Florian Braun

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Spanier-Oppermann! Zu Ihrem Fazit, dass das Digitalministerium ein noch größerer Impulsgeber sein soll: Ein größeres Lob kann man als Opposition kaum aussprechen, denn dem liegt zugrunde, dass der Digitalminister und das Ministerium Impulsgeber für die Digitalisierung in unserem Land sind.
Das ist jedenfalls eine sehr gute Ausgangslage für die Beratung des vorliegenden Einzelplans mit dem Abschnitt Digitalisierung. Ich kann mich dem nur anschließen:
Ich bin sehr zufrieden, wie wir die Digitalisierung hier in diesem Land – insbesondere in den letzten Jahren – vorangetrieben haben und wie wir das auch finanziell hinterlegen. Das zeigt sich auch in dem jetzt vorliegenden Einzelplan, den drei Leitlinien auszeichnen:
Die erste ist, einen klaren Akzent – mit großem Geld – auf die zwei landespolitischen Megathemen zu legen. Da ist zum einen der Infrastrukturausbau zu nennen, den gerade auch die Kollegin angesprochen hat.
Die signifikante Mittelbereitstellung zahlt sich eindrücklich aus. 2017 lagen wir bei den beantragten Förderprojekten bundesweit weit zurück. Mittlerweile sind wir auf Platz eins sowohl bei den beantragten Projekten als auch bei den beantragten Mitteln mit über 1 Milliarde Euro. Alleine für 2021 planen wir, weitere 305 Millionen € davon an die Kommunen auszuzahlen.
Das heißt, es macht sich bemerkbar, denn wir schreiten beim Gigabitausbau voran. Auch hier sind gerade Zahlen genannt worden: 93 % der Haushalt in Nordrhein-Westfalen haben bereits 100 MBit pro Sekunde und mehr. 66 % der Haushalte können auf gigabitfähige Leitungen zurückgreifen wie auch 51 % der Schulen, und 45 % der Schulen sind bereits in Arbeit dank des bemerkenswerten eigenwirtschaftlichen Ausbaus zahlreicher TKU, aber eben auch aufgrund der erfolgten Förderung bei weißen Flecken. Die Dynamik ist am Markt deutlich erkennbar.
Das andere Megathema, in das wir deutlich investieren, ist die Digitalisierung der Verwaltung. Wir haben mit der Novellierung des E-Government-Gesetzes im
Juni und dem Onlinezugangsgesetz zentrale Weichenstellungen gesetzt. Die Mittel folgen nun auch den politischen Zielen: eine Verdreifachung der Mittel für das E-Government-Gesetz und das OZG mit 210 Millionen Euro für 2021.
Ich begrüße und unterstütze es ausdrücklich, dass die Landesregierung das Versprechen abgegeben hat, die Digitalisierung der Landesverwaltung um fünf Jahre auf 2025 vorzuziehen, damit deutlich zu beschleunigen und über alle Ressorts hinweg über die Jahre 1 Milliarde Euro zu investieren. Zudem bin ich davon überzeugt, dass es uns dadurch auch frühzeitiger gelingen wird, von der digitalen Dividende zu profitieren.
Die zweite Leitlinie, die sich im Einzelplan abzeichnet, sind unsere Investitionen in strategisch wichtige Zukunftsfelder. Dies ist zum einen der Mittelstand.
Wir wissen, dass Nordrhein-Westfalen von einem starken Mittelstand, von starken kleinen und mittelständischen Unternehmen lebt. Wir wollen sie bei der Transformation begleiten. Das tun wir durch das Projekt „Mittelstand Innovativ & Digital“ mit 18,4 Millionen Euro für die Digitalisierungsprojekte der Unternehmen und auch direkt für das Personal.
Wir unterstützen das Zukunftsfeld Gründertum, weil wir damit auch neue Unternehmen in NordrheinWestfalen unterstützen, zum Leben erwecken und Ideen fördern. Bereits 1.800 Stipendien sind vergeben. Das erfolgreichste Gründerförderprogramm der Republik wird dementsprechend in den nächsten drei Jahren fortgesetzt – allein 2021 mit 12 Millionen Euro, damit wir unser Versprechen, Gründerland Nummer eins in Deutschland zu sein, auch weiterhin wahrmachen.
Ebenso investieren wir im Investitionsfeld KI in den 5G-Ausbau, um Innovationen aus Nordrhein-Westfalen heraus nach vorne zu bringen. Die Zahlen sind Ihnen bekannt: Bei 5G sind landesweit bereits 1.500 5G-Erweiterungen in Betrieb. Wir investieren auch in 5G-Pilotprojekte mit 21 Millionen Euro, neben dem, was Frau Kollegin Spanier-Oppermann auch an Zusammenarbeit mit den Kommunen bereits gelobt hat.
Die dritte Leitlinie, die wir hier erkennen, ist, dass ein sorgsames und ehrliches Haushalten stattfindet. Auch das war bereits Thema in der Ausschussdebatte. Haushaltspositionen sind dort reduziert bzw. ohne Aufwuchs, wo der Mittelabschluss kalkulierbar ist und wo der Abruf nicht im nächsten Haushaltsjahr 2021 zu erwarten, aber eben für 2022 bereits mit deutlichen Verpflichtungsermächtigungen hinterlegt ist.
Da geht also nichts verloren. Natürlich ist für mich wichtig, dass wir die Gelder, die hinterlegt sind, auch tatsächlich ausgeben, dass die Förderprogramme greifen. Dafür sind wir natürlich auch gefragt, und
dafür sind die Förderprogramme auch gedacht. Die wichtigste Botschaft ist: Es gibt keine Einschnitte bei der Digitalisierung trotz pandemischer Lage, sondern unterm Strich sogar eine Verdoppelung der Digitalisierungsmittel.
Die Beratungen im Ausschuss und auch die Rede sind ein Zeichen dafür, dass es einen breiten Konsens dafür gibt, dass die massiven Investitionen der NRW-Koalition in Digitalisierung und Innovationen notwendig und sinnvoll sind. Das zeigt sich auch in sehr vielen anderen Fachbereichen; auch dazu haben wir bereits Zahlreiches in den Reden gehört.
Kurzum: Wir haben eine flächendeckende, spürbare Digitalisierungsdynamik in Nordrhein-Westfalen. Wir machen Innovationen für die Menschen in unserem Land erlebbar und investieren wie keine Koalition zuvor. Deshalb: klare Zustimmung zum Einzelplan 14. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen und dadurch vielleicht sogar ein paar Sekunden Redezeit gewinnen können. – Können Sie mir benennen, in welchem Förderprogramm der Landesregierung oder auch der Bundesregierung keine Glasfasernetze beim Breitbandausbau gefördert werden? – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einigkeit ist schnell geschildert: Wir sind uns einig, soziale Innovationen zu unterstützen.
Lieber Matthi Bolte-Richter, ihr kommt in eurem Antrag mit zwei Beispielen um die Ecke, an denen sich NRW orientieren soll. Gefuchst wie ihr seid, habt ihr euch gedacht, ihr referenziert auf zwei Bundesländer, in denen die CDU mitregiert. Klare Taktik: Damit lockt ihr die CDU Nordrhein-Westfalens in die Falle; denn dann müssen sie ja mitstimmen. – Ich muss euch den Zahn ziehen. Mit eurer Fuchsigkeit ist es nicht so weit her.
