Gregor Golland
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der islamistische Terror ist wieder da – mitten in Europa. Er war leider nie wirklich weg, nur zeitweise weniger präsent und aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt.
In den letzten sechs Wochen gab es die schrecklichen Anschläge von Dresden, Paris, Nizza und Wien mit insgesamt neun Toten. Menschen sind ermordet worden, weil sie homosexuell, aufgeklärt, mutig und engagiert, christlichen Glaubens oder einfach nur zufällig vor Ort waren.
Sie wurden für ihre Überzeugung und ihre Art, zu leben, ermordet – von jungen radikalisierten Islamis
ten, die zielgerichtet, aber auch wahllos ihren Hass in unser Leben und unsere Gesellschaft tragen.
Es sind nicht nur Angriffe gegen einzelne Menschen. Es sind Angriffe gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen unsere Lebensweise und gegen unsere europäischen Traditionen und Grundüberzeugungen.
Das sollte uns alle aufrütteln und gleichzeitig zusammenschweißen. Wegschauen, Abwarten oder Verharmlosen ist keine Lösung.
Frankreich, welches tief getroffen ist, hat dem Islamismus nun entschlossen den Kampf angesagt – ein mutiger Schritt, der in der Welt nicht nur positive Resonanz gefunden, sondern sogar zu Boykottaufrufen geführt hat. Dies sollte uns zu denken geben.
Unsere französischen Freunde haben deshalb und dafür unsere volle Unterstützung und Solidarität verdient.
Europa rückt zusammen. Es muss handeln und wird handeln. Denn sich wiederholende Betroffenheitsbekundungen reichen nicht aus.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich daher auch für einen entschlossenen internationalen Kampf gegen den islamistischen Terrorismus starkgemacht. Dazu gehören eindeutig ein besserer Schutz der europäischen Außengrenzen, ein einheitliches Asylsystem, die Klärung von Identitäten und der Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der EULänder.
Nicht nur Europa ist gefragt, sondern ebenso der Bund und die Länder. Denn wir wissen nicht: Wen trifft es als Nächstes? Wann und wo schlagen Terroristen erneut zu? Wie können wir uns besser schützen, ohne unsere Freiheit aufzugeben? Wie bekämpfen wir den Terror?
Um es klar zu sagen: Die allermeisten Kompetenzen insbesondere in der Legislative liegen beim Bund: Schleierfahndung an den Bundesgrenzen, Verschärfung des Ausländer- und Asylrechts, Straffung von Anerkennungs- und Verwaltungsverfahren, Prüfung vorbeugender und erweiterter Haft- und Gewahrsamsmöglichkeiten etc.
Das entbindet die Bundesländer aber nicht von ihrer Verantwortung zum Beispiel für die Überwachung und Abschiebung von Gefährdern.
Seit dem Regierungswechsel 2017 hat es in Nordrhein-Westfalen einen Paradigmenwechsel gegeben. Wir als NRW-Koalition fahren eine klare, transparente und faire Strategie: Integration der Willigen und Berechtigten, Ablehnung und Abschiebung der Intoleranten und Unberechtigten.
Darüber hinaus kommt der generellen und gezielten Prävention vor Extremismus eine wichtige Bedeutung zu. So haben bisher etwa 1.000 Personen am Projekt „Wegweiser“ teilgenommen. Das Angebot, über Programme auszusteigen und dem gewaltbereiten Islamismus den Rücken zu kehren, wollen derzeit wohl rund 30 Islamisten aus Nordrhein-Westfalen annehmen. Weitere 50 bis 60 Personen werden intensiv in Aussteigerprogrammen betreut.
Wer die Werte und Normen unseres Grundgesetzes und des friedlichen Miteinanders der Kulturen und Religionen mit Füßen tritt, hat keinen Platz in unserem Land.
Die Bekämpfung des islamistischen Terrors und die Abschiebung ausländischer Gefährder und Straftäter bleibt eine zentrale Aufgabe für Nordrhein-Westfalen. Es gilt auch hier das Prinzip „null Toleranz“.
Unser Land liegt bereits bundesweit an der Spitze bei der Abschiebung von Gefährdern. Im Jahr 2019 hat Nordrhein-Westfalen 44 % aller Rückführungen in Deutschland durchgeführt. Mit der Anbindung an die Zentrale Ausländerbehörde – ZAB – Essen sollen zudem die ausländer- und asylrechtlichen Zuständigkeiten und Maßnahmen bei den meist sehr komplexen Fällen zentralisiert werden.
Ziel der Landespolitik bleibt es, alle aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, um ausländische Gefährder ausreisepflichtig zu machen und abzuschieben.
Unter der Verantwortung von Minister Stamp sind seit Amtsübernahme unserer Landesregierung insgesamt 27 Gefährder, acht relevante Personen und 15 sonstige sicherheitsrelevante Personen zurückgeführt worden. Zudem sind drei Gefährder freiwillig überwacht ausgereist.
Das waren meines Wissens 53 Mal mehr Personen als in den sieben Jahren Rot-Grün zuvor.
Einer der bekanntesten und umstrittensten Fälle war sicherlich der Tunesier Sami A., bei dem es nach jahrelangem Verfahren endlich gegen viele Widerstände gelungen ist, ihn außer Landes zu bringen.
Das sind wichtige Erfolge und Signale im Kampf gegen den islamistischen Terror und seine Helfer in unserem Land.
Die Zahlen sind natürlich nicht ausreichend, wenn man bedenkt, dass im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum derzeit 617 nichtdeutsche Personen mit Bezug zum islamistischen Terror geführt werden. 156 davon kommen aus NRW. 40 % davon sind übrigens Syrer.
Hier müssen Außenminister Maas und sein Haus endlich zu einer anderen Einstufung der Sicherheitslage – zumindest von Teilen Syriens – kommen, damit wir diese Staatsangehörigen umgehend in ihr Heimatland abschieben können.
