Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

geprüft, aber auch darüber können wir noch einmal intensiv diskutieren.

Meine Damen und Herren, die Initiativen, die ich Ihnen dargestellt habe, zeigen, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen einiges tun, dass wir auf einem guten Weg sind. Die Lücken, die wir haben, können wir aus der vorhin schon zitierten Antwort auf die Anfrage zum Tierschutz ablesen. Daran, die Lücken zu schließen, arbeiten wir weiter. Ich lade Sie alle herzlich ein – ich betone hier: alle –, sich dem Prozess nicht zu verschließen, sondern ihn aktiv zu begleiten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/5382 an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Die abschließende Aussprache und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen – oder sich enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Dauerwohnen in Wochenend- bzw. Ferien

hausgebieten ermöglichen

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/5357

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat Herr Kollege Beckamp das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier im Plenum, in Ausschüssen und auch gestern und heute wurde die Wohnungsnot von allen, vor allem aber auch von SPD und Grünen, regelmäßig unter den verschiedensten Blickwinkeln thematisiert, und das auch völlig zu Recht. Wir sind uns zumindest in der Diagnose alle einig, dass wir da ein großes Problem haben. Die Frage ist nur: Wer ist schuld? Welche Lösungen müssen her?

Lassen Sie mich drei Beispiele nennen, die Sie, insbesondere SPD und Grüne, als Problem ansehen. Sie sagen: keine Kürzung bei der sozialen Wohnraumförderung, alles in den Mietwohnungsbau, bitte keine Eigenheimförderung, die Mietpreisbremse muss erhalten oder sogar verschärft werden, Zweckentfremdung muss auf jeden Fall nachgeschärft werden.

Der Tenor dieser Forderungen und weiterer Forderungen – das war nur beispielhaft – ist immer der Gleiche: Böse Vermieter, böse Eigentümer nehmen bedürftigen Wohnungssuchenden Wohnungen weg und plündern sie mit überhöhten Mieten. – Das Bild ist etwas einseitig gemalt und stimmt auch nicht.

Beispielhaft zum Thema „Zweckentfremdung“: Wir hatten zwei Anhörungen zum Thema „Zweckentfremdung von Wohnungen“. Da geht es hauptsächlich um das Thema „Airbnb“, also Vermietungsportale, über die bestimmte Wohnungen typischerweise in großen Städten an Dritte vermietet werden. Alles sei ganz schlimm, Airbnb sorge für massiven Wohnungsmangel in großen Städten, hieß es von Ihrer Seite. Tatsächlich – so kam es bei beiden Anhörungen heraus, und mehrere Gutachten bestätigen das –: kaum der Rede wert, die Zahlen sind minimal.

Lassen wir das kurz beiseite und lassen Sie uns das Thema „Wohnen“ einmal umgekehrt betrachten. Wo gefährdet staatliches Handeln das Wohnen? Also, wo leben Menschen und wo werden sie bedroht, ihre Wohnung zu verlieren?

Da möchte ich mit Ihnen einmal gemeinsam in Wochenendhaus- und Ferienhausgebiete schauen, von denen wir in NRW mehrere Hundert haben. Einige der zahlreichen Gebäude in diesen Gebieten in unserem Land dienen tatsächlich nur dem Zweck, Urlauber unterzubringen, oder dienen als Wochenendhaus, aber ganz viele Eigentümer und Mieter wohnen dort dauerhaft und sind damit Dauerbewohner der Gebäude. Damit werden sie zu Illegalen im eigenen Wohnraum, wenn man so möchte, weil es rechtlich nicht zulässig ist, dort dauerhaft zu wohnen.

Das Problem ist auch grundsätzlich von der Landesregierung erkannt. Die Ministerin schüttelt den Kopf; wahrscheinlich liest sie gerade etwas ganz anderes.

(Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: Ich höre Ihnen zu!)

Okay. Aber warum schütteln Sie den Kopf, wenn Sie mir zuhören? Das passt nicht zusammen. Das wundert mich jetzt sehr. – Das Problem ist also von der Landesregierung erkannt und wird von ihr auch angefasst. So habe ich es jedenfalls mitbekommen.