Punkt eins: nachrichtenlose Konten. Darauf bist du in deiner Rede leider gar nicht eingegangen. In eurem Antrag verweist ihr auf eine angebliche Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein, der wir uns bestenfalls anschließen sollen. Ich hätte mir insoweit Aufklärung gewünscht. Leider gibt es keine solche Bundesratsinitiative, jedenfalls noch nicht. Es gibt noch nicht einmal einen Landtagsbeschlusses in Schleswig-Holstein. Was es gibt, ist ein Antrag, der vielleicht in der nächsten Woche in den schleswigholsteinischen Landtag eingebracht und dann wohl erst einmal in den dortigen Fachausschüssen beraten wird.
Ergo: Eure Fuchsigkeit ist ein Rohrkrepierer. So klar muss man das sagen. Es tut mir leid, Kollege Matthi Bolte-Richter. Es ist schon ärgerlich, solche krummen Aussagen in einem Antrag zu lesen.
Zum inhaltlichen Aspekt – das will ich nicht aussparen –: Ja, ich persönlich finde es interessant, sich über Bankkonten zu unterhalten, die seit mehreren Jahren nicht mehr genutzt werden oder keiner Person, keinem Erben zugeordnet werden können. Das ist eine komplexe finanzpolitische Materie, die erst einmal für sich fachlich diskutiert werden muss. Ich gebe zu, ich bin da kein Experte. Weil es sich offenbar aber auch für Experten nicht um eine offenkundige Angelegenheit handelt, hat die Bundesregierung dazu im Oktober eine entsprechende Studie ausgeschrieben. Dabei soll zum Beispiel auch die Schaffung eines Melderegisters geklärt werden.
Erst dann – ich wiederhole das: erst dann –, wenn diese finanzrechtlichen Fragen geklärt sind, kann man sich ernsthaft über weitere Schritte unterhalten, ob und wie möglicherweise staatlicherseits mit diesen Geldern umgegangen wird. Bleibt es bei der aktuellen rechtlichen Regelung? Fließen die Gelder in Bankenfinanzierungssysteme, fließen sie zum Teil in Wagniskapital, fließen sie in die Rentenkasse oder, oder, oder?
Hier mal eben ohne rechtssichere Grundlage Social Entrepreneurs 9 Milliarden Euro zu versprechen, das ist nichts anderes als der Versuch eines billigen Geländegewinns. Deswegen, liebe Kollegen der Fraktion der Grünen, wird es unsere Zustimmung dafür ganz sicher nicht geben.
Der zweite Punkt – den hast du gerade angesprochen – ist der hessische Fonds. Ihr suggeriert, dass Hessen mit dem Social Innovation Fund erstens etwas völlig Neues macht und zweitens nun aber richtig Fördergelder in die Hand nimmt.
Ich werde das hessische Programm sicherlich nicht schlechtreden, aber beide Suggestionen sind falsch. Das hessische Programm ist nichts anderes als ein Beratungs- und Betreuungsnetzwerk. Das Programm beinhaltet keine direkte Unternehmensförderung. Das kann es auch gar nicht, denn das Programm umfasst gerade einmal 228.000 Euro.
Betreuung, Beratung, Netzwerke und CoworkingPlätze bieten wir in Nordrhein-Westfalen schon lange über die DWNRW-Hubs, die ihr übrigens mal initiiert habt, und die STARTERCENTER NRW. Das wird sogar von dem von dir zitierten SEND e. V. bestätigt.
Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten sinngemäß den unter Fachkollegen bekannten Herrn Grothaus aus einem Anhörungsprotokoll des Digital- und Innovationsausschusses: Der Start-up-Monitor habe gezeigt, dass NRW auf einem sehr guten Weg sei; er selber habe miterlebt, wie die digitalen Hubs gute Arbeit leisten.
Unsere DWNRW-Hubs in NRW werden dafür sogar mit 4 Millionen Euro jährlich ausgestattet. Das ist nicht einmalig, sondern jährlich und steht auch für 2021 wieder an. Das ist sage und schreibe das 16Fache von dem, worüber wir in Hessen sprechen. Selbst wenn wir das in Relation zum Gesamtvolumen der Landeshaushalte setzen, ist es immer noch das Achtfache.
Bei dieser Rechnung ist kein einziger Cent einkalkuliert, den wir hier in NRW allen grünen Unkenrufen zum Trotz tatsächlich zur unmittelbaren Finanzierung von Social Entrepreneurs zahlen, nämlich zum Beispiel über die sehr erfolgreichen und vielfach gelobten Gründerstipendien. Deswegen, lieber Kollege Matthi Bolte-Richter, geht der Schuss bei diesem Antrag deutlich nach hinten los.
Spannend hätte der Antrag bei der Änderung von NRW.BANK-Programmen werden können. Ich hätte mich gefreut, Anregungen zu bekommen, wie wir da noch besser werden können. Tatsächlich wünschen sich die Grünen in dem Antrag aber genau eines: eine Prüfung der Programme. Vielleicht formulieren die grünen Kollegen auch deshalb so zurückhaltend, weil erst jüngst ein weiteres Förderprogramm der NRW.BANK gestartet wurde, genannt MicroCrowd,
welches sich explizit an Sozialunternehmen mit reduzierter Gewinnabsicht adressiert.
Wenn wir über Finanzierungsmöglichkeiten von sozialen Innovatoren reden, ist es aber nicht ausreichend, sich auf staatliche Finanzierungsmöglichkeiten zu versteifen. Auch hier Zahlen der SEND e. V. von 2019, wie sich Social Entrepreneurs neben Eigenkapital finanzieren: zu 23 % durch staatliche Fördermittel, 18 % durch Crowdfunding, 17 % durch Stiftungen, weitere 17 % durch Business Angel und Inkubatoren, 12 % durch Bankdarlehen. Diese Zahlen erwecken alles andere als den Eindruck, als gebe es nicht eine Vielzahl an Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Staatliche Hilfen sind bereits Spitzenreiter.
Kurzum: Trotz der desolaten Antragslage – anders kann ich das leider nicht beschreiben – freue ich mich auf die folgende Debatte im Ausschuss. Vielleicht kommt der „grüne Knochen“ dann ja doch mit etwas mehr Fleisch um die Ecke. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der massive IT-Ausfall am Universitätsklinikum Düsseldorf seit Donnerstag letzter Woche, 3 Uhr, ist erschütternd.
Patientinnen und Patienten haben fortwährend mit den Folgen zu kämpfen, der Betriebsablauf ist erheblich gestört, und auf Patientendaten kann nicht zugegriffen werden. Gleichzeitig wird alles Menschenmögliche getan, um die Folgen abzumildern und die Menschen in und um Düsseldorf weiterhin medizinisch zu versorgen.
Tatsächlich steht der Vorwurf der Computersabotage im Raum: Nach Informationen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime – kurz: ZAC NRW – scheinen unbekannte Täter 30 Server des Klinikums verschlüsselt zu haben. Da es sich nun aber um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, werde ich mich
nicht weiter zum konkreten Fall mit Mutmaßungen und Spekulationen einlassen.
Die rechtliche Bewertung steht nächste Woche auf der Tagesordnung des Fachausschusses. Dort gehört das auch hin, und dort wird der Vorgang sicherlich dynamisch begleitet.
