Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Jetzt möchte ich gerne der Landesregierung die Frage stellen: Wenn es um einen so ungeheuerlichen Vorwurf geht – der Vorwurf lautet, es könnte sein –, warum findet dann keine bessere kommunikative Abstimmung in der Landesregierung statt? Warum lassen Sie Ihren Kollegen Herrn Biesenbach am Montag von einem ungeheuerlichen Vorwurf sprechen?

Die Meinung haben wir geteilt, und auch in der Bestürztheit waren wir selten so einig im Rechtsausschuss. Wir haben gesagt: Wenn sich ein solcher Verdacht bestätigen würde, dann wäre das – ich glaube, dieses Wort haben wir beide benutzt, Herr Biesenbach – ungeheuerlich.

Vor zwei Tagen, also am gleichen Tag, sagten Sie, Ihnen sei die Information bekannt geworden, dass es keine Manipulation gegeben habe, dieser Verdacht sei nicht mehr gerechtfertigt. Also, wie kam es zu dieser Kommunikation bzw. Nichtkommunikation zwischen Ihnen als Innenminister und Herrn Biesenbach als Justizminister?

Herr Minister, bitte.

Ganz herzlichen Dank für diese Frage. Ich muss präzise sein. Den Bericht vom LKA haben wir am 05.04. abends bekommen. Das war, glaube ich, ein Freitag. Dann hat unser Haus das ausgewertet. Ehe wir damit rausgehen – das jetzt unter uns, nach allem, was wir da erleben; es läuft auch ein Untersuchungsausschuss –, wird das drei- oder viermal chemisch gereinigt. Das ist doch klar.

Am Montag war die Sitzung des Rechtsausschusses. Ich habe den Kollegen Biesenbach zu dem Zeitpunkt nicht darüber informiert, weil mir erstens nicht klar war, dass das als Frage im Rechtsauschuss anlag, und weil wir zweitens in den Prüfungen waren. Drittens. Dass der Kollege Biesenbach das als ungeheuerlichen Tatbestand bezeichnen würde, wenn er denn stimmen würde, ist doch total in Ordnung.

Vielleicht erinnern Sie sich an meine Worte. Als mich die nordrhein-westfälischen Journalisten gefragt haben, habe ich stets gesagt: Ich weiß nichts darüber, und aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen kann ich nichts dazu sagen. Aber wenn es stimmen würde, wäre es ungeheuerlich. – Da sind wir der gleichen Meinung, und da gibt es keinen Unterschied in der Bewertung.

Es ist einfach Pech oder Zufall, dass wir so knapp aneinander vorbeigeschrammt sind. Wenn wir beide die Information am gleichen Tag gehabt hätten, hätte der Kollege Biesenbach auch Bescheid gewusst. Das ist glasklar.

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Frage gestellt haben; denn dann kann ich es heute aufklären. Anders ging es ja nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Engstfeld stellt seine dritte und letzte Frage. Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich stelle erst einmal fest, dass wir uns all das noch genauer im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss werden anschauen müssen. Schließlich können wir jetzt nicht aus den Akten zitieren. Dann könnte man einiges kommentieren.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass niemand die Polizei vorverurteilen oder ihr irgendetwas an die Backe kleben will, was nicht da ist. Vielmehr geht es darum, einen Verdacht aus der Welt zu schaffen.

Ich habe eine andere Wahrnehmung als Sie und möchte noch einmal klar sagen: Ich finde, auch durch Ihre Äußerung ist dieser Verdacht nicht endgültig aus der Welt geschafft worden. Den Erkenntnisstand, dass durch das LKA Hamburg ein Datensatz am 09.07. verändert wurde, haben wir letztendlich seit November in den Akten. Das sind keine Breaking News.

