Ich will Sie jetzt aber nicht weiter loben, Herr Dr. Bergmann, sonst bekommen Sie noch Ärger mit Ihrer Fraktion. Wir begrüßen jedenfalls den Antrag und stimmen der Ausschussüberweisung gerne zu.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag beschäftigt sich im Grunde mit einer Chance auf eine echte Erfolgsgeschichte für Nordrhein-Westfalen; denn seit vielen Jahren gibt es eine funktionierende Kooperation des Landes NRW mit belgischen und niederländischen Partnern – der Benelux-Union – im grenzüberschreitenden Brand- und Katastrophenschutz.
Auf allen Ebenen gibt es bereits einige Verbindungen und Kontakte, um der Sicherheit gerade im Grenzraum Rechnung zu tragen. Gemeinsam versuchen wir, über Landesgrenzen hinweg Verantwortung zu übernehmen; denn die Grenzen sind ja eigentlich gar keine mehr.
Rettungswagen für die Notfallrettung oder Löschwagen der freiwilligen Feuerwehr können von der deutschen Seite manchmal schneller vor Ort sein als von der niederländischen Seite – oder umgekehrt. Insofern ist das so klug, vernünftig, pragmatisch und richtig.
Die Maßnahmen müssen auf den Schutz der Bevölkerung abgestimmt sein. Nachteile durch unterschiedliche Organisationsweisen müssen möglichst ganz vermieden werden. Meldewege müssen klar und bekannt sein. Man kann auch sagen: in der Krise Köpfe kennen. Dieses beinahe schon geflügelte Wort ist nach wie vor elementar.
Zwischen den zuständigen Behörden in den verschiedenen Ländern muss es möglichst viele Kontakte und möglichst viel Austausch von Wissen, von Know-how geben; denn das schafft Vertrauen und Sicherheit und führt dazu, dass es im Fall der Fälle eine vernünftige gemeinsame Krisenreaktion geben kann.
Die Kommunen – davon war auch schon die Rede – leisten dazu durch viele lokale Vereinbarungen einen tollen Beitrag. Wir als Landesregierung tun das auch.
NRW ist seit zehn Jahren ein assoziierter Partner in der Benelux-Union; das ist ein großer Pluspunkt. Im April wurde die politische Erklärung zur Zusammenarbeit zwischen Benelux und NRW erneuert, weil wir unsere Beziehungen verbessern und vertiefen wollen. Das Krisenmanagement und der Katastrophenschutz werden in der neuen politischen Erklärung als Handlungsfelder aufgeführt. Die beiden Hauptziele für die nächsten Jahre werden darin bestehen, die grenzüberschreitende medizinische Notfallhilfe zu verbessern und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch und die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von Krisen zu verstärken.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Hauses nehmen regelmäßig an den Arbeitsgruppen der Benelux-Union zur Krisenbewältigung teil. Besonders ist dabei die Zusammenarbeit des Krisenstabes und des Lagezentrums der Landesregierung mit den nationalen Krisenzentren der Nachbarstaaten hervorzuheben.
In der nächsten Woche werden zum Beispiel drei Delegationen aus Belgien, den Niederlanden und Luxemburg im Innenministerium zu Gast sein. Bei diesem Besuch stehen unter anderem Workshops zur besseren Krisenkommunikation und die Identifizierung gemeinsamer Handlungsfelder auf der Tagesordnung. Wir müssen unsere jeweiligen Organisationsstrukturen noch besser kennenlernen und verstehen, damit es später keine verzögerten Reaktionen gibt.
Wenn grenzüberschreitende Großschadenslagen oder Katastrophenszenarien passieren, müssen wir eingespielte Krisenbewältigungsmechanismen haben. Das geht nur durch Kontakt, durch Training und durch das Kennen.
Am 4. September dieses Jahres wird es mit meinen beiden Kollegen aus den Niederlanden und Niedersachsen ein trilaterales Ministertreffen beim Institut der Feuerwehr in Münster zum Thema „grenzüberschreitender Katastrophenschutz“ geben. Zudem wird im November ein gemeinsames trilaterales Seminar zur selben Thematik im Innenministerium stattfinden. Dabei wird es auch um den Austausch von Verbindungspersonen gehen. Insofern werde ich dort einen Teil bzw. einen Auftrag aus diesem heutigen Antrag direkt aufgreifen bzw. vorstellen können. Auch die Öffnung der jeweiligen Aus- und Fortbildungseinrichtungen für spezifische Themenbereiche des Katastrophenschutzes werden besprochen werden.
