Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Grünen, Sie fordern uns auf, die bestehende Mieterschutzverordnung zu erhalten und anzupassen. Das haben wir getan. Wir werden die Kappungsgrenzenverordnung entsprechend neu auflegen. Das habe ich in der letzten Woche öffentlich verkündet. Wir werden alle vier bestehenden landesspezifischen Verordnungen durch die Vergabe eines entsprechenden Mantelgutachtens auf den Prüfstand stellen.
Der letzte Punkt ist die Forderung, die baurechtlichen Hemmnisse für serielles und modulares Bauen abzubauen. Das gibt es in Nordrhein-Westfalen offen gesagt schon sehr lange. Es gibt wenige Länder innerhalb der Bundesrepublik, die im Bauordnungsrecht über eine sogenannte Typengenehmigung verfügen. Wir haben sogar aus Nordrhein-Westfalen heraus dafür Sorge getragen, dass das am 22. Februar im Rahmen der Sonderbauministerkonferenz auch wieder in die Musterbauordnung aufgenommen wurde – in dem Fall zusammen mit Hamburg. Das ist Beschlusslage. Wir haben es schon sehr lange. Und wir haben – auch darauf ist hingewiesen worden – in die neue Landesbauordnung die referenzielle Baugenehmigung eingeführt.
Dass es in Nordrhein-Westfalen funktioniert, sehen Sie daran, dass Vonovia hier sehr wohl seriell baut. Auch ich stehe permanent in Kontakt zu Herrn Buch. Wir haben sogar – das ist damals noch durch Ihre Landesregierung initiiert worden – ein Wettbewerbsverfahren zusammen mit der Bauindustrie durchgeführt. Dabei ist ein Baugebiet in Essen-Altenessen herausgekommen, in dem die Bauindustrie jetzt ein serielles Bauvorhaben durchführt und umsetzt.
Insofern, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt die Wohnraumförderung bei der Landesregierung in guten Händen. Aber wir freuen uns auch auf die weitere Diskussion mit Ihnen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Es gibt eine Kurzintervention. Angemeldet wurde sie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Fraktionsvorsitzender Klocke hat sie angemeldet. Frau Ministerin, Sie können sie vom Pult oder vom Platz aus entgegennehmen, ganz wie Sie möchten.
(Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Ich ma- che das von hier aus!)
Wenn Sie das Mikrofon aktivieren, Herr Kollege, kann ich es freischalten. 1:30 Minuten für die Kurzintervention. Bitte schön.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, wir haben keine Zweifel, dass das Baukindergeld abgerufen wird. Insbesondere über die Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken und die Zahlen, die die Bundesregierung herausgegeben hat, ist nachweisbar und belegt, dass es eben nicht insbesondere Menschen mit geringem Einkommen nutzen und diese fördert, sondern es einen Mitnahmeeffekt gibt, der gerade Menschen mit mittlerem und hohem Einkommen unterstützt.
Familien mit Kindern haben nicht per se ein Armutsrisiko. Es gibt in diesem Land durchaus auch Familien mit Kindern, die mit gutem Einkommen, mit doppeltem Einkommen ausgestattet sind.
Wir meinen, insbesondere vor der jetzt anstehenden Spardebatte, die wir in den nächsten Jahren haben werden, jedenfalls wenn man den Bundesfinanzminister ernst nimmt, dass es eine Prioritätensetzung braucht. Diese Prioritätensetzung heißt für uns, dass man in den Segmenten fördern muss, die entsprechend schwach sind und die gestärkt werden müssen.
Dazu, jedenfalls wenn man sich die Zahlen des Baukindergeldes ansieht, gehören die Familien, die dieses Baukindergeld in Anspruch nehmen, zum großen Teil nicht. Das ist der eine Punkt, den ich ansprechen wollte.
Zum zweiten Punkt wird uns die Anhörung bzw. das Sachverständigengespräch zu diesem Antrag interessieren, weil ich vor wenigen Wochen ein ausführliches Gespräch mit Herrn Buch von Vonovia hatte, gerade zu der Frage des seriellen und modularen Bauens. Er hat insbesondere für eine Debatte im Landtag adressiert, …
… dass eben die Bedingungen nicht ausreichend sind und dass Vonovia für die Realisierung von zahlreichen Projekten Probleme sieht, die auf Landesebene zu lösen sind.
Die Zeit reicht jetzt nicht aus, um zu diskutieren. Wir können das gerne im Ausschuss machen. Ich nehme an, dass Herr Buch nicht mit gespaltener Zunge spricht und dass er da eine klare Absicht verfolgt. Wir sollten zumindest in der Ausschussberatung diskutieren, was damit gemeint ist.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Abgeordneter Klocke, ich kann es mir von Herrn Buch nicht so ganz vorstellen, aber wir werden es in der Tat austauschen, weil Vonovia serielles Bauen umsetzt. Sie realisieren es im Ruhrgebiet und auch an anderen Stellen in Nordrhein-Westfalen.