Ich beschränke mich daher auf die abstrakte Betrachtung der IT-Infrastruktur und die IT-Sicherheit im öffentlichen Raum.
Die NRW-Koalition treibt die Digitalisierung mit großem Engagement, festem Willen und klarem Ziel in unserem Land voran. Auch trotz oder gerade wegen solcher Fälle brauchen wir insbesondere in der Datenverarbeitung digitale, automatisierte und autonome Prozesse, um den Herausforderungen dieser Zeit zu begegnen.
Wir brauchen einen flächendeckenden Einsatz von Digitalisierung, um Innovationen voranzutreiben, effizient zu arbeiten und das Bestmögliche für die Menschen zu erreichen. Das trifft in besonderem Maße auf das Gesundheitswesen und auf die Wissenschaft, aber auch auf alle anderen Lebensbereiche zu.
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Neue technische Möglichkeiten bieten natürlich Einfallstore für technische Ausfälle, für menschliches Versagen und für bösartige Angriffe. Dagegen muss und kann man sich rüsten. Einen hundertprozentigen Schutz wird es wiederum nie geben.
Cyberattacken, Wirtschaftsspionage, Hackerangriffe auf uns Politiker wie – der eine oder andere mag sich erinnern – im Dezember 2019 und Ähnliches gibt es, seitdem es digitale Netze gibt. Das wird es auch in Zukunft immer geben.
So regelmäßig wie das passiert, so regelmäßig haben wir uns im Parlament in den letzten Jahren mit der IT-Sicherheit von kritischer Infrastruktur auseinandergesetzt. Damit darf vielleicht ein Fragezeichen hinter die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Aktuellen Stunde gesetzt werden; das aber nur am Rande.
Dass es keinen hundertprozentigen Schutz gibt, ist im Übrigen kein reines Phänomen der digitalen Welt, sondern trifft gleichermaßen auf die analoge Welt zu. Daraus folgen meines Erachtens zwei Konsequenzen:
Erstens. Es braucht im Fall von Missbrauch und Angriffen Aufklärungs- und Strafverfolgungseinheiten, die technisch und personell gut ausgerüstet sind.
Zweitens. Es braucht eine gute Präventionsarbeit. Zur Aufklärung und Strafverfolgung investiert die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen regelmäßig, sodass wir auch hier künftig gut aufgestellt sind.
In NRW haben wir glücklicherweise mit der schon erwähnten ZAC und Ähnlichem Spezialisten, die für diese Art der Kriminalität gut gerüstet sind.
Ich will mich auf die Prävention konzentrieren. Natürlich legen wir Wert auf Vorbeugung; das ist ein ständiger Lern- und Verbesserungsprozess. Es ist eine politische Aufgabe, diesen Lern- und Verbesserungsprozess zu unterstützen, einzufordern und, wo notwendig, auch mit gesetzlichen Vorgaben zu reglementieren.
Der gerade eben angesprochene Angriff auf das Lukaskrankenhaus ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie aus einer Krise die richtigen Schlüsse gezogen werden konnten – nicht nur im Lukaskrankenhaus selbst, sondern für die IT-Sicherheit an nordrhein-westfälischen Krankenhäusern insgesamt.
Ein ganz wesentlicher Schlüssel dafür sind die regelmäßige Bildung des Personals mit IT-Ausstattung und ein sensibler Umgang mit Daten.
Wenn wir uns die konkrete Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen anschauen, stelle ich fest, dass uns Datensicherheit und der Schutz kritischer Infrastrukturen so wichtig sind, dass die Landesregierung mit einem Sonderinvestitionsprogramm vom August Krankenhäuser aktuell mit 750 Millionen Euro und die Unikliniken mit 1 Milliarde Euro fördert.
Sie sind uns so wichtig, dass on top im Jahr noch einmal 2 Millionen Euro allein für die IT-Infrastruktur in Universitätskliniken hinzukommen und das Wirtschaftsministerium an einer Verwaltungsvereinbarung mit dem BSI arbeitet, um das Know-how der Cybersicherheit für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen nutzbar zu machen.
Deswegen möchte ich sowohl auf die Arbeit des BSI als auch des CERT hinweisen. In diesem Antrag wird völlig außer Acht gelassen, dass beide Behörden erhebliche Arbeit zur Verteidigung kritischer Infrastrukturen und öffentlicher Einrichtungen im Land leisten. So ist das Universitätsklinikum Düsseldorf schon seit 2018 vom BSI zertifiziert.
Wir haben 2005 das Computer Emergency Response Team NRW gegründet und es mit der Erkennung und Abwehr von Cyberbedrohungen, der Aufdeckung und Behebung von Schwachstellen und der nachhaltigen Vorbeugung durch Wissensvermittlung für Behörden und öffentliche Einrichtungen beauftragt.
Also: Wir haben das BSI für kritische Infrastruktur, wir haben das CERT für Behörden und öffentliche Einrichtungen – und jetzt kommt der Clou: Selbst für Unternehmen und weitere Einrichtungen, die nicht unter diese kritischen Infrastrukturen fallen, gibt es diese Beratungsangebote beim BSI umsonst. Die NRWLandesregierung legt ihr Augenmerk also bereits auf die Infrastruktur der IT in unserem Land.
Die Überschrift des Antrags – das sei mir an dieser Stelle gestattet – musste ich dreimal lesen und darüber grübeln, was denn eigentlich ein „langes Problem“ ist. Interessant wäre es, irgendwann einmal zu klären, was denn vielleicht ein längeres oder das längste Problem ist.
Für mich steht jedenfalls fest, dass das größere Problem in Ihrem Antrag ist, dass Sie behaupten, dass das Krankenhauszukunftsgesetz 2020 – auf das wir uns mit seinen 4,3 Milliarden Euro Fördergeldern vom Bund alle sicherlich sehr freuen – bereits beschlossen sei.
Das steht aber leider erst noch aus, wenn auch sehr zeitnah. Das habe ich herausgefunden, obwohl ich kein Gesundheitspolitiker bin. Aber mit einmal Googeln und mit einem Telefonat habe ich das feststellen können.
Wenn noch nichts beschlossen wurde, ist natürlich auch noch nichts bewilligt. Deswegen konnten auch noch keine Fördermittel abgerufen werden, was Sie hier in Ihrem Antrag unterstellen. Das möchte ich klarstellen, weil dies leider auch eine bekannte Nachrichtenagentur aufgegriffen hat. Deswegen trage ich gerne zur Aufklärung bei.
Wir freuen uns natürlich, wenn wir zukünftig auf diese Investitionen in Nordrhein-Westfalen zurückgreifen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns mal wieder über Infrastruktur sprechen. Infrastruktur ist zwar nicht die Antwort auf die Digitalisierungsfrage, aber ohne eine flächendeckende performante digitale Infrastruktur würden wir gar nicht über all die digitalen Fragen dieser Zeit in Bildung, Verkehr, Wirtschaft, Gesellschaft und vielem mehr diskutieren können.
Unsere Bemühungen der letzten Jahre waren durchaus fruchtbar. Aber wir wollen noch mehr erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass wir immer wieder den aktuellen Ausbau prüfen und die Rahmenbedingungen verbessern.
Zuletzt am 12. März 2020 haben wir hier im Haus als Parlament auf Antrag der NRW-Koalition beschlossen, die Errichtung von Mobilfunkmasten zu erleichtern durch die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren, die Ermöglichung neuer Standorte und die Erstellung von Musterleitfäden.
