Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

Wir müssen eine ganz normale, seriöse und im Übrigen demokratisch legitimierte Raum- und Siedlungsentwicklung herbeiführen. Wenn eine Kommune für Wohnraum sorgen muss, gilt wiederum das, was Herr Nolten gesagt hat, nämlich dass der Nachweis geführt werden muss, dass es an anderer Stelle so nicht funktioniert.

All das ist nicht passiert. Deswegen ist der Antrag untauglich. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von Matthi Bolte-Richter [GRÜNE] und Volkan Baran [SPD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mostofizadeh. – Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Scharrenbach das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben ja schon gemerkt, dass das Thema nicht einfach ist, denn wenn es einfach wäre, hätten wir es über alle Regierungszeiten hinweg lösen können.

Richtig ist: Es geht hier um Erholungsgebiete und eben nicht um Allgemeine Siedlungsbereiche. An Allgemeine Siedlungsbereiche stellen wir als Gesetzgeber und als Vollzugsbehörde eben besondere Anforderungen.

Wenn wir beispielsweise einen Allgemeinen Siedlungsbereich neu aufmachen, dann ist der zu erschließen. Über die erstmalige Erschließung von entsprechenden Bereichen streiten wir unter anderem im Zusammenhang mit der Fragestellung zu Straßenausbaubeiträgen und wie man das aufstellt.

Das heißt, wenn man theoretisch ein Erholungsgebiet zu einem ASB erklären wollte, würde das auch die Erschließung dieses Bereichs – Kanal, Straßen, Beleuchtung und Vergleichbares – mit entsprechender Überwälzung der Erschließungskosten auf die dort betroffenen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer bedeuten.

Daran merken Sie schon, dass es nicht so einfach ist, wenn wir allein über das Raumordnungsrecht reden, das letztlich die Landesregierung über den Landesentwicklungsplan auf den Weg bringt und worauf sich alle Planungsbehörden darunter mit regionalen Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen beziehen und das entsprechend umsetzen. Erholungsgebiete haben also eine besondere Funktion.

Jetzt haben wir Nordrhein-Westfalen an mehreren Stellen die Situation, dass – aus welchen Gründen auch immer – sich über viele Jahre und Jahrzehnte verfestigte Siedlungsstrukturen entwickelt haben, die, wenn man sich das in Kalkar ansieht, nicht im Ansatz den Charakter eines Erholungsgebiets haben, sondern eigentlich eher den Ansatz einer klassischen Einfamilienhaussiedlung mit entsprechend großen Gebäuden.

Spannend ist in diesem Zusammenhang, dass das über Jahre von den kommunalen Bauaufsichten genehmigt bzw. geduldet wurde. Für die Bürgerschaft ergibt sich daraus möglicherweise die Frage, inwieweit sich aufgrund dieses Handelns seitens der Kommunen, obwohl das Recht über viele Jahrzehnte hinweg immer gleich war – Herr Dr. Nolten hat darauf hingewiesen–, möglicherweise eine Duldung ergibt.

In diesen Gebieten stehen Fragen an, und das betrifft nicht nur Kalkar: Was ist mit der Vererbbarkeit dieser Häuser? Was ist mit der Veräußerbarkeit dieser Häuser? Sie alle kennen die Berichterstattung und die Petitionen, die Sie hier auch im Landtag NordrheinWestfalen auf dem Tisch liegen haben; insofern setzen Sie sich als Abgeordnete sehr dezidiert damit auseinander.

Neben den Fragen des Landesplanungsrechts haben wir Fragen des Bauordnungsrechts zu beantworten, denn letztlich sind hier Genehmigungen einzuholen. Wenn man viel Zeit hat, sich damit zu befassen, kann man sich sogar die Frage stellen, ob das im Außenbereich überhaupt jemals genehmigungsfähig gewesen ist, aber da kommen wir auch zu keiner Lösung. Der zweite Themenbereich, mit dem wir uns aktuell befassen, ist also das Bauordnungsrecht.

Hinsichtlich der Diskussionen, die wir im Ausschuss führen werden, möchte ich Sie noch auf einen dritten Themenbereich hinweisen, nämlich ob es richtig sein kann, dass es Melderecht zulässt, dass man sich mit dem Hauptwohnsitz in einem Erholungsgebiete anmeldet.

Ich verstehe das Melderecht. Das Melderecht sagt: Ein Mensch muss da erreichbar sein, wo er sich überwiegend aufhält. Da soll er sich bitte anmelden.

Aber wenn wir gleichzeitig sagen, ein Erholungsgebiet kann de facto rechtlich nicht zum Dauerwohnsitz werden, kraft Gesetz, dann sollte man das im Melderecht bitte so klarstellen, dass man sich in einem Erholungsgebiet nicht mit dem Hauptwohnsitz anmelden darf.

Denn das, was wir derzeit in vielen Behörden haben, ist die folgende Situation – daran merkt man, dass das Recht nicht so ganz passt –, ein klassisches Beispiel.

(Anhaltende Unruhe)

Ich bemerke, die Damen und Herren Abgeordneten diskutieren gerade über vergleichbare Fälle.

Es meldet sich eine Bürgerin, ein Bürger beim Einwohnermeldeamt mit dem Hauptwohnsitz in einem Erholungsgebiet an. Dann bekommt er/sie je nach Kommune ein Formular mit. In diesem Formular steht „Sie dürfen aber in diesem Erholungsgebiet gar nicht dauerhaft wohnen“, um die Bürgerinnen und Bürger über die Rechtslage in Kenntnis zu setzen.

