schwimmlehrer einzustellen, um den Sportlehrern an dieser Stelle Unterstützung zu bieten, weil es am Ende darauf ankommt, eine Situation, die an vielen Stellen im Land schwierig ist, zu lösen.

Diese Lösungswege müssen nun in den Blick genommen werden. Wir müssen uns die Frage stellen, ob es nicht besser ist, den einen oder anderen Fachmann oder die eine oder andere Fachfrau an die Schule zu holen, als tatsächlich viele Stellen unbesetzt zu lassen.

Im Primarbereich ist es besonders drängend, weil besonders viele Stellen nicht besetzt sind. Wir hören von vielen Schulen insbesondere in den Stadtteilen, in denen es viele Kinder nicht so leicht haben, dass dort besonders große Schwierigkeiten bestehen, noch Lehrerinnen und Lehrer zu finden.

Wir müssen mit dem Jammern aufhören und stattdessen überlegen, wie wir das konkret angehen.

Durch das Kapitalisieren der Lehrerstellen können wir kompetente Pädagoginnen und Pädagogen und andere Fachleute finden, die dann in den Schulen helfen.

Ich will auch noch einmal eine konkrete Zahl nennen: Im letzten Jahr sind allein 226 Millionen Euro nicht ausgegeben worden. Das heißt, Geld, das eigentlich für Personal zur Verfügung steht, fällt wieder zurück, sorgt dafür, dass sich der Finanzminister freut, sorgt aber nicht dafür, dass an unseren Schulen eine vernünftige pädagogische Ausbildung der Kinder stattfinden kann.

Neben der Kapitalisierung für anderweitiges pädagogisches Personal sollte dieses Geld natürlich auch für Sachleistungen ausgegeben werden können, zum Beispiel – neben dem Digitalpakt – für das, was im Rahmen der Digitalisierung zu finanzieren sein kann, und für andere Dinge wie Unterrichtsmaterialien, die man nutzen könnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bieten mit unserem Antrag den regierungstragenden Fraktionen an, gemeinsam einen vernünftigen Weg zu finden, den Kolleginnen und Kollegen in diesem Land zu sagen: Wir wissen, wir kriegen das Problem nicht kurzfristig in den Griff, aber wir helfen euch und damit am Ende auch uns, dass die Bildung in diesem Land tatsächlich nach vorne kommt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ott. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Moritz das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Lehrermangel“ – insbesondere an den Grundschulen – ist der Landesregierung nicht erst seit der Antragstellung bekannt.

Damit die Quote der unbesetzten Lehrerstellen sowohl kurzfristig als auch langfristig verringert wird, hat das Ministerium für Schule und Bildung seit 2017 in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen konkrete Maßnahmenpakete erarbeitet. Wir haben uns dabei immer wieder die Frage gestellt, wie wir es schaffen, den Lehrerberuf so attraktiv wie möglich zu gestalten und gleichzeitig mehr ausgebildetes Lehrpersonal an die Schulen zu bringen.

Klar ist, dass das Land nicht einfach potenzielle Bewerber beim Konkurrenten abwerben kann. Dass deshalb der erweiterte Einsatz von Oberstufenlehrkräften, die Erweiterung des Seiteneinstiegs oder die Gewinnung von Pensionären für den Schuldienst ermöglicht wurde und verbessert wurde, zeigt: Wir tun das Mögliche, um freie Lehrerstellen qualitativ angemessen und schnell zu besetzen.

Neben den bildungsrechtlichen Registern, die das Ministerium für Schule und Bildung gezogen hat, hat die NRW-Koalition auch die haushalterisch notwendigen und richtigen Schritte gemacht. In den zurückliegenden Haushalten haben wir nicht nur die Rahmenbedingungen für mehr Lehrkräfte geschaffen, sondern auch deutlich mehr Mittel für multiprofessionelle Teams oder Inklusionsarbeit bereitgestellt.

Dass die Initiativen der NRW-Koalition hier erfolgreich sind und die Maßnahmen auch zum Ergebnis führen, zeigen die Zahlen. Innerhalb von einem halben Jahr haben diese Maßnahmen dazu geführt, dass die Quote der besetzten Stellen an Grundschulen von 53 % im August 2018 auf 68 % im Januar 2019 gesteigert werden konnte. Das zeigt: Wir nehmen den Lehrermangel ernst und schaffen geeignete Instrumente, um dem Mangel an Lehrern zielgenau entgegenzuwirken. So wird das Ganze auch weitergehen.