Denn der Landesentwicklungsplan soll geändert werden. Der LEP gibt einen Rahmen für die räumliche Entwicklung von Städten und Regionen vor. Das ist sozusagen ein Überbau für die regionale Entwicklung. Bebauungspläne stehen darunter. Bebauungspläne können sich also an diesem LEP orientieren, doch – das ist der entscheidende Punkt – diese Änderung des LEP hat noch nicht die Zustimmung des Landtags erhalten. Sie ist noch nicht rechtskräftig.

Über den vielen Tausend deutschen Illegalen in ihrem eigenen Wohnraum in Ferienhausgebieten

schwebt somit das Damoklesschwert der Unsicherheit. Genau das wollen wir heute anpacken.

Diese Illegalen sind all diejenigen, die sich an Baugenehmigungen und Bebauungspläne gehalten haben und das jahrelange Wohnen als selbstverständlich betrachten, von den Gemeinden bisher aber nur geduldet werden. Diese Duldungen – und hier sind es mal Duldungen, die irgendwann anscheinend doch enden; es ist schon seltsam geworden im Land, dass Duldungen Gefahr laufen, beendet zu werden – wollen wir auf eine sichere Basis stellen.

Insofern ist der Vergleich – sehen Sie es mir nach, dass ich den Namen von dem CDU-Kollegen vergessen habe, der eben das Wort gebracht hat – immer wieder durchaus passend, dass man sagt: Die Duldungen bei bestimmten anderen Leuten, Fernwanderungsgewinnern, sind ewig, aber bei deutschen Illegalen in Ferienhausgebieten ist es ein großes Problem.

Noch ein weiterer Vergleich: Der Irrsinn geht weiter, wenn wir über Duldungen im Hambacher Forst sprechen. Dort gibt es zahlreiche Baumhäuser – noch letzte Woche wurden dort neue errichtet –, und es läuft genauso: Dort wird auch geduldet, und man muss die Behörden fast zum Jagen tragen, um die zahlreichen rechtswidrigen Zustände endlich zu beseitigen. Selbst wenn sie beseitigt werden, steht für die Kosten das Land ein und nicht die Störer und Kostenverursacher, also die linksextremen Chaoten. Das sind weitere Problemfälle.

Zurück zum Thema „Ferienhausgebiete“: Wenn Sie sich vor Augen führen, dass das in Anbetracht der Problemlage auf dem Wohnungsmarkt eine Möglichkeit ist, Sicherheit zu schaffen – und Sie wollen es mit dem LEP ohnehin bald anfassen –, dann wäre es ein schönes Signal, wenn Sie heute positive Stimmen zu unserem Antrag finden – das wäre mal etwas ganz anderes – …

Die Redezeit.

… und der Überweisung zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Beckamp. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Nolten.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus grauer Städte Mauern zogen sie dereinst in die Flussauen und Mittelgebirgslagen unseres Landes – mit Zelt, Campingwagen und in Lauben in dafür ausgewiesene Gebiete, die in den verschiedenen Baunutzungsverordnungen

seit 1962 als „Wochenendhausgebiete“ oder „Sondergebiete, die der Erholung dienen“ bezeichnet werden. Als solche gelten Wochenendhaus-, Ferienhaus- oder Campingplatzgebiete.

Die Ansprüche der Bewohner haben sich im Laufe der Zeit sicherlich verändert. Dem trägt § 10 der Baunutzungsverordnung in seinen verschiedenen Änderungen Rechnung. Mittlerweile sind beispielsweise Einrichtungen der Versorgung zulässig.

Dem Antragsteller mag es so erscheinen, als ob sich diese Sondergebiete in Bauweise, Erschließung oder Versorgungsanlagen nicht von Wohn- oder Mischgebieten unterscheiden. Aber sie tun es regelmäßig allein vom Zweck her; denn sie sind nach § 10 Abs. 4 BauNVO dazu bestimmt, „überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen“.

