Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

(Heiterkeit)

Ich erinnere nur an die Sonnenblumen im Deutschen Bundestag nach dem Einzug der Grünen. Insofern lassen wir Ihre Fahnen jetzt so stehen – nicht dass Sie denken, wir machten daraus jetzt irgendeine Aktion, die Sie dann über Ihre Social Networks verbreiten können. Wir als Verfassungspatrioten achten dieses Symbol natürlich genau so, wie es da steht. In diesem Fall haben wir alle die nötige Toleranz, damit umzugehen. – Ich sehe allgemeines Kopfnicken.

Schön, dass Sie daran gedacht haben. Vielleicht war es auch ein Fehler, dass wir nicht alle daran gedacht haben, aber normalerweise ist es eher so, dass wir uns hier an das Gebot halten, keine Symbole im Plenarsaal aufzuhängen. Über die Beflaggung wird jedenfalls nicht hier im Raum entschieden.

Ich hoffe, Sie achten mein Verständnis als Sitzungsleiter, und ich hoffe auch, dass die Kolleginnen und Kollegen entsprechend sportlich damit umgehen. Es handelt sich immerhin um unsere gemeinsame Verfassung, und da wir uns alle als Verfassungspatrioten verstehen, stört uns das jetzt nicht.

Die Debatte wird eröffnet. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Dr. Optendrenk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in bewegten Zeiten. Vieles, was wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten als sicher angesehen haben, wird heute infrage gestellt. Nicht wenigen gehen dabei die Orientierungspunkte verloren. Vertraute Institutionen verlieren an Bindungskraft.

Das fast unendliche Angebot an Informationen, an Gelegenheiten zum Konsum und zur Freizeitgestaltung sowie die globale Gleichzeitigkeit von Ereignissen und die Informationen darüber – all das schafft einerseits Freiheiten und Chancen, macht uns andererseits aber auch in vielerlei Hinsicht unsicher. Wir fühlen uns überflutet. Wir fühlen uns überfordert. Wir suchen instinktiv nach einem Anker.

Es gibt einen solchen Anker für unsere Gesellschaft: das Grundgesetz. Die heutige Debatte über 70 Jahre Grundgesetz ist eine gute Gelegenheit, diese Bedeutung unserer Verfassung als Anker von Staat und Gesellschaft zu verdeutlichen. Dieses Grundgesetz, das selbst in Zeiten von Unsicherheit und Unklarheit entstanden ist, war bei seiner Erarbeitung und bei seiner Verabschiedung genau heute vor 70 Jahren eines wahrlich nicht: Es war nicht selbstverständlich.

Es hat aber in den vergangenen sieben Jahrzehnten ein festes Fundament gebildet. Es kann uns auch heute helfen, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Das ist die Funktion einer guten Verfassung: Sie stellt fest und regelt, was das Fundament ist, auf dem unser Gemeinwesen aufbaut. Die Verfassung ermöglicht Entwicklung, bleibt im Kern aber unverändert – kurz gesagt: Sie bietet Halt.

Der Parlamentarische Rat stand 1949 unter dem Eindruck des Scheiterns einer Verfassung, die 30 Jahre zuvor die erste Demokratie in Deutschland begründet hatte. Diese Weimarer Reichsverfassung hatte sich leider als zu anfällig erwiesen.

Eine Verfassung muss eben nicht nur in ruhigen und geordneten Zeiten anwendbar sein und einen tauglichen Rahmen setzen, sondern auch in schwierigen Zeiten. Eine wichtige Lehre aus dem Jahr 1933 war damals, dass eine Verfassung nicht so geschrieben sein darf, dass sie in ihrem Kern ausgehöhlt und dann einfach abgeschafft werden kann. Sie muss so angelegt sein, dass sie die Fehlbarkeit und Unvollkommenheit ihrer Anwender aushält.

Wahr ist aber auch – das ist, glaube ich, eine der Botschaften, die uns in diesen Tagen in ganz Europa umtreibt –: Die Weimarer Republik ist letztlich nicht an ihrer Verfassung gescheitert. Sie ist daran gescheitert, dass sie eine Republik mit zu wenig engagierten Demokraten war.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Daraus haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes Konsequenzen gezogen. Sie haben den Gesetzgeber gebunden, und zwar genau an diese Verfassung. Sie haben den Wesenskern unseres Grundgesetzes durch die Verfassung selbst gesichert, und zwar durch die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79 Abs. 3.

