Protokoll der Sitzung vom 13.09.2017

Vielen Dank, Herr Dr. Optendrenk. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Kopp-Herr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauen stellen seit Jahrzehnten unter Beweis, dass sie ebenso wie Männer in der Lage sind, ihre Berufe qualifiziert auszuüben und Herausragendes zu leisten.

Mir fallen da unter anderem die vier Mütter des Grundgesetzes ein, ohne die wir heute nicht den vorliegenden Gesetzentwurf debattieren würden, oder auch die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach und Heide Simonis, die vor 24 Jahren als erste Frau bundesweit in das Amt der Ministerpräsidentin gewählt wurde. Allein durch

dieses Hervorheben wird deutlich, dass es längst noch nicht normal ist, Frauen in solchen Positionen zu erleben.

Wenn ich den Blick auf den öffentlichen Dienst werfe, dann lässt sich erkennen, dass trotz einer hohen Anzahl von Frauen in den Einstiegsämtern die Zahl der Frauen in höheren Positionen abnimmt. Das haben schon die Kolleginnen und Kollegen erkannt, die in den 1990er-Jahren das erste Landesgleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht haben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte schon damals eine Vorreiterinnenposition. Das Landesgleichstellungsgesetz hat die Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst nicht aufheben und beseitigen können, trotz der Frauenquotenregelung für den öffentlichen Dienst, die auf ein Gutachten von Professor Benda zurückgeht. Sein Kollege Papier hat ein Gutachten erstellt, das die praktische Konkordanz zwischen Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz und Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz herstellt. Beide Verfassungsrechtler haben erkannt, dass der Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz zur tatsächlichen Umsetzung weitere Stellschrauben braucht. Die ehemalige Landesregierung hat dies zum Anlass genommen, Gesetze zu erlassen, die gleichstellungsorientiert ausgerichtet waren und sind.

Nun soll die entscheidende Stellschraube, der § 19 Abs. 6 des Landesbeamtengesetzes, der im Kern die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts zum Inhalt hat, zurückgenommen werden. Das ist, wie schon zu befürchten war, ein Schnellschuss der neuen Landesregierung, wie auch durch das Nachreichen Ihres Änderungsantrags deutlich wird. Hätten Sie sich in Ruhe und mit Sorgfalt dieser wichtigen Thematik angenommen, wäre dieser inhaltliche Fehler nicht passiert. Das hat Kollegin Paul bei der Auswertung der Anhörung am vergangenen Donnerstag im Übrigen sehr schön herausgearbeitet.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Dabei hat die Anhörung ein erstaunlich sachliches und differenziertes Bild zum Thema „Frauenförderung im öffentlichen Dienst“ ergeben. Selbst diejenigen Sachverständigen, die dem jetzt gültigen § 19 Abs. 6 kritisch gegenüberstehen, haben in ihren schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen deutlich gemacht, dass die Rücknahme des § 19 Abs. 6 nicht ausreichend ist, um die strukturelle Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst aufzuheben – im Gegenteil:

Die Rückkehr zur alten Regelung wird uns um Jahre zurückwerfen. Diese große Sorge ist gestern Nachmittag beim Jahresempfang des Deutschen Frauenrates in Nordrhein-Westfalen in vielen Gesprächen deutlich geworden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, der verfassungsrechtliche Auftrag zur Gleichberechtigung der Geschlechter verpflichtet Sie zu mehr als der hier in diesem Gesetzentwurf manifestierten Alternativlosigkeit bei der Frauenförderung. Wir werden seitens der SPD-Fraktion sehr genau hinschauen, ob Sie Ihr Versprechen – Herr Dr. Optendrenk hat es gerade noch einmal angekündigt –, eine andere Art der Frauenförderung im öffentlichen Dienst zu implementieren, auch gewissenhaft und zeitnah einlösen.