Der jetzt genannte Ansatz, den Lehrermangel durch die Kapitalisierung von Lehrerstellen zu bekämpfen, birgt nicht nur rechtliche Bedenken, sondern wirft auch die Frage auf, wie die im Zweifel kapitalisierten Mittel dazu führen sollen, dass der mangelnden Lehrerversorgung entgegengewirkt wird.

Zu den rechtlichen Bedenken im Einzelnen: Das Land ist nach § 92 des Schulgesetzes für die Inhalte, Methoden und Strukturen der Schule und für die Lehrerinnen und Lehrer zuständig. Die übrigen Kosten für das Personal oder Sachleistungen hingegen muss der Schulträger übernehmen. Wenn wir also darüber sprechen wollen, wie wir die Schulen etwa bei der im Antrag erwähnten Digitalisierung unterstützen wollen, dann müssen wir das auch an den richtigen Stellen machen und können diese Diskussion dort auch gerne fortsetzen.

Bei Ganztagsangeboten gibt es bezüglich der Kapitalisierung aber Ausnahmen. Da ist die Tatsache ebenso richtig wie das, was im Antrag beschrieben wurde. Das liegt daran, dass neben den Schulträgern bzw. Kommunen hier auch das Land einen Teil der Verantwortung für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen bei den Ganztagsangeboten trägt. Hier wurden die Möglichkeiten zur Kapitalisierung auch verbessert.

Abgesehen davon, meine Damen und Herren: Das Symptom des Lehrermangels, das in diesem Antrag kritisiert wird, kann durch die Forderungen nicht gelöst werden, geschweige denn so effektiv angegangen werden, wie es die Maßnahmen des Ministeriums tun. Denn was nützen neueste Technik oder außerschulische Unterrichtsangebote beim Lehrermangel? Man kann ja auch das schönste Stadion der Welt bauen und die besten Betreuer einstellen, aber wenn man kein Team aufstellen kann, dann kommt auch keiner ins Stadion. – Besten Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Moritz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Hannen das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute über den Antrag der SPD mit dem Titel „Schulen mit Lehrermangel nicht im Stich lassen – nicht verausgabte Mittel müssen Schülerinnen und Schülern zugutekommen!“.

Ich möchte hier ein für alle Mal klarstellen, meine Damen und Herren: Diese Landesregierung lässt die Schulen nicht im Stich, ganz im Gegenteil. Das zeige ich gerne anhand von einigen Beispielen auf.

Die Landesregierung hat seit der Amtsübernahme unterschiedliche und weitreichende Maßnahmen gegen den Lehrkräftemangel in die Wege geleitet.

Schulministerin Gebauer hat kurz nach ihrer Amtsübernahme den Lehrkräften der Sekundarstufe II, die keine Anstellung entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung gefunden hatten, das Angebot unterbreitet, für zwei Jahre an einer Grundschule zu unterrichten. Verbunden damit war die Zusage, anschließend an eine Schule entsprechend ihrer Lehramtsbefähigung versetzt zu werden.

Zudem hat das Schulministerium den Seiteneinstieg in der Grundschule um das Fach Englisch ausgebaut und Anreize für pensionierte Lehrkräfte geschaffen, wieder aktiv in den Schuldienst einzusteigen.

Ja, natürlich haben alle recht, es reicht nicht, nur Stellen zu schaffen, sondern diese müssen auch mit Köpfen besetzt werden. Aber auch dieses Problem

sind wir angegangen. Die Landesregierung hat zum Wintersemester 2018/2019 339 zusätzliche Studienplätze für das Fach Grundschulamt und 250 Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik bereitgestellt und zusätzliche Stellen für Oberstufenlehrkräfte an Gesamtschulen geschaffen. Allein dieser Zuwachs ist im Grundschulbereich eine Steigerung um 18 %.

Nur um in dem Kontext ein paar Beispiele zu nennen, was die Landesregierung gegen den Lehrkräftemangel bis jetzt schon unternommen hat: Dies hier zeigt, dass der Lehrkräftemangel sehr ernst genommen wird und dass wir aktiv tun, was wir tun können.

Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal daran erinnern, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD und von den Grünen, es doch waren, die es regelmäßig versäumt haben, eine Lehrkräftebedarfsprognose zu erstellen. Wer mit einer Lehrkräftebedarfsprognose aus dem Jahr 2011 arbeitet, der wird doch wohl kaum ernsthafte Schulpolitik betreiben wollen, meine Damen und Herren.