Es gab und gibt immer eine Debatte beispielsweise über den GdW auf der Bundesebene, wodurch letztendlich auch die Aufnahme der Typengenehmigung in die Musterbauordnung der Länder veranlasst worden ist. Wie gesagt, wir haben es beschlossen, und Nordrhein-Westfalen hat massiv Druck ausgeübt. Das ist am 22. Februar 2019 im Rahmen der Sonderbauministerkonferenz auch tatsächlich in die Musterbauordnung aufgenommen worden. Davon waren nicht alle Länder sehr begeistert, obwohl sie das im Rahmen des Wohngipfels miteinander, auch mit der Bundeskanzlerin, vereinbart hatten.
Ihre Bewertung des Baukindergeldes zeigt eine unterschiedliche politische Auffassung in dieser Frage. Ich habe zu dieser Einschätzung der Eigentumsförderung, wir investieren in Reiche, eigentlich weniger Sie adressiert, sondern das war auf den Redebeitrag des Abgeordneten Baran angemerkt. Ich kann mir schlecht vorstellen – obwohl vorstellbar ja alles ist –, dass die SPD hier das Baukindergeld kritisiert, es aber gleichzeitig auf der Bundesebene mit CDU/CSU vereinbart.
Insofern, sehr geehrter Herr Abgeordneter Klocke, werden wir das im Ausschuss austauschen und dann sicherlich die eine oder andere neue Erkenntnis gegenseitig gewinnen. Daher freue ich mich auf diese Debatte. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Meldungen liegen hier zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.
Daher kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5381 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen; die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Dann ist einstimmig so überwiesen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ballade liegt die Erzählung von Damon und Phintias zugrunde. Damon und Phintias sind die Helden einer antiken Erzählung aus dem 4. Jahrhundert vor Christus, in der die Freundschaft und die Treue der beiden verherrlicht werden.
Dieser Grundgedanke, das besondere Verhältnis des Füreinander-Einstehens, wurde durch den Gesetzgeber des BGB aufgegriffen und findet sich im § 765 wieder. So heißt es im Juristendeutsch:
„Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.“
Eine Bürgschaft, das lernt man bereits in der Volksschule, ist daher etwas ganz Besonderes, etwas ganz Vertrauensvolles und brandgefährlich. Deshalb verlangt der Gesetzgeber regelmäßig die Schriftform.
Wer ein solches Papier unterschreibt, muss sich darüber im Klaren sein, was er gerade und vor allem für wen er unterschreibt. Deshalb ist der Hauptanwendungsfall von privaten Bürgschaften im privaten Bereich angesiedelt, zum Beispiel zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten für Ehepartner, Eltern und Kinder. Völlig untypisch sind Bürgschaften für Menschen, die einem fremd sind und die man vorher gar nicht kannte.
Dies änderte sich im Rahmen der Einwanderungswelle 2015. Um die Einreise von Tausenden sogenannten Flüchtlingen zu gewährleisten, mussten sogenannte Flüchtlingsbürgen gefunden werden, denen erzählt wurde, dass sie als Bürgen gar nicht bürgen müssen. Leider vertrat der Bund eine ganz andere Rechtsauffassung als die meisten Länder.
Wie in Schillers Dramen folgt jetzt die dramatische Wendung: Der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen war zu diesem Zeitpunkt durchaus bewusst,
dass der Bund die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts vertreten hat. Dieses stellte klar, dass die abgegebenen Verpflichtungserklärungen bei Erteilung einer nachfolgenden Aufenthaltserlaubnis eben nicht erlöschen. Deshalb wurde § 68 Aufenthaltsgesetz nachträglich mit einer zeitlichen Limitierung versehen.
Es blieb nur das Problem mit Verpflichtungserklärungen, die vor dem 06.08.2016 abgegeben worden sind, denn diese wurden nicht von der Änderung erfasst. Nun einigte man sich zwischen Bund und Ländern darauf, dass die Bundesagentur für Arbeit eine neue Weisung im Umgang mit den sogenannten Flüchtlingsbürgschaften ausgibt.
Man forderte die Verpflichtung einfach nicht mehr ein, um sein Wählerklientel zu schützen. Herr Minister, Sie stimmen mir zu. Das nenne ich einmal Populismus der primitiven Art, denn billig ist das ja gerade nicht.
Für jeden Geschäftsführer in der freien Wirtschaft wäre nämlich hier allerspätestens Schluss. Ihr Verhalten würde nämlich für ihn den persönlichen Haftungsfall bedeuten, und man könnte ernsthaft über Veruntreuung nachdenken.
Nun, meine Damen und Herren, es handelt sich bei § 68 Aufenthaltsgesetz zwar nicht um eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage, dennoch ist der Grundgedanke zur Bürgschaft hin identisch.
Wie gesagt, eine Bürgschaft ist eine der vertrauensvollsten Rechtsbeziehungen in unserem Rechtssystem. Mit der neuen Regelung soll nicht der Bürge für seine Entscheidung haften, sondern die Allgemeinheit. Die Kosten der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 werden jetzt also kraft Ihrer durchsichtigen Klientelpolitik endgültig dem Bürger, also dem Steuerzahler, auferlegt. Mit Ihrem Erlass untergraben Sie das Vertrauen des Bürgers in den Rechtsstaat.