Dennoch ist der politische Wille unserer Regierung klar und erkennbar vorhanden, alle Möglichkeiten und rechtlichen Spielräume auszunutzen, um Menschen, die hier zwar Schutz und Fürsorge erhalten, uns im Gegenzug dafür am liebsten aber töten würden, loszuwerden.
Das ist auch der entscheidende Punkt in der gesamten Abschiebethematik: der politische Wille, zu handeln, den die damalige rot-grüne Landesregierung in dieser Frage zu null Komma null hatte.
Warum das ist so ist, beschreibt ausgerechnet Kevin Kühnert gegenüber den Medien. Dass ich ihn hier einmal zitiere, ist schon etwas Besonderes und fällt mir auch nicht leicht.
Er forderte:
„Will die politische Linke den Kampf gegen den Islamismus also nicht länger Rassisten und halbseidenen Hobbyislamforschern überlassen, dann muss sie sich endlich gründlich mit dieser Ideologie als ihrem wohl blindesten Fleck beschäftigen.“
Aus falsch verstandener Toleranz und politischer Korrektheit wurde hier von links jahrelang weggeschaut, um sich nicht einem vermeintlichen Rassismusvorwurf auszusetzen. Das Thema „Clankriminalität“, meine Damen und Herren, lässt grüßen.
Gesetzesänderungen, Razzien, Abschiebungen usw. reichen jedoch nicht aus, um gegen den Terror und seine bösartige Saat zu gewinnen. Wir brauchen die Unterstützung der Muslime selber, ihrer Repräsentanten und Verbände, die sich eindeutig, unmissverständlich und radikal vom Islamismus distanzieren. Das tun sie in aller Regel auch. Denn sie leiden ebenfalls unter dem, was Irre und Fanatiker anrichten.
Wir brauchen Verbände und Moscheen, in denen diese Taten verurteilt werden. Wo das nicht geschieht, müssen sie allerdings verboten bzw. geschlossen werden.
Wir brauchen eine solidarische Gesellschaft, die sich nicht spalten lässt, sondern zusammenhält.
Ich komme gleich zum Ende. – Wir brauchen keinen Kultur- oder Religionskampf, wohl aber die entschlossene, mutige und
bedingungslose Verteidigung unserer demokratischen Werte und der Würde jedes Einzelnen.
Ich möchte mit den Worten des französischen Präsidenten Emmanuel Macron schließen, der völlig richtig gesagt hat:
„Die Angst muss die Seite wechseln. Islamisten werden in unserem Land in Zukunft nicht mehr ruhig schlafen.“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die über 1.000-seitige Antwort auf die Anfrage der AfD zeigt, wie intensiv und sensibel dieses Thema von unserer Landesregierung behandelt wird. Bis an die Grenze des Zumutbaren sind fast alle Fragen beantwortet und Sachverhalte dargestellt worden.
Die wichtigste Erkenntnis ist, dass Waffen in der Hand der Falschen sehr gefährlich sind und enormen Schaden anrichten können – egal, ob sie legal oder illegal erworben, besessen oder eingesetzt werden. Daher ist es richtig, mit der Verschärfung des Waffenrechts gemäß der EU-Waffenrichtlinie die Verbreitung und Nutzung tödlicher Waffen zu reduzieren und zu kontrollieren.
Dabei wissen wir, dass die große Mehrzahl von Jägern, Sammlern und Sportschützen einwandfrei, verantwortungsvoll und sorgsam mit ihren Waffen umgeht. Dies soll auch zukünftig ermöglicht sein.
Wir werden die Auswirkungen der Waffenrechtsnovelle analysieren und bewerten. Für politische Instrumentalisierung taugt das Thema jedenfalls nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist die letzte Wahl des Jahres 2020 in der Bundesrepublik Deutschland.
Gewählt werden Oberbürgermeister und Bürgermeister, Landräte, Kreistage, Stadträte und Bezirksvertretungen. Erstmals wird das Ruhrparlament direkt gewählt. Das Gremium vertritt die Interessen des Ruhrgebiets und ist ein Zusammenschluss aus vier Kreisen und elf kreisfreien Städten.
Jetzt kommt die Coronapandemie ins Spiel. Wie auf fast alle Lebensbereiche hat sie auch Auswirkungen auf die im Herbst stattfindende Kommunalwahl. Das beginnt zum Beispiel bei den Vorbereitungen. Aufstellungsversammlungen mussten vielerorts verschoben werden und müssen nunmehr zeitnah unter verschärften Auflagen stattfinden. Betroffen sind davon Parteien, Wählergruppen, aber eben auch Einzelbewerber, die auf die Sammlung von Unterstützungsunterschriften angewiesen sind, um ihre Wahlvorschläge einreichen zu können.
Ebenso ist die Durchführung der Wahl selbst betroffen. Die Pandemie hat Auswirkungen auf die Gewinnung von Wahlhelfern, führt zu Mehrbelastungen bei Wahlvorständen, bedarf der Einhaltung von Hygienevorschriften und betrifft die Suche nach geeigneten Wahllokalen.
Wie wollen wir das nun lösen? – Dafür haben wir als Legislative die Möglichkeit, an einigen Stellen die Weichen für die Kommunalwahl anzupassen und gewisse Erleichterungen zu beschließen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass der grundsätzliche Termin nicht geändert werden soll und auch nicht geändert werden darf, denn der Landesgesetzgeber hat im Jahre 2013 eindeutig festgelegt, dass die auslaufende Wahlperiode im Jahre 2014 beginnen soll und die Amtszeit der gewählten Vertreter am 31.Oktober 2020 enden wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1964 in einer Entscheidung festgestellt, dass es – ich zitiere –
zu den grundlegenden Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates gehöre, dass die Volksvertretungen in regelmäßigen, im Voraus bestimmten Abständen durch Wahlen abgelöst und neu legitimiert werden. – Zitatende.
Darüber hinaus hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 1958 entschieden, dass – ich zitiere wieder – die Entscheidungen des Volkes, bestimmte Personen für einen bestimmten Zeitraum zu wählen, nicht nachträglich auf dem Gesetzgebungswege korrigiert werden dürfe. – Zitatende.
