Protokoll der Sitzung vom 22.05.2019

Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Jetzt gehört auch die AfD zu den Parteien, die den Mangel am Wohnungsmarkt regulieren will. Sie wollen eine regelrechte Mieterpolizei in die Wohnungen schicken.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 ist die Fehlbelegungsabgabe in Nordrhein-Westfalen aus guten Gründen abgeschafft worden. Was hier vorgeschlagen wird, würde im Ergebnis dazu führen, dass die Menschen mittleren Einkommens mittels einer Strafabgabe aus den öffentlich geförderten Quartieren regelrecht vergrault würden. Sie fördern damit mehr Homogenität in ohnehin schon sozial angespannten Gebieten; Sie verschärfen die soziale Lage; Sie betreiben auf lange Sicht Gettobildung.

Wie hoch werden die sozialen Reparaturkosten im Rahmen der Quartiersförderung und solcher Projekte wie „Soziale Stadt“ ausfallen, die dann aufgebracht werden müssen, um einen solchen wohnungs- und gesellschaftspolitischen Irrweg wieder zu reparieren und auszugleichen? Dadurch werden Menschen auseinandersortiert. Das ist nicht der

Weg, den die NRW-Koalition aus Freien Demokraten und Christdemokraten gehen wird.

(Beifall von der FDP)

Unter den Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen gibt es überproportional viele Migranten und Menschen mit einer Flüchtlingsgeschichte. Wenn Sie eine solche Strafabgabe einführen, treffen Sie damit die Menschen, die Einkünfte über den Einkommensgrenzen beziehen. Sie bestrafen so die fleißigen, qualifizierten Menschen in unserem Land. Der deutsche Facharbeiter muss dann seine Koffer packen. Das ist nicht das, was wir uns vorstellen. Das wird die Probleme am Wohnungsmarkt nicht lösen.

Herr Kollege gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Beckamp?

Es ist noch nie eine Lösung gewesen, Menschen keine Heimat zu geben. Wir schlagen vor: Lassen Sie das kommunale Personal lieber nicht die Wohnungen und die Mieter kontrollieren, sondern lassen Sie es in den Bauämtern daran arbeiten, Baugenehmigungen abzuarbeiten und damit mehr Neubau zu ermöglichen: Bauen, bauen, bauen ist die Lösung – und nichts anderes. – Danke schön.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Kollege, es besteht noch der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Ich hatte Sie zwischendurch schon einmal gefragt, aber Sie haben es wohl nicht gehört. Wollen Sie noch eine Zwischenfrage beantworten? Herr Beckamp wird sonst ganz unruhig. Er hat soeben schon seinen Fragebedarf fast zu spät angezeigt, als der andere Kollege mit seiner Rede bereits fertig war. Zwischenfragen stellt man nicht hinterher, sondern während der Rede, und in diesem Fall hat er sie definitiv während der Rede gestellt.

Ja, sehr gerne.

Bitte schön, Herr Beckamp, Sie dürfen die Frage noch stellen. Sie können es dem Kollegen danken.

Vielen Dank; sehr freundlich von Ihnen. – Sie möchten keine Prüfungen der Berechtigungen im sozialen Wohnraum, aber Sie lassen bei Wohngeldempfängern genau solche Prüfungen zu und befürworten sie?

Herr Präsident! Herr Kollege Beckamp, mit Ihrem Antrag wollen Sie die Fehlbelegungsabgabe wieder einführen. Es gibt in 14 deutschen Bundesländern – auch in Nordrhein-Westfalen – aus guten Gründen keine Fehlbelegungsabgabe mehr. Sie überziehen damit die Kommunen mit einer neuen Aufgabe, wobei die Kommunen und kommunalen Spitzenverbände bei jeder Gelegenheit beklagen, wie überlastet sie bereits sind. Unser Ansatz ist, dass die Kommunen mit ihrem knappen Personal in der Bauverwaltung den Rücken frei haben, um Baugenehmigungen schneller abarbeiten zu können.

Und Sie wollen solchen Kommunen jetzt zur Aufgabe machen, in die Wohnviertel zu gehen und die Wohnungen zu kontrollieren! Was muss man da alles machen? – Man muss in jede einzelne Wohnung gehen, die Wohnungsgröße messen und die Einkünfte kontrollieren. Vor all dem wollen wir die Kommunen und insbesondere die Menschen mit mittlerem Einkommen, die Sie aus den öffentlich geförderten Quartieren regelrecht vergraulen wollen, bewahren. Der deutsche Facharbeiter muss gehen – das ist nicht unsere Vorstellung.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Paul. – Nun spricht Herr Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute haben wir innerhalb kurzer Zeit sozusagen zwei Varianten der populistischen Destruktivität der AfD erlebt. Da gibt es den vulgären Destruktivus in Form von Dr. Blex. Und Ihnen, Herr Beckamp, muss ich ein Kompliment machen: Sie sind, wie Sie hier aufgetreten sind, der sogenannte feinsinnige Destruktivus mit geschliffenem Argument.

(Zuruf von Roger Beckamp [AfD])

Es geht einzig und allein um die Frage, wie man Stunk organisiert.

(Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Es geht nicht darum, wie man das Problem löst, sondern wie man hier im Parlament erklärt, dass man Stunk macht, um damit Emotionen zu provozieren.

(Beifall von den GRÜNEN – Andreas Keith [AfD]: Sie gehen in den Hambacher Forst und lassen Polizisten bewerfen!)

