Allzu oft muss der Jäger heutzutage sogar das ausbügeln, was Ihre irrsinnige grüne Politik angerichtet hat. So ist zum Beispiel die gewaltige Vermehrung des Schwarzwilds – mit all ihren negativen Begleiterscheinungen – unmittelbar auf Ihre Energiepolitik und die riesigen Maiskulturen zurückzuführen.
Und schließlich produziert der Jäger hochwertiges Fleisch – Fleisch, welches man natürlicher und naturnäher nicht herstellen kann, Fleisch, mit dem nicht mal der Bio-Schweinebauer Rüße mithalten kann.
Aber genug von der traurigen Vergangenheit. Die Bewegung, die vor wenigen Jahren die größte Demonstration in der Geschichte NRWs organisiert hat – übrigens nicht zur Schulzeit –, kommt heute ans Ziel. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder normalisiert und zahlreiche Schikanen für die Jäger beseitigt. Es genießt unsere uneingeschränkte Unterstützung.
Wir hätten uns allerdings an der einen oder anderen Stelle etwas mehr Mut oder Weitblick gewünscht, zum Beispiel beim Thema „Wolf“. Es wird deshalb wahrscheinlich nicht unsere letzte Debatte zu diesem Thema gewesen sein.
Mit dem Vordringen des Wolfs nach NRW werden Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, früher oder später die Frage beantworten müssen, wo sich dieser überhaupt ansiedeln soll und wie Sie den Bestand unter Kontrolle halten wollen. Auf die Expertise und das Engagement der Jägerschaft werden Sie dabei nicht verzichten können. Deshalb gehört der Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten. Das wissen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition – der eine oder andere von Ihnen hat es in der Debatte selbst schon gesagt –, und früher oder später werden Sie um die Entscheidung nicht mehr herumkommen.
Nichtsdestotrotz geht der Landtag mit der Verabschiedung dieses Gesetzes einen großen Schritt in die richtige Richtung. Im Ländervergleich ist es im Übrigen auch ein großer Schritt zurück zur Normalität. Wir werden mit Freude zustimmen.
Vielen Dank, Herr Tritschler. – Nun hat die Landesregierung das Wort, und es spricht Frau Ministerin Heinen-Esser.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stinka, ich spreche am helllichten Tage, zur besten Zeit.
Ich habe in der letzten Legislaturperiode, als ich in Hannover gearbeitet habe, die Diskussion um das Jagdgesetz verfolgt. Ich war fasziniert und gleichzeitig entsetzt, wie sich ein Gesetz, bei dem ganz klar ist, was seine Bestimmung und Aufgabe ist, an wen es sich richtet und was es regeln soll, quasi zu einem
Ob Sie das beabsichtigt haben oder nicht, sei dahingestellt. Für mich war aus der Ferne beobachtet aber das, was mit diesem Gesetz passiert ist, unfassbar.
Ich kann all die Menschen verstehen, die damals demonstriert haben, sich klar dagegen ausgesprochen haben und den innigen Wunsch verspürt haben, aus dem Jagdgesetz wieder das zu machen, was es ist: ein Gesetz, das sich um das Thema „Jagd“ kümmert – nicht mehr und nicht weniger.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auf etwas anderes zu sprechen kommen: Ist ein Landesgesetz, das alle paar Jahre und je nach politischen Farben deutliche Weichenstellungen vornimmt – mal so, mal so –, ein gutes Gesetz? Ist es gut für die Menschen in unserem Land, oder müssen wir nicht vielmehr auch auf wesentlich größere Bundeseinheitlichkeit bzw. stärkere Orientierung am Bundesgesetz drängen?–
Es ist genau richtig, dass meine Vorgängerin Christina Schulze Föcking das Gesetz wieder stärker am Bundesrecht orientiert hat.
Die enge Orientierung am Bundesrecht ist so sinnvoll, weil weder Lebensräume noch Wildtiere sich an den Grenzen der Bundesländer orientieren. Ein Beispiel dafür sind die großen, über die Grenze nach Rheinland-Pfalz reichenden Wälder in der Eifel oder die Waldgebiete an der Grenze zu Hessen im Sauerland. So ist es doch nur folgerichtig, dass Bejagungsmöglichkeiten – sofern Länderbesonderheiten dem nicht entgegenstehen – synchronisiert werden und sich stärker am Bundesrecht orientieren.
Auch sind unsere Jäger mobil. Sie pachten oftmals Reviere in den Nachbarbundesländern, und es ist schwer verständlich, dass sie ihre Hegebemühungen aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben manchmal sogar in demselben Lebensraum unterschiedlich ausgestalten müssen. Das kann nicht Sinn und Zweck eines Gesetzes sein.
