Protokoll der Sitzung vom 23.05.2019

Unsere Vorgängerregierung hat ein Kulturfördergesetz verabschiedet. Das ist ein guter Schritt gewesen, der die Kulturszene vorangebracht hat. Allerdings war das – wir haben es hier schon öfter besprochen – leider nicht mit Geld hinterlegt. Dieses Manko haben wir inzwischen behoben.

Jetzt wollen wir weitergehen. Jetzt wollen wir uns überlegen: Ist eigentlich alles in diesem Kulturfördergesetz so, wie wir es haben wollen? Wir möchten das Ganze evaluieren und die Schwerpunkte überdenken: Muss man das so tun? Es wird natürlich ein Grundstein sein für das, was wir dann im Kulturgesetzbuch machen.

Es geht aber nicht nur um Förderung in finanzieller Hinsicht, sondern es geht auch darum, dass die vielen Menschen, die oft im Ehrenamt Einsatz im Kulturbereich zeigen, ein Kulturgesetzbuch brauchen, in dem sie schnell und übersichtlich finden, wie Zuwendung funktioniert, wo und wie das Förderrecht organisiert ist.

Im Kulturbereich sind zu viele gesetzliche Regelungen auf unterschiedliche Gesetze verteilt. Wir müssen diese übersichtlichkeitshalber zusammenfassen und zumindest über Verweise auffindbar machen. So schaffen wir ein Gesetzbuch, das die gesetzlichen Regelungen, die die Kultur betreffen, zusammenfasst. Es soll ein Vademecum für die Kulturgesetzgebung in NRW sein.

In diesem Zusammenhang spielt natürlich auch unsere Initiative für die Vereinfachung des Zuwendungsrechtes eine Rolle. Sie soll Eingang in dieses Kulturgesetzbuch finden.

Ein dritter Schwerpunkt, den wir setzen: Wir müssen lange diskutierte gesetzliche Lücken schließen. Dabei geht es vor allen Dingen um ein Bibliotheksgesetz. Wir haben einen Vorgeschmack gegeben, indem wir hier ein Bibliotheksstärkungsgesetz vorgelegt haben und schon einmal im Rahmen des Kulturfördergesetzes behelfshalber – weil das eigentlich nur dort geht – beschrieben haben, was denn eigentlich heute die Funktionen von Bibliotheken sein sollen. Aber die Bibliotheken haben ein eigenes Gesetz geschrieben für viele Probleme, die man da noch beschreiben kann.

Ähnliches gilt für die Musikschulen. Hier geht es um die Sicherung eines grundständigen Angebots musikalischer Bildung gerade auch mit Blick auf wacke

lige Finanzierungen. Wie muss eine Musikschule eigentlich aufgestellt sein, insbesondere was ihre personelle Struktur angeht?

Also: Kein anderes Bundesland hat ein solches Kulturgesetzbuch. Betreten wir hier in NRW Neuland. Stärken wir die Kultur in NRW, indem wir ein solches Kulturgesetzbuch schaffen, dort alle kulturrelevanten Gesetze zusammenführen und bündeln, Bürokratie abbauen und Übersichtlichkeit schaffen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Deutsch. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Bialas das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war schon sehr verwirrt, nachdem ich den Antrag gelesen habe. Nach den Reden bin ich jetzt noch verwirrter, weil ich mich natürlich frage: Welches Ziel hat der Antrag?

Hier sind viele Dinge durcheinandergekommen. Deswegen sage ich das, weil Sie das hier immer wieder mantramäßig vor sich hertragen:

Erstens. Die Kulturlandschaft war schon immer sichtbar. Das ist so. Das wird so bleiben – egal, wer regiert. Das ist die große Sicherheit.

Zweitens. Ja, mehr Geld ist gut. Wenn man Geld in den Haushalt gibt, kann man sehr, sehr vieles machen. Das haben Sie toll gemacht.

Jetzt kommen wir mal zum Kern. Die Haltung der CDU war früher immer: Man braucht doch kein Gesetz, sondern man macht einfach, was man vorhat. – Vieles wird ja auch gemacht. Das Geld wird hineingegeben, die Konzeptionen laufen usw.

Deswegen lautet die Frage: Was soll da konkret gemacht werden? Denn wir sind gerade in einer Konstellation, die wir, glaube ich, ein bisschen näher betrachten müssen.

