Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat: Man merkt, dass in elf Tagen der Deutsche Bundestag gewählt wird. Das ist für manche, glaube ich, noch einmal eine wichtige Erinnerung.
Ich habe das Gefühl, um ehrlich zu sein, dass ein Zusammenhang dieses Antrages mit dem Wahltermin nicht völlig auszuschließen ist, jedenfalls bei intellektuell angespannter Betrachtung.
Allerdings wäre es vielleicht klüger gewesen, diesen Antrag im Landtag von Nordrhein-Westfalen zu stellen, bevor alle Parteien ihre Bundeswahlprogramme beschlossen haben. Dann hätte man Ihre Anregungen nämlich in die Bundeswahlprogramme aufnehmen können. Das haben Sie aber nicht gemacht, weil Sie damals regiert haben. Dann hätten Sie einen solchen Antrag hier nicht gestellt. Das ist also ein klassischer Fall von Zielverfehlung. Aber sei es drum!
Lassen Sie uns, was den 24. September 2017 angeht, einfach einmal abwarten, wer danach denn überhaupt mit wem regieren wird.
Dann werden wir sehen, wie die Steuerkonzepte sind. Dann rechnen wir sie aus und gucken, wer wem zustimmt.
Mein Gefühl ist, Herr Zimkeit: Sie werden mit Ihren Freunden möglicherweise gar nicht mehr vor der Frage stehen, ob Sie irgendwann wieder einmal einem Koalitionsvertrag in Berlin zustimmen können. Dass Sie überhaupt nicht mehr dabei sind, halte ich für denkbar.
Wenn Sie dabei sind, diskutieren wir diese Veranstaltung übrigens auch noch einmal unter einem anderen Aspekt. Dann werden Sie nämlich Ihre Berliner Entscheidungen wieder in einem anderen Licht sehen. Dann hätten Sie hier den dritten Antrag zu stellen.
Die Finanzierungsspielräume für die genannten Steuerprojekte werden wir dem Koalitionsvertrag in Berlin entnehmen.
Ich möchte Ihnen aber drei Zahlen für heute nennen. Morgen diskutieren wir über den Nachtragshaushalt. Dem greife ich natürlich nicht vor.
Erste Zahl – Sie wissen das –: Zusätzlich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts haben die Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden in Deutschland in den letzten Jahren schon erhebliche Entlastungen erhalten. Durch den großen gesamtstaatlichen Kraftakt sind die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 bekanntlich neu gestaltet worden. Die Länder erhalten vom Bund knapp 10 Milliarden € pro Jahr, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. – Das war die erste Zahl.
Die zweite Zahl betrifft die nordrhein-westfälischen Kommunen. Sie dürfen sich im nächsten Jahr auf zusätzliche Einnahmen einstellen. Die Landesregierung wird den Städten und Gemeinden ein deutliches Plus bei der Gemeindefinanzierung zur Verfügung stellen.
Nach jetzigem Stand entspricht die Steigerung ungefähr 7,8 %. Das ist nicht nur eine Kleinigkeit; es sind rund 830 Millionen €. – Das war die zweite Zahl.
Die dritte Zahl sage ich Ihnen am Ende noch einmal. Das ist die erste Zahl. Am 24. September 2017 wissen wir mehr.
Ich darf die Abstimmung vornehmen lassen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 17/575, den Antrag Drucksache 17/84 abzulehnen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/84 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 17/84 entsprechend dem von mir dargestellten und zu Protokoll gegebenen Ergebnis abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für Bündnis 90/Die Grünen Herrn Becker das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 50 Milliarden € werden in Nordrhein-Westfalen jedes Jahr im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vom Land, von den Kommunen und von den Landschaftsverbänden umgesetzt. Deswegen ist es aus unserer Sicht richtig, dass NRW mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz bei diesen Vergabeverfahren einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen
und ökologischer Produktion berücksichtigt und befördert, allgemeine Förderung von Geschlechtergerechtigkeit nach vorne treibt und ungerechte und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse ausschließt.
NRW stellt damit sicher, dass bei öffentlichen Aufträgen Tarife und Mindestlohnbedingungen eingehalten werden. Lohndumping mit öffentlichen Geldern soll es in NRW nicht geben.
Wir wissen: Fairer Wettbewerb kann erst dann entstehen, wenn Unternehmen und Handwerksbetriebe vor der Konkurrenz von Dumpinglöhnen geschützt werden.
Wir wollen, dass NRW mit seinem Auftrags- und Vergabeverhalten weiter seinem Vorbildcharakter gerecht wird und seine Verantwortung für ein gerechtes Wirtschaftsbestehen ernst nimmt. Wir wollen, dass betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frauenförderung bei der Entscheidung für oder gegen einen Anbieter mit in Betracht bezogen werden. Wir wollen natürlich, dass die Güter, die in unserem Auftrag hergestellt werden, ressourcenschonend, klimaschonend und ohne Ausbeutung von Kindern produziert werden.