Wichtig ist mir – darauf wurde auch hingewiesen – die Kooperation mit Belgien, weil das ein anderes, etwas komplizierteres Problem ist. Diese Kooperation wollen wir ausbauen. Der Antrag zeigt dafür einen interessanten und guten Weg auf: Die Bezirksregierung Köln soll die Möglichkeit eines gegenseitigen Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsabkommens
mit der Provinz Lüttich prüfen. – Ich sage zu, dass wir das in Angriff nehmen werden. Wir wollen auf unsere Partner zugehen und werden ihnen konstruktive Vorschläge unterbreiten sowie Konzepte anregen; denn es kann nur gemeinsam gehen, wenn man aktuelle Probleme und Fragestellungen lösen will.
Uns ist sehr wichtig, dass unsere Partnerbehörden und wir unsere Kompetenzen bündeln und die enge Zusammenarbeit noch erfolgreicher gestalten. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit würdigt die konkreten Bedürfnisse der Menschen vor Ort und ist damit – wenn man so will – ein sehr wichtiger Garant für ein echtes europäisches Miteinander und für stabile europäische Verhältnisse, die Nationalismus und Europafeindlichkeit keinen Raum lassen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diesen konkreten Beitrag weiter liefern und ausbauen werden. Das ist das Beste, was wir tun können, um das europäische Projekt voranzubringen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6250 an den Ausschuss für Europa und Internationales – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass eine Aussprache heute nicht durchgeführt werden soll.
Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6255 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Zwischenzeitlich haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, dass die abschließende Beratung und Abstimmung
nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen soll. Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung ebenso einstimmig angenommen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem der Flüchtlingskostenfinanzierung für die Kommune scheint den zuständigen Minister nicht besonders zu interessieren;
Die jüngsten Aussagen des Bundesfinanzministers Scholz sollten uns alle alarmieren. Die 2016 von den damaligen Ministerpräsidenten hart errungenen Zusagen des Bundes – nämlich Zuschüsse seitens des Bundes zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in den Kommunen zu leisten – sollen wegfallen. Es gibt eine klare Ansage des sozialdemokratischen Bundesfinanzministers, dass nur noch für anerkannte Flüchtlinge degressiv gestaffelt Zuschüsse geleistet werden sollen.
Schon jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen – und das hat auch etwas damit zu tun, dass Sie Ihre Versprechen nicht einhalten, für die Geduldeten Zuschüsse des Landes zu zahlen –,
gibt es nur eine Deckungsquote von 30 % der Kosten für die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Kommunen. Ich habe mich einmal umgehört: Im Schnitt sind es in Köln grob 30 % Kostenerstattung. 70 % der Kosten für diese Menschen tragen die Kommunen. Wie gesagt, das hat auch etwas damit zu tun, dass Sie Ihre Versprechen nicht einhalten.
Jetzt lassen Sie es aber nicht auch noch dazu kommen, dass sich der Bund auch noch aus der Finanzierung zurückzieht. Was gibt es bislang? Es gibt 670 Euro pro Monat pro Kopf als Pauschale. Das soll ersatzlos gestrichen werden, aber das scheint, wie gesagt, diese Landesregierung nicht zu interessieren. Im letzten Jahr waren das immerhin – wir haben im
Anscheinend hat es die Regierung hier so dicke, dass sie meint, es sei völlig wurscht, dass hier ein paar 100 Millionen Euro Zuschüsse wegfallen, weil das ja der Finanzminister aus der Portokasse zahlen kann. Wenn es so ist – na ja, ich glaube nicht daran. Ich finde, dass es jetzt einer gemeinsamen Anstrengung der Landtage und der Kommunen bedarf, dass diese Mittel nicht gestrichen werden.
Frau Kollegin Düker, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich finde es bemerkenswert, dass Sie jetzt mehrere Minuten gesprochen haben und dass kein Minister auf den Regierungsbänken anwesend ist, obwohl es ein Thema ist, das unseren Kommunen unter den Nägeln brennt. Ich sehe auch bei den regierungstragenden Fraktionen gar kein Engagement, irgendein Regierungsmitglied hereinzuholen.
(Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD] – Gegenruf von Josefine Paul [GRÜNE]: Das war ganz arm! – Weitere Zurufe)
Ich sage einmal so, Herr Kollege: In der letzten Legislaturperiode – es sind ja noch einige hier im Raum, die bei den Debatten dabei waren – war die Finanzierung der rot-grünen Landesregierung mit der 10.000-Euro-Pauschale pro Kopf an die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten – wir reden hier nicht unbedingt von Integration – ja nie genug für die Opposition.