Vielen Dank, Herr Mangen. – Jetzt spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Kollegin Aymaz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich, dass nun endlich eine Lösung der Frage der Rückzahlungsforderungen zwischen Bund und Ländern gefunden werden konnte und Menschen, die in schweren Zeiten anderen aus humanitärer Überzeugung geholfen haben, nun Klarheit darüber haben, dass sie nicht auf hohen Kosten sitzen gelassen werden. Das ist eine gute Nachricht.
Blicken wir doch noch einmal auf die Ausgangslage dieser Problematik zurück. Ich bin der Meinung, es ist wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen; denn wir wissen, dass die AfD dabei auf allen Ebenen –
nicht nur hier im Landtag, sondern auch im Bundestag und anderswo – immer wieder versucht, manipulativ vorzugehen.
In den Jahren 2013 und 2014 stiegen aufgrund des Krieges in Syrien die Zahlen der Geflüchteten massiv an. 7,6 Millionen Syrer waren Binnenvertriebene,
Zur Abmilderung der humanitären Krise in Syrien und in der Region entschied der Bundesminister des Innern im März 2013 gemeinsam mit seinen Länderkollegen, syrische Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund ist das Land NRW seiner humanitären Verpflichtung nachgekommen und hat in dieser Zeit ein Landesaufnahmeprogramm aufgelegt, das syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen eine sichere Einreise nach Deutschland ermöglicht hat. So konnte auch gewährleistet werden, dass Menschen nicht kriminellen Schlepperbanden oder der lebensgefährlichen Fluchtroute über das Mittelmeer überlassen wurden.
In dieser Not haben Menschen damals – es ging übrigens nicht um wildfremde Menschen, wie hier immer wieder betont wurde, sondern überwiegend um Angehörige – ihren Verwandten geholfen und sich bereit erklärt, im Rahmen einer Verpflichtungserklärung mit ihrem Einkommen und Vermögen zu bürgen, um ihre Verwandten vor Krieg und Vertreibung zu retten.
Die Bürgen haben in einer schwierigen Zeit Solidarität bewiesen, die immense gesellschaftliche Herausforderung angenommen und mit dafür gesorgt, dass die Folgen einer humanitären Katastrophe abgemildert werden konnten. Sie sind übrigens nicht nur finanziell eingesprungen, sondern sie haben oft auch dafür gesorgt, dass die Geflüchteten hier schnell Fuß fassen und sich in ihrer neuen Umgebung zurechtfinden konnten.
Diejenigen, die für ihre Angehörigen und für andere Menschen eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben – das ist der entscheidende Punkt –, gingen dabei immer davon aus, dass durch eine Anerkennung der Flüchtlinge im Rahmen eines Asylverfahrens ihre Haftung als Verpflichtungsgeber enden würde. Davon ging übrigens auch das damalige Innenministerium aus.
Auf Grundlage dieser Annahme wurden die Bürgen von verschiedenen Behörden beraten bzw. nicht beraten, und teilweise wurde auch die Zahlungsfähigkeit der Verpflichtungsgeberinnen und -geber nur unzureichend geprüft.
Erst durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Januar 2017 wurde diese Annahme vollständig widerlegt und der Gesetzestext dahin gehend ausgelegt, dass die Bürginnen und Bürgen auch nach Anerkennung des Asylantrags weiterhin in der Verantwortung stehen.
Viele Bürginnen und Bürgen waren in der Folge mit hohen Rückzahlungsforderungen seitens der Jobcenter und Sozialämter konfrontiert und teilweise auch in ihrer Existenz bedroht. Das hat auch meine Vorrednerin betont.
Es folgten Klagen der Betroffenen gegen die Bescheide, und Gerichte und Behörden wurden mit zahlreichen Verfahren belastet, weil Bund und Länder über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bereit waren – auch das muss erwähnt werden –, die politische Verantwortung zu übernehmen und eine allgemeingültige Lösung zu finden.