Ihnen geht es gar nicht um die Sache, sonst hätten Sie einen solchen Antrag erst gar nicht gestellt.

(Helmut Seifen [AfD]: Doch!)

Die Stichworte sind doch gefallen: Mottenkiste; die Diskussion gab es schon. Keine Kommune fordert das. Für wen und für welche Forderung stehen Sie also? – Für niemanden.

(Beifall von den GRÜNEN und Rainer Mathei- sen [FDP] – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Es geht ausschließlich um Destruktion und Emotion. Deshalb muss ich mich auch nicht weiter mit dem Antrag beschäftigen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Helmut Seifen [AfD]: Das wollen Sie auch gar nicht! Sie kön- nen nur rumstänkern!)

Vielen Dank, Herr Remmel. – Nun spricht Herr Minister Biesenbach in Vertretung für Frau Ministerin Scharrenbach.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die im Antrag erhobenen Forderungen gehen an einer sinnvollen Wohnungspolitik völlig vorbei.

(Beifall von der FDP)

Die Landesregierung hat längst die richtigen Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum gestellt und entsprechend gehandelt; der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist mit einem beachtlichen Finanzvolumen von 1,1 Milliarden Euro ausgestattet.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Jahre 2018 bis 2022 ein Wohnraumförderungsprogramm aufgelegt. Damit geben wir den Städten und der Wohnungswirtschaft Planungs- und Finanzierungssicherheit.

(Jochen Ott [SPD]: Danke!)

Schwerpunkt der Wohnraumförderung bleibt der Mietwohnungsbau. Der Landesregierung ist es schon wichtig, auch Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnung bieten zu können. Daher werden landesweit viele vorbildliche Wohnungsbauprojekte umgesetzt.

Die Landesregierung, die Kreise und die kreisfreien Städte sind mit großem Engagement dabei, die Wohnraumförderung mit Leben zu füllen. Das heißt, alle beteiligten Akteure an einen Tisch zu bringen und die verschiedenen Interessen einzubinden, um gute Wohnungsbauprojekte zu realisieren.

Die guten Förderkonditionen sind äußerst attraktiv für Investoren im Wohnungsbau, allen voran die hohen Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % der Förderdarlehen.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt darüber hinaus die Kommunen bei der Gewinnung von Bauland, um auch dort den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Das mobilisiert eine Vielzahl der Gemeinden, die ihrerseits immer mehr Bauland erschließen und dabei Quoten für geförderte Wohnungen festlegen.

Wie Sie sehen, ist die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen erstens erfolgreich und zweitens zukunftsgewandt.

(Jochen Ott [SPD]: Na ja! – Heiterkeit von Pe- ter Biesenbach, Minister der Justiz)

Dem gegenüber steht ein Antrag mit der Forderung, die Fehlbelegungsabgabe wieder ins Leben zu rufen. Dieses Instrument gab es in Nordrhein-Westfalen von 1983 bis 2006.

Damit wurden vor allem jene belastet, die einst mit einem Wohnungsberechtigungsschein in eine geförderte Wohnung ziehen durften, und dann wegen positiver Einkommensentwicklung die Voraussetzungen nicht mehr eingehalten haben.

Was war die Folge? – Die betroffenen Mieterinnen und Mieter, die über Jahre in demselben Haus und demselben Quartier wohnten und soziale Bindungen pflegten, zogen wegen der zusätzlichen Abgabe aus ihrer Wohnung. Damit nahmen sie aber auch ein Stück Stabilität der Hausgemeinschaft bzw. des Quartiers mit.

Eine solche Mieterfluktuation kann nicht Ziel einer guten und vorausschauenden Wohnungspolitik sein. Wer einmal seine Heimat gefunden hat, soll weder ausziehen noch einen Mietzuschlag befürchten müssen.

Die Wohnraumförderung setzt daher bewusst auf eine gewachsene, sozial stabile Bewohnerstruktur als Gewinn für eine gut funktionierende Hausgemeinschaft und mit Wirkung in das Quartier. Sie setzt zudem bewusst und mit Erfolg auf unterstützende Fördermaßnahmen für das gesamte Quartier.

Hinzu kommen – gesetzlich begründet – regelmäßige Anpassungen der maßgeblichen Einkommensgrenzen. Alle drei Jahre werden die für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung geltenden Einkommensgrenzen nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex angehoben. Somit können Familien, Bewohnerinnen und Bewohner allein wegen der Anpassung ihrer Einkünfte nicht aus der Förderberechtigung herausfallen.

Die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe diente auch dem Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen. Aufwand und Ertrag gingen nämlich weit auseinander. Die Kosten der Verwaltungsleistungen überwogen bei Weitem die Einnahmen durch die Fehlbelegungsabgabe.

Daher sollten wir nicht mit einer Rolle rückwärts den Kommunen wieder Bürokratie aufbürden und sie mit zusätzlichen Aufgaben belasten. Das würde bedeuten, sie eine Fehlbelegung aufwendig ermitteln zu lassen, eine Abgabe festzusetzen und schließlich durchzusetzen. Diese bürokratischen Hindernisse gehören der Vergangenheit an. Daher lehnt die Landesregierung diesen rückwärtsgewandten Antrag ab.

(Beifall von der CDU, der FDP, den GRÜNEN und Sebastian Watermeier [SPD])