Protokoll der Sitzung vom 20.03.2019

Wir haben uns sehr engagiert und viele gemeinsame Briefe an das Bundesarbeitsministerium geschrieben, um ein Umdenken in Berlin zu erreichen. Denn ich konnte unsere Jobcenter nicht anweisen, ohne dass auch das Bundesarbeitsministerium in Berlin mitmacht, weil wir ansonsten voll in den Regress gegenüber dem Bund gekommen wären.

Deswegen bin ich froh, dass wir zu diesem Erlass gekommen sind. Der stellt klar, dass die Flüchtlingsbürgen in Nordrhein-Westfalen für das bürgen müssen, was sie unterschrieben haben, nämlich bis zur Statusfeststellung. Für die Zeit nach der Statusfeststellung haben sie nicht unterschrieben. Insofern müssen Sie dann auch nicht mehr bürgen.

Deswegen meine ich, dass Herr Stamp und ich mit unseren beiden Fachabteilungen einen Beitrag dafür geleistet haben, dass in diesem Land schlicht und ergreifend – ich sage es jetzt mal einfach – Treu und Glauben gegenüber staatlichen Stellen noch gilt.

(Beifall von der CDU und Berivan Aymaz [GRÜNE])

Ich finde, dass das in einer Gesellschaft auch wichtig ist. Wenn der Innenminister sagt: „Das kannst du unterschreiben, das ist so“, dann gehe ich einfach davon aus, dass es auch so ist.

Rein formal sind wir als jetzige Regierung natürlich die Rechtsnachfolgerin der Vorgängerregierung.

Deswegen empfanden wir es auch als eine Verpflichtung, dieses Problem zu lösen. Und ich bin froh, dass wir eine für alle Seiten vertretbare Lösung gefunden haben – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und Berivan Aymaz [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. Weitere Meldungen zu diesem Komplex liegen hier nicht vor.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5362 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend –, an den Rechtsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Abschließende Aussprache und Abstimmung finden im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung statt. Wer hat etwas dagegen? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

11 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der

Umweltverträglichkeitsprüfungen im Land

Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/5002

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Drucksache 17/5405 – Neudruck

Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5478

zweite Lesung

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 1)

Also kommen wir direkt zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5478. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – CDU und FDP stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand.

(Widerspruch von der AfD)

Die AfD enthält sich. Entschuldigung! Die AfDFraktion enthält sich. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/5478 angenommen.

Zweitens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/5002. Der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 17/5405 – Neudruck –, den Gesetzentwurf Drucksache

17/5002 anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/5002 in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer stimmt dem dann so zu? – CDU und FDP ohnehin, SPD und Grüne auch. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/5002 in der soeben geänderten Fassung einstimmig vom Landtag Nordrhein-Westfalen angenommen und damit in zweiter Lesung verabschiedet. Danke schön.

(Zuruf: Bitte!)

Gerne.

Ich rufe auf:

12 In ganz Europa: Gleicher Lohn für gleichwer

tige Arbeit

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/5373

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5479

Die Aussprache ist eröffnet. Für die SPD-Fraktion kommt nun Frau Kollegin Butschkau ans Pult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Tagen gingen Tausende Menschen europaweit auf die Straße, um für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu demonstrieren. Auch in vielen Städten von Nordrhein-Westfalen waren viele Menschen unterwegs, um für gleiche Löhne für gleiche Arbeit zu demonstrieren. Für dieses Engagement möchte ich mich bei jeder und jedem Einzelnen ganz herzlich bedanken.

(Beifall von der SPD)

Im Durchschnitt erhalten Frauen in Deutschland 21 % weniger Lohn als Männer oder, um es mit einer anderen Zahl zu verdeutlichen: An 77 Tagen, also vom 1. Januar bis zum 18. März, arbeiteten Frauen quasi ohne Bezahlung. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Ungerechtigkeit, die endlich ein Ende haben muss.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Auch im Jahr 2019 müssen wir immer noch die Frage stellen, wieso wir weiterhin diese hohen Lohnunterschiede haben. Wir kommen zu der Erkenntnis, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer – auf dem Papier zumindest, denn in Wirklichkeit leisten sie meistens unbezahlte Arbeit. Sie liegen nicht faul auf dem Sofa, sondern sie sind es, die in der Regel die Kinder erziehen oder die älteren Angehörigen pflegen, ohne dass dies wirklich wertgeschätzt wird.

Auch unser Steuersystem fördert, dass verheiratete Frauen allenfalls in Teilzeit- oder in Minijobs arbeiten. Ich erinnere auch gerne an die sogenannte Teilzeitfalle, über die wir in diesem Hohen Haus bereits ausführlich debattiert haben.

Viele Frauen erhalten von ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gar nicht die Möglichkeit, wieder von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung zu wechseln. Mit der Brückenteilzeit haben wir zwar einen ersten wichtigen Schritt getan, um dem entgegenzuwirken, das darf aber nicht das Ende sein.

(Beifall von der SPD)

Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in schlechter bezahlten Berufsfeldern, wie zum Beispiel im Einzelhandel oder im sozialen Bereich. Das sind wichtige Arbeitsfelder, in denen eine ganz hervorragende Arbeit geleistet wird. Aber die Frage, wieso dort immer noch mehr Frauen als Männer arbeiten, muss erlaubt sein.

Die zuvor genannten Rahmenbedingungen sind das eine, Diskriminierung von Frauen das andere. Selbst der bereinigte Gender Pay Gap, also die Lohnlücke bei vergleichbaren Tätigkeiten und Arbeitszeiten, beträgt in Deutschland etwa 6 %. Das sind für Frauen 18 unbezahlte Arbeitstage im Jahr.

Ein letzter Aspekt der Diskriminierung: der Zugang von Frauen zu Führungspositionen. Auch dieses Thema haben wir in diesem Hause ausführlich debattiert.

Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, was diese geschlechterspezifischen Lohnunterschiede eigentlich bewirken.

Zunächst einmal sind sie ein Zeichen mangelnder Wertschätzung und Anerkennung. Sie sind, wie gerade klargestellt, diskriminierend.

Teilzeit und niedrige Löhne führen aber auch zu einem ganz anderen Risiko: Kleine Löhne heute bedeuten kleine Renten morgen, und das führt zu Altersarmut.

(Beifall von der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Land Nordrhein-Westfalen muss einen Beitrag leisten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und Lohnungerechtigkeiten abzubauen. Daher muss das Land als Arbeitgeber mit gutem Beispiel

vorangehen. Leider warten wir immer noch auf eine Reform des Dienstrechts.

Die Landesregierung hat in ihrer eigenen Evaluation bei einer exemplarischen Auswahl von Beurteilungsrichtlinien herausgestellt, dass diese keine strukturell diskriminierenden Elemente enthalten. Dieses Ergebnis passt jedoch nicht zur Arbeitsrealität, in der der Frauenanteil abnimmt, je höher die Besoldungsstufe ist. Wir warten auf Strategien und Maßnahmen seitens der Landesregierung, um Frauen einen gleichwertigen Zugang zu höheren Positionen zu ermöglichen.