Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Jetzt beantragen Sie noch namentliche Abstimmung, damit Sie diese Legende noch weiter ausschmücken könnten. Aber ganz ehrlich: Ihnen glaubt doch kein Mensch, dass Sie neuerdings der Vorkämpfer für Frauenemanzipation und Frauenrechte wären.

(Beifall von den GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP)

Keine Frage, dass das heimliche Fotografieren unter den Rock eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und der Privatsphäre ist. Hier gibt es einen offensichtlichen Regelungsbedarf; denn der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist nicht vorbehaltlos. Dementsprechend haben wir darüber im Ausschuss diskutiert. Die Ministerin hat gesagt, dass auch sie dort Handlungsbedarf sieht und dass sie sich für eine Regelung und Nachbesserung im Strafgesetzbuch einsetzen wird. Ich denke, sie wird das auch bei der GFMK zur Sprache bringen, insofern ist alles auf einem guten Weg.

Neben Gesetzen, und das ist mir persönlich eigentlich noch wichtiger …

(Sven Werner Tritschler [AfD]: Sozialarbeiter!)

Ja, Sozialarbeiter wären an vielen Stellen eine gute Idee. Das ist bei Ihnen noch nicht angekommen, aber das macht ja nichts. – Es geht um einen kulturellen Wandel in der Gesellschaft; denn es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Integrität und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen nicht zu verletzen sind.

(Zuruf von Gabriele Walger-Demolsky [AfD])

Dafür brauchen wir Sie nicht. Dieses Engagement nimmt Ihnen auch keiner ab. Wir können jetzt eine namentliche Abstimmung machen, alles für Ihre Legende.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Scharrenbach jetzt das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat haben wir vor zwei Wochen im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung anlässlich einer Berichtsbitte der SPD das Thema „Upskirting“ miteinander diskutiert, und zwar sehr ausgiebig. Ich kann mich erinnern, dass eine Fraktion sich da gar nicht zu Wort gemeldet hat.

Wir als Landesregierung haben dieses Thema, wie Ihnen von CDU, FDP und Grünen zugesagt, bei der GFMK angemeldet, die Anfang Juni 2019 tagen wird. Insofern werden wir uns dort mit den Länderkolleginnen und -kollegen darüber austauschen. Ich bin mir sicher, dass wir eine für die aufrechten Fraktionen akzeptable Lösung in der Frage der Strafverfolgung finden werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Ich frage, ob es den Wunsch nach weiteren Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zur Abstimmung. Wie ich Ihnen eben schon mitgeteilt habe, hat die Fraktion der AfD gemäß § 44 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung namentliche Abstimmung beantragt. Diese führen wir gleich durch.

Die Regularien für die namentliche Abstimmung kennen Sie. Wir hatten heute bereits eine. Die namentliche Abstimmung erfolgt durch den Aufruf der Namen. Das wird der Schriftführer, Herr Tigges, vornehmen. Sie antworten bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung. Wenn es so schön leer bleibt, dann ist es auch ruhig genug, dass wir alles gut hören können. Ich nehme aber an, es wird gleich voller werden. Deshalb wäre ich allen sehr verbunden, wenn Sie den Kollegen mitteilen würden, dass wir hier oben gerne akustisch etwas verstehen möchten.

(Der Namensaufruf erfolgt.)

Das war der erste Durchgang. Wir gehen die Liste noch einmal komplett durch, weil eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen zwischenzeitlich in den Plenarsaal gekommen sind. Wir bitten noch einen kleinen Moment um Geduld.

(Der zweite Namensaufruf erfolgt.)

Das war der zweite Durchgang. Wir sind zwar ziemlich sicher, dass wir hier oben alles mitbekommen haben, aber ich frage vorsichtshalber noch einmal, ob zwischenzeitlich jemand in den Raum gekommen ist, der noch nicht abgestimmt hat. – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich an dieser Stelle die namentliche Abstimmung.

Ich brauche noch zwei Schriftführer, die mit auszählen. – Ich sehe Herrn Bialas und Frau Müller-Rech. Die Schriftführer werden jetzt auszählen. Wir werden die Bekanntgabe so bald wie möglich nachholen.

Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 11, ohne dass ich Ihnen bereits das Abstimmungsergebnis bekannt geben kann.

Ich rufe auf:

12 Kulturgesetzbuch schafft Rahmen für die Ent

faltung von Kunst und Kultur

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 17/6247

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die CDU-Fraktion Herr Kollege Petelkau das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kultur in Nordrhein-Westfalen wieder sichtbar machen – das ist das Leitmotiv für alle unsere kulturpolitischen Aktivitäten.

Wir sind im Jahr 2017 mit der Schaffung eines eigenständigen Kulturministeriums und einem Koalitionsvertrag gestartet, der jährliche Etatzuwächse um 20 Millionen Euro für fünf Jahre festschreibt.

2018 haben wir nachhaltige und nachvollziehbare Förderkriterien etabliert, um die bestehende kulturelle Vielfalt zu sichern und sinnvoll weiterzuentwickeln.

