Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Wenn Abschiebung so schwer ist, wie wäre es dann mit dem Schutz der Grenzen vor illegalem Übertritt? Nur dann wären auch wieder Einreisesperren tatsächlich durchsetzbar und nicht wie heute reine Makulatur. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Auch aktuell kommen circa 15.000 Menschen pro Monat und davon immer noch etwa 50 % ohne Ausweispapiere nach Deutschland.

Das Gesetz verspricht: Wer den Pass weggeworfen hat, um über seine Herkunft zu täuschen, muss bei der Beschaffung neuer Dokumente aktiv mitwirken. Aber was muss er wirklich? – Er muss unterschreiben und damit bestätigen, dies zu tun. Belegen muss er es nicht. Schaffen muss er es auch nicht. Und geprüft wird es natürlich auch nicht.

Das Gesetz verspricht außerdem das Verbot der Wiedereinreise für Intensivtäter. Die Realität aber sieht so aus: ungesicherte Grenzen und freie Einreise für jeden, der ohne oder mit gefälschten Papieren einreisen möchte.

Das Gesetz verspricht, den zu bestrafen, der Ausreisepflichtige vor der Abschiebung warnt. Tatsächlich soll aber weiter Straffreiheit für Flüchtlingshelfer gelten, die dies tun. – Das verstehe ich nicht.

Aus diesem Grund sinken die Zahlen der Abschiebungen, während die Zahl der Ausreisepflichtigen weiter steigt und anscheinend nur durch Dauerduldungen und Spurwechsel in den Griff zu bekommen ist, anstatt mehr und bessere Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern zu vereinbaren. Das alles kann man kaum als Ordnung bezeichnen; das sollte jedem bewusst sein.

Hätte sich der Bundesinnenminister an den Forderungen des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen oder an der Gewerkschaft der Polizei orientiert, hätte es mit der geordneten Rückkehr etwas werden können. So bleibt es beim hohlen Titel – und ein bayerischer Löwe ist einmal mehr als Bettvorleger der kleinen GroKo gelandet.

Das sind einige Gründe, warum auch wir vom neuen Gesetz wenig halten; selbst der Referentenentwurf war in weiten Teilen sehr viel besser. Daher gab es bis auf eine einzelne Stimme im Bundestag keine Zustimmung der AfD, wie es der Antragsteller im ersten Absatz glauben machen will. Schon der erste Absatz ist also entweder schlecht recherchiert oder schlicht semantisch falsch.

Richtig finden wir im Übrigen die Kritik des Antragstellers am Verfahren. Das Ministerium nimmt sich

über ein Jahr Zeit, um dann im Eilverfahren durchzupauken, was den Vermittlungsausschuss, die Länderkammer nicht passieren wird oder spätestens vom Europäischen Gerichtshof in Teilen kassiert werden wird.

Wie man auf die Idee kommen kann, das Trennungsverbot von Abschiebehaft und Strafhaft einfach mal für drei Jahre auszusetzen, ist unklar. Aber mit so schlecht gemachten Gesetzen haben CSU-Minister ja Erfahrung.

Da wir nicht die Hoffnung haben, im Vermittlungsausschuss Änderungen, die unserer Kritik folgen, zu erreichen, lehnen wir diesen Antrag ab. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Dr. Stamp.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde auf den letzten Beitrag normalerweise gar nicht eingehen, aber, Frau Walger-Demolsky, weil Sie das bei YouTube weiterverbreiten, möchte ich wenigstens den anwesenden Zuhörern sagen, dass das, was Sie hier zu den Mitwirkungspflichten ausgeführt haben, schlichtweg falsch ist. Das können Sie sich in der Praxis jeder Ausländerbehörde ansehen. Es ist mir wichtig, das festzustellen.

Bezüglich der Frage der Wiedereinreisesperren und wer einreisen kann, muss man berücksichtigen, dass wir natürlich weiterhin die große Herausforderung haben, die EU-Außengrenzen vernünftig sichern zu müssen.

