Mit dem geplanten Erlass wird also kein Bundesgesetz ausgehebelt, wie die AfD in ihrem Antrag behauptet. Das ist schlichtweg Falschinformation – Fake News –, die Sie in Ihrem Antrag betreiben.
Wir als NRW-Koalition sind uns einig: Der Verbleib in Deutschland muss festen und klaren Kriterien unterliegen. Für NRW soll eine nachhaltige Integration gelten, wie sie im Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Und bei aller Güte: Eine Sonderregelung für NRW kann ich hier nicht erkennen.
Alles das geschieht unter dem Dach der Rechtsstaatlichkeit und unseres Gesetzes. Das ist der Ansatz unserer Koalition. So steht es auch im Koalitionsvertrag. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wermer. Sie haben wahrscheinlich schon gesehen, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von der Abgeordneten Frau Walger-Demolsky von der Fraktion der AfD. – Frau
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Wermer, wenn das keine Sonderregelung ist, keine andere Regelung als anderswo, warum soll dann ein Erlass kommen? Dann benötigen wir ihn ja nicht. Wenn wir nichts anders machten als andere Bundesländer, würde es keinen Erlass brauchen.
Es gibt schon ein paar Ideen, die anders umgesetzt werden sollen und aufgrund derer es ein großzügigeres dauerhaftes Aufenthaltsrecht geben soll, als der Bund es in § 60a Aufenthaltsgesetz aktuell vorsieht. Wie das in Zukunft aussieht, wissen wir nicht.
Wir haben den Antrag auch zur direkten Abstimmung gestellt, um einfach einmal klarzumachen, was wir von Ihrem Vorgehen halten. Was dann tatsächlich kommt, werden wir sicherlich im Ausschuss diskutieren – aber erst dann, wenn Herr Minister es vorgelegt hat, und selbstverständlich nicht auf Grundlage von Presseberichten. Daher ist der Antrag etwas kürzer ausgefallen. Wir wollten aber nicht versäumen, die Möglichkeit zu nutzen, hier zu zeigen, was wir von Ihren Ideen halten.
(Dr. Joachim Stamp, Minister für Kinder, Fami- lie, Flüchtlinge und Integration: Das ist ja un- fassbar!)
Liebe Frau Walger-Demolsky, Erlasse sind Regierungshandeln. Dementsprechend steht es der NRW-Regierung auch frei, Erlasse in die Welt zu bringen.
Das ist Mittel unseres Föderalismus und wird an verschiedenen Stellen gemacht, nicht nur im Integrationsbereich, sondern beispielsweise auch im Schulbereich. Sie können gerne jedes Mal die Frage stellen, warum ein Erlass dort notwendig ist.
Wir sind der Meinung, dass das Bundesgesetz noch ein bisschen verschärft und besser ausgestattet werden muss.
Was die Diskussion im Ausschuss angeht, so habe ich schon gesagt, dass Erlasse Regierungshandeln sind. Ein Erlass, der in der Welt ist, wird also umgesetzt. Darüber können wir gerne sprechen. Aber eine Diskussion mit Ihnen halte ich, ehrlich gesagt, für fragwürdig. – Danke.
Das waren Kurzintervention und Erwiderung. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt hat für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Stock das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der AfD bezieht sich auf zwei Zeitungsartikel, die einen Erlass des MKFFI ankündigen. Darin soll stehen, dass geduldete Personen in Nordrhein-Westfalen einen unbefristeten Aufenthaltsstatus auf Probe erhalten, sofern sie drei Jahre in Nordrhein-Westfalen leben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß gefasst haben, die deutsche Sprache lernen und straffrei geblieben sind. Dieser Aufenthaltsstatus auf Probe kann nach weiteren zwei Jahren in einen unbefristeten Aufenthaltsstatus münden und die Einbürgerung ermöglichen.
Der Erlass befindet sich offenbar in letzter Abstimmung und wird in naher Zukunft von Minister Stamp vorgestellt. Wohlgemerkt: in naher Zukunft. Wir reden hier also über ungelegte Eier, wie man so schön sagt.
Damit erübrigt sich bezüglich dieses Erlasses eigentlich auch jegliche Diskussion über die inhaltliche Ausgestaltung und die rechtliche Einschätzung. Lassen Sie mich trotzdem einige Worte dazu sagen.
Sowohl aus humanitärer als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ist der Plan von Minister Stamp durchaus begrüßenswert. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt werden Auszubildende, Fachkräfte und sogar ungelernte Kräfte dringend benötigt. Der geplante Erlass ist einerseits eine Möglichkeit, integrierte Arbeitskräfte abzusichern und für unsere Volkswirtschaft zu erhalten. Andererseits bietet der Erlass eine Perspektive aus rein menschlicher Sicht; denn jahrelange Duldung ohne die Aussicht auf ein normales Leben und in der ständigen Angst, von heute auf morgen aus der Wohnung herausgerissen zu werden, bedeutet für die Betroffenen eine Riesenbelastung.