Zunächst: Ich glaube, das Kulturfördergesetz ist in der Tat ein sehr guter Mantel, weil dort grundsätzliche Dinge drinstehen. Dann ist noch die Frage: Was gehört denn dazu? Was muss konkretisiert werden? Wo sind mäandernde Gesetze? Wo steht irgendwas drin?

Das betrifft übrigens auch andere Ressorts. Das betrifft übrigens auch ganz andere staatliche Ebenen. Gehen wir sie kurz durch: Archivgesetz, Pflichtexemplargesetz, Denkmalschutzgesetz. Wie schaut es aus bei der Kinder- und Jugendgesetzgebung: Wo ist da Kultur drin? Wo ist in den Schulgesetzen Kultur drin? Wie sieht es mit der Weiterbildung aus? Die

VHS sollte auch irgendwann mal betrachtet werden. Das kommt – das habe ich auch schon mehrfach gehört. Kulturgutschutzgesetze, § 96 Bundesvertriebenengesetz, und, und, und.

Also: Wir haben überall gewisse mäandernde Sachen. Da ist schon die Frage: Wie soll das zusammengefasst werden? Was ist da konkret geplant?

Die anderen Sachen stehen im Raum. Das Bibliotheksgesetz steht seit über zwei Jahren im Raum. Da würde ich doch gerne mal sehen: Wie sieht es denn konkret aus? Darüber können wir gerne sprechen. Das, was Sie mit den Bibliotheken eingebracht haben, war doch ein schönes Gesetz. Aber da ging es um Sonntagsöffnungszeiten, nicht um etwas anderes. Wie sieht denn dann ein konkretes Gesetz für Musikschulen aus? Es wäre interessant, das entsprechend zu verhandeln.

Das andere ist: Zu Förderrichtlinien beispielsweise liegen etliche Vorschläge des Kulturrates vor; die liegen auf dem Tisch. Sie haben sogar schon einmal einen Antrag eingebracht, man möchte die Förderrichtlinien mal betrachten. – Ja, wo sind denn die konkreten Vorschläge? Darüber müssen wir auch sprechen, weil das bisher noch relativ substanzlos ist.

Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen, weil es sehr interessant ist, sich exakt darüber zu unterhalten. Vielleicht kann zur ersten Konkretisierung die Ministerin schon etwas beitragen: wie das aussehen soll, wann die geforderten Einzelgesetze mit ihren inhaltlich wertvollen Paragrafen das Licht der Welt erblicken und unsere Hirne befeuern werden.

Dieses „Man braucht mal einen Mantel; man muss mal etwas zusammenfassen“ und Sonstiges sollte schon etwas unterfüttert werden. Was so unkonkret ist – und das ist das Schöne daran –, lässt viel Platz für Partizipation all derer, die mit klugen Ideen dort herangehen können. Wir sind es gewohnt, in dieser gemeinsamen geistigen Anstrengung das Beste für Kunst und Kultur in Nordrhein-Westfalen zu erzielen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Keymis das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, das ist ein sehr guter Vorschlag. Das darf ich hier – und darüber freue ich mich ganz besonders – im Namen meiner Fraktion sagen, auch wenn sie gerade nicht breit vertreten ist.

Sie hat mir zumindest bisher nicht widersprochen, sondern gesagt: Ja, sag das ruhig mal.

Das Kulturgesetzbuch ist natürlich eine sehr gute Idee, weil es auf dem Kulturfördergesetz aufbaut, das Rot und Grün – durchaus mit gewissen Anstrengungen – gemeinsam durchgesetzt haben.

Das Kulturfördergesetz wurde damals begründet mit dem Satz: Wir wollen die Kulturpolitik stärken und das Parlament stärker einbinden. – Dieser Satz findet sich fast wörtlich, Herr Kollege Petelkau, Herr Deutsch, in Ihrem Antrag wieder.

Das verstehe ich auch, weil genau das nämlich einer der Gründe ist: Man muss das, was man bei der Regierung bestellt, am Ende auch im Parlament beschließen, und – jetzt kommt wieder das böse Wort – man muss es auch bezahlen.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

Danke schön, Herr Kollege Becker.

Da liegt nämlich die eigentliche Messlatte. Wenn Sie wirklich Eckpunkte für ein Kulturgesetzbuch in Analogie zu einem Sozialgesetzbuch – so ist es in Ihrem Antrag formuliert – aufstellen, begeben Sie sich natürlich in eine Förderkulisse, die das Land NordrheinWestfalen in dieser Form bisher noch nicht gekannt hat. Das muss man so offen aussprechen.