Weil er so wichtig ist, will ich ihn hier – mit Erlaubnis des Präsidenten – kurz vortragen. Er lautet:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Aber was steht da wirklich drin? Vermitteln wir denen, die heute zum Beispiel für unseren Staat arbeiten, in ausreichendem Maße das, was diesen Staat ausmacht? Ich denke beispielsweise an die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die neben den Eltern unsere Kinder und Jugendlichen am meisten prägen.

Geben wir ihnen das Rüstzeug mit auf den Weg, um zu erklären, was unseren Staat, was die Grundrechte, was die staatliche Ordnung ausmacht? Bringen wir es jungen Menschen nahe, die sich mit unserem Land identifizieren wollen, die es suchen? Geben wir die Antworten?

Machen wir den Wert unserer Grundordnung als Landesregierung, als Landtag überall, wo wir im politischen Geschehen tätig sind, immer wieder deutlich! Denn wir verlieren nach meinem Eindruck zunehmend auch uns selbst in Fragen der Tagesaktualität.

Jagen wir als Politiker, wenn wir ehrlich sind, nicht wie viele andere Menschen auch dem hinterher, was gerade die Top News, die heißesten Trends oder die neuesten Skandale und Skandälchen ausmacht? Dabei zeigt doch der Blick auf die Ewigkeitsgarantie sehr deutlich, was eigentlich die Grundlage unserer Arbeit sein muss, und was wir mit großer Überzeugung vermitteln müssen.

Unser Grundgesetz formuliert als unabänderliche Grundsätze: den Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen, die Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gesellschaft, die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte. Der Staat besteht nicht um seiner selbst willen; der Staat besteht um der Menschen willen.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hatten 1949 die Diktatur, die Unmenschlichkeit von Herrschaftsmissbrauch und Vernichtung in der Nazizeit noch klar vor Augen, ebenso die Zerstörungen des Krieges bis zum Kriegsende. Sie hatten Hunger und

Not vor Augen. Deshalb haben sie den Menschen zum Ausgangspunkt des Grundgesetzes gemacht, und eben nicht den Staat.

Die Erfahrungen der gescheiterten Weimarer Demokratie sind deshalb auch in den sogenannten Staatsstrukturprinzipien des Art. 20 verankert. Da geht es um Rechtsstaat, Bundesstaat und Gewaltenteilung, um das Sozialstaatsprinzip und eben auch um unsere Demokratie.

Diese Demokratie muss immer wieder neu gelebt, und sie muss vor allen Dingen auch geschützt werden; denn in der Mehrheit aller Staaten ist sie nicht die geltende Staatsform. Sie ist eher ein Privileg für eine Minderheit von Staaten, erst recht für eine Minderheit von Menschen, bezogen auf die gesamte Menschheit. Wie wir in den letzten Jahren leider feststellen mussten, ist es auch nicht selbstverständlich, dass sie dort auf Dauer Bestand hat, wo sie einmal eingeführt worden ist.

Heute scheitern Demokratien nur noch selten durch Militärputsche. Sie gehen auch im Regelfall nicht in Bürgerkriegen unter. Sie scheitern in Wahlen. Sie werden durch Wahlergebnisse gefährdet, die die vermeintliche Legitimation geben, Minderheitenrechte zu beschneiden, die Unabhängigkeit der Justiz aufzuheben oder die Freiheit der Medien zu beseitigen.

(Helmut Seifen [AfD]: Oder die Meinungsfreiheit!)

Im Jahre 1989 haben die Menschen in Europa einen Aufbruch gewagt, vor allen Dingen in Osteuropa. Die Menschen sind dort für Freiheit und Demokratie nicht nur auf die Straße gegangen, sondern sie haben sogar eine friedliche Revolution herbeigeführt. Sie kannten die Diktatur und wollten sie nicht länger ertragen müssen; denn sie beschränkte ganz konkret die Entwicklungschancen jedes einzelnen Menschen. Sie wollten freie Wahlen, eine unabhängige Justiz, freie Medien, das Recht zur freien Meinungsäußerung und natürlich auch mehr Wohlstand.

Diktaturen stellen den Staat und die Herrschenden in den Mittelpunkt. Sie setzen Herrschaft mit Gewalt und Repression durch. Demokratie dagegen eröffnet Chancen zur Mitgestaltung und zur Mitentscheidung. Demokratie und soziale Marktwirtschaft ermöglichen es den Menschen, das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen – und das in einem verlässlichen Rahmen.