Denn eines steht fest: Der öffentliche Dienst kann und darf auf die Fähigkeiten, die Talente, das Engagement und das Know-how von Frauen nicht verzichten. Die Vorbildfunktion eines modernen geschlechter- und familiengerechten öffentlichen Dienstes ist für unsere Gesellschaft von außerordentlicher Bedeutung. Es wird Sie daher nicht wundern: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kopp-Herr. – Nun spricht für die FDPFraktion Herr Kollege Witzel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute erfolgt in diesem Hohen Hause die längst überfällige Korrektur der verunfallten rot-grünen Frauenquote. Die Absurdität, Ungerechtigkeit und Verfassungswidrigkeit der rotgrünen Regelung ist der Öffentlichkeit und den Betroffenen in den letzten Monaten immer bewusster geworden.

Rot-Grün hat gegen den überwältigenden Ratschlag zahlreicher Praktiker aus Berufsverbänden und Gewerkschaften eine massiv verschärfte Frauenquote beschlossen, nach der sogar innerhalb von Bandbreiten schlechter qualifizierte Frauen den besser qualifizierten Männern vorgezogen werden müssen.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Irgendwie haben Sie so ein Angstgefühl, scheint mir!)

Die praktische Anwendung ist erwartungsgemäß im Chaos geendet. Immer mehr benachteiligte Beamte von Land und Kommunen haben sich auf dem Rechtsweg gegen diese rot-grüne Beförderungssackgasse gewehrt. Alle im Land Nordrhein-Westfalen damit befassten Gerichte haben die Frauenquote als verfassungswidrig beanstandet.

(Zuruf von Sven Wolf [SPD])

Immer mehr kostbare Arbeitszeit wird in den Behörden für konfliktäre Streitschlichtung verwendet. Da sitzen Polizeibeamte in Diskursrunden, um sich mit der Frauenquote auseinanderzusetzen, statt in ihrer Arbeitszeit auf der Straße zu sein und Menschen vor

Kriminalität zu schützen. Das wäre die richtige Prioritätensetzung.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Das entlarvt Sie!)

Immer mehr Personalwillkür greift um sich. Die Umsetzung dieser rot-grünen Frauenquote hängt sehr stark von der jeweiligen Behörde ab, und da gibt es große Abweichungen.

Als dann Rot-Grün den Druck hier im Kessel gespürt hat, haben Sie sich Umgehungsstrategien gesucht, um formal das Gesicht zu wahren. Dann wurden auf einmal explosionsartig reihenweise Männer zu Härtefällen deklariert, damit auch der eine oder andere Mann mal befördert werden konnte.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Der größte Härtefall sind hoffentlich nicht Sie!)

Sie haben immer wieder neue Beförderungswellen auf den Weg gebracht, die den Steuerzahler sehr viel Geld gekostet haben, um auf diesem Wege viele Klagen wegzukaufen. Dann haben Sie gesehen, dass immer noch Druck im Kessel war und haben versucht, dieses Thema bis hin zur Landtagswahl zu retten.

Zwischenzeitlich haben längst schon die Gerichte einen landesweiten Beförderungsstopp verhängt. Die Betroffenen haben Ihnen ja geschrieben, wie groß die Demotivation ist, wenn durch die rot-grüne Gesetzesänderung zum 1. Juli 2016 über Nacht ihre gezeigte Leistung mit einem Federstrich entwertet wird. Dieses Chaos im öffentlichen Dienst trifft insbesondere die leistungsstarken Frauen nachteilig, die jetzt völlig zu Unrecht als Quotenfrauen abgestempelt werden. Gerade leistungsbereiten Frauen hat RotGrün also einen Bärinnendienst erwiesen.

Wir als FDP-Landtagsfraktion haben ein klares Ziel. Wir wollen, dass fachliche Qualifikation und erbrachte Arbeitsleistung entscheidend sind für die Aufstiegsperspektiven im öffentlichen Dienst und eben nicht sachfremde Gesichtspunkte wie Herkunft, Religion oder das Geschlecht.

Deshalb ist es auch so interessant, was die Betroffenen in ihren Stellungnahmen dazu gesagt haben. Alle Polizeigewerkschaften in diesem Land fordern die Aufhebung von § 19 Abs. 6 LBG. Die Deutsche Steuergewerkschaft spricht öffentlich von einer Kampfansage bei Rot-Grün und führt dazu aus: Das aktuelle Gesetz ist nicht nur schlecht gemacht, es ist sogar schlecht gemeint! Wann merkt eine Frauenministerin eigentlich, dass sie den Frauen schadet?