Was wollen wir nun konkret für eine in der Krise angepasste Wahldurchführung tun? – Wichtig ist unter anderem die Verschiebung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die bisher bis zum 59. Tag vor der Wahl zulässig sind. Mit unserem Gesetzentwurf verlängert sich diese Frist um elf Tage bis zum 48. Tag vor der Wahl.
Weiterhin schlagen wir die Absenkung der Anzahl von beizubringenden Unterstützungsunterschriften auf jeweils 60 % der ansonsten vorgesehenen Zahl vor.
Zudem verdoppeln wir die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken von 2.500 auf 5.000 Einwohner. Das hat einen positiven Effekt für die Kommunen, weil so die Anzahl der Wahlbüros und die Anzahl der zu bildenden Wahlvorschläge reduziert werden können.
Die übrigen Wahlhelfer können dann vermehrt für die Briefwahlvorstände eingesetzt werden. Im Gegenzug wird durch eine Vergrößerung der Wahlvorstände von sechs auf acht Beisitzer eine erhöhte Flexibilität erreicht.
Unser Gesetzentwurf ermöglicht damit eine faire, praktikable und rechtskonforme Durchführung der Kommunalwahl 2020 für Wähler, zu Wählende und Wahlhelfer.
Warum sich die Grünen dem gemeinsamen Gesetzentwurf der NRW-Koalition und der SPD-Fraktion nicht anschließen wollen, bleibt vor diesem Hintergrund befremdlich und ist nicht nachvollziehbar.
Wir wollen am 13. September 2020 rechtssichere Kommunalwahlen in unserem Bundesland durchführen. Demokratie muss auch und gerade in Krisenzeiten funktionieren. Dem wird unser eingebrachter Gesetzentwurf gerecht. Daher werbe ich um die Zustimmung aller verantwortungsvollen Demokraten in diesem Hohen Haus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Tritschler, ich überlasse es dem Innenminister Herbert Reul, auf Ihre unflätigen Anwürfe persönlich einzugehen. Er wird sicherlich dazu noch etwas sagen. Ich möchte mich gerne auf die Inhalte Ihrer Großen Anfrage konzentrieren, in der Sie von gefährlichen und verrufenen Orten sprechen.
Bevor wir aber darüber reden, müssen wir diese Begriffe überhaupt erst einmal definieren. Denn anders, als man es vielleicht vermuten könnte, meint das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen damit ausdrücklich
nicht Orte, an denen die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich einer höheren Gefahr ausgesetzt sind. Sogenannte gefährliche und verrufene Orte sind nicht zwingend Angsträume, in denen man befürchten muss, Opfer von Straftaten zu werden.
Ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2018 auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion:
„Vielmehr handelt es sich lediglich um eine polizeiliche Klassifizierung, die anlassunabhängige Identitätsfeststellungen an diesen Örtlichkeiten erlaubt. Erkenntnisse über Vorbereitungshandlungen und Verabredungen für die Begehung von Straftaten reichen aus, damit Örtlichkeiten durch die Polizei als ‚gefährliche/verrufene Orte‘ eingestuft werden.
Alleine aufgrund der Begrifflichkeit kann es insbesondere in der Öffentlichkeit zu Fehlinterpretationen kommen, wodurch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung negativ beeinflusst werden könnte. Dabei ist auch zu beachten, dass sich die Klassifizierung einer Örtlichkeit auf eng umgrenzte Zeiträume (z. B. ausschließlich an Wochenenden, in den Abendstunden, während eines Fußballspie- les, etc.) beziehen kann.“
Es handelt sich also um eine rechtliche Einstufung, um die polizeiliche Arbeit vor Ort zu erleichtern, um eine erhöhte polizeiliche Präsenz und damit verbundene Maßnahmen wie Razzien, Observationen oder verdeckte Ermittlungen zu begründen.
Die Fraktion der AfD pickt sich ausgerechnet Köln als negatives Beispiel heraus, die größte Stadt in Nordrhein-Westfalen, eine Metropole mit über 1 Million Einwohnern und einem Vielfachen an Touristen jedes Jahr. Ganz klar, dass sich hier Straftätern mehr Gelegenheiten bieten als in anderen Städten. Das unnötige Schlechtreden einzelner Städte ist völlig unbegründet.
Wie unbegründet das ist, beweist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Raubdelikte sind in Köln im Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 um 6,42 % zurückgegangen. Eigentumsdelikte sind ebenfalls gesunken, zum Beispiel Taschendiebstahl um 15,87 %, Fahrraddiebstahl sogar um 18,83 %. Es gibt einen allgemeinen Rückgang an Straftaten um mehr als 2 %.
Nein. – Gleichzeitig hat sich die Aufklärungsquote um 3,42 % auf fast 52 % verbessert.
Ein weiteres Beispiel ist Dortmund, das in der Beantwortung der Großen Anfrage mit drei gefährlichen Orten aufgeführt ist. Hier belegt die aktuelle Kriminalstatistik, dass die Stadt sogar bereits seit fünf Jahren
immer sicherer wird. Im Vergleich zu 2018 sind die Straftaten 2019 allgemein um 6,94 % gesunken. Die Straßenkriminalität, Ende 2017 noch als Grund für die Einstufung aufgeführt, ging sogar um 13,2 % zurück.
Der Dortmunder Polizeipräsident liegt in seinem Statement zur aktuellen Statistik richtig, wenn er sagt, dass Rechtspopulisten gerne Stimmung machen, indem sie Fakten ignorieren und stattdessen auf eine sich verschlechternde Sicherheitslage verweisen.
Ich halte es angesichts der Kriminalstatistik für fatal, im Zusammenhang mit der Begrifflichkeit „gefährliche bzw. verrufene Orte“ ein Signal der Gefahr nach außen zu senden. Was bezwecken Sie damit? Wollen Sie einen Kontrapunkt zu der sehr positiven Entwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik setzen?
