Protokoll der Sitzung vom 21.03.2019

Bei Art. 13 wird man Ähnliches bei den Plattformen erleben. Für die Großen ist die technische Lösung eines Upload-Filters die einzig praktikable Möglichkeit umzusetzen, was ihnen durch Art. 13 auferlegt wird.

Insofern ist es scheinheilig, auf der einen Seite den Plattformen eine Pflicht aufzuerlegen und gleichzeitig zu sagen: Aber das sollt ihr nicht mit Upload-Filtern machen.

Ja wie denn dann? Es gibt nur diese eine technische Möglichkeit, und die lautet: Upload-Filter. Wer also am Ende für Art. 13 stimmt, stimmt für Upload-Filter, egal was er vorher kommuniziert.

Ich möchte eine kleine Nettigkeit erzählen, die zeigt, wie Lobbying funktioniert und warum Herr Voss so agiert, wie er agiert.

Im September 2018 ist im Europaparlament abgestimmt worden. Herr Voss hat eine große Rede gehalten und gesagt, wie furchtbar das alles mit Google sei. Zwei Monate später – Sitzung im November 2018 – sitzt Herr Voss mit der gesamten europäischen Leitungsebene von Google gemütlich beim Mittagessen im Europäischen Parlament. – Herzlichen Dank.

(Beifall von Frank Neppe [fraktionslos])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pretzell. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Professor Dr. Pinkwart in Vertretung für Herrn Ministerpräsident Laschet das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt ausdrücklich, dass sich der Landtag diese Woche intensiv mit der EU-Urheberrechtsreform befasst; bereits gestern hatten wir Gelegenheit dazu.

Schließlich ist Nordrhein-Westfalen als führendes Medien- und Digitalland direkt von diesem Vorhaben betroffen, und zwar gleich doppelt: zum einen als Land Tausender von Produzenten und Urheber kreativer Inhalte, die zu Recht darauf pochen, dass ihre Arbeit urheberrechtlich wertgeschätzt und geschützt wird, und zum anderen als Land mit ausgeprägter Innovations- und Start-up-Kultur, das bestmögliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Geschäftsmodellen für den digitalen Wandel einfordert.

Als Landesregierung Nordrhein-Westfalen verfolgen wir das Ziel, dass beide Interessenlagen miteinander in Einklang gebracht werden. Ganz Europa diskutiert derzeit intensiv und kontrovers über die EUUrheberrechtsreform.

Am Ende dieser Diskussion muss ein Regulierungsansatz stehen, der die Menschen nicht vor den Kopf stößt, sondern mitnimmt und ihre Bedenken und Sorgen ernst nimmt. Alles andere würde der Akzeptanz Europas und der weiteren digitalen Entwicklung des Kontinents schweren Schaden zufügen.

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die EU-Urheberrechtsrichtlinie soll der digitalen Entwicklung auch bei der Verbreitung und Verwertung von Werken im Internet Rechnung tragen.

Es soll unter anderem ein an die digitalen Veränderungen angepasster, gerechter und tragfähiger Markt für Urheber-, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für die Presse gefördert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, sieht die Richtlinie ein zweijähriges Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Presseverlage sollen eine finanzielle Kompensation erhalten, wenn ihre Erzeugnisse im Internet von Dritten, wie zum Beispiel Suchmaschinen, verwendet werden.

Folglich wird der in der analogen Welt allgemein geltende Grundsatz, dass die Verwendung von Presseerzeugnissen durch Dritte angemessen zu vergüten ist, auf die digitale Welt übertragen.

Nach dem im Trilog-Verfahren überarbeiteten Entwurf sollen die reine Verlinkung sowie die Verwendung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge ausdrücklich weiterhin nicht geschützt sein. Durch diese Differenzierung soll ein angemessener Interessenausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Gruppen ermöglicht werden.

Noch mehr als das Leistungsschutzrecht steht die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials durch Plattformbetreiber im Fokus der aktuellen Diskussion.

Ziel der Richtlinie ist es, den Urheberrechtsschutz im digitalen Binnenmarkt besser zu gewährleisten. Die viel zitierten Upload-Filter werden in Art. 13 der Richtlinie zwar nicht ausdrücklich genannt, sind aber technisch immanent. Jetzt kommt es darauf an, einen Weg zu finden und rechtssicher auszugestalten, der sicherstellt, dass solche Filter nicht zum Einsatz kommen.

Die Landesregierung tritt jedenfalls für den Schutz des geistigen Eigentums ohne Upload-Filter ein. Die Leitgedanken sind: Statt Inhalte zu blockieren, muss ein geeignetes Verfahren dafür gefunden werden, das es ermöglicht, die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte auch angemessen zu würdigen.

Die Kreativen müssen in der Lage sein, die Rechte an ihrem geistigen Eigentum auch effektiv durchsetzen zu können. Die Plattformen müssen in die Pflicht genommen werden, sodass Urheberrechtsverletzungen vermieden werden. Insgesamt brauchen wir ein System, das Rechtssicherheit schafft, und zwar für die Kreativen genauso wie für die Plattformen und für alle Nutzer.

Das mit der Richtlinie beabsichtigte Ziel einer Vereinheitlichung des europäischen Regelwerks zum Urheberrechtsschutz im Internet ist aus Sicht der Landesregierung zu begrüßen. Effektiver Urheberrechtsschutz im digitalen Zeitalter ist notwendig.

