Ich denke, meine Vorredner haben soeben deutlich gemacht, warum es die Einrichtung des LEA braucht und welche Funktion sie erfüllen soll. Über Details zu den Bauplanungen und über die Frage, ob es sich dabei wirklich um eine ideale Lösung für die Aufnahme von Geflüchteten handelt, wurde seinerzeit heftig gestritten.
Aber darum geht es heute gar nicht. Dieser Antrag ist ganz klar ideologiegeleitet und zeigt noch einmal, wofür die Antragstellerinnen und -steller eigentlich stehen: Sie stehen für eine Politik der Abschottung, für eine Politik der Grenzschließungen, der sozialen Kälte und vor allen Dingen für eine Politik der Verantwortungslosigkeit und Kurzsichtigkeit.
Die Zahlen der geflüchteten Menschen, die zu uns kommen, sind zwar gerade rückläufig, aber ob das so bleibt, kann gerade vor dem Hintergrund der aktuellen weltweiten Entwicklung überhaupt nicht seriös eingeschätzt werden. Ich möchte nur daran erinnern, dass sich weltweit zurzeit 65,5 Millionen Menschen auf der Flucht befinden – so sieht die Realität aus.
Für uns Grüne ist es wichtig, für diese Menschen eine europäische Lösung zu finden. Wir möchten, dass Menschen, die zu uns kommen, menschenwürdig aufgenommen und ordentlich registriert werden.
Anschließend müssen diese Menschen schnell den Kommunen zugewiesen werden, damit alle weiteren Maßnahmen zur Integration – wie die Beschulung von Kindern, Sprachkurse und die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche – ihren Gang nehmen können. – Vor diesem Hintergrund weisen wir vor allem die Absicht des vorliegenden Antrags nachdrücklich zurück und lehnen ihn ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin Aymaz. – Für die Landesregierung hat das Wort nun Herr Minister Dr. Stamp.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil von den Vorrednern zum Teil schon das Konzeptionelle ausgeführt worden ist.
Die geplante Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum ist notwendig. Ich kann die Intention der Antragstellerin nicht nachvollziehen, weil es Ihnen nach dem, was ich bisher von Ihrer – wenn wir es so nennen wollen – politischen Arbeit mitbekommen habe, vor allem darum geht, Kritik daran zu üben, dass zu viel Chaos in der Asylpolitik herrsche. Nun wird ein wesentlicher Schritt gegangen, um insgesamt mehr Struktur in das Verfahren zu bekommen. Deshalb ist überhaupt nicht zu erkennen, warum Sie diesen Antrag stellen.
Wir werden selbstverständlich an der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Bochum festhalten. – Herr Yetim, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen – wir werden uns auch von einer AfD nicht irritieren lassen. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Deshalb stimmen wir über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/520 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, GRÜNE, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 17/520 mit breiter Mehrheit im Hohen Haus abgelehnt.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/524 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. So halten wir es meistens.
Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen heute Rechtssicherheit für Tausende Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen her. Wir schaffen Klarheit darüber, auf welcher Rechtsgrundlage Beurteilungen und Beförderungen in der Landesverwaltung stattfinden. Eigentlich müsste es selbstverständlich sein, dass es insoweit Klarheit und Verbindlichkeit gibt. Das ist aber in unserem Land bisher nicht der Fall.
Der Grund liegt darin, dass die rot-grüne Vorgängerregierung zum 1. Juli 2016 eine Regelung in Kraft gesetzt hat, die mehr Unklarheit, Verwirrung und Streit verursacht hat als jede andere Norm in diesem Bereich in den letzten Jahren. Der Versuch, auf einer ideologischen Basis, noch dazu mit unzureichender rechtlicher Fundierung, eine Regelung mit der Brechstange durchzusetzen, ist gescheitert.