Wir hier in Deutschland sind aufgerufen, dieses wertvolle Privileg zu wahren und zu schützen – nicht nur heute am Verfassungstag. Die nächste Gelegenheit dazu besteht schon am kommenden Sonntag bei der Europawahl. Es steht viel auf dem Spiel, nicht zuletzt das demokratische Fundament Europas.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Demokratie bedeutet nicht, dass alle Entscheidungen richtig sind. Sie beruht vielmehr auf der Erkenntnis, dass Mehrheitsentscheidungen auch falsch sein können. Aber die Entscheidung der Mehrheit hat zunächst Geltung. Das kann bei den nächsten Wahlen dadurch in Frage gestellt werden, indem das Volk eine andere Mehrheit in die Regierung wählt und diese neue Mehrheit dann eben andere Entscheidungen trifft.

Dass wir diese Grundlagen gerade auch jungen Menschen vermitteln, ist heute besonders wichtig. Wie häufig treffen wir inzwischen in unserer Gesellschaft auf die Meinung, eine Entscheidung sei nicht akzeptabel und nicht zu respektieren, wenn sie nicht der eigenen Auffassung entspricht – und das auch dann, wenn die Entscheidung durch eine demokratisch legitimierte Mehrheit getroffen worden ist.

Egal welche Entscheidung in der Sache gemeint ist: Wir alle als Demokraten müssen dem entschieden entgegentreten; denn Demokratie verlangt entscheidend, dass alle die gemeinsam festgelegten Spielregeln akzeptieren.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Heute ist deshalb der Tag, sich zu vergewissern, dass alle alles unternehmen, was sie leisten können, um diese Demokratie zu schützen. Unsere Demokratie ist es das wert.

Um mit Barack Obama zu schließen, der wenige Tage vor dem Amtswechsel in Chicago gesagt hat – dies zu beachten, ist auch hier in Deutschland die Aufgabe der nächsten Wochen, Monate und Jahre –: Eine Demokratie ist vor allen Dingen dann gefährdet, wenn sie als zu selbstverständlich betrachtet wird. – Herzlichen Dank.

(Anhaltender Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Nun hat das Wort der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Herr Kutschaty.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Jahr 2019 ist das Jahr großer historischer Jahrestage. Vor 100 Jahren wurde die Weimarer Republik begründet. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands war Deutschland ein demokratisches Land mit Meinungsfreiheit und Gewaltenteilung.

Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte erhielten auch Frauen das Wahlrecht, aktiv und passiv. Das gleiche und freie Wahlrecht für Frauen und Männer war die Revolution nach der Revolution, und es war ein Triumph für die Frauen der Arbeiterbewegung, die jahrzehntelang für dieses Recht gekämpft

hatten. Das ist auch heute noch ein Grund, sich darüber zu freuen.

30 Jahre später sorgten vier Frauen für einen nicht minder revolutionären Verfassungssatz: Frauen und Männer sind gleichberechtigt. – Den Wortlaut von Art. 3 unseres Grundgesetzes verdanken wir insbesondere der Hartnäckigkeit von Frieda Nadig und Elisabeth Selbert. Aber die beiden Sozialdemokratinnen wollten noch mehr: Sie wollten gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Das war ihre Forderung im Jahre 1949.

Das sollte auch unsere Forderung im Jahre 2019 sein. Denn noch immer verdienen Frauen weniger als Männer, noch immer haben sie nicht die gleichen Aufstiegschancen. Es darf keine Rolle mehr spielen, ob das Lohnniveau in einer Branche traditionell hoch oder niedrig ist. Es geht um den Wert ihrer Arbeit für uns heute. Der Wert der Arbeit von Erzieherinnen, Pflegerinnen und Reinigungskräften ist für uns viel höher als das, was wir dafür bezahlen. Das müssen wir ändern.

(Beifall von der SPD)

Ich habe Ihnen dieses Beispiel genannt, weil sich an Art. 3 unseres Grundgesetzes sehr gut erkennen lässt, dass Verfassungsnormen und Verfassungsrealität nicht immer unbedingt identisch sind. Es bleibt daher für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier noch viel zu tun, aus Verfassungsnormen auch Verfassungsrealität im Alltag zu machen.

Aber wenn schon verbriefte Rechte nicht immer ausreichend zur Geltung kommen, was ist dann mit den Rechten von Menschen, die in der Verfassung erst gar nicht explizit erwähnt werden? Ich spreche von den Rechten unserer Kinder, die aufgrund ihres Alters nicht in der Lage sind, selbst ihre Rechte geltend zu machen.

30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es meiner Meinung nach an der Zeit, auch ihre Rechte im Grundgesetz zu verankern.

(Beifall von der SPD)