Seitens der SPD ist mir in dem Zusammenhang leider nur eines in unrühmlicher Erinnerung. Man forderte per Haushaltsantrag 2019 ein gut klingendes rundes Millionensümmchen mehr für 5G, konnte dann aber noch nicht einmal erklären, wofür denn dieses Geld überhaupt ausgegeben werden soll.
Ich begrüße aber – das möchte ich gerne ausdrücklich betonen –, dass es neben der NRW-Koalition zumindest noch eine Fraktion gibt, die sich tatsächlich regelmäßig auch mit den Herausforderungen des Mobilfunkausbaus beschäftigt. Kollege Matthi BolteRichter von Bündnis 90 stellt regelmäßig Kleine Anfragen, und seine Fraktion stellte im Februar zuletzt einen Antrag zum 5G-Ausbau. Darüber diskutieren wir derzeit auch im Ausschuss.
So sehr ich das Interesse am Thema ausdrücklich teile, kommen wir als NRW-Koalition allerdings zu anderen Antworten und sehen Herausforderungen und Handlungsbedarf an anderer Stelle. Mit dem vorliegenden Antrag fokussieren wir uns daher auf genau diese Handlungsbedarfe beim LTE-Mobilfunkausbau und beim Aufbau des 5G-Netzes.
Fakt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass nach aktueller statistischer Erhebung 2,6 % der 546.000 Zellen in NRW noch als Funkloch ausgewiesen sind. Das heißt, wir haben schon eine sehr ordentliche
Abdeckung, zumindest den Spitzenwert im Bundesländervergleich. Aber wir wollen natürlich mehr.
Der Mobilfunkpakt NRW, 2018 von Minister Pinkwart mit den ausbauenden Unternehmen beschlossen, zeigt Wirkung. Bereits mehr als 3.600 Mobilfunkstandorte sind mit LTE ausgestattet.
Ich glaube aber, dass wir auch hier mit einer politischen Debatte zum Beispiel über Roaming einen weiteren Beitrag leisten könnten, um das Nutzerlebnis auszubauen und sogar neue Geschäftsmodelle für Unternehmen zu eröffnen. Deshalb schauen wir derzeit mit großem Interesse auf die Novellierung des TKG, des Telekommunikationsgesetzes im Bund.
Gleichzeitig bitten wir das Digitalministerium unter der Leitung von Minister Pinkwart, zusammen mit den Unternehmen des Mobilfunkpaktes ihre bisherigen freiwilligen Versorgungsmaßnahmen darzustellen.
Wichtig ist, dass wir nun bei den verbleibenden Funklöchern ein ganz besonderes Augenmerk auf die ländlichen Räume mit Wald, Feld und Flur sowie auf die Verkehrstrassen richten, und zwar nicht nur auf die Abdeckung grundsätzlich, sondern vor allem auch auf die Anschlussqualität.
Um nun einmal zur nächsten Mobilfunkgeneration zu schwenken und hier noch einmal die Bedeutung zu vergegenwärtigen: 5G ermöglicht bis zu hundertmal schnellere Datenübertragung als LTE, aber nicht nur das. Der 5G-Standard kann nicht nur schneller, sondern kann besonders viele Verbindungen gleichzeitig halten, ist besonders ausfallsicher und noch dazu besonders effizient.
Das ist im persönlichen Alltag zwar vielleicht gar nicht immer in dem Umfang notwendig, wohl aber für industrielle Prozesse, für Automatisierung, für Kommunikation unter Maschinen, in der Industrie und eben auch bei der Entwicklung von autonomem Fahren.
Deshalb ist es notwendig, beim Aufbau eines 5GNetzes weit vorne dabei zu sein. Und das sind wir. Bereits 27 5G-Kommunen gibt es in Nordrhein-Westfalen. Das ist ebenfalls bundesweiter Spitzenwert. Seit Dezember gibt es die 5G-Strategie der Landesregierung. Das ist gut und mit einem klaren Fahrplan versehen; zurzeit ist unter andrem der Förderwettbewerb „5G NRW“ ausgerufen. Die Jury ist derzeit in der letzten Phase des Auswahlprozesses für die erste Runde, sodass wir hier auch durchstarten können.
5G ist also ein Mehrwert für Nordrhein-Westfalen, insbesondere aufgrund der Struktur unseres Landes mit dem starken Industriefaktor, mit dem starken Mittelstand. Insbesondere in den Regionen Ostwestfalen und Südwestfalen können wir hier sicherlich viel erreichen. Deswegen stellen wir mit unserem Antrag und mit der 5G-Strategie der Landesregierung die
Weichen für die industrielle Zukunft unseres Landes. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung in der Bildung ist seit Jahren nicht auf dem Stand, auf dem sie sein könnte und vor allem sein müsste. Die Politik hat das schon vor einiger Zeit verstanden, und trotzdem ist die Umsetzung vielerorts leider zu behäbig und oft langsam.
Wir wissen, dass dies an mehreren Faktoren liegt: an der fehlenden digitalen Infrastruktur bis zu den Schulen, an der technischen Ausstattung in den Schulen, an fehlendem technischen und pädagogischen Know-how bei Lehrkräften, an noch fehlender curricularer Einbindung von Digitalisierung in die Fächer, der Rechtssicherheit, der finanziellen Ausstattung und bürokratischen Hürden. All das sind die Faktoren, die zwar Einfluss haben, aber nicht als Ausrede dienen sollen.
Ausreden haben wir in der Vergangenheit leider viel zu viele gehört. Deshalb haben wir mit Regierungsübernahme 2017 erklärt, Verantwortung übernehmen zu wollen, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Ich werde das nicht schönreden, lasse aber auch nicht kleinreden, was wir zumindest bis jetzt schon erreicht haben.
Ein Teilerfolg als Beispiel: 2017 hatten gerade einmal 10 % der Schulen in Nordrhein-Westfalen einen Glasfaseranschluss, Ende letzten Jahres waren bereits 22 % gigabitfähig. Weitere 44 % haben die Förderung bereits bewilligt bekommen und werden derzeit angeschlossen – geplant bis Ende des Jahres.
Ein weiterer Teilerfolg ist die abgeschlossene Verhandlung mit dem Bund zum DigitalPakt Schule.
Teilerfolg: Einführung des Faches Informatik im nächsten Schuljahr.
Teilerfolg: Start der Schulsoftware LOGINEO NRW.
Teilerfolg: Zugang zu den Mitteln aus „Gute Schule 2020“ verbessert zu haben und die Ausschüttung stärker auf den Bereich der Digitalisierung fokussiert zu haben.
Ich gebe offen zu, dass ich mir selbst mehr erhofft habe.
Wie in so vielen Bereichen bin ich davon überzeugt, dass die Coronakrise mit all ihren negativen Folgen hierbei auch etwas Gutes bezweckt hat: eine schonungslose Offenlegung, wo die Digitalisierung an den Schulen momentan an ihre Grenzen stößt, und eine Zwangsauseinandersetzung mit Hard- und Software und digitalen Elementen im Unterricht. An vielen Stellen sieht man die Möglichkeiten und die Simplizität der Systeme, wo man zuvor noch Gefahren durch Unkenntnis sah. Und man ist kreativ mit neuen Lernformaten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Dynamik müssen wir als Politiker aufgreifen und nutzen, und zwar vielleicht auch ein wenig schneller als bislang geplant und schneller, als es bislang möglich erschien.