Beispiel Musikschulfördergesetz. Wenn Sie das ernsthaft wollen – was ich sehr begrüßen würde –, müssen Sie auf einen Schlag – ich werfe mal eine Summe in den Raum – 50 Millionen Euro einkalkulieren, die Sie an die Kommunen im Land für die Förderung der Musikschulen zu verteilen hätten.

Das sind natürlich Summen, da muss – ich habe heute lustigerweise „Lucky Lutz“ als Namen für den Finanzminister gelesen; darf ich das zitieren, Frau Präsidentin? – Lutz Lienenkämper noch mal richtig ran und sich überlegen, ob er die Kulturministerin im Rahmen seiner Gesamtfinanzplanung bei diesem Punkt auch wirklich fördert.

(Beifall von Horst Becker [GRÜNE])

Sie bestellen jetzt also Eckpunkte. Wir sind dafür; das werden wir mit beschließen. Aber dann müssen wir auch so mutig sein, zu sagen, dass am Ende dieser Eckpunkte eine größere Rechnung steht – was im Übrigen nicht schlimm wäre.

Wir liegen jetzt bei rund 250 Millionen Euro. Nach Ihren Plänen werden wir am Ende der Legislaturperiode bei rund 300 Millionen Euro für die Kulturförderung angekommen sein. Das ist sehr löblich und sehr gut.

Baden-Württemberg liegt heute bei etwa 450 Millionen Euro. Wenn wir uns also mit dem grün-schwarzen Land vergleichen wollen, ist da noch richtig was zu tun; da können wir uns steigern. Dazu möchte ich Sie ermutigen.

Heute überweisen wir in den Ausschuss, aber wir beschließen es gerne mit Ihnen: ein Kulturgesetzbuch mit allem, was dazugehört: Bibliotheksförderung usw.

Ich finde auch den Vorschlag zur Entbürokratisierung sehr wichtig, da gerade im Kulturbereich das Riesenproblem besteht, dass viel Aufwand für relativ kleine Förderprojektmittelsummen betrieben wird. Es ist gut, wenn wir diese Dinge stärker systematisch bearbeiten.

Dazu gehört hoffentlich auch ein Thema, das wir im Kulturfördergesetz nicht angegangen sind, nämlich die Haushaltssicherungskommunen – so wir sie noch haben oder wieder haben werden – stärker zu entlasten und von Bürokratie zu befreien – vor allen Dingen von Zwangsmaßnahmen, wobei als Erstes die freiwilligen Aufgaben zu berücksichtigen wären.

Das alles wollen wir nicht mehr, wollten wir noch nie. Wenn wir gemeinsam im Hohen Haus eine Mehrheit fänden, diese Dinge im Rahmen eines nordrheinwestfälischen Kulturgesetzbuches zu verbessern und weiterzuentwickeln, kann man das nur begrüßen. – Ich bedanke mich bei Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land NRW verfügt über eine sehr große und überaus attraktive Kulturlandschaft. Dennoch gibt es, bedingt durch die Historie, nicht nur diesen breiten Angebotsfächer, sondern auch Defizite.

Eines dieser Defizite mag vielleicht ein fehlendes Kulturgesetzbuch sein – ich weiß es nicht. Ob die Schaffung eines Kulturgesetzbuches auch eine wünschenswerte Verbesserung der strukturellen Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Verantwortlichen erzielen kann, ist anhand des Antrags noch nicht erkennbar; das wird die Zeit zeigen. Zu vermuten ist, dass es ein erster Schritt und vielleicht auch eine notwendige Grundlage ist.

Dass die aktuelle Zusammenarbeit nicht ausreicht, zeigen häufig die Antworten auf Anfragen: Oft liegen informative Daten einfach nicht vor, obwohl das Land sogar Beteiligungen hält oder Fördergelder vergibt. Dabei sollte sich eine Zusammenarbeit doch nicht nur darauf beschränken, dass das Land großzügig Förderungen – also Steuergelder – an die kommunalen Einrichtungen weiterleitet; es sollte auch ein Zurückgeben da sein.

Ich war viele Jahre in der Wirtschaft tätig. Überall, wo es viele Akteure gab, wurde versucht, mit Kooperationen – zum Beispiel unter einem Verband – für Einkaufs- und Vermarktungsvorteile zu sorgen.