Wie ist das Problem entstanden? – In den 1970erJahren wurden Wochenend- und Ferienhäuser gebaut, und dann haben in den 1990er-Jahren Hans und Lisbeth ein solches gekauft und renoviert. Der Umbau der Terrasse zum Wintergarten wurde genehmigt. Hans und Lisbeth werden älter, gehen in Rente. Das eigene Haus oder die Mietwohnung wird zu groß und sie beschließen, das Haus oder die Wohnung aufzugeben und das Ferienhaus dauerhaft zu nutzen.

Weil eine Wohnadresse benötigt wird, beantragen sie den Hauptwohnsitz. Die Kommune folgt dem Begehr; die Motivlage dazu lasse ich offen – zusätzliche Schlüsselzuweisungen und Kaufkraft, Gefälligkeit in Unkenntnis der Rechtslage, Wohnungsknappheit auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt.

In Hunderten Sondergebieten zum Zweck der Erholung wohnen allein in NRW zwischen 20.000 und 30.000 Dauerbewohner. Der einzelne Dauerbewohner ändert gleichwohl die bauordnungsrechtlichen und raumplanerischen Vorgaben nicht.

NRW ist ein dicht besiedeltes und stark industrialisiertes Land, weswegen die Belastung der Umwelt zu einem sehr sparsamen Umgang mit Freiraum führen muss. Dieser darf nur beansprucht werden, wenn der regionalplanerisch dargestellte Siedlungsbereich für die absehbare Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung nicht ausreicht. Diesen Nachweis ist der Antragsteller weder gewillt noch in der Lage zu führen.

Ja, das aktuelle LEP-Änderungsverfahren eröffnet über ein landesplanerisches Einvernehmen die Möglichkeit, Sondergebiete als Flächen für bauliche Nutzung im Sinne von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 BauNVO darzustellen und festzusetzen, etwa weil Siedlungsentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte das Sondergebiet eingegliedert haben.

Doch schon der Erlass vom 17. November 2008 definierte eindeutige Kriterien dafür: unmittelbares Angrenzen an einen genehmigten ASB, genehmigte Wohnbauflächen oder Baugebiete; die Darstellung als ASB im Regionalplan mit entsprechendem Flächentausch; die gesicherte Erschließung und ausreichende Infrastruktur.

Die vom Antragsteller angeführte Vorlage 17/1831 spricht für alle anderen Fälle von Fehlentwicklungen hin zu einer Dauerwohnnutzung, die zu einer funktionalen Änderung der Unterkünfte sowie der Anforderungen an die Infrastruktur führen – Stichworte: „Brandschutz“, „Erschließungsanlagen“ usw. Wir dürfen hier nicht mit zweierlei Maß messen.

Den Erlass zur Konkretisierung des „LEP NRW – Wohnen, Gewerbe und Industrie“ vom 17. April 2018 zu instrumentalisieren, scheidet schon aufgrund des Zweckes aus. Er will Arbeitsplätze sichern und schaffen sowie Wohnraum – Zitat –, „wo er benötigt wird“, schaffen. Das ist aber ganz eindeutig im Siedlungsbereich und nicht im Freiraum.

Das Verhalten von Hans und Lisbeth ist damit im Regelfall als illegale Nutzung zu werten. Eine Nutzungsänderung des Ferienhauses in eine Dauer

wohnstätte ist nach der Vorschriften der Bauordnung NRW genehmigungspflichtig, für die ihrerseits eine Baugenehmigung vorliegen müsste.

Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Rechtsfrieden ist dringend davon abzuraten, für eine Gruppe hiervon abzusehen.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Was tun? – Zumeist anlassbezogen werden die Bauordnungsbehörden über Ordnungsverfügungen auf die Aufgabe des Dauerwohnens drängen. Man wird Hans und Lisbeth eine Frist zur Stellungnahme einräumen, das Gespräch mit ihnen suchen und bei unverhältnismäßiger Härte, hohem Alter bzw. schlechtem Gesundheitszustand unter Umständen eine personenbezogene Duldung aussprechen.

Mit diesem Fingerspitzengefühl handelt zumindest meine Kreisverwaltung. Der Ansatz der AfD hingegen ist falsch. Diese fachliche Diskussion führen wir gerne im Ausschuss weiter. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Baran das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte eigentlich mit der Aussage beginnen wollen, dass die AfD offen