Aber zugleich zeigt die intensive europaweite Debatte auch, dass wir uns hier in einem grundsensiblen Bereich bewegen, und – das möchte ich hinzufügen – das ist nicht nur in diesem Bereich so, sondern auch in vielen anderen Bereichen, in denen es um Schutzrechte geht.

Auf der einen Seite stehen die Meinungs- und Informationsfreiheiten, welche unverzichtbare Grundlagen unseres demokratischen Zusammenlebens sind, auf der anderen Seite die ebenfalls schützenswerten Interessen der Urheber und Rechteinhaber, die mit ihrer Kreativität entscheidende Beiträge zur Wertschöpfung in unserem Land leisten.

Die Anliegen beider Seiten müssen in einen verträglichen, angemessenen Ausgleich gebracht werden. Dieser angemessene Ausgleich durch die nunmehr vorliegende Trilog-Einigung ist offenbar noch nicht erreicht.

Falsch wäre es aber, die EU-Urheberrechtsreform grundsätzlich abzulehnen. Alle Beteiligten müssen jetzt hart dafür arbeiten, dass ein tragfähiger Kompromiss gefunden wird, der breit akzeptiert werden kann.

Diese Anstrengungen, meine Damen und Herren, müssen jetzt intensiv vorangetrieben werden. Deshalb sind aus Sicht der Landesregierung die hier vorliegenden Anträge der Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen nicht sachgerecht.

Vielmehr geht es darum, dass das Europäische Parlament und die anderen Beteiligten jetzt eine Auflösung dieses Konflikts im Sinne beider Interessensgruppen erreichen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Hübner das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich ein bisschen gefragt, warum die CDU zusammen mit der FDP den Entschließungsantrag gestern vorgelegt hat. Mir wird das langsam klar, und ich werde im Laufe meiner Rede auch noch etwas dazu sagen.

Ich möchte ganz positiv die Worte von Herrn Digitalminister Pinkwart aufgreifen – wir freuen uns ja, dass wir die Debatte heute führen –, dass auch die Landesregierung den dauernden Druck erkennt, der in den letzten Wochen insbesondere auf die CDUFraktion mit Hashtags wie „#niemehrcdu“ ausgeübt worden ist, und dass es zu Veränderungen kommen muss.

(Josef Hovenjürgen [CDU]: „#niemehrspd“ gibt es auch!)

Ja, den gibt es auch. Aber was die Anzahl angeht, haben wir nie den Tages-Top-Tweet erreicht. Das haben Sie alleine geschafft. Insofern müssen Sie das so gelten lassen, und ich trage das hier ganz ruhig vor.

(Thorsten Schick [CDU]: Das liegt aber an Ih- rer Fraktion, nicht am Minister!)

Ich möchte jetzt dazu kommen, warum das gestern in Ihrer strategischen Überlegung vielleicht eine Rolle gespielt hat.

Erstens haben Sie gestern gewusst, dass es eine Regierungserklärung von Angela Merkel geben wird, die sie heute Morgen im Bundestag hält. Meine Kollegin Christina Kampmann hat mit ihrer Zwischenfrage gerade schon deutlich gemacht, in welche Richtung die Kanzlerin gegangen ist.

Sie hat nämlich nichts davon angesprochen, was am letzten Wochenende und in den vergangenen Tagen als Kompromissvorschlag der CDU aufgegriffen worden sein soll, sondern sie hat dem widersprochen.

Sie hat gesagt – ich zitiere mal frei –: Art. 13 wird so beschlossen, wie er im vergangenen Jahr beschlossen werden sollte, so wie Axel Voss ihn auf den Weg gebracht hat. Da gibt es keine Kompromisslinien – Sie haben hier versucht, uns Sand in die Augen zu streuen –, sondern das ist völlig klar, und das muss man als guter Europäer tun.

Hier will ich Ihnen zurufen: Als guter Europäer und Verteidiger des Internets darf man genau das nicht tun. Da liegt Angela Merkel völlig falsch mit ihrer heutigen Regierungserklärung.

Zweiter Fakt, der bei Ihnen gestern wahrscheinlich dazu geführt hat, den Entschließungsantrag vorzulegen: jemand, der es einem aktuell wirklich nicht leicht macht, Politik zu vermitteln. Ich sage Ihnen ohne Häme: Ich bin froh, dass wir Axel Voss nicht bei der Sozialdemokratie sitzen haben. Das sage ich wirklich völlig ohne Häme.

(Zuruf von der CDU: Ihr habt Ralf Stegner!)

Ja, wir haben Ralf Stegner. Das kann man aufgreifen, aber das würde ich nicht in der gleichen Dimension sehen.

Axel Voss gibt in diesem Moment eine Pressekonferenz

(Josef Hovenjürgen [CDU]: Schalt mal ein!)

und bestätigt gerade das, was alle Menschen, die Europa kritisch sehen wollen, befürchtet haben.

(Alexander Vogt [SPD]: Schaltet mal ein!)

Er hat gerade ausgeführt – ich zitiere Julia Reda –:

„Auf der Pressekonferenz hat @AxelVossMdEP gerade bestätigt, dass Presseverlage mit

schlechter Wahlberichterstattung gedroht haben, wenn Abgeordnete gegen die #Urheberrechtsreform stimmen. Er findet das nicht problematisch.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Parlamentarier so etwas nicht problematisch finden, geben Sie den Leuten recht, die Europa abschaffen wollen.

Insofern bitte ich Sie wirklich, Ihre Position noch mal gründlich zu überdenken und alles, was in Ihrem Ermessen liegt, auch gegenüber der Kanzlerin und vor allen Dingen gegenüber Ihren Abgeordneten zu tun.