In ganz Nordrhein-Westfalen hat sich in Sachen „Innere Sicherheit“ viel bewegt. In vielen Tatbereichen sind die Fallzahlen weiter rückläufig. Bei Wohnungseinbrüchen – wie erwähnt –, Diebstählen, Straßen- und Gewaltkriminalität sind die Zahlen so gut wie seit 30 Jahren nicht mehr.
Oder geht es Ihnen ganz allgemein um die Stigmatisierung oder Kriminalisierung von Ausländern? Ihre Fragen sowohl nach der Nationalität als auch nach dem Aufenthaltsstatus der identifizierten Personen suggerieren genau das. Und genau das entspricht ja Ihrer Fraktionslinie: die pauschale Diskriminierung von Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft. Aber dafür ist in unserem Land kein Platz.
Wir von der NRW-Koalition arbeiten mit Fakten statt mit Vorurteilen, und die Fakten sprechen auch hier eine eindeutige Sprache. Wir als Nordrhein-Westfalen-Koalition stellen uns unserer politischen Verantwortung. Wir machen nicht die gleichen Fehler wie Rot-Grün. Ich erinnere an das lang anhaltende Leugnen von No-Go-Areas – nicht wahr, meine Herren Jäger und Kutschaty? Nein, wir sind uns der Probleme in bestimmten Brennpunktvierteln bewusst und gehen dagegen vor, zum Beispiel durch Verstärkung der Polizeipräsenz. Dadurch steigern wir auch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die zunehmende Einführung von Videoüberwachung in typischen Angsträumen wie zum Beispiel U-Bahnhöfen. CDU und FDP sorgen mit der Nulltoleranzlinie und einer konsequenten Politik der Inneren Sicherheit dafür, dass das Gewaltmonopol ausschließlich beim Staat bleibt und dass rechtsfreie Räume aufgespürt und beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, wir machen NordrheinWestfalen sicherer. Wir haben Nordrhein-Westfalen sicherer gemacht. Und dafür brauchen wir keine
Tipps oder Ratschläge von der AfD. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe nicht von Volksverhetzung gesprochen, sondern von Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe oder weil sie eben nicht aus Deutschland kommen.
Herr Tritschler, ich kann mich nicht an jede meiner Kleinen Anfragen – ich glaube, es waren in meiner Zeit als Oppositionspolitiker so um die 360, die ich gestellt habe – erinnern.
Aber ich glaube, wir haben den Finger in die Wunde gelegt, und wir sind dafür 2017 von den Wählerinnen und Wähler auch belohnt worden, weil wir etwas anderes machen: Wir benennen die Probleme, die
unter Rot-Grün verschwiegen worden sind. Wir hetzen aber nicht auf, sondern wir lösen die Probleme.
Wir sehen, wo die Probleme sind, und gehen dann klug überlegt mit einer klaren Strategie mit Nulltoleranz gegen Kriminalität in Nordrhein-Westfalen vor. Wir sagen auch nicht, dass es keine Orte gibt, an denen es gefährlich ist. Aber wir sagen, was wir dagegen tun.
Und das spüren die Menschen. Das sieht man inzwischen in der polizeilichen Kriminalstatistik eindrucksvoll. Die Zahlen waren noch nie so gut wie in den letzten beiden Jahren. Ich glaube, deswegen vertrauen die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch uns und nicht Ihnen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kriminelle Familienclans arabischer Prägung gibt es erst, seitdem CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen regieren.
Vorher gab es die nicht, zumindest wenn man sich an die Aussagen und das Handeln der vorherigen rot-grünen Landesregierung erinnert.
Sie hat konsequent dieses riesige Problem wahlweise ignoriert, geleugnet oder schöngeredet. – Dafür wurden Sie von den Wählern zu Recht abgestraft.
Weil es nicht in Ihr multikulturelles Weltbild passte, weil Sie nicht zugeben wollten, dass es auch gescheiterte Integration gibt, weil Sie Angst hatten, die Probleme beim Namen zu nennen, weil nicht sein konnte, was nicht sein durfte, weil Sie tolerant gegen Intolerante waren, sind Sie nicht konsequent und entschlossen gegen diese massive Bedrohung unseres friedlichen Zusammenlebens und unseres Rechtsstaates vorgegangen.
Das in diesem Jahr erstmals vorgestellte Lagebild zur Clankriminalität hat nun hoffentlich allen die Au
gen geöffnet. Die durchgeführten Razzien und Kontrollen, die Taktik der 1.000 Nadelstiche, zeigt die ganze Dimension dieses Phänomens.
Wie die „Rheinische Post“ am 25.11.2019 berichtete, hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen anderthalb Jahren rund 860 Razzien durchgeführt und dabei rund 2.500 Objekte wegen des Verdachts auf Clankriminalität durchsucht – darunter 1.100 Shisha-Bars. Mehr als 10.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sind festgestellt worden, außerdem wurden mehr als 26.100 Personen kontrolliert und mehrere Hundert Verdächtige und Täter festgenommen.
Die hochkriminellen Clans betrachten Deutschland als Beuteland, die Mitmenschen als Opfer und Polizei und Justiz als schwach und wirkungslos. Sie beuten die Solidargemeinschaft mithilfe der Sozialsysteme aus, stellen ihre eigenen Regeln auf und beanspruchen den öffentlichen Raum aggressiv und dominant für sich.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel und zitiere aus dem Buch „Die arabische Gefahr: Wie kriminelle Familienclans unsere Sicherheit bedrohen“ von Michael Behrendt, Chefreporter bei der „WeLT“:
„Auch das Personal der Ordnungsämter erlebt täglich Erniedrigungen. ,Ich habe einmal einen der Clanszene zuzuschreibenden Mann angesprochen, als er sich auf einen Behindertenparkplatz stellte‘, erzählt ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes. Der Mann habe ihm arrogant einen 50-Euro-Schein vor die Füße geworfen. Wortlos. Und sei dann seiner Wege gegangen. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sieht sich mittlerweile nach einem anderen Job um.“
„Ihr Gehabe ist ein großes Problem. Das ist ein Krebsgeschwür mit vielen Metastasen.“
Das klingt vermeintlich harmlos, zeigt aber die grenzenlose Respektlosigkeit gegenüber unserem
Rechtsstaat und die Verachtung unserer Gesellschaft, die sie aber gerne ausbeuten.