Natürlich werden wir auch in 20 Jahren nicht die idealen Voraussetzungen für Lernen auf Distanz haben, weil das nicht unser Ziel ist. Lehre soll in der Schule stattfinden. Diese Lernwelt muss aber durch digitale Mittel und Inhalte angereichert werden. Das ist unser Ziel.
Mit diesem Antrag wollen wir die unmittelbarsten Notwendigkeiten klären. Die Schulen brauchen funktionierende Lernplattformen. Das kann LOGINEO sein, muss aber um eine Kommunikationsplattform mit Messenger und Videochat ergänzt werden. Deshalb fordern wir nicht nur eine Beschleunigung des
Rollouts von LOGINEO, sondern auch eine Erweiterung des Angebots.
Viele stellen sich die Frage, welche Kommunikationsdienste mindestens übergangsweise und unter welchen Voraussetzungen genutzt werden können. Als CDU-Fraktion formulieren wir diesbezüglich den Anspruch, dass das Ministerium den Schulen hierzu zeitnah Antworten zu Datenschutz und Datensicherheit geben muss, um trotz der besonderen Lage Sicherheit im System zu schaffen.
Schüler, Lehrer und Eltern erwarten und verdienen umfassende Antworten auf die derzeit ganz praktischen alltäglichen Fragen; denn sie alle leisten in dieser Krise ihren Beitrag. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich danken.
Natürlich kann keiner von uns irgendetwas für Corona. Mit den jeweils vorhandenen Situationen müssen wir aber arbeiten. Dafür braucht es klare Vorgaben für die Betroffenen, wie man technisch und möglichst rechtssicher die besonderen Umstände meistert.
Ich begrüße die in dieser Woche vorgelegten Impulse der Landesregierung, die eine weitere Beschleunigung des digitalen Ausbaus und der digitalen Ausstattung von Schule vorsieht. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden müssen nun Wege aufgezeigt werden, wie wir die Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten ausstatten können.
Genauso begrüße ich den Plan der Bundesregierung, mit 500 Millionen Euro Soforthilfe die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern aus finanzschwächeren Familien mit digitalen Endgeräten zu unterstützen. Auch das muss schnellstmöglich Realität werden.
Stichwort „Mittelfluss aus dem DigitalPakt“: Im Landesschnitt fühlen sich ca. 50 % der Schulen über die Rahmenbedingungen des DigitalPakts gut informiert und haben bereits einen Antrag auf Förderung gestellt. Das heißt im Umkehrschluss aber gleichzeitig, dass 50 % da noch blank sind. Wir bitten das Ministerium, gemeinsam mit dem Bund daran zu arbeiten, auch durch eine Vereinfachung der Beantragungsstrukturen.
Die Sommerferien muss man als Zeitfenster für die Lehrkräftefortbildungen nutzen. Die Bedeutung von Lehrerfort- und -ausbildung haben wir – und habe ich persönlich durch meine Reden hier am Pult – in den vergangenen drei Jahren regelmäßig deutlich gemacht. Ich unterstreiche hiermit noch mal unseren Wunsch nach Erweiterung des Angebots durch das Ministerium; quantitativ wie qualitativ und wegen Corona jetzt auch mit dem unmittelbaren Fokus auf die pädagogischen Voraussetzungen für das Lernen auf Distanz.
Das alles und noch viel mehr finden Sie in unserem Antrag. Ich bitte um Zustimmung, damit den Schülern, Eltern und Lehrern unmittelbar geholfen werden kann. Eine Annahme des Entschließungsantrags empfehle ich nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Da der Minister seine Redezeit ein wenig überzogen hat, versuche ich, das wieder ein wenig einzuholen. Wir sind hier schließlich ein Team.
Jedenfalls hat Herr Minister Lienenkämper eine umfassende Einleitung gemacht und die Bedeutung der Digitalisierung, des Wandels und die gesellschaftliche Dimension dessen ausführlich beschrieben. Es ist die berechtige Erwartungshaltung der Menschen in unserem Land, dass wir die durch die Digitalisierung gegebenen Chancen auch nutzen, und das gilt ganz besonders für die Verwaltung.
Bereits 2018 haben wir die E-Rechnung als Teil der Entfesselungspakete auf den Weg gebracht. Serviceportal, Gewerbeportal und Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind bereits gestartet. Mit den digitalen Modellkommunen haben wir Leuchttürme für die Kommunen geschaffen.
Das Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes ist damit der folgerichtige und angekündigte nächste Schritt.
Im Koalitionsvertrag haben wir als Zielsetzung vereinbart die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Bereitstellung offener Daten, die Reduzierung der Ausnahmen vom Anwendungsbereich des EGovernment-Gesetzes und die Beschleunigung der Digitalisierung der Verwaltung.
Genau das tun wir mit dem vorliegenden Gesetz. Dieser Vorschlag wird von der Landesregierung unterbreitet. Und wir zeigen den Menschen in unserem Land vor allem eines: Wir halten unsere Versprechen.
Wir bilden erstens noch mehr Lebensbereiche und Ressorts ab, etwa Schulen und Landesbehörden. Der sogenannte Ausnahmenkatalog wird radikal reduziert.
Zweitens ergänzen wir fehlende Regelungen zu offenen Daten, wie gerade vom Minister ausgeführt; denn genau das ist das Werkzeug der heutigen Zeit: Informationen und Daten. Wir schaffen den freien Zugang, wir schaffen Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln.
Das Wichtigste ist: Wir beschleunigen den Prozess um 100 %. Wir sind Vorreiter. So verstehen wir uns hier in Nordrhein-Westfalen. Wir sind Beschleuniger. Geplant ist, statt 2031 schon 2025 die vollständige Digitalisierung der Landesverwaltung umgesetzt zu haben. Mit eingeschlossen ist die flächendeckende Einführung der E-Akte bis 2022.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders gut gefällt mir, dass die Landesregierung bei der finanziellen Ausstattung – das darf ich insbesondere nach der Rede des Finanzministers sagen – nicht kleckert, sondern klotzt und 1 Milliarde Euro für vorgezogene Ausgaben und zusätzliche Ausgaben ansetzt und damit gleichzeitig frühzeitigere Effizienzgewinne und Einsparungen möglich macht. Das ist nachhaltige und kluge Politik.
Die digitale Dividende bis 2030 fällt in ähnlicher Höhe aus. Das schafft neue Spielräume für die Ressorts und die Behörden. Auch das ist kluge Politik der Landesregierung, für die ich sehr herzlich Danke sagen möchte.
Damit machen wir nicht nur die Verwaltung intern besser und effizienter, sondern sie auch für den Kunden, sprich: für den Bürger und für Unternehmen, attraktiver. Abläufe werden vereinfacht, Bürokratie wird abgebaut.
Erst gestern war ich noch im Austausch mit einem Vertreter einer unserer Modellkommunen. Er hat erstens gesagt, dass er sehr dankbar für die Unterstützung des Landes ist. Das Projekt der Modellregionen und -kommunen wurde noch einmal sehr gelobt.