Unsere Jägerinnen und Jäger – es werden ja auch immer mehr Frauen; mein Kollege Hendrik Wüst kennt sich da etwas besser aus – …
Die Jägerinnen und Jäger benötigen mehr Rechtssicherheit und mehr Beständigkeit im Jagdrecht. Das bieten wir mit unserem hoffentlich gleich verabschiedeten Jagdgesetz.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will natürlich ein vernünftiger, sicherer Partner im ländlichen Raum sein. Deshalb war es auch das Ziel, das Jagdgesetz entsprechend weiterzuentwickeln. Dabei handelt es sich um eine Weiterentwicklung von bestehenden Regelungen.
Es gibt aber auch viele Regelungen – um das einmal klarzumachen –, die gegenüber dem bisherigen Jagdgesetz nicht verändert worden sind, sondern gleichgeblieben sind.
Es geht beispielsweise um das Verbot der bleihaltigen Büchsenmunition. Es geht um den Schießnachweis als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Bewegungsjagd. Es geht darum, dass die Aufhebung des Abschussplans für Rehwild beibehalten wird – und, und, und. Viele Regelungen werden beibehalten, weil sie vernünftig sind.
Was wird verändert, meine Damen und Herren? Das Wichtigste war und ist, die Liste der jagdbaren Arten wieder an das Bundesjagdgesetz anzupassen, wobei nur die Arten aufgeführt werden, die auch in Nordrhein-Westfalen heimisch sind.
Die Mindestpachtdauer für Jagdpachtverträge wird von fünf Jahren auf neun Jahre angehoben, wobei in begründeten Fällen wie hoher Wildschadensgefahr der Zeitraum auch auf fünf Jahre abgesenkt werden kann.
Der Fütterungszeitraum für Schalenwild umfasst künftig die Zeit vom 15. Dezember bis zum 30. April – und, und, und.
Es sind eine ganze Menge Themen aufgegriffen worden. Wichtig ist uns zum Beispiel, dass ein Schwerpunkt auf der Stärkung der Jagdausbildung liegt. Dazu wird die Begrenzung des Fragenkatalogs auf 500 mögliche Prüfungsfragen aufgehoben. Hierdurch können zusätzliche Fragen zu einzelnen Prüfungsgebieten – Wildbrethygiene, Jagdrecht oder praktischer Jagdbetrieb – wesentlich stärker aufgegriffen werden.
Das Jagdgesetz wurde Mitte des vergangenen Jahres intensiv mit allen Verbänden diskutiert. „Intensiv diskutiert“ heißt natürlich, dass es auch eine Reihe von zwischen den Akteuren strittigen Punkten gegeben hat.
Ich bin der Auffassung, dass der von uns jetzt vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Modernisierung dessen ist, was wir vorantreiben mussten, und nun auch
Lassen Sie mich noch auf einen Punkt eingehen, der in den Beratungen neu hinzugekommen ist, und zwar aufgrund einer besonderen rechtlichen Situation. Ein Jäger hatte gegen die Jagdabgabe geklagt.
Sonderabgaben sind immer eine ganz schwierige Konstruktion. Das haben wir auch in anderen Bereichen erlebt. Die Landwirte beispielsweise haben ihre Schwierigkeiten mit der Abgabe zur CMA gehabt. Auch diese Abgabe wurde damals abgeschafft. Das sind also durchaus übliche Verfahren.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte uns Hinweise darauf gegeben, dass die Jagdabgabe in der jetzigen Form tatsächlich nicht haltbar ist, weil diese Mittel nicht immer so gruppennützlich verwendet wurden, wie das zu erwarten war. Das Gericht hatte uns den Hinweis gegeben, die Jagdabgabe auszusetzen.
Wir haben – das kann ich offen sagen – mit dem Landesjagdverband darüber gesprochen, wie wir mit diesem Thema umgehen werden, und sind übereingekommen, dass der beste Weg ist, die Jagdabgabe tatsächlich abzuschaffen. Das machen wir mit diesem Gesetz jetzt auch. Dieser Punkt ist im Laufe der Beratungen hineingekommen.
Die Jäger verwenden gerne den Satz: Jägergeld in Jägerhand. – Ich schaue gerade in die Runde. Die Jäger sind ja heute auch unter uns. Ich darf auch den Landesjagdverbandspräsidenten ganz herzlich begrüßen, der sich hier die Debatte anschaut.