Ich zitiere aus „FOCUS Online“ vom 26.11.2019 den Essener Polizeipräsidenten Frank Richter:
„In diesem Bereich ist die Integration voll gegen die Wand gefahren, weil sich viele dieser Leute gar nicht eingliedern wollen. Diese Menschen sehen den Staat nur als Beute an. Das gilt nicht für alle, aber zumindest für einen Teil. … Viele von ihnen leben offiziell von Hartz IV, da kommen mal schnell 5.000 Euro pro Monat zusammen. Das ist die legale Grundlage, aber das reicht den kriminellen Familienzweigen nicht aus.“
Inzwischen sind durch die Nachforschungen der Essener Polizei nach eigenen Angaben über 80 Clanmitglieder aus den staatlichen Sozialsystemen entfernt worden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir gehen mit unserer Nulltoleranzstrategie entschlossen und konsequent gegen kriminelle Clans vor.
Wir dürfen nicht nachlassen. Wenn Sie heute bei Google das Wort „Clans“ eingeben, dann erhalten Sie 114 Millionen Treffer. Die Medien berichten inzwischen sehr offen, klar und intensiv darüber. Niemand kann die Brisanz dieses Themas mehr ignorieren, leugnen oder schönreden; es sei denn, die angebliche Kümmererpartei SPD möchte noch mehr Wahlen verlieren – insbesondere in ihren ehemaligen Hochburgen im Ruhrgebiet.
BKA-Präsident Münch äußerte sich unlängst gegenüber der ARD:
Bei ihren Ermittlungen gegen Clankriminalität registrieren die Sicherheitsbehörden eine steigende Zahl tatverdächtiger Zuwanderer. In etwa einem Drittel der Verfahren sind auch Zuwanderer als Tatverdächtige aufgetaucht. Und das bedeutet, wir müssen das Phänomen weiter sehr genau im Auge behalten.
Er warnte außerdem, man dürfe „solche Dinge nicht über Jahre laufen lassen. Das ist, glaube ich, die große Lehre, die wir aus den Entwicklungen der letzten 30 Jahre ziehen müssen.“
Das werden wir hier in Nordrhein-Westfalen tun. Unsere Politik der inneren Sicherheit ist auf einem guten und richtigen Weg. Wir haben und werden den Sicherheitsbehörden weiter die materielle, personelle, legislative und vor allem die politische Rückendeckung geben, die sie so dringend brauchen, um uns zu schützen.
Dies gilt aber auch für unsere Integrationspolitik, die sich an klaren Linien orientiert. Die, die unseren Schutz und unsere Hilfe brauchen, bekommen sie auch – unbürokratisch, schnell, mit hohem finanziellen Einsatz und auch mit Empathie.
Wir sind ein weltoffenes und tolerantes Land für alle, die gerne hier leben wollen und sich an die geltenden Regeln halten. Deren Integration wollen wir beschleunigen und besser machen, als dies in der Vergangenheit geschehen ist. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, die Fehler, aus denen die Familienclans und Parallelwelten entstanden sind, zu wiederholen. Und wir wollen das auch nicht.
Es gibt viele Zuwanderer, die froh und dankbar sind, in Deutschland zu sein, sich positiv einbringen und unser Land bereichern.
Aber denen, die sich nicht an Gesetze und Regeln halten, zeigen wir die rote Karte. Das ist fair und findet hohe Akzeptanz bei den Menschen.
Die NRW-Koalition wird ihren Weg fortsetzen. Wir haben den Menschen versprochen, den Rechtsstaat immer und überall durchzusetzen. Wir nehmen Clankriminalität sehr ernst und gehen entschlossen dagegen vor. Wir beschönigen dabei nichts, wir dramatisieren oder hetzen dabei aber auch nicht. Das unterscheidet uns zum Glück deutlich von der AfD.
Ohne Verharmlosung, aber auch ohne Übertreibung sprechen wir Probleme an und lösen sie im Sinne aller anständigen und gesetzestreuen Bürger in Nordrhein-Westfalen. Unabhängig von deren Herkunft arbeitet die Nordrhein-Westfalen-Koalition weiter beständig und klug für mehr Sicherheit. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein bisschen erschrocken. – Herr Mostofizadeh, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Sie diskutieren hier über Legaldefinitionen. Es gibt auch für den Klimawandel keine Legaldefinition, aber trotzdem leugnen wir ihn nicht. Was soll der Blödsinn? Das Problem ist immanent, es ist täglich auf den Straßen zu erleben.
Diese Erniedrigungen, diese Demütigungen, dieses Macht- und Machogehabe, das die Menschen erleben, ist das, was den Leuten wirklich und zu Recht auf den Zeiger geht, wovor sie Angst haben, wovon sie sich bedroht fühlen und weshalb sie fragen, was der Rechtsstaat macht. Das befördert radikale Tendenzen auf Dauer, und deswegen müssen wir da so entschlossen reingehen. Es ist doch kein Selbstzweck, gegen Clans zu kämpfen.
Im Übrigen weichen Sie jetzt aus. Sie merken, im Innenbereich finden Sie kein Pack-an mehr, weil wir das tun, was die Menschen von uns erwarten und wofür wir gewählt worden sind. Sie versuchen, es auf den Rechtsbereich, auf die Justiz zu schieben und fragen nach Verurteilungen. Ja, die werden kommen, aber dafür muss man die Täter erst einmal schnappen.