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter bescheinigt Rot-Grün vor der Abwahl:

„Hier wurde auf dem Rücken von Kolleginnen und Kollegen Symbolpolitik betrieben, um vermeintliche politische Erfolgsmeldungen zu generieren. (…) Die Hoffnung, der Landesgesetzgeber werde nun Vernunft walten lassen, wird sich indes nicht

erfüllen. (…) Die Entscheidung der Landesregierung ist gleich auf mehrere Weise abenteuerlich. (…) Dass ein schlecht gemachtes, verfassungswidriges Gesetz und eine angebliche Frauenförderung, die keine ist, aus wahltaktischen Gründen aufrechterhalten werden, geht zu Lasten Hunderter Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei und in der Finanzverwaltung.“

So weit die Zitate von Experten. Viele von ihnen haben auch ein SPD-Parteibuch.

Deshalb wundert es auch nicht, dass viele SPDMinister vor der Abwahl Verbänden signalisiert haben, sie wären ja gesprächsbereit; sie würden gerne die Regelung des § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz noch einmal in die Hand nehmen; aber das ginge alles nicht, weil die Grünen in der Koalition jede vernünftige Modifikation blockieren würden. So ist es auch in den Verbandszeitschriften nachlesbar.

(Zuruf von der SPD: Darum machen Sie jetzt etwas Unvernünftiges?)

Sie haben stattdessen das Gegenteil gemacht. Sie haben diese Regelung in einem zweiten Schritt noch auf öffentliche Unternehmen, Sparkassen, LBS und NRW.BANK ausgeweitet, die sich dann über ihre Wettbewerbsnachteile beschwert haben.

Unser Lösungsmodell ist für eine gendergerechte Personalpolitik überzeugend. Da, wo es für Männer wie für Frauen durch Teilzeittätigkeit oder durch familienbedingte Unterbrechungszeiten Nachteile gibt, müssen wir für beide Geschlechter entsprechend handeln.

Das rot-grüne Gesetz jedenfalls war ein fatales Signal für die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst, für den wir dringend mehr qualifizierte und motivierte Bewerber benötigen.

Herr Kollege, die Redezeit.

Eine alte Indianerweisheit sagt: Wenn du ein totes Pferd reitest, dann steige ab. – Das haben Sie stets ignoriert. Deshalb hat der Wähler Rot-Grün aus dem Sattel geworfen.

Wir treten nun als NRW-Koalition an, um diesen Fehler zu korrigieren. Ihnen empfehlen wir: Denken Sie neu. Das würde auch den Betroffenen helfen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Witzel. – Ich darf nun Herrn Strotebeck von der AfD das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! „Es zählen die Fähigkeiten … und nicht das Geschlecht.“ Das waren unter anderem meine abschließenden Worte, als ich mich am 12. Juli 2017 im Landtag für eine Rücknahme der rot-grünen Verfehlungen – oder besser: Diskriminierungen – einsetzte. Es sollte und wird jetzt wieder der Art. 33 unseres Grundgesetzes für die Beamtenschaft Gültigkeit bekommen, also wieder die Bestenauslese für eine Beförderung als Maßstab gelten.

Der verfassungswidrige Zustand wird also heute hoffentlich beseitigt, auch wenn Rot-Grün dies gerne bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hätte, um es klären zu lassen. Aber wir hätten trotzdem die Bestätigung bekommen. Da bin ich mir sicher.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Sind Sie Verfassungs- richter?)

Die doch überwiegend zustimmenden Aussagen der Sachverständigen im Ausschuss genügen uns aber. Und die Entscheidung eilt. Es muss endlich wieder Verlässlichkeit im öffentlichen Dienst gelten. Leistung wird sich also wieder lohnen und bei Beförderungen die Grundlage für die Beurteilungen sein – und nicht mehr größtenteils das Geschlecht.

Auch wenn es keiner offen sagt, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass sich auch die beförderten Frauen erheblich wohler fühlen, wenn sie wissen, dass sie aufgrund ihrer Fähigkeiten und Leistungen befördert werden – und nicht überwiegend aufgrund ihres Geschlechtes.

(Beifall von der AfD)

Ich weiß, wovon ich rede.

(Unruhe)