Deshalb ist es heute die Aufgabe des Landtags, zunächst einmal einfach nur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen. Die allermeisten Menschen in Nordrhein-Westfalen werden unterschreiben, dass Männer und Frauen in der öffentlichen Verwaltung die gleichen Chancen auf persönliche Entwicklung und Förderung haben sollen. Die allermeisten Menschen in Nordrhein-Westfalen werden auch bestätigen, dass es in manchen Bereichen diesbezüglich noch einen erheblichen Nachholbedarf bei der Besetzung von Stellen und Positionen im öffentlichen Dienst gibt. Das gilt gerade für Führungspositionen.
Die allermeisten Menschen werden uns auf dem Weg einer Förderung von qualifizierten Bewerberinnen, Mitarbeiterinnen und Beamtinnen unterstützen und froh sein, dass wir eine Neuregelung anstreben, mit der wir genau das schaffen wollen. Das ist alles gut und richtig.
Um das überhaupt erfolgreich durchführen zu können, brauchen wir Regelungen und Verfahren, die mit den allgemeinen Grundsätzen vereinbar sind, wie sie in unserer Verfassung und im Beamtenrecht gelten. Es ist schon mehr als peinlich, dass Gerichte einen rot-grünen Landesgesetzgeber darauf hinweisen mussten, dass die bisherige Regelung schon deshalb nicht haltbar ist, weil das Land für eine solche Regelung laut Grundgesetz gar nicht zuständig ist – Stichwort: Beamtenstatusgesetz.
Wenn man nicht zuständig ist, kann man so viel Sinnvolles wollen, wie man will: In einem Rechtsstaat kann man es dennoch nicht regeln. Man kann versuchen, politische Mehrheiten auf einer anderen Ebene zu finden, die für die Regelung zuständig ist. RotGrün war für diese Regelung jedenfalls nicht befugt.
Dann hilft es auch nicht, in einer Anhörung einen Gutachter aufzubieten, der Richterschelte betreibt, der aber ganz offensichtlich sein eigenes Handwerkszeug nicht in allen Bereichen sicher beherrscht.
Man darf nicht nur das Verhältnis zwischen dem Grundrecht auf Gleichbehandlung und den Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Auge behalten, sondern man muss auch die Kompetenzordnung
zwischen Bund und Ländern beachten – so schade das im Einzelfall für den Landesgesetzgeber, für uns als Landtag, ist. Das hat nicht nur das Oberverwaltungsgericht Münster in einer Eilentscheidung deutlich gemacht, sondern das hat auch eine Vielzahl von Richtern, die Einzelfälle zu beraten hatten, bereits im Vorfeld gesagt. Es ist eine allgemeine Erkenntnis, dass man sich an die Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu halten hat.
Wenn der Aspekt „Leistung und Befähigung“ im Zusammenhang mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums durch unsere bisherige Gesetzgebung nicht gewürdigt wird, führt das zu den Hunderten von Klageverfahren und Hängepartien, die wir alle aus der Praxis kennen. Diese Hängepartien beenden wir heute mit einer gesetzlichen Neuregelung. Wir stellen den Rechtszustand vom 30. Juni 2016 wieder her.
Ein weiterer Punkt hat in der parlamentarischen Beratung eine große Rolle gespielt; daher will ich kurz etwas dazu sagen: So, wie wir es im Koalitionsvertrag und auch vorher schon angekündigt haben, werden wir sehr zeitnah – das finden Sie auch in unserem Entschließungsantrag – mit Verbänden und Gewerkschaften, mit Ministerien und Betroffenen über eine grundlegende Neuregelung im Bereich der Frauen- und Familienförderung sprechen, die dem Anspruch gerecht wird, den wir hier formuliert haben.
Wir wollen eine rechtlich haltbare Regelung. Wir wollen aber auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine bessere Förderung für qualifizierte Frauen bei uns in Nordrhein Westfalen gibt.
Ich verweise daher nochmals auf unseren Entschließungsantrag und halte fest: Wir werden die notwendigen Schritte gehen und bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetz. – Herzlichen Dank.