Die vor einem Jahr eingerichtete Taskforce hat grandiosen Erfolg, zumindest wenn man den Berichten glauben kann, bei dem sogenannten Hawala-Banking. Da werden Millionenbeträge, wahrscheinlich aus illegalen Quellen, verschoben, und das hat bisher keiner mitbekommen. Das sind übrigens Steuergelder, die uns in Kindergärten und Schulen am Ende fehlen. Deswegen müssen wir ganz entschlossen und mit allen Mitteln, die wir haben, dagegen vorgehen.
Der Kampf gegen Clankriminalität ist lang und steinig; es gibt keine schnellen und einfachen Lösungen. – Das sagt der Minister, seit er Minister ist. Wir werden noch mehr in die Sicherheitsbehörden investieren müssen, in Technik, Ausrüstung und Personal bei Polizei und Justiz.
Wir müssen auch immer wieder prüfen, ob die rechtlichen Mittel ausreichend sind. Das Verfolgen und Austrocknen der Geldströme ist extrem wichtig; ich habe es gerade erwähnt. Der Kampf gegen Geldwäsche und der Entzug des Vermögens sind entscheidende Schritte, die den Clans den Spaß verderben und das Geschäft versauen.
Das muss unser Ziel sein, meine Damen und Herren, ebenso wie das noch häufigere und konsequentere Abschieben der Täter in ihre Heimatländer, wie zuletzt in Bremen geschehen. Das schreckt wirklich ab und wirkt nachhaltig, auch wenn manche wieder zurückkehren.
Wir werden jetzt auf Bundesratsebene sowie im Deutschen Bundestag über die Schließung von Gesetzeslücken debattieren, damit solche Leute nicht wieder einreisen können, direkt in Haft genommen und wieder abgeschoben werden und Ihnen auch die Kosten dafür in Rechnung gestellt werden können.
Das Signal darf man nicht unterschätzen, wenn der oberste Clanboss plötzlich klein beigibt und sagt: Ich bin doch ein netter Kerl, man behandelt mich hier nur schlecht. Ich möchte so gern in meine Heimat zurückkehren, die ich vorher mit Füßen getreten habe.
Das Signal an diese Truppe ist wichtig. Sie müssen wissen, dass sie sich in diesem Rechtsstaat nicht benehmen können, wie sie wollen. Deswegen werden wir entschlossen dagegen vorgehen.
Aber – das sage ich Ihnen auch ganz klar – neben repressiven Maßnahmen bedarf es auch präventiver Konzepte, um ein Abdriften insbesondere junger Menschen in die Kriminalität zu verhindern. Das ist eine Aufgabe für uns alle.
Dabei geht es um Bildung, Teilhabe, Förderung und Forderung. Zudem bedarf es der Möglichkeit des Ausstiegs aus diesen Strukturen. Wir brauchen ein wirksames Aussteigerprogramm, welches aufgrund der familiären Bindung ungleich schwieriger umzusetzen ist als vergleichbare Programme gegen links und rechts.
Wir haben heute diese Aktuelle Stunde beantragt, weil die Bekämpfung der Clankriminalität erste Erfolge zeigt und wir sehen, dass die Szene zunehmend verunsichert wird und deutlich zurückhaltender auftritt als in der Vergangenheit. Das sehen Sie ganz deutlich an der Reduktion der sogenannten Tumultdelikte. Das ist wichtig für das Vertrauen der anständigen Bürger in diesem Rechtsstaat.
Das Thema „Clankriminalität“ geht über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus. Es ist ein bundesweites Thema mit regionalen Schwerpunkten. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland müssen sich deswegen vernetzen und zusammenarbeiten. Sie müssen sich über ihre Erfahrungen austauschen.
Die enge und stetige Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern ist hilfreich, sinnvoll und notwendig. Es gilt, voneinander zu lernen und gemeinsam die Kräfte zu bündeln und zu stärken.
Das Landeslagebild Clankriminalität wird fortgeschrieben und liefert wichtige Beiträge zum Bundeslagebild; Nordrhein-Westfalen ist schließlich seit zweieinhalb Jahren Vorreiter im Kampf gegen kriminelle Clans.
Zusammen mit unserem liberalen Koalitionspartner haben wir die Balance von Freiheit und Sicherheit gehalten, die sich im Übrigen beide bedingen: Freiheit und Sicherheit gehören zusammen.
Zusammen mit der SPD hat die Nordrhein-Westfalen-Koalition ein modernes und effektives Polizeigesetz verabschiedet, das den Beamten auf der Straße täglich hilft. Lieber Hartmut, das hättest du als positives Beispiel erwähnen können.
Es ist unsere gemeinsame Pflicht, denen den Rücken zu stärken, die ganz vorne für die Einhaltung von Recht und Gesetz sorgen und dafür bedroht, beleidigt und angegriffen werden: unseren Polizisten, unseren Justizbeamten und allen anderen, die für Sicherheit und Ordnung einstehen.
Wir danken ihnen und stehen hinter ihnen in ihrem Kampf gegen aggressive Clans und jeden, der unsere Gesellschaft, unsere Regeln und unseren Staat infrage stellt.
Wir setzen unseren konsequenten Nulltoleranzkurs fort, jetzt und in Zukunft. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Frau Schäffer, Sie haben recht: Wir müssen Extremisten bekämpfen.
Aber wir bekämpfen Extremisten jeglicher Couleur. Ich würde mir wünschen, dass Sie auch so leidenschaftlich argumentierten, wenn es um das Vermummungsverbot auf der linken Seite geht.
Jetzt beruhigen Sie sich doch.
Als Demokraten in diesem Hohen Hause beobachten wir die Entwicklung von bürgerwehrähnlichen, mitunter rechtsextremen Gruppierungen in Nordrhein-Westfalen mit Wachsamkeit und Sorge.
Als Demokraten verurteilen wir gemeinsam dieses Phänomen, und als Demokraten verteidigen wir unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie aus tiefster Überzeugung mit Konsequenz und Entschlossenheit.