Zweitens hat er vor allem klargemacht, wie die Kommunen den Transformationsprozess verstehen. Die Prozessanalyse muss natürlich auch Richtschnur für das Land sein. Denn ein schlechter analoger Prozess ist auch digital in den allermeisten Fällen immer noch ein schlechter Prozess. Deswegen müssen wir auch das, wenn wir die Digitalisierung, an der wir bereits arbeiten, weiter beschleunigen, mitdenken. Es ist unsere Aufgabe, die Mitarbeiter zu ermutigen, sich da mit einzubringen. Das ist gut für das Miteinander und gut für das Ergebnis.
Ich bin sehr optimistisch, dass wir mit Herrn Minister Pinkwart und der NRW-Landesregierung die Richtigen an der Spitze des Unternehmens Landesverwaltung haben, um diese Kultur des Mitmachens zu etablieren und zu fördern.
Was stimmt mich so optimistisch? – Ganz sicher nicht ohne Grund hat der Bundesverband Deutsche Startups Herrn Minister Pinkwart mit der Auszeichnung „Bester Support“ versehen. Der Verband teilt offensichtlich die Ansicht, dass wir in NRW in den letzten zweieinhalb Jahren bereits viel dafür getan haben, die Innovationskraft sowohl junger Unternehmen als auch der Behörden zu stärken, weil wir die
Chancen der Digitalisierung sehen, weil wir gestalten, weil wir hungrig danach sind, es besser zu machen.
Dabei versprechen wir nicht das Blaue vom Himmel, sondern bleiben seriös in dem, was wir leisten können. Ich bin stolz darauf, dass das vorliegende EGovernment-Gesetz ein weiterer Baustein in dieser digitalen Transformation unseres Landes ist. Ich bin gespannt auf die weitere Debatte und freue mich auf konstruktive Arbeit im Ausschuss. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Christina Kampmann, ich bin schon verwundert, weil Sie jetzt mehrfach den Vorwurf erhoben haben, wir würden behaupten, alles, was digitalisiert werden könne, müsse digitalisiert werden. Das ist tatsächlich einfach falsch zitiert. Wir sagen: Wir stellen fest, dass das, was digitalisiert werden kann, digitalisiert wird.
Das ist erst einmal eine Sachstandsbeschreibung dessen, dass technologischer Fortschritt stattfindet. Damit müssen wir uns politisch auseinandersetzen.
Das ist unser Anspruch, den wir als NRW-Koalition verfolgen.
Ich will gerne auf die Themenblöcke eingehen, die in diesem Antrag angesprochen werden.
Erster Punkt im Antrag – gerade in der Rede nicht groß berührt –: Breitbandausbau. Die SPD erhebt den Vorwurf, es sei nicht viel passiert. Seien wir einmal ehrlich: Erst vor Kurzem ist die Fördersystematik auf reine Glasfaseranschlüsse geändert worden. Zuvor gab es jahrelang genau ein Ziel: 50 Mbit/s. Für diese bis dato zaghafte Förderung, vielleicht auch für eine schuldhafte Verzögerung des Gigabit-Ausbaus, können wir uns gemeinsam bei den Kollegen in Berlin bedanken – sprich: bei CDU und SPD.
Genauso können wir positiv attestieren, dass die Kollegen in Berlin zuletzt den Mut hatten, die Förderung auf Glasfaser zu fokussieren. Wenn Sie jetzt aber Fehler bei der Landesregierung suchen, stehen Sie in diesem Punkt auf verlorenem Posten.
Wir können das auch gerne anhand von Zahlen genauer betrachten. Schauen wir uns die Entwicklung der Hausanschlüsse mit mehr als 50 MBit/s an. In rotgrüner Regierungszeit ist die Versorgungsquote im Jahresschnitt um 3,5 % gewachsen. Seit die NRWKoalition übernommen hat, liegen wir bei knapp 5 % Wachstum pro Jahr. 3,5 % Wachstum bei Rot-Grün, 5 % Wachstum bei CDU und FDP! So viel zu dem Vorwurf, die Landesregierung gehe zu langsam voran.
Was die Landesregierung tut, sehen wir auch, wenn wir uns konkret Schulen und Gewerbegebiete anschauen. Natürlich ist unser Anspruch, Schulen und Gewerbegebiete gigabitfähig zu machen. Immerhin haben wir, die NRW-Koalition, mit Regierungsübernahme erstmals diesen Anspruch formuliert und arbeiten tatkräftig daran. Ich will sagen: Das geht voran. Aber lassen Sie uns gleichzeitig auch keine Augenwischerei betreiben. Man darf nicht denken, dass das übermorgen abgeschlossen wäre.
Sie wollen stolz auf das sein, was Rot-Grün uns hinterlassen hat. Dann machen Sie sich zumindest einmal bewusst, dass bei Regierungswechsel über 52 % aller Schulen bereits mit über 100 Mbit/s versorgt waren und sogar 86 % mit über 50 Mbit/s. Ähnliches gilt für Gewerbegebiete. Seitdem zieht sich das Versorgungsnetz immer enger, und die Anschlussqualitäten steigen peu à peu.
Gerade haben Sie gesagt, ich hätte irgendeine Zahl in den Raum gestellt. Sie haben jedenfalls eben von 21 % der Schulen gesprochen, die ans Gigabitnetz angeschlossen sind. In Ihrem eigenen Antrag, den Sie vor zwei Wochen hier eingereicht haben, sprechen Sie noch von 17 %. Wenn wir in diesem Land offenbar eine Steigerung um 4 Prozentpunkte innerhalb von zwei Wochen hinbekommen haben, ist mir,
ehrlich gesagt, nicht bange darum, dass es in der näheren Zukunft ebenfalls schnell vorangeht. Dann sind wir tatsächlich auf einem guten Weg und haben ein gutes Tempo drauf.
Ich glaube jedenfalls, dass wir mit den von uns geschaffenen Netzwerken von Gigabit-Geschäftsstellen in jedem Regierungsbezirk, mit den Gigabit-Koordinatoren in den Kommunen und mit den Bemühungen der ausbauenden Unternehmen – dank der Landesregierung konnten mittlerweile 900 Millionen Euro Fördergelder akquiriert werden – einen guten Weg beschreiten.
Liebe SPD, wenn Sie einen Beitrag zu einem noch zügigeren Ausbau im Land leisten wollen, sprechen Sie doch bitte mit Ihren Bürgermeistern, um Baugenehmigungen für entsprechende Vorhaben zu beschleunigen, oder laden Sie uns gerne in Ihre Wahlkreise ein, damit wir gemeinsam an den grauen Flecken arbeiten können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie thematisieren in diesem Antrag die Bedeutung von digitaler Bildung. Kollege Jochen Ott wird dazu auch gleich noch in die Bütt gehen; so ist es zumindest angekündigt. Wahrscheinlich wird er in seinem Wortbeitrag mal wieder selbstkritisch betonen, dass die SPD digitale Bildung in ihrer Regierungszeit verschlafen habe, man aber jetzt endlich handeln müsse.
Ich darf einmal aus dem Antrag zitieren:
„Das Erlernen digitaler Kompetenzen ist für die Schülerinnen und Schüler unseres Landes von elementarer Bedeutung.“
Das trage ich voll und ganz mit. Deshalb begrüße ich den DigitalPakt mit über 1 Milliarde Euro für Nordrhein-Westfalen. Deshalb begrüße ich die Modernisierungsmittel für die Ausstattung der Klassenzimmer. Deshalb begrüße ich die Überarbeitung der Lehrpläne und des Medienkompetenzrahmens. Deshalb begrüße ich die Pläne der NRW-Koalition für die Lehrerfortbildung. Deshalb begrüße ich auch die Ankündigung der Bildungsministerin vom 19. November dieses Jahres zur Einführung des Schulfachs Informatik in allen Schulformen.
