Protokoll der Sitzung vom 11.04.2019

Denn mehrere Verfassungsrechtler, darunter der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs, haben deutliche Kritik an Ihrem Vorhaben geäußert.

Erst in der letzten Woche haben die Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag einen nachträglichen – ich will es einmal so nennen – Begründungsversuch unternommen, der uns alle wenig überzeugt hat. Ich bin gespannt, ob er den Verfassungsgerichtshof in Münster überzeugt. Das werden wir dann sehen.

Die Bürgermeister und Landräte – einzelne sitzen ja auch auf der Tribüne – nehmen in unseren Städten eine herausgehobene Stellung ein. Sie sind nicht nur Vorsitzende der Räte und der Kreistage. Sie sind Chefs der Verwaltungen und haben die Verantwortung für Tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen. Sie sind erste Repräsentanten der Städte und müssen alle politischen Entscheidungen öffentlich vertreten – egal ob positiv oder negativ.

Daher benötigen sie auch eine breite Legitimation der Bürgerinnen und Bürger, und daher sollte eine absolute Mehrheit der Stadtgesellschaft hinter ihrem Stadtoberhaupt stehen. Ohne Stichwahlen können Kandidaten ins Amt kommen, die nur eine sehr geringe Stimmenzahl auf sich vereinen, wie es bereits 2009 der Fall war.

Ohne Stichwahl werden Minderheiten-Bürgermeister ins Amt kommen. Dadurch werden die Ämter von Bürgermeistern und Landräten entwertet. Mit einer Stichwahl hingegen erzielen die Gewählten in der Regel mehr absolute Stimmen als im ersten Wahlgang. Das ist nachweisbar. Mir ist nicht erklärlich, warum Sie das an dieser Stelle ignorieren.

Besonders interessant, Herr Innenminister, fand ich Ihre Anmerkung gestern in der Fragestunde, die deutlich gemacht hat, dass Sie die absoluten Zahlen überhaupt nicht ausgewertet und bewertet haben. Sie haben ausschließlich auf die Wahlbeteiligung geschaut. Ich halte das für fraglich.

Ich weiß auch nicht, wie CDU und FDP ihre Presseerklärung aus der letzten Woche begründen, in der es heißt, dass dadurch eine höhere Legitimation für die Bürgermeister und Landräte zu erzielen sei. Das bleibt offenbar Ihr Geheimnis.

Ihnen, der CDU-Fraktion in diesem Hohen Haus, geht es in Wahrheit nicht um die Demokratie. Ihnen geht es um Macht. Das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der CDU)

Es geht Ihnen im Kern doch darum, mehr Macht in den Rathäusern in Nordrhein-Westfalen für sich zu sichern. Das ist doch der wahre Grund.

(Zuruf von der CDU: So denken Sie!)

Das ist ein Angriff auf unsere gelebte Demokratie. Wir als Sozialdemokraten kämpfen für die kommunale Demokratie. Das darf ich Ihnen sehr deutlich sagen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der CDU)

Ich sehe den Unmut, Herr Sieveke. Ich sehe aber auch Stille bei der FDP-Fraktion. Denn an der FDPBasis rumort es ganz kräftig.

(Daniel Sieveke [CDU]: Die haben wenigstens eine Basis!)

Auf dem FDP-Landesparteitag letzte Woche in Duisburg haben führende Kommunalpolitiker von einem Anschlag auf die demokratische Kultur gesprochen. Recht haben sie, meine Damen und Herren! Recht haben sie!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wie viel Bedeutung Sie von der FDP-Fraktion diesem Thema beimessen, konnten wir der Medieninformation zur liberalen Plenarwoche entnehmen: kein einziges Wort zur Stichwahl. Kein Wort!

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Das ist ein peinlicher Vorgang, ein äußerst peinlicher Vorgang!

(Beifall von der SPD)

Wer an der Spitze unserer Kommunen und Verwaltungen steht, soll sich auf eine breite Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und eine hohe Legitimationsbasis stützen können.

Willy Brandt hat einmal gesagt: Mehr Demokratie wagen! – Dafür ist er angetreten.

Die Redezeit.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident.

(Zuruf: Sehr gut!)

Diese Landesregierung von Armin Laschet will nur mehr Macht; nach dem Motto: Mehr CDU in Nordrhein-Westfalen wagen! – Das ist Ihr Motto, Herr Laschet.

