Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Prozentzahlen in Bezug auf die Wahlbeteiligung ausdrücken.

Ist zu keinem Zeitpunkt in Ihrem Haus geprüft worden, ob die Legitimation für den siegreichen Kandidaten durch die absolute Zahl der Stimmen nicht sinnvoller ist als eine Legitimation durch die Relation?

Bitte schön, Herr Minister.

Nein, das ist zu keinem Zeitpunkt geprüft worden. Es gab auch keine Notwendigkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Mostofizadeh stellt seine dritte und letzte Frage.

Herr Präsident, vielen Dank. – Das Ulkige ist, dass der Minister auch Fragen beantwortet, die als Stützfragen gedacht waren, aber zumindest aus meiner Sicht durchaus ein Einfallstor für Missverständnisse bieten können.

Der Kollege hatte gefragt, was im Jahr 2009 gewesen ist, hat aber unterschlagen, dass es sich dabei um eine verbundene Wahl gehandelt hat. Herr Kollege Löttgen, insofern ist die Antwort, die Minister Reul gegeben hat, genauso irreleitend wie Ihre Fragestellung. – Aber ich möchte eine Frage an den Minister stellen.

(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU])

Geht‘s noch? Ich möchte eine Frage an den Minister stellen, möglicherweise mit Genehmigung auch von Herrn Hovenjürgen.

Sie haben heute in Ihrer Rede zur Frage des Kommunalwahlgesetzes ausgeführt, dass Sie der Auffassung seien – zumindest musste ich Sie so verstehen –, dass die Wahl eines Abgeordneten zum Landtag oder zum Bundestag oder auch zu einem Gemeinderat von der Wahlsystematik her genauso zu gewichten sei wie die Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten oder einer Hauptverwaltungsbeamtin.

Wie erklären Sie sich, dass alle juristischen Sachverständigen in der Anhörung – Ihnen ist ja mitgeteilt worden, was dort gesagt worden ist – eine andere Auffassung vertreten und deswegen die Koalitionsfraktionen – obwohl bis dahin Herr Höne das als einzige Begründung für sich reklamiert hatte – diesen Tatbestand der Begründung weggelassen haben? Sind Sie der Meinung, dass das auch weiterhin eine wesentliche Begründung sein sollte?

Herr Minister, bitte.

Ich wollte in meiner Rede nur anhand von Beispielen erklären, dass es andere Wahlen gibt, bei denen das ohne Stichwahlen geht – mehr nicht. Das ist keine juristische Argumentation gewesen – damit das klar ist; das habe ich auch nicht beansprucht –, sondern das war für mich nur ein Beispiel, mehr nicht.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie haben Geschichten erzählt! – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU]: Das ist unverschämt! – Weitere Zurufe von der CDU und den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass das ein sehr strittiger Punkt ist, ist jedem klar. Dass man sich auch immer den Fakten, die einem wichtig sind, anschließt, ist auch klar.

Unser Haus ist gefragt worden, ob das verfassungswidrig oder erlaubt sei. Die Frage haben wir beantwortet, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie der Meinung sind, dass das nicht verfassungsmäßig ist, wird das von Ihnen bestimmt geklärt. Dafür gibt es dann Institutionen, die es abschließend klären.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Becker hat eine Frage. Bitte schön, Herr Becker.

Schönen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, lassen Sie mich einen Satz vorneweg sagen: Sie sagen immer, das wird vor Gericht geklärt. Aber es ist Aufgabe der Landesregierung, Begründungen zu liefern und insbesondere vor dem Hintergrund des vierten Leitsatzes zu prüfen. Sie entziehen sich mit dieser Argumentation doch nachhaltig. Das will ich hier festhalten.

Ich will an einem bestimmten Punkt ansetzen. Die Wahlen 2009, also die ohne Stichwahlen, haben gezeigt, dass es in der Regel zu Wahlbündnissen aller Parteien, die jeweils einen Bürgermeisterkandidaten gegenüber der stärksten Partei durchbringen wollten, gekommen ist. Damit wurde der Bürgerschaft die Möglichkeit entzogen, über den ersten Wahlgang vor einer Stichwahl eine Vorauswahl zu treffen.