Eines der vielen Fragezeichen in diesem Fall – das haben Sie selber schon am Rande erwähnt – ist, wie dieser Datensatz verändert wurde, nämlich, sehr ungewöhnlich, durch eine Überschreibung, was man sonst nie machen würde. Man würde entweder einen Aliasnamen zusätzlich in die Datei aufnehmen oder einen neuen Datensatz anlegen. Das, was das LKA Hamburg gemacht hat, ist nicht die übliche Vorgehensweise, wie ein Datensatz verändert wird, nämlich durch Herausnahme eines Aliasnamens und Überschreiben des Aliasnamens Amed A. Das ist sehr ungewöhnlich. Deshalb mache ich ein großes Fragezeichen dahinter.

Aber ich bleibe dabei, und deswegen noch einmal meine abschließende Frage: Bisher haben Sie keine Erklärung für die Verhaftung von Amed A. in Geldern. Die einzige für Sie plausible Erklärung ist ein Kreuztreffervergleich. Für diesen haben Sie aber keinen Beleg, sondern Sie ziehen diesen nur als Möglichkeit in Betracht und halten ihn von Ihrer Einschätzung her für plausibel. Aber ansonsten haben Sie noch keine Erklärung dafür?

Herr Minister, bitte.

Da kann ich mich nur wiederholen; das habe ich schon vor geraumer Zeit hier vorgetragen: Der Grund für die Verhaftung war, dass zwei Polizisten die Daten nicht ordentlich abgeglichen haben – Punkt. Warum, wieso und auf welche Weise, ist mir relativ egal. Unter uns: Sie haben es nicht gemacht. Ganz banal zum letzten Mal festgestellt: Wenn sie sich nur die zwei Fotos angeschaut hätten, wäre nichts passiert. – Also, der Tatbestand ist glasklar.

Zweitens. Sie haben davon gesprochen, dass das nicht widerlegt sei. Ich bemühe mich ja immer. Wir müssten uns trotz aller politischen Streitigkeiten doch wenigstens darauf verständigen können, dass die Daten am 09.07. in Hamburg verändert worden sind. Das steht doch fest. Das haben sie sogar geschrieben. Nur sie konnten es technisch. Damit ist zumindest klar, dass Nordrhein-Westfalen sie nicht verändert hat.

Dann gibt es immer wieder neue Vermutungen, wie es schon auf der ganzen Strecke Vermutungen gab. Ich finde Ihren Hinweis auf den Untersuchungsausschuss ganz interessant, und Sie haben auch recht, dass das geprüft werden muss. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, deswegen sage ich vorsichtig: Ich habe mich immer gefragt, wie diese Sachen in die Öffentlichkeit gekommen sind.

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen – ich habe es auch selbst vorgetragen –, dass wir seit November im Kontakt mit dem LKA stehen, das LKA mit Hamburg usw., um das zu überprüfen. Es kann sogar

sein, dass dieser Briefwechsel in einer der Untersuchungsausschussakten enthalten ist. Ich halte das nicht für ausgeschlossen, kann es jetzt aber nicht beweisen; denn ich habe die Akten nicht. Insofern können Sie an geeigneter Stelle, falls Sie es nicht schon getan haben, nachschauen.

Danke, Herr Minister. – Frau Kapteinat stellt ihre zweite und letzte Frage. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, wie beurteilen Sie die in der „WAZ“ vom 09.04.2019 verbreitete Theorie, dass bei gleichzeitiger Nutzung von ViVA und INPOL Flüchtigkeitsfehler entstehen können, die zur Inhaftierung Unschuldiger führen?

Herr Minister, bitte.

Der Fall ist doch klar. Durch Fehler in der Bedienung von Technik und durch Fehlentscheidungen von Polizisten kann es zur Inhaftierung von Flüchtlingen kommen, die da nicht hingehören. Das haben wir leider erlebt. Da ist auch nichts mehr zu fragen. Das ist klar.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Hübner von der SPD-Fraktion hat sich mit einer Frage zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Hübner.

