Für die NRW-Koalition ist es von großer Bedeutung, auch im digitalen Zeitalter eine gesunde Balance zwischen Meinungs- und Informationsfreiheit auf der einen und Schutz des geistigen Eigentums auf der anderen Seite zu finden. Ich stelle nicht infrage, dass es eine Reform des Urheberrechts auf europäischer Ebene braucht. Im Gegenteil, wir brauchen mehr Rechtssicherheit für alle Seiten, für die Nutzerinnen und Nutzer, für die Verwerter, für die Plattformen, für die Urheber.
Klar ist für uns als CDU-Landtags-fraktion und als NRW-Koalition, dass diese Rechtssicherheit ohne Upload-Filter gewährleistet werden soll.
Es ist gut und richtig, dass die europäischen Institutionen in den letzten Jahren um Verbesserungen gerungen haben. Tatsächlich beinhaltet der aktuell zur Debatte stehende Entwurf einige sinnvolle Verbesserungen. Die EU stärkt die Wissenschaft durch automatische Auswertung höherer Datenmengen ohne Notwendigkeiten für Lizenzen, was man auch unter „Text and Data Mining“ versteht.
Wir ermöglichen die Digitalisierung von Kulturwerken. Bibliotheken, Museen und sonstigen Einrichtungen des Kulturerbes ist es erlaubt, zum Erhalt dieses Kulturerbes Werke zu digitalisieren, vergriffene Werke wieder verfügbar zu machen. Wir sichern journalistische Angebote.
Verlegerbeteiligungen an gesetzlichen Vergütungsansprüchen werden wieder möglich werden, so wie das in Deutschland gute Tradition ist.
Niemandem ist verborgen geblieben, dass zwischenzeitlich erhebliche Kritik geäußert wurde und noch immer wird, die sich vor allem an Art. 13, in dem die Nutzung geschützter Inhalte durch Onlinendienste geregelt wird, festmacht. In Abrede steht, dass die Vorgaben per Upload-Filter eingehalten werden müssen und dadurch negative Auswirkungen vor allem durch Overblocking auf die Meinungs- und Informationsfreiheit, auf die digitale Kultur sowie auf Unternehmen und Start-ups drohen.
Diese Kritik nehmen wir ernst. Auch in unserer Landtagsfraktion haben wir intensiv darüber debattiert. In der CDU Deutschlands haben wir intensiv darüber diskutiert. Als Leitgedanken stehen dabei für uns unerschütterlich fest:
Erstens. Wir verteidigen Freiheit und Vielfalt von Meinungen, Informationen und Medienangeboten. Diese Freiheit und Vielfalt bedingen zweitens eine gerechte Vergütung der Urheber.
Herr Kollege Braun, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Kollege Hübner würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Der dritte Gedanke lautet, dass Nutzerinnen und Nutzer sowie Plattformen Rechtssicherheit brauchen. Viertens sehen wir für die Durchsetzung von Urheberrechten Upload-Filter nicht als geeignetes Mittel an.
Herr Kollege Hübner, ich schalte Ihnen das Mikro frei, weil Herr Kollege Braun die Zwischenfrage jetzt zulässt. Bitte schön.
Ich war ein bisschen überrascht, dass das so schnell gegangen ist. – Herr Kollege Braun, vielen Dank, dass Sie das Thema „Art. 13“ in einem Entschließungsantrag aufgegriffen haben.
Die Leitgedanken habe ich insofern verstanden, als Sie nun nach wochenlanger Kritik auch erkannt haben, dass es ein wichtiges Thema ist; es taucht ja mit Hashtags wie #NieMehrCDU jeden Tag bei Twitter auf. Als Konsequenz möchte ich fragen, wie ernst Sie Ihren Entschließungsantrag dabei nehmen wollen.
Werden Sie Ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament gleichsam auffordern, der Urheberrechtsreform ablehnend gegenüberzutreten, und in der nächsten Woche bei Ihren Europa-Abgeordneten dafür entsprechend werben, diese Urheberrechtsreform in der Form abzulehnen?
Herr Kollege Hübner, den Unterschied zwischen einer Kurzintervention und einer Zwischenfrage kennen Sie. Ich bitte, das künftig zu berücksichtigen. Herr Kollege Braun weiß genau wie Sie, dass die Zwischenfrage eine Frage beinhaltet. Er hat jetzt die Gelegenheit, auf die Fülle von Fragen zu antworten oder sich eine davon herauszusuchen. – Bitte schön.
Sind Sie das etwa nicht? Vielleicht können Sie das später noch mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden klären.
Wir als NRW-Koalition haben eine klare Auffassung, die wir heute hier mit dem Entschließungsantrag zum Ausdruck bringen. Sie sind herzlich dazu eingeladen, diesen Feststellungen zu folgen, um ein klares Zeichen an die europäischen Institutionen wie auch an unsere Bundespolitik zu senden, sich dafür stark zu machen,
Es ist in diesem Zusammenhang sehr interessant, sich das Verhalten Ihrer Bundesministerin Katarina Barley, die für die Umsetzung zuständig ist, genauer anzuschauen: einmal hü und einmal hott, einmal etwas Positives, einmal etwas Negatives. Sie ist jedenfalls diejenige, die dem schon zugestimmt hat.
Frau Barley hat dem Upload-Filter in dem Sinne zugestimmt und hat keinen Gegenvorschlag unterbreitet. Wir als CDU Deutschlands haben das jetzt getan.
Wir haben Vorschläge vorgelegt; die können Sie kritisieren, an denen können Sie sich abarbeiten. Wir jedenfalls haben auf Initiative des CDU-Generalsekretärs Paul Ziemiak, was ich sehr begrüße, vorgestellt, wie Urheberrechtsschutz umgesetzt und gleichzeitig auf Upload-Filter verzichtet werden kann: durch Rahmenverträge, durch pauschale Lizenzsysteme und durch digitale Fingerprints von Werken.
Das ist gute politische Arbeit. Das ist auch mein Verständnis von guter Politik: Vorschläge unterbreiten, zuhören, Kompromisse finden und gegebenenfalls verbessern. Diesen Pfad – das ist auch mein Appell an alle beteiligten Akteure – muss man nun auch zu Ende gehen.
Ich bin auch durchaus der Meinung, dass man diese Debatte schon früher öffentlich und damit auch sachlich breiter hätte führen sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es mag zwar für alle interessant sein, sich quer über den Raum zu unterhalten. Aber im Moment hat Herr Kollege Braun hier vorne das Wort. Jeder, der sich in die Debatte einbringen möchte, hat entweder Redezeit oder andere Instrumente zur Verfügung. – Bitte schön, Herr Kollege Braun.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist mir an diesem Punkt sehr wichtig festzuhalten, dass eine Form von Kritik, die persönlich diffamierend vorgetragen wird und sogar in Bombendrohungen, also sogar Gefahr für Leib und Leben, und Einschüchterung mündet, in unserem fairen demokratischen Miteinander niemals zugelassen werden darf.