Die niedergeschriebene Forderung des Antrags ist damit obsolet. Der Vorwurf, man wolle Informatik nur an Gymnasien einführen, ist sogar schlicht falsch.
Dass der Kölner Schul-IT-Betrieb lobend erwähnt wird, freut mich als Kölner natürlich. Ich teile diese Ansicht. Andere Kommunen können sich da sicherlich manches abgucken. Ihre Fantasie bezüglich einer neuen Landesbehörde teile ich jedoch nicht.
Die SPD stellt im Antrag wieder die These in den Raum, durch die Digitalisierung würden Arbeitsplätze wegfallen. Auch hier lautet mein klarer Appell, liebe SPD, nicht weiter Ängste zu schüren und sich ehrlich mit den Fakten auseinanderzusetzen. Bisherige Entwicklungen und wissenschaftliche Prognosen sagen ganz deutlich aus, dass sich zwar Aufgabenbereiche ändern, aber insgesamt mehr Jobs entstehen werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie auch das einmal zur Kenntnis nähmen und darin vielleicht sogar eine Chance sähen.
Das Erstaunlichste ist in diesem Zusammenhang aber aus meiner Sicht Folgendes: Die SPD fabuliert in ihrem Antrag weitreichend über Bildung, Arbeit und Teilhabe. Nach Lesen des Antrags habe ich mir aber verwundert die Augen gerieben und festgestellt, dass im Antrag kein Wort zur Weiterbildung steht. Dabei ist gerade dies das relevante Stichwort, wenn man sich mit einer sich ändernden Arbeitswelt und deren Auswirkungen auseinandersetzen will.
Nun ja. Vielleicht hat es damit zu tun, liebe Christina Kampmann, dass die SPD bereits letzte Woche eine Kampagne zu dem Antrag gefahren hat. Es gab tolle bunte Posts und sogar einen Talk mit einem Bundesminister. Ein Schelm, wer denkt, dass dieser doch eher unkreative Antrag nur für die Buzzword Publicity gestellt wurde!
In Ihrer Pressemitteilung zu der Veranstaltung haben Sie die Weiterbildung sogar als Schlüssel genannt. Im Antrag und auch in Ihrer Rede haben Sie aber kein Wort darüber verloren.
In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, die Politik sei gefordert, eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.
Entweder ist der vorliegende Antrag, der höchste Ansprüche stellt, tatsächlich nur ein Werbestunt für die nächste Überschrift, oder Ihnen scheint Weiterbildung doch kein soziales Herzensanliegen für mehr digitale Teilhabe zu sein. Beides wäre schade.
Ich habe mich ernsthaft bemüht, mich über die vielleicht ausführlicheren Positionen der SPD auf Ihrer Fraktionshomepage zu informieren. Also habe ich die Homepage aufgerufen und bei der Themenauswahl „NRWsozialdigital“ angeklickt. Daraufhin ist mir eine leere Seite angezeigt worden.
Also weder Werbemaßnahmen noch inhaltliches Anliegen! Das lässt mich dann doch ratlos zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt eine weitere Passage im Antrag, die ich zweimal lesen musste. Sie wollen, dass wir Folgendes beschließen – ich zitiere erneut aus dem Antrag –:
„Die Ergebnisse der Enquetekommission ,Digitale Transformation der Arbeitswelt in NordrheinWestfalen‘ werden einen zentralen Beitrag zur
Gestaltung des digitalen Wandels in NRW leisten.“
Ich wiederhole: werden leisten.
Ein anderes Zitat, das wir alle kennen, sodass ich den Urheber nicht explizit benennen muss, lautet: Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen. – So weit würde ich vielleicht nicht gehen. Aber dass die SPDFraktion offenbar über eine Glaskugel verfügt, mag ich doch anzweifeln. Sie wollen irgendwelche Ergebnisse loben und gutheißen, die überhaupt noch nicht vorliegen – Ergebnisse, die in der Enquetekommission noch gar nicht vorhanden sind. Loben Sie sich ruhig dafür, dass Sie die Enquetekommission beantragt haben. Hoffen wir gemeinsam erwartungsvoll, interessante Impulse zu erhalten.
Aber lassen Sie uns dabei bitte gemeinsam auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Dafür ist dieser Antrag nicht hilfreich. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kolleginnen! Liebe Christina Kampmann, die Debatte von vor gut zwei Stunden brauchen wir wohl nicht zu wiederholen. Da habe ich schon einiges zu den Ausbauzahlen gesagt. Das wollten Sie aber nicht so richtig hören.
Kommen wir also zum Abschnitt „Innovation und Digitalisierung“ des Einzelplans 14. Seit zweieinhalb
Jahren arbeiten wir daran, den Nutzen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen in den Mittelpunkt der Finanzplanung zu stellen.
Im vorliegenden Haushaltsentwurf finden wir einen klugen Finanzierungsmix, mit dem wir als NRWPolitik in relevanten Bereichen Verantwortung tragen und tragen wollen: digitale Infrastruktur als Grundlage für eine moderne Gesellschaft und Wirtschaft, Transformationsprozesse in Handwerk und Mittelstand für Arbeitsplätze der Zukunft, Digitalisierung der Verwaltung für einen modernen und effizienten Staat, Unterstützung von innovativen Start-ups für Nachhaltigkeit im eigenen Land sowie Ausbau von Forschung und Entwicklung, um das Ohr an den Trends der Zeit zu haben.
Das sind fünf Bereiche, die ich persönlich für sehr bedeutsam für die Menschen, die Wirtschaft und unser Land halte. Es sind fünf Bereiche, die sich im vorliegenden Haushaltsentwurf wiederfinden. Auf ein paar Aspekte möchte ich konkreter eingehen.
Ich begrüße außerordentlich den neuen Haushaltsposten zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Dafür sind 27 Millionen Euro neu mit einer Verpflichtungsermächtigung von weiteren 35 Millionen Euro eingeplant.
Das ist ein ganz wichtiger Posten, mit dem wir flächendeckend Angebote digitaler Verwaltungsleistungen des Landes schaffen, die den Kommunen zugutekommen.
Schon in den letzten zwei Jahren hat das Ministerium mit den Service- und Vergabeportal Gewerbe.NRW zentrale Angebote bereitgestellt, von denen die Kommunen profitieren. Ein wichtiger, ein richtiger Schritt, den das MWIDE nun weitergehen kann.
Ich weiß, dass auch die Opposition mit dem Erfolgsprojekt „Gründerstipendium“ zufrieden ist. Ab und zu hört man das tatsächlich auch. Das freut uns natürlich. Das ist vor einem Jahr gestartet. Im Sommer dieses Jahres wurde bereits das tausendste Stipendium vergeben.
Erst am Montag war ich mit ein paar Kollegen in der Digital Church in Aachen. Wir konnten uns da von weiteren Stipendiaten überzeugen, denen die 1.000 Euro im Monat geholfen haben, am Ball zu bleiben, um ihre Ideen weiterentwickeln zu können. Nun suchen sie fünf zusätzliche Mitarbeiter.