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Worterteilung. – Herr Minister, Sie haben jetzt mehrfach auf die Zusammenhänge zwischen Nordrhein-Westfalen und Hamburg hingewiesen. Für mich wird dadurch eines klar: dass es dann offensichtlich auch notwendig ist, zukünftig die Absprachen zwischen den unterschiedlichen Polizeibehörden in den Ländern zu verbessern. Das, was Sie jetzt aufgeklärt haben, kann ja nicht die abschließende Lösung sein, weil wir in Zukunft auch wieder davon ausgehen müssen, dass es zu solchen Situationen kommt, die Sie hier bis heute nicht erklären können.

Welche Vorschläge hat denn die Landesregierung, Herr Minister, um die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden der Länder in Zukunft so zu gestalten, dass solche Pannen, wie sie heute geschildert wurden, nicht mehr vorkommen?

Herr Minister.

Herr Abgeordneter, ich bin mir nicht sicher, ob Ihre Beurteilung der Sache abschließend richtig ist; denn nach meinem

heutigen Informationsstand war das Problem nicht, dass die beiden falsch kommuniziert haben, sondern dass auf jeder Stelle irgendjemand falsch gehandelt hat. Also, ich weiß es nicht.

Das kann man nicht abschließend behandeln, weil die Staatsanwaltschaft und andere ermitteln. Heutiger Stand ist: Der Fehler war ein Fehler von zwei Beamten, aber keine Manipulation – darauf lege ich Wert –, sondern es waren ganz konkrete Fehler. – Übrigens, unter uns: Wie wir darüber reden, ist schlimm genug. Ich meine, das reicht eigentlich auch schon. Also, mir reicht das. Aber da Sie ja zu Recht alles genau wissen wollen, versuche ich, das zu unterscheiden.

Die Überschreibung in Hamburg hat am 09. so stattgefunden, wie sie hier beschrieben worden ist, auf der Grundlage dessen, was an Informationen vorlag. Am Freitagabend ging die Information nach Hamburg: Wir haben den Herrn Soundso jetzt ins Gefängnis überführt. – Die haben natürlich bei der Überführung den Namen benutzt, der auch in den Unterlagen aus Hamburg zurückgekommen war. Also, es ist für die gar keine Überraschung gewesen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Körfges hat eine Frage. Bitte schön, Herr Körfges.

Herr Minister, wenn ich Sie eben richtig verstanden habe, ist es eigentlich nicht richtig, dass aufgrund eines sogenannten Kreuztreffervergleichs die Inhaftierung stattfindet. Insoweit muss dann quasi ein doppelter Fehler vorgelegen haben, wenn man Ihrer Schlussfolgerung folgt, nach dem Motto: Wenn es ein Kreuztreffervergleich gewesen ist, der zu dem Irrtum geführt hat, hätte eigentlich nicht inhaftiert werden dürfen. Dann ist auch noch dazugekommen, dass man sich offensichtlich nicht richtig über die Person informiert hat. Ist das so richtig?

Herr Minister, bitte.

Das kann sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Hübner, zweite und letzte Frage. Bitte schön, Herr Hübner.

Vielen Dank für die Worterteilung. – Ich knüpfe jetzt ein bisschen an die vorhin gestellte Frage an. Sie haben in der Antwort noch mal betont, dass es auf jeder Stelle zu Fehlern gekommen ist. Daraus leite ich ab, dass Sie immer

noch nicht ausschließen können, dass es in Nordrhein-Westfalen zu Fehlern gekommen ist. Können Sie das klar bestätigen?

Herr Minister, bitte.

Ja, natürlich. Aber ich vermute, Sie waren in der Sitzung, in der wir das im Landtag vor fast einem Jahr besprochen haben, auch da.

(Michael Hübner [SPD]: Nein!)

Da habe ich doch schon gesagt, es ist ein Fehler passiert. Ich habe ein Disziplinarverfahren eingeleitet und den Staatsanwalt gebeten, sich um die Frage zu kümmern. Also: unstrittig, aber keine Neuigkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 39 beantwortet.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 40

des Abgeordneten Mehrdad Mostofizadeh von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

Das Thema heißt: „Welche Begründung liegt der geplanten Abschaffung der Stichwahl in NRW zugrunde?“

Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Herr Minister Reul antworten wird.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Mein Gott!)