Die Koalitionsfraktionen haben jetzt in ihrer kurzfristigen sogenannten Begründung, die nachgeschoben worden ist, diese Wahlbündnisse sogar als einen besonderen demokratischen Akt dargestellt. Teilt die Landesregierung diese Auffassung, oder ist sie einer anderen Auffassung?

(Zurufe von der CDU)

Bitte schön, Herr Minister.

Die Landesregierung hat geprüft; das war die Ausgangsfrage. Diese wurde in dieser Fragestunde beantwortet. Die Frage, ob das, was da vorliegt, nach unserer Auffassung verfassungsmäßig oder nicht verfassungsgemäß ist, haben wir klar beantwortet.

Das andere ist zu großen Teilen eine politische Bewertung, die unterschiedlich vorgenommen werden kann; das ist doch klar. Sie haben eine andere Meinung und werden versuchen, das zu klären. Dann warten wir doch mal geduldig ab.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es weitere Fragen zu dieser Mündlichen Anfrage 40? – Das ist nicht der Fall. Dann bedanke ich mich bei Herrn Minister Reul für die Beantwortung der Fragen und bei den Fragestellern für die Fragen.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 41

des Abgeordneten Rainer Bischoff von der Fraktion der SPD auf und frage Sie, Herr Bischoff, ob die Mündliche Anfrage beim nächsten Mal aufgerufen werden soll oder ob Sie bis dahin eine schriftliche Beantwortung haben wollen.

(Rainer Bischoff [SPD]: Schriftlich!)

Das haben wir zur Kenntnis genommen. Von Herrn Abgeordneten Bischoff wird eine schriftliche Beantwortung gewünscht.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Ich rufe auf:

7 Nordrhein-Westfalen als Energie- und Indust

rieland Nummer 1 stärken, Endverbraucherpreise stabilisieren – Mit der Energieversorgungsstrategie für saubere, zuverlässige und bezahlbare Energie sorgen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/5636

Für die CDU-Fraktion ist als Redner Herr Kollege Rehbaum angemeldet.

(Zuruf: Kommt noch!)

Gut, dann erzähle ich bis dahin noch etwas zur Fragestunde, wenn es gewünscht wird.

(Dietmar Brockes [FDP]: Oder ich fange an!)

Herr Brockes?

(Der Abgeordnete Henning Rehbaum [CDU] betritt den Plenarsaal.)

Herr Rehbaum betritt soeben den Saal. Weiß er auch, dass er sofort sprechen muss?

(Henning Rehbaum [CDU]: Ja!)

Er hat schon etwas in der Hand, was dafür spricht. Dann kommen Sie bitte zum Pult. Bitte schön, Herr Rehbaum, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bis 2022 soll etwa ein Drittel der Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Das bedeutet ungefähr 45 % weniger CO2 im Energiesektor gegenüber 1990.

Bis 2030 sollen ein weiteres Drittel und das letzte Drittel bis 2038 – nach Möglichkeit schon 2035 – abgeschaltet werden. Das ist das nahezu einstimmige Ergebnis der WSB-Kommission. Zur Erinnerung: Die Grünen haben noch 2016 für eine Braunkohleverstromung bis 2045 gesorgt.

Die Umsetzung der Ergebnisse ist eine besondere Herausforderung für die Bundespolitik und eine riesige Herausforderung für die Volkswirtschaft. Ministerpräsident Laschet, Minister Pinkwart und Staatssekretär Dammermann waren unbequeme Verhandlungspartner in der WSB-Kommission und haben für Nordrhein-Westfalen sehr viel erreicht.

Die Checkpoints, die Stresstests: 40 Milliarden Euro für die Braunkohlereviere und on top für das Ruhrgebiet Kompensationsregelungen für Steinkohlekraftwerke. Ich finde, das ist ein gutes Signal für die betroffenen Standorte in ganz NRW.

Mit der Umsetzung des WSB-Ergebnisses enden die Herausforderungen für die Landespolitik allerdings nicht. Alle reden über die Energiewende; jetzt wird es ernst: Bis 2038 sollen alle Kohlekraftwerke abgeschaltet werden.

Die Frage ist nicht, ob wir CO2 einsparen müssen – die haben wir längst mit Ja beantwortet –, sondern die große Frage ist, wie wir CO2 einsparen.

Wie garantieren wir Versorgungssicherheit für