Dann macht dieses Einwohnermeldeamt eine Kopie der Anmeldung mit dem Hauptwohnsitz und gibt das gleichzeitig an die Bauaufsichtsbehörde, damit die tätig wird.

Wenn wir alle zusammen, alle miteinander bürokratisch viel Zeit haben, dann können wir das gerne so belassen. Ich stehe in der Diskussion unter anderem mit dem Innenministerium genau wie mit dem Bund über die Frage, ob es richtig sein kann, dass es so geregelt ist, wie es ist, denn das ist auch Teil des Problems.

Wenn Leute sich mit einem Hauptwohnsitz in einem Feriengebiet gar nicht erst anmelden dürften, würden bestimmte Zustände auch gar nicht entstehen, weil den Menschen in dem Moment offenkundig ist, dass sie, wenn sie es anders tun, letztlich Unrecht begehen.

Kurzum, was haben wir getan? Mein Haus hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das sehr umfassend sowohl die landesplanerische Komponente betrachtet für den gültigen LEP wie für den beabsichtigten zu ändernden Landesentwicklungsplan, die bauordnungsrechtlichen Folgen und weitere Fragestellungen, unter anderem auch im Melderecht, welche Gestaltungsoptionen es da gibt.

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

Sobald wir dieses Gutachten vorliegen haben, werden wir das natürlich auch dem Landtag zur weiteren Beratung und Diskussion übersenden. Das ist doch völlig klar, weil wir

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

gemeinsam auch an Lösungen interessiert sind.

Ich bin damit auch am Ende, sehr geehrte Frau Präsidentin, meiner Rede. Vielen Dank für den Hinweis. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die gemeinsame Beratung.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich darf der guten Ordnung halber darüber informieren, dass die Landesregierung ihre Redezeit überzogen hat. Ich habe aber seitens der Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen. Das bleibt auch nach diesem Hinweis so, sodass wir am Schluss der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 10 sind.

Wir können zur Abstimmung kommen über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/5357 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu überweisen. Dort soll die abschließende Aussprache und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Darf ich hier die Zustimmung feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

11 Die Forschung an den Hochschulen für ange

wandte Wissenschaften regeln und finanzieren

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/5385

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Bolte-Richter das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Es ist fast 50 Jahre her, da hatte Nordrhein-Westfalen eine sehr gute Idee, nämlich die Fachhochschulen.

Inzwischen nennen wir sie auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Universities for Applied Siences. Wir haben diese Woche bei einem

Symposium zum Promotionsrecht viel damit experimentiert, diese Namensvielfalt zu bewältigen.

Unbestritten ist allerdings, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften einem enormen und immens wichtigen Beitrag für unseren Wissenschaftsstandort leisten. Es bestreitet auch niemand, dass sich in den vergangenen fünf Jahrzehnten sehr viel verändert hat und dass sich die HAW enorm weiterentwickelt haben.

Diese Hochschulen sind unglaubliche Innovationsschmieden mit höchst erfolgreichem Gründungsgeschehen. Sie sind zugleich oft die erste Adresse für Bildungsaufstieg und haben uns in den letzten Jahren sehr geholfen, einen massiven Anstieg der Studierendenzahlen zu bewältigen. Dabei haben sie sich dann auch sehr schnell darauf eingestellt, dass daraus auch eine sehr vielfältige Studierendenschaft resultiert.

Die Hochschulen haben aber neben der Lehre auch noch einen weiteren Auftrag: Forschung. Das steht sogar im Gesetz. Aber die Rahmenbedingungen sind noch längst nicht so, dass wir diesen Auftrag auch in der Weise erfüllt bekommen, wie das wünschenswert wäre.

Natürlich forschen Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften trotzdem und forschen auch sehr erfolgreich in einer Weise, dass es wirklich auffällig ist, was auch zeigt: Da besteht Handlungsbedarf – und das gerade angesichts der Wettbewerbsnachteile, die Fachhochschulen derzeit gegenüber Universitäten noch haben. Diese Wettbewerbsnachteile müssen wir ganz dringend ausgleichen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein Wettbewerbsnachteil ist die Personalausstattung. Wir schlagen heute vor, für jede FH-Professur eine Stelle im wissenschaftlichen Mittelbau zu schaffen. Damit liegt die Ausstattung immer noch nicht ganz auf dem Level der Universitäten.

Am Dienstag war im Symposium auch ein ganz großes Thema: Wollen wir denn „kleine Universitäten“ schaffen? – Das wurde immer wieder gefragt. Nein, wir erkennen an, dass Fachhochschulen etwas ganz Eigenes sind. Diese Besonderheiten wollen wir auch erhalten.

Aber wir sehen auch: Es hat einen massiven Wandel gegeben, es hat eine massive Veränderung gegeben. Darauf müssen wir reagieren. Wir wollen genau diese Besonderheiten und die Anwendungsorientierung nicht nur in der Lehre, sondern auch in der Forschung stärken.

Wir wollen das Lehrdeputat angemessen absenken, damit Luft für Forschung ist. Wir wollen eine deutsche Transfergemeinschaft, denn es ist natürlich ungerecht, dass die Drittmittelstärke der Universitäten

immer wieder gegen die Forschungsleistung der HAW ins Feld geführt wird – siehe Artikel in der „FAZ“ von heute.