Aber ich sage – und ich denke, das gilt nicht nur für meine Fraktion –: Wir sind stolz darauf, dass wir ein freies Europa ohne Binnengrenzen haben.

(Beifall von der CDU, der FDP, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von Helmut Seifen [AfD])

Federführend in diesem Fall sind wir als Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration. Wir haben im bisherigen Gesetzgebungsverfahren zum sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt und die Frage der Zustimmungspflichtigkeit bejaht.

Das erscheint mir übrigens eine spannende föderale Thematik: In der Praxis müssten mittlerweile viele Gesetzgebungsverfahren daraufhin überprüft werden, inwiefern die Länder zustimmungspflichtig sind. Ich meine, dass das in diesem Fall zutrifft.

Zur Erläuterung – bevor ich mit dem Bundesratsverfahren konkret konfrontiert wurde, wusste ich das

auch nicht –: Im Bundesrat wird lediglich gefragt, ob jemand die Anrufung des Vermittlungsausschusses wünscht. Gibt es in einer Koalitionsregierung eine Verständigung darüber, dass der eine Teil Ja und der andere Nein sagt – üblicherweise eine Enthaltung –, wird das wie Nein gewertet. In der Praxis führt das dazu, dass die Hand nicht gehoben wird.

So ist also die Situation. Wenn das Gesetz am Freitag im Bundesrat behandelt wird, wird diese Frage kommen, und es geht darum, wie wir uns verhalten. Wir haben dazu – wie man im Kabinett so schön sagt – freie Hand vereinbart. Das wird zwischen Ministerpräsident und stellvertretendem Ministerpräsidenten also noch final geklärt werden.

Uns geht es um die Sache und darum, wie wir im Bereich dieser Gesetzgebung am Ende vernünftig weiterkommen. Wenn ich erkenne, dass ich keinen Vermittlungsausschuss zustande bekomme, muss ich schauen, ob ich selber perspektivisch satisfaktionsfähig bleibe, wenn ich eigene Vorschläge zu dieser Thematik bringe und Verbündete in anderen Bundesländern brauche. Wenn ich Alleingänge mache, muss ich berücksichtigen, wie ernsthaft ich damit im Bundesrat auftrete oder ob ich mich lächerlich mache.

(Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Am Gesetz von Herrn Seehofer jedenfalls gibt es trotz einiger durchaus sinnvoller Maßnahmen aus fachlicher Sicht ganz erheblichen Korrekturbedarf. Wir haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass das Gesetz grundlegend überarbeitet wird.

Wir sind auch schon im Anhörungsverfahren dazu gefragt worden. Leider hat die Bundesregierung die Anregungen, die wir gegeben haben, nicht übernommen.

Ich möchte noch einmal die Punkte nennen, die für uns besonders problematisch sind.

Das ist erstens die Regelung zur Duldung von Personen mit ungeklärter Identität. Denn insbesondere die geplante Regelung, dass Zeiten einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität nicht als Vorduldungszeiten insbesondere im Rahmen der §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes angerechnet werden dürfen, stößt auf Bedenken, weil dies eine ganze Reihe pragmatischer Lösungen vor Ort konterkariert.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Ja!)

Zweitens sehen wir die generelle Verschärfung des Beschäftigungsverbots während der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität kritisch, weil auch das zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Kassen führen wird.

Drittens – das ist in der Debatte schon mehrfach angesprochen worden – verstößt die vorgesehene Aufhebung des Trennungsgebots bei der Abschiebungshaft aus unserer Sicht gegen die EU

Rückführungsrichtlinien. Ich kann an dieser Stelle aber sagen, dass dies für uns in Nordrhein-Westfalen in der Praxis kein entscheidender Punkt sein wird, weil wir die UfA Büren haben und deshalb nicht darauf angewiesen sind, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen.