(Beifall von der SPD)

Ich darf Ihnen, Herr Laschet, Herr Innenminister, sagen: Wir werden dieses Gesetzesvorhaben überprüfen lassen. Wir werden vor den Verfassungsgerichtshof in Münster ziehen und dieses Vorhaben rechtlich überprüfen lassen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall von der SPD – Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dahm.

Bevor der Kollege Höne sprechen kann: Die SPD hat darauf hingewiesen, dass sie ihren Antrag auf Abstimmung zur Geschäftsordnung aufrechterhält. Gilt das immer noch, Herr Kollege Herter?

(Marc Herter [SPD]: Jetzt ist sie ja da!)

Frau Ministerin Scharrenbach ist anwesend. Sehr schön.

(Marc Herter [SPD]: Aber stellen Sie bitte klar, dass der Antrag formal in Ordnung war!)

Der Antrag ist formal in Ordnung; ja, selbstverständlich, klar. Ich hätte Ihnen zunächst die Gelegenheit gegeben, zur Geschäftsordnung zu reden. Als Nächstes hätte ich darüber abstimmen lassen. Aber das brauchen wir jetzt nicht mehr? – Gut.

Dann hat als nächster Redner der Kollege Höne das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über mehrere Ausschusssitzungen hinweg bis hin zur gestrigen Plenarsitzung hat sich die Opposition darüber beschwert, dass der zuständige Minister Reul nicht in den Ausschuss gekommen ist und nicht an den Debatten teilgenommen hat.

Sie hat sich beschwert, dass – in Anführungsstrichen – „nur“ der Staatssekretär Mathies in der letzten Ausschusssitzung dabei war. Kaum sind beide da,

wird jemand anderes herbeizitiert. Das ist Klamauk, einfach nur Klamauk.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Unsere Geschäftsordnung halte ich für durchaus klug ausbalanciert – SPD und Grüne auch, jedenfalls bis Mai 2017. Danach hat sich das wohl geändert. Das Recht auf eine Anhörung ist in diesem Hause ein Minderheitenrecht. Gut so!

Fakt ist aber: Die Vorhaben zur Stichwahl und auch zur Wahlkreiseinteilung datieren im Änderungsantrag auf den 21. November des letzten Jahres. Wir hatten am 15. Februar dieses Jahres eine mehrstündige Anhörung dazu. Sie war so lang, dass die Kollegen Dahm und Kämmerling das letzte Drittel gar nicht mehr genießen konnten, sondern andere Termine wahrgenommen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU – Zurufe von der FDP und der CDU: Ah!)

Es gab übrigens auch ausführliche schriftliche Stellungnahmen. Jetzt ist von der Opposition in den Medien zu lesen und zu hören, das Thema „Wahlkreiseinteilung“ sei überhaupt nicht bekannt gewesen. Den Sachverständigen war das schon bekannt. Es findet sich nämlich schon in den schriftlichen Stellungnahmen von Anfang dieses Jahres wieder.

(Zurufe von der FDP: Ah!)

Bei aller Liebe, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist kein Eilverfahren. Das ist auch kein Durchpeitschen. Das ist parlamentarischer Alltag hier im Landtag Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von der FDP und der CDU – Stefan Kämmerling [SPD]: Drei Tage vorher! – Wei- tere Zurufe von der SPD)

Sie wollten – das ist der Unterschied – zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 2. April 2019 eine zweite, eine zusätzliche Anhörung durchführen. Da greift das Minderheitenrecht nicht. Sie behaupten, der Änderungsantrag greife Dinge auf, die vorher in der Debatte kein Thema waren.

Das Gegenteil ist richtig. Das, was in diesem Änderungsantrag aufgegriffen wird, geht unmittelbar auf die Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen zurück. Der beste Beweis – Kollege Geerlings hat es gerade angesprochen – ist die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 4. April 2019.

Was sieht die Geschäftsordnung vor, wenn es keine wesentliche Änderung gibt? Eine Zweidrittelmehrheit für eine zweite, eine zusätzliche Anhörung zum gleichen Sachverhalt. Warum ist das wohl so? Das haben wir nicht im Mai 2017 geändert. Das gilt, damit Debatten hier im Hause zielorientiert und planbar geführt werden können. Wenn jede Änderung nach einer Anhörung zu einer erneuten Anhörung führen