Der Staat ist die einzige demokratisch legitimierte Instanz, die das Gewaltmonopol innehat und ausüben darf. Daran gibt es hier wohl keinen Zweifel. Niemand sonst – weder selbst ernannte Bürgerwehren, Hooligans, Rechtsextremisten, Reichsbürger, gewalttätige Aktivisten, Linksextremisten, kriminelle Fa
milienclans noch religiös verbrämte Scharia-Polizisten – darf über die Regeln unseres Zusammenlebens bestimmen.
Die CDU-Fraktion ist mit der Landesregierung fest entschlossen, derartigen Antidemokraten, Fanatikern, Extremisten und Straftätern mit einer konsequenten Nulltoleranzstrategie entgegenzutreten. Dafür rüsten wir unsere Sicherheitsbehörden seit nunmehr über zwei Jahren mit den notwendigen personellen und materiellen Ressourcen aus.
Wir investieren viel Zeit, Geld und Kraft, um Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Wir geben mit Gesetzen, Erlassen und Verordnungen Polizei, Verfassungsschutz und Justiz die dringend erforderlichen Befugnisse und Handlungsspielräume. Vor allem aber geben wir ihnen die politische Rückendeckung, die sie so lange schmerzlich vermisst haben.
Zum neuen Stil der Landesregierung gehört das offene und direkte Ansprechen von Problemen und Herausforderungen des Rechtsstaates. Innenminister Herbert Reul nennt die Dinge beim Namen und sucht nach Lösungen, ohne leere Versprechungen zu machen – so auch in diesem Fall. Er hat sich klar geäußert.
Aber nicht nur ihm, sondern uns allen sollte die Entgrenzung dieser Szene Sorge bereiten. Es kommt zu zunehmender Vermischung von vermeintlich normalen Bürgern mit Rechtsextremisten. Eine klare Distanzierung findet nicht statt – übrigens ein Tatbestand, der auch auf der anderen Seite des politischen Spektrums bei vermeintlichen Aktivisten und Linksextremisten festzustellen ist.
Der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seinem Bericht 2018 ausführlich über diese gefährliche Mischszene berichtet. Es gibt einen umfangreichen Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden über bekannte Personen und Gruppierungen. Die NRW-Polizei greift gemäß ihrer neuen Linie konsequent und entschlossen bei Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein.
Überall dort, wo jemand meint, eine höhere moralische Legitimation zu haben, womit er sich über das Gesetz stellt, Recht selbst in die Hand nimmt, Straftaten als zivilen Ungehorsam verharmlost, Menschen bedroht und einschüchtert oder Gewalt ausübt, muss der Rechtsstaat umgehend die Rote Karte zeigen.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Wehret den Anfängen! Das sind wir den anständigen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die von uns als verantwortlichen Politikern erwarten, Recht und Gesetz einzuhalten und durchzusetzen.
Neben repressiven Maßnahmen ist es aber auch besonders wichtig, die Menschen zu informieren, aufzuklären und zu warnen, sich nicht vor den Karren spannen zu lassen bzw. sich klar zu distanzieren und diese Gruppen zu ächten und zu meiden. Ebenso bedarf es Aussteigerprogrammen und Hilfen für Menschen, die sich geläutert aus der Szene lösen wollen.
Hier hilft nur ein ganzheitlicher Ansatz, den wir mit unserer Politik klar und deutlich verfolgen. Wir haben die Feinde unserer offenen, demokratischen und freien Gesellschaft fest im Blick, und wir werden sie mit legitimen Mitteln und Methoden entschieden bekämpfen. Dazu leisten Legislative, Exekutive und Judikative jeden Tag ihren Beitrag.
Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und liebenswertes Land. Das werden wir uns auch von rechten Bürgerwehren nicht nehmen lassen.
Stehen wir hier zusammen als Demokraten, aufrecht für unser Land und gegen jede Form von Extremismus! Denn jeder Extremist ist Mist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Joachim Stamp hat es gerade gesagt: Es geht uns um die Sache und eben nicht um Ideologie, wie es bei Ihnen so oft der Fall ist, Frau Düker.
Der zur Debatte stehende Antrag versucht, Staub aufzuwirbeln, wo keiner liegt. Oder wie es die Vorredner bereits formuliert haben: Der Antrag greift ins Leere.
Im Wesentlichen beschweren sich Bündnis 90/Die Grünen im Begründungstext doch darüber, dass eine Beschlussfassung in den Bundestagsausschüssen formal nicht so abgelaufen ist, wie sie es gerne gehabt hätten.
Darauf können wir hier in Nordrhein-Westfalen logischerweise keinen Einfluss nehmen.
Sie listen auch noch allerlei inhaltliche Kritikpunkte an dem Gesetz auf. Es wurde schon erwähnt, dass auch die NRW-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht in Gänze glücklich ist. Das ist Ihnen ebenfalls bekannt. Minister Biesenbach und Minister Stamp haben das bereits zu bedenken gegeben.
Wir sind allerdings nicht grundsätzlich gegen alles. Dass es Ihnen nicht schmeckt, wenn auf Bundesebene über ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht gesprochen wird, ist uns klar. Es ist mehr als wichtig, dass man sich auf politischer Ebene mit den Fragen der Aufenthaltsbeendigung und der Überstellung in andere europäische Länder nach dem Dublin-Abkommen oder mit der Abschiebung in die Heimatländer beschäftigt.
In den vergangenen Jahren gab es eine ganze Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen, um Abschiebungen zu erleichtern – mit eher mäßigem Erfolg. Ein Geordnete-Rückkehr-Gesetz kann der Ordnung im Asylsystem und in der Integrationsarbeit sowie der Akzeptanz für Zuwanderung in der Bevölkerung nur zuträglich sein.