Damit Sie, meine Damen und Herren, mal einen Überblick darüber erhalten, welches Ausmaß die anhängigen Verfahren bei Gericht angenommen haben, möchte ich einige Beispiele anführen: Allein am Verwaltungsgericht Minden waren bis vor Kurzem rund 100 Verfahren anhängig, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen musste über 77 Fälle verhandeln, und beim Kölner Verwaltungsgericht wurden allein gegen das Jobcenter Bonn und die Stadt Bonn 100 Klagen eingereicht – und so weiter und so fort.
Es gibt bereits zahlreiche Urteile, die den Klägern Recht gegeben haben. Von alldem ist im Antrag der AfD aber natürlich nicht die Rede. Die Belastung unserer Behörden und Gerichte und die daraus entstehenden Kosten interessieren die AfD überhaupt nicht. Denn ihr geht es nur darum, Menschen, die in der Not geholfen haben, zu schikanieren und zu belasten. Das ist die Motivation hinter dem Antrag.
Denn eine solidarische Gesellschaft, eine Gesellschaft, die menschenrechtsorientiert handelt, und eine Politik, die Verantwortung übernimmt, sind doch genau das, wovor die AfD so große Angst hat.
Ich bin sehr erfreut darüber, dass Bund und Länder endlich eine Lösung gefunden und damit auch Haltung gezeigt und ein klares Zeichen gesetzt haben, dass Menschen, die solidarisch sind, nicht im Stich gelassen werden. Das ist gut und richtig.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass es Ihnen bei dem AfD-Antrag politisch um Folgendes geht: in der Öffentlichkeit zu sagen, dass der Rechtsstaat hier mit zweierlei Maß misst. Denn wenn eine Bürgschaft für einen Flüchtling übernommen wird, wird die Frage zurechtgerückt, wenn man eine andere Bürgschaft eingeht – vielleicht auch aus solidarischem Verhalten –, muss man diese Bürgschaft aber einhalten.
Aus meiner Sicht geht es darum, dass damals eine Landesregierung den Menschen gesagt hat, dass sie, wenn sie Bürgen für Flüchtlinge werden, bis zur Statusklärung zu bürgen haben. Das war die klare Rechtsauskunft der damaligen Landesregierung Nordrhein-Westfalens.
Und damals hatte auch schon der Bund ganz klar gesagt, dass er es anders sieht. Das ist auch die Wahrheit.
Aber die Rechtsauskunft der Landesregierung war damals nun einmal so, wie sie war, und sie ist, wenn man es genau betrachtet, von den Gerichten nicht bestätigt worden.
Aber jetzt gibt es eine Nachfolgeregierung, und da kommt das Thema irgendwann auf den Tisch, weil wir hier auch Jobcenter haben, über die wir als MAGS die Rechtsaufsicht haben.
Wie gehen wir nun damit um? – Herr Dr. Stamp und ich haben oft über diese Frage miteinander gesprochen, und für uns war klar, dass wir als Nachfolgelandesregierung die Leute, die sich auf unsere Vorgängerregierung verlassen haben, natürlich nicht im Regen stehen lassen können.
Wir halten nämlich eine Menge davon, dass die Menschen sich auf eine klare Auskunft des Staats und in diesem Fall des Landesinnenministeriums verlassen können. Und diese war damals nicht mit einem Wenn und Aber verbunden.
Im Übrigen gehört zur Ehrlichkeit auch dazu, dass Innenminister in Hessen und Niedersachsen das genauso gemacht haben. Es war also nicht nur Nordrhein-Westfalen. Man soll das jetzt auch nicht in eine gewisse parteipolitische Richtung drücken. Drei von 16 Ländern – NRW, Hessen und Niedersachsen – haben so argumentiert.
Wir haben uns sehr engagiert und viele gemeinsame Briefe an das Bundesarbeitsministerium geschrieben, um ein Umdenken in Berlin zu erreichen. Denn ich konnte unsere Jobcenter nicht anweisen, ohne dass auch das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitmacht, weil wir ansonsten voll in den Regress gegenüber dem Bund gekommen wären.