Man muss aber auch einmal ganz nüchtern feststellen: Hätte Herr Seehofer nicht die ganze Zeit mit den unnötigen Auseinandersetzungen mit der Kanzlerin verplempert, die das politische Berlin über Monate hinweg gelähmt haben, und wäre nicht eine ewig lange Diskussion über den fragwürdigen Herrn Maaßen und seine B-Besoldung geführt worden, sondern hätte man die Zeit vernünftig genutzt, um sich auf Maßnahmen zu verständigen, und hätte der Bund den Ländern eine vernünftige Unterstützung zugesagt, hätten wir doch längst eine ausreichende Anzahl von Abschiebehaftplätzen bauen können. Dann wäre das, was hier gefordert wird, überhaupt nicht notwendig gewesen.

Viertens. Ganz interessant ist die auf Wunsch der Sozialdemokraten neu eingeführte Verpflichtung der Länder, den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen auch in kommunalen Unterbringungseinrichtungen zu gewährleisten.

Ich sage dazu direkt: Ich bin ein großer Freund solcher Schutzkonzepte. Aber wenn hier vom Bund verbindliche Standards vorgegeben werden, die nach der Berechnung unserer Fachabteilung eine Mehrbelastung von 150 Millionen Euro allein für Nordrhein-Westfalen ausmachen, kann der Bund das nicht einfach so in ein Gesetz schreiben, ohne vorher zu sagen, wie er das Ganze finanziell klärt.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Genau!)

Das ist unfair gegenüber denjenigen, die das Gesetz am Ende ausführen müssen. Auch das ist ein Punkt, den wir gerne nachverhandeln möchten;

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

denn dabei handelt es sich um eine Bestellung zulasten Dritter.

Es gibt also klare und substanzielle Kritik an dem Gesetz – im Übrigen an dem gesamten Gesetzespaket. Dementsprechend werden wir jetzt schauen, was sich mit den anderen Ländern bis Freitag noch ergibt.

Ich kann mir nur wünschen, dass es uns gelingt – die entsprechenden Gespräche werden geführt –, zwischen den wesentlichen regierungstragenden Fraktionen im Bund und in den Ländern etwas Überparteiliches hinzubekommen und Kompromisse zu erzielen, wie wir unter anderem die Thematik der sicheren Herkunftsländer und viele andere Fragen gemeinsam lösen können, sodass wir die Themen ein für alle Mal in die richtige Richtung und in eine vernünf

tige Systematik bringen. Am besten wäre perspektivisch ein in sich konsistentes Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetzbuch.

Dazu werden wir im Bundesrat wieder aktiv werden. Dafür brauchen wir im Bundesrat Verbündete. Deswegen werden wir unsere Strategie, wie wir im Bundesrat vorgehen wollen, auch davon abhängig machen, wie man mit anderen Bundesländern zu geeigneten, konstruktiven Mehrheiten kommt, um tatsächlich in der Substanz und in der Sache etwas voranzubringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Berivan Aymaz [GRÜNE]: Also gehen Sie doch mit uns!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Herr Golland das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Joachim Stamp hat es gerade gesagt: Es geht uns um die Sache und eben nicht um Ideologie, wie es bei Ihnen so oft der Fall ist, Frau Düker.

(Berivan Aymaz [GRÜNE]: Oh!)

Der zur Debatte stehende Antrag versucht, Staub aufzuwirbeln, wo keiner liegt. Oder wie es die Vorredner bereits formuliert haben: Der Antrag greift ins Leere.

Im Wesentlichen beschweren sich Bündnis 90/Die Grünen im Begründungstext doch darüber, dass eine Beschlussfassung in den Bundestagsausschüssen formal nicht so abgelaufen ist, wie sie es gerne gehabt hätten.

(Zuruf von Berivan Aymaz [GRÜNE])

Darauf können wir hier in Nordrhein-Westfalen logischerweise keinen Einfluss nehmen.