So haben wir uns das vorgestellt: Sie schaffen Innovation und Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen.
Es ist nur folgerichtig, dass wir dafür weitere 3 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Stichwort: Unterstützung der Forschung in unserem Land. Die KI ist ein Zukunftsfeld für die Weiterentwicklung des Industriestandorts NRW. Kollege Matthi Bolte-Richter wird sicherlich die eingeplanten Millionen als zu wenig titulieren und gerne den Vergleich mit Bayern ziehen.
Ich hingegen bin zufrieden mit der Entwicklung des Kompetenznetzwerkes KI in NRW. Führende Professoren aus NRW schließen sich zusammen.
Es wurde bereits ein KI-Readiness-Check für Unternehmen entwickelt, eine Zertifizierung für nachvollziehbare und sichere KI zudem.
Ich bin daher den Ministern Pfeiffer-Poensgen und Pinkwart für die Initiative zu dem Netzwerk sehr dankbar.
Gerade wird die Plattform um einen KI-Graduiertenkollegen und ein Förderfonds KI-Starter für frische Absolventen ergänzt. Dafür gibt es weitere sinnvolle 7 Millionen Euro.
Diese Konzepte zeigen mir, dass wir in der deutschen KI-Landschaft vorne mitspielen und dass die Idee und das Konzept mehr zählen als die Höhe der Summe.
Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sind auch sonst gern genommene Maximen der Grünen. Wenn man das auf die Haushaltspolitik überträgt, habe ich die Hoffnung, dass vielleicht an der Stelle noch Zustimmung erfolgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den Aufgaben der Funklochschließung befinden wir uns mitten in der spannenden Debatte um den nächsten Standard 5G. Auch da beteiligen wir uns als Land.
Im Ausschuss stand dazu der Vorwurf im Raum, dass die 5G-Haushaltsmittel gekürzt werden würden. Abgesehen davon, dass es vor der Regierungsübernahme gar keine Gelder dafür gab, werden sie jetzt aus rein fördertechnischen Gründen für 2020 gekürzt.
Over all bleibt es bei den 90 Millionen Euro für über drei Jahre; das hat der Minister klar zugesagt. Soweit, so gut.
Dann kam die SPD. Sie stellte genau einen Änderungsantrag im Ausschuss für Digitalisierung, nämlich 10 Millionen Euro mehr für die Titelgruppe für 5G.
Auf Nachfrage des Kollegen Matthi Bolte-Richter und vor dem Hintergrund des Erläuterten, was die SPD mit diesen 10 Millionen Euro eigentlich erreichen will, machte sich eine große Ideenlosigkeit bei der Kollegin Christina Kampmann breit.
Die einzige Antwort lautete dann: Da die SPD hier eine haushalterische Verantwortung trage, hätten sie
nicht mehr gefordert. Das war also nicht mehr als eine aus der Hüfte geschossene Ausrede, um zu übertünchen, dass man offenbar keinerlei Plan hat, aber mal fresh 10 Millionen Euro für 5G fordern wollte.
Mir bereitet es Sorge, wenn man so verantwortungslos mit Steuergeldern umgeht. Das ist sicherlich keine haushalterische Verantwortung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Es bleibt festzustellen, dass wir uns nach den Sitzungen des Digitalausschusses und des Haushalts- und Finanzausschusses nun in der zweiten Lesung befinden.
In Summe wurde im Bereich Digitalisierung genau ein Änderungsantrag seitens der Opposition eingereicht. Wie gehaltvoll der war, habe ich gerade beschrieben.
Das lässt für mich nur eine Schlussfolgerung zu: So schlecht scheint der Einzelplan nicht zu sein, so schlecht scheint die Bilanz nicht zu sein. Deswegen empfehle ich die Annahme. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Die Präsenz von Videospielen ist durch alle Altersgruppen enorm. Das Durchschnittsalter der Spieler liegt mittlerweile bei ungefähr 36,5 Jahren.
35 % der deutschen Bevölkerung spielen regelmäßig, angeblich auch der eine oder andere Abgeordnete während einer Plenarsitzung; so hörte ich zumindest.
Digitale Spiele sind so oder so mittlerweile Kulturgut in unserem Land. Sie regen an, sie fesseln, sie faszinieren, sie bilden sogar weiter.
Ich will heute aber gar nicht in erster Linie über die gesellschaftliche Bedeutung von Computerspielen, von Games diskutieren, sondern maßgeblich über den wirtschaftlichen Faktor der Branche sprechen.
Mit der Gamescom haben wir die Leadmesse in Nordrhein-Westfalen. Darauf sind wir stolz, und wir können besonders stolz darauf sein, diese Messe auch dank des Einsatzes von Ministerpräsident Armin Laschet und seines Kabinetts zukünftig auch in unserem Land zu halten.
Das ist ein Faktor, aber es gibt weitere Faktoren, wieso wir für uns in Anspruch nehmen, GamesStandort Nummer eins in Deutschland zu sein.
Da sind auch die Spielentwickler und Publisher. Sie leisten Wertschöpfung, schaffen Arbeitsplätze und geben Innovationskraft – und das eben auch über den Unterhaltungsbereich hinaus: mit KI, Simulationen, Virtual und Augmented Reality. Diese Dinge haben vielfach ihren Ursprung im Gamingbereich, sind aber mittlerweile in Industrie und Produktion in täglicher Anwendung.
Wir haben mit Ubisoft und Blue Byte in Düsseldorf wie auch mit Electronic Arts in Köln Big Player hier in unserem Bundesland.
Aber auch darüber hinaus tummeln sich kleinere Entwicklungsstudios und Nischenpublisher in Nordrhein-Westfalen wie Astragon Entertainment in Mönchengladbach mit ihrem Landwirtschaftssimulator, Headup-Games in Düren oder auch Independent Arts in Hamm.
Rund 100 von bundesweit 500 Unternehmen der Computerspieleindustrie sitzen in Nordrhein-Westfalen; das ist ein ganzes Fünftel.
Mit dem Cologne Game Haus haben wir einen weiteren Bereich geschaffen, um Spieleentwicklern in Nordrhein-Westfalen eine Heimat zu geben.
Um das in Zahlen auszudrücken, liebe Kollegen: Der Umsatz des deutschen Games-Markts ist um 9 % auf 4,4 Milliarden Euro in 2018 gestiegen.
Aber, und damit kommen wir zum kritischen Punkt, nur 4,4 % dieses Umsatzes geht auf die Spieleentwicklung zurück.
Dieses Verhältnis zu ändern, muss das Ziel sein. Darin liegt das nachhaltige wirtschaftliche Potenzial.
Was tun wir dafür in Nordrhein-Westfalen? Wir haben dieses Potenzial elektronischer Unterhaltungssoftware erkannt und die Games-Förderung seit 2017 auf 3 Millionen Euro verdreifacht – mehr als in jedem anderen Bundesland.
So unterstützen wir auch Blockbuster und Triple-AProduktionen. Ich denke, es ist nur folgerichtig, das als wichtigen Beitrag anzusehen, aber auch unumwunden zuzugeben, dass das eben nur ein Beitrag sein kann. Es braucht weitere Unterstützung des Bundes, um tatsächlich im internationalen Konzert mit Frankreich, mit Großbritannien und mit Kanada mitsingen zu können. Da braucht es Anstrengungen des Bundes.