Wenn Sie das jetzt im Rahmen des Entfesselungsgesetzes, wie Sie es nennen, abschaffen wollen, dann stellt sich die Frage, ob Sie das tatsächlich alles nicht mehr alles wollen. Sie befinden sich jedenfalls, wenn Sie es nicht mehr wollen, auch in einem bemerkenswerten Widerspruch zu den Unternehmen in unserem Land, die dazu befragt worden sind. 83 % der im Rahmen der Evaluation befragten Unternehmen gaben an, dass sie im Großen und Ganzen zufrieden sind und das gut finden.
„Angesichts der bisher erreichten Zielbeiträge wird mit Blick auf die durch das Gesetz bislang ausgelösten Erfüllungsaufwände ein angemessenes und positives, wenn auch schwach positives Aufwand-Nutzen-Verhältnis festgestellt. Es ist zu erwarten, dass sich im Zeitablauf ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis herstellen kann, wenn sich wirksame Beiträge mit einer längeren Laufzeit in stärkerem Maße ausprägen, das TVgG-NRW weiterhin hinreichend Anwendung findet, umfangreichere Kontrollen stattfinden und sich zugleich Erfüllungsaufwände durch einen höheren Erfahrungs-/Elaborationsgrad in den Unternehmen und Vergabestellen reduzieren.“
Mit anderen Worten: Der Nutzen des Gesetzes liegt bereits jetzt deutlich über dem Aufwand, und er steigt, wenn man das Gesetz belässt und es nicht, wie Sie es vorhaben, schleift.
Wir haben im Übrigen im Laufe der Evaluation auch noch weitere Verbesserungen vorgenommen. Zum Beispiel haben wir das Bestbieterprinzip eingeführt.
Wir haben auch dafür gesorgt, dass das Gesetz verständlicher gestaltet worden ist. Das ist ja an der einen oder anderen Stelle beklagt worden. Zudem haben wir eine Servicestelle auf den Weg gebracht und den Schwellenwert, ab dem das Gesetz gilt, angehoben.
Mit all diesen Maßnahmen – das hat die unabhängige Standardkostenabschätzung der Fachhochschule des Mittelstands in Bielefeld attestiert – wird den NRW-Unternehmen eine Entlastung von 20 Milliarden € im Jahr verschafft.
Trotzdem hat das Gesetz weiter seine beschriebene Wirkung und sollte aus unserer Sicht erhalten werden. Deswegen fordern wir Sie heute auf: Lassen Sie die Finger von diesem Gesetz! Geben Sie den Unternehmen die Chance, sich weiter damit vertraut zu machen, um die positive Wirkung noch weiter auszubauen, als sie heute schon vorhanden ist.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man heute mit Unternehmern darüber spricht, was sie von der neuen Landesregierung erwarten, dann sagen sie, ohne zu zögern: Bitte weniger Bürokratie! – Der Inbegriff bürokratischer Belastung ist das Tariftreue- und Vergabegesetz von Rot-Grün.
Das Gesetz verpflichtet Lieferanten und Dienstleister für die öffentliche Hand zu einer Fülle von bürokratischen Erklärungen, Auflagen und Garantien. Da sind Fragenkomplexe betroffen wie Frauenförderung, Klimaschutz, ILO-Kernarbeitsnormen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf – jedes für sich ein wichtiges Anliegen. Aber so, wie es angepackt worden ist, wird das nichts.
Der Elektriker muss schriftlich zusichern, dass Kupfer in den von ihm verlegten Kabeln aus Minen mit einwandfreiem Arbeitsschutz kommt. Der Maurerbetrieb muss sich dazu äußern, ob er ein Mutter-KindZimmer vorweisen kann. Der Dachdecker muss einen Frauenförderplan nachweisen.
Nicht nur die Betriebe sind überfordert. Jeder weiß, wie das in der Praxis läuft: Sie kreuzen das Geforderte einfach an, schlagen eine Sicherheitsmarge auf den Angebotspreis oder bieten schlicht nicht mehr für die öffentliche Hand an.
Auch bei den Auftraggebern, den Rathäusern und öffentlichen Einrichtungen, sagt man: Augen zu und durch! – Niemand kann die Angaben der Lieferanten und Vorlieferanten ernsthaft prüfen. Die Anbieter
kreuzen einfach an. Die Auftraggeber glauben es halt und hoffen, dass es zu keinem Rechtsstreit kommt.
Meine Damen und Herren, wenn ein Vergabegesetz zu wirkungsloser Symbolpolitik verkommt, dann ist es das Papier nicht wert.