In Nordrhein-Westfalen leben rund 70.000 ausreisepflichtige Ausländer, davon 55.000 mit einer Duldung. Mehr als 10.000 Geduldete leben länger als acht Jahre in Nordrhein-Westfalen.
Es gibt viele Gründe, warum Menschen mit geringer Bleibeperspektive nicht abgeschoben werden können. Darunter fallen fehlende Kooperation, fehlende Bereitschaft der Herkunftsländer zur Ausstellung von Passersatzpapieren oder gesundheitliche Probleme.
Diese Menschen erhalten Kettenduldungen, die ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft äußerst erschweren. Sie sind zu
dem von Integrations- und Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dennoch schaffen es viele, in geregelte Arbeitsverhältnisse zu kommen und für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Für den größten Teil der Geduldeten ist eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer nicht absehbar. Daher ist es folgerichtig, dass diesen Menschen in Deutschland wie auch in Nordrhein-Westfalen eine humanitäre und wirtschaftliche Perspektive gegeben wird.
Dass die AfD sich gegen diesen geplanten Erlass stellt, ist nicht weiter verwunderlich. Sie begründet dies mit der Fortführung ihrer altbekannten Argumente: offene Grenzen; alle Flüchtlinge wollen nach Deutschland; der Erlass bietet noch mehr Anreize, nach Deutschland zu kommen; Dublin III wird nicht umgesetzt; Nordrhein-Westfalen soll die Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung der Bundesregierung abwarten; usw. usf.
Bemerkenswert ist allerdings, dass hier nur aufgrund von Medienberichterstattung parlamentarische Initiativen gestartet werden. Da hätte man besser einmal abwarten sollen, bis der Erlass vorliegt, um die Pläne dann richtig einordnen zu können.
Aber was heißt „fachliche Beurteilung“ schon bei der AfD! Es geht Ihnen hier nicht um volkswirtschaftlichen Nutzen oder humanitäre Gründe. Nein, wie so oft versuchen Sie, Angst zu schüren, alte Ressentiments zu bedienen und Stimmung zu machen.
Den genauen Wortlaut des Erlasses kennen wir noch nicht. Aber die Ankündigungen von Minister Stamp klingen vernünftig und aus sozialdemokratischer Perspektive erwägenswert, wenngleich eine bundesweite Regelung dringend erforderlich ist.
Den unsachlichen, zur Unzeit kommenden und mit unerträglichen Stereotypen gespickten Antrag der AfD lehnen wir jedoch mit Entschiedenheit ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stock. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Lenzen das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mein Dank gilt auch meinen beiden Vorrednerrinnen für ihre sehr sachlichen Beiträge.
Seit gestern sind wir es von der Kollegin Walger-Demolsky gewohnt, dass man ja mal den einen oder an
deren Paragrafen durcheinanderbringen kann: Abschiebungsverbot, Ausbildungsduldung. Der Minister hat gestern angekündigt, dass es beim kommenden Erlass – der aber, wie wir gerade gehört haben, noch nicht vorliegt – eigentlich um den § 25b Aufenthaltsgesetz geht. Aber sei es drum! Vielleicht nutzt man dann doch noch den einen oder anderen Abend zum Einlesen.
Aber auch, dass gestern gesagt wurde, der Erlass hebele Bundesrecht aus, und heute von einem Sonderweg gesprochen wird, zeugt von wenig sachlicher Kenntnis der Materie. Es mag allenfalls bei Debatten innerhalb der AfD und bei der Vermittlung des Themas an die eigene Basis ein bisschen helfen.
Nun gut! Dieser Antrag der AfD liefert die Begründung zur Ablehnung ja gleich mit. Sie beziehen sich auf ein Interview unseres Ministers Stamp. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich:
„Menschen, die sehr gut integriert sind, weiter im Schwebezustand zu halten oder abzuschieben ist menschlich nicht in Ordnung und volkswirtschaftlich falsch.“
Dass das bei Ihnen auf Widerstand stößt, ist nachvollziehbar. Insbesondere die Wörter „menschlich“ und „volkswirtschaftlich“ gehören nicht gerade zu Ihrem Vokabular. Wer den Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union fordert oder dies zumindest für eine Option hält, hat vom Thema „Volkswirtschaft“ schon einmal wenig Ahnung, und für jemanden, der in der Vergangenheit laut darüber nachgedacht hat, als letzte Option an der Grenze das Schießen auf Flüchtlinge, sogar auf Frauen und Kinder, zumindest in Erwägung zu ziehen, ist auch das Thema „Menschlichkeit“ eher ein Fremdwort.
Wir haben in den letzten anderthalb Jahren schon sehr oft darüber debattiert, wofür die Freien Demokraten und die NRW-Koalition stehen. Wir sagen: Das Thema ist wichtig. Wir brauchen Ordnung im System „Integration und Flüchtlinge“.