2019 sind nicht nur die ersten Zusagen zur Förderung der künstlerischen Profilbildung erfolgt, sondern es ist auch das Konzept der Dritten Orte etabliert worden. Gerade Letzteres ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Kulturangebots im ländlichen Raum.

All dies hat bereits dazu geführt, dass das Kulturland Nordrhein-Westfalen deutlich an Sichtbarkeit gewonnen hat. Doch dies ist noch nicht ausreichend. Eine nachhaltige Etablierung des Kulturlandes NordrheinWestfalen erfordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die die Arbeit der Kulturschaffenden schützt, fördert und stärkt.

Derzeit sind in allen 16 Bundesländern die rechtlichen Rahmenbedingungen über verschiedene Vorschriften und Gesetze verstreut. Sie lassen mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Herausforderungen zumeist auch kein einheitliches Konzept erkennen. Einige Bereiche wie die der Musikschulen haben überdies keine oder nur lückenhafte gesetzliche Grundlagen. Dies müssen und werden wir ändern.

Deshalb werden wir mit unserem heutigen Antrag die Landesregierung beauftragen, Eckpunkte für ein Kulturgesetzbuch festzulegen, das als neuer Rahmen, als Mantel des Kulturrechts fungiert. Mit dem neu zu schaffenden Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen sollen bestehende Gesetze und Verordnungen in einem einheitlichen Gesetzeswerk übersichtlich zusammengefasst werden.

Eine solche bundesweit einmalige und beispiellose Zusammenfassung wird die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kultur in Nordrhein-Westfalen modernisieren und auf mehreren Ebenen verbessern:

Erstens. Wir passen das vorhandene Kulturrecht den modernen Gegebenheiten der Informationsgesellschaft an.

Zweitens. Klare Regelungen lassen Entscheidungen und Zuständigkeiten transparenter und nachvollziehbarer werden.

Drittens. Durch Klarheit und Straffung im Gesetzbuch wird die Suche nach abgelegenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften entbehrlicher.

Viertens. Diese bundesweit bisher einmalige Kodifikation wertet die Kultur als politisches Handlungsfeld auf und stärkt zugleich die Rolle des Parlaments als Akteur in der nordrhein-westfälischen Kulturpolitik.

Rechtliche Vorgaben im Bereich von Kunst und Kultur sind kein Selbstzweck. Das Kulturgesetzbuch soll durch eine straffe, übersichtliche und maßvolle Normierung der immer weiter um sich greifenden Bürokratisierung in der Kulturverwaltung entgegenwirken.

Um nicht missverstanden zu werden: Die Freiheit der künstlerischen und kulturellen Betätigung genießt den Schutz der Verfassung. Inhaltliche Vorgaben für die Kulturschaffenden lehnen wir selbstverständlich ab. Das Kulturgesetzbuch schränkt nicht ein, sondern schützt, fördert und stärkt die Kulturschaffenden.

Der kulturelle Reichtum unseres Landes lebt auch und gerade vom ehrenamtlichen Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Es soll auch Aufgabe des Kulturgesetzbuches sein, hierfür geeignete Rahmenbedingungen im ganzen Land zu schaffen unter Einbeziehung der Wertschätzung dieses unverzichtbaren Einsatzes der Bevölkerung.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen, und freue mich auf die weitere Beratung und den Austausch mit den Experten im Ausschuss, wo wir anschließend die nähere technische Ausgestaltung des Vorhabens konkretisieren können. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Petelkau. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion der FDP Herr Kollege Deutsch das Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Wir haben uns als NRWKoalition vorgenommen, die Kultur in diesem Land wieder auf solide Grundlagen zu stellen.

Dafür sind wir in ersten Schritten einmal an die Substanz gegangen, nämlich an konkrete Förderungen. Wir haben mit den kommunalen Theatern begonnen, und nach der Erhöhung der strukturellen Förderung ganz zu Beginn ist jetzt auch gerade die erste Runde der Profilförderung erfolgreich auf den Weg gebracht worden.

Man kann bei den Theatern und Orchestern ein sehr deutliches Aufatmen spüren. Nach vielen Jahren der Stagnation und eigentlich auch der Mittelverknappung gibt es jetzt wieder Freiraum für künstlerische Planung und für verlässliche Arbeit.

Aber auch in den anderen Sparten in der Freien Szene hat sich etwas getan. Ich nenne exemplarisch die Musikszene, wo wir mit neuen Instrumenten reingegangen sind, zum Beispiel mit einer neuen Ensembleförderung oder auch mit der Exzellenzförderung im Jazz.

Das alles hat mit Geld zu tun und natürlich mit der Bereitschaft der NRW-Koalition, dieses Geld tatsächlich in Kultur zu investieren. Aber neben diesen konkreten Förderungen finanzieller Art geht es auch um gute Rahmenbedingungen für Kultur in NRW. Deswegen möchten wir jetzt dieses Projekt eines Kulturgesetzbuches auf den Weg bringen.

Unsere Vorgängerregierung hat ein Kulturfördergesetz verabschiedet. Das ist ein guter Schritt gewesen, der die Kulturszene vorangebracht hat. Allerdings war das – wir haben es hier schon öfter besprochen – leider nicht mit Geld hinterlegt. Dieses Manko haben wir inzwischen behoben.