Dass an einigen Stellen nachjustiert werden muss, haben wir als NRW-Koalition erkannt und benannt. Es gibt aus unserer Sicht beispielsweise Diskussionsbedarf zum Umgang mit Personen mit ungeklärter Identität und deren Duldung sowie zur generellen Verschärfung des Beschäftigungsverbots für diesen Personenkreis. Eine dadurch entstehende weitere Belastung der Steuerzahler liegt nicht in unserem Interesse. Das muss auch im Bundesrat, der übermorgen tagt, deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
Es ist der Sache nicht zuträglich, dass eine Debatte über das Thema „Migration“ selten mit der gebotenen Sachlichkeit, sondern in der Regel emotional geführt wird.
Zum Gesetz auf Bundesebene können wir festhalten, dass es in die richtige Richtung geht. Dass jeder von uns Kritik im Einzelnen hat, bedeutet ja nicht in der Schlussfolgerung, dass dieses Gesetz nicht notwendig wäre.
In der Vergangenheit gab es beispielsweise häufig das Problem, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die falschen Personen abgeschoben wurden, nämlich diejenigen, die gut integriert waren, während wir Personen wie Straftäter oder Gefährder, die wir gerne abgeschoben hätten, nicht losgeworden sind.
Das liegt auch an Ihnen, Frau Düker und Kollegen, weil Sie sich im Bundesrat bis heute weigern, die Maghrebstaaten endlich zu sicheren Herkunftsländern zu erklären.
Hier könnten Sie einmal einen Beitrag leisten. Es muss doch möglich sein, Menschen dorthin abzuschieben, wo andere Urlaub machen.
Jetzt werden Sie wach.
Deshalb ist es richtig und wichtig, zukünftig diejenigen, die keinesfalls bleiben können, geordnet in die Länder, aus denen sie gekommen sind, zurückzuführen. Den mit der Abschiebung befassten staatlichen Organen muss ein zielführender Weg aufgezeigt und das Handwerkszeug an die Hand gegeben werden, mit dem sie diesen Weg erfolgreich zu Ende beschreiten können.
Dabei sind selbstverständlich die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte, das Europarecht,
die international gültigen Vereinbarungen und die allgemeinen Menschenrechte zu beachten. Das stellt doch niemand infrage.
Es muss verhindert werden, dass abgelehnte Asylbewerber wieder zurückkommen, sich der Abschiebung entziehen und einen Weg finden, das Abschiebungsverfahren unrechtmäßig zu verlängern. Wohlgemerkt: Wir leben in einem demokratisch legitimierten und funktionierenden Rechtsstaat. Wenn jemand abgelehnt worden ist, dann ist das aus gutem Grund erfolgt.
Nur eine strikte Durchführung einer rechtskräftig ausgesprochenen Abschiebung ist den Bürgern in diesem Rechtsstaat vermittelbar.
Selbstverständlich ist das Asylrecht ein von allen staatlichen Stellen zu beachtendes Menschenrecht. Es steht den Asylberechtigten auch zu. Daran haben wir nie einen Zweifel gelassen. Dieses Recht ist zu verteidigen. Hier geht es nur darum, Unberechtigte von dem Weg ins Asyl abzubringen und unsere Bürger und die zuständigen Behörden von nicht berechtigten Kosten und Verfahren zu befreien.
Nordrhein-Westfalen wird seine differenzierte und abgewogene Sichtweise am Freitag im Bundesrat angemessen vertreten. Ihren Antrag, Frau Düker und Kollegen, brauchen wir dazu nicht. Wir lehnen ihn deshalb ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wolf, wer ernsthaft Berlin als Beispiel für die innere Sicherheit anführt,
sollte mal in den Görlitzer Park gehen, wo Standzonen für Dealer eingerichtet werden – das muss man sich mal überlegen! Berlin ist im kriminalistischen Sinne eine Failed City, eine gefallene Stadt; da möchten Sie nicht unterwegs sein.
Zum Thema „Stigmatisierung“. Frau Schäffer, Sie haben es immer noch nicht verstanden. Ich war am Wochenende im Europawahlkampf unterwegs. Da kommt ein türkischer Mitbürger zu mir und sagt: Super, was Sie machen. Machen Sie weiter so. Sie müssen gegen diese Clans weiterhin konsequent vorgehen.
Wissen Sie auch warum? – Wir sollten das tun, damit man der übergroßen Mehrzahl der ausländischen Mitbürger, die sich rechtschaffen verhalten, nichts Schlechtes nachsagen kann, damit sie nicht in einen Topf geworfen werden. Man sollte differenzieren, und genau das tun wir.
Lesen Sie mal, was der Islamforscher Ghadban dazu gesagt hat, der inzwischen massiv bedroht wird. Sie haben das Kernprogramm dieser Clans, wie die ticken und denken, immer noch nicht verstanden.
Sie leugnen es bis heute, Herr Ganzke, und werfen uns Publicity und Showveranstaltungen vor.
Wissen Sie, das Schöne ist, dass Sie vor zwei Jahren genau dafür abgewählt worden sind.
Es hat genau zwei Jahre gedauert, bis das Lagebild Clankriminalität, das wir versprochen und mit unserem Koalitionspartner vereinbart haben, jetzt vorliegt.
Damit ist eine Forderung umgesetzt worden, die wir schon jahrelang unter Rot-Grün gestellt haben. In Kleinen Anfragen und in den Sitzungen des Innenausschusses in der letzten Legislaturperiode haben ich und andere mehrfach auf das Problem der kriminellen Strukturen,
insbesondere in verschiedenen Großstädten in Nordrhein Westfalen, hingewiesen, einen Antrag der CDU-Landtagsfraktion für ein Lagebild Clankriminalität initiiert und die Forderung auch im Plenum bekräftigt.
Jetzt wird die erschreckende Dimension dieser lange ignorierten Parallelstrukturen offensichtlich. Die frühere rot-grüne Landesregierung hat dieses Thema aus politischer Korrektheit totgeschwiegen nach dem Motto „weil nicht sein kann, was nicht sein darf“, so wie auch schon bei der Kölner Silvesternacht geschehen.
Es wurde von Einzelfällen gesprochen, es wurden Tatsachen geleugnet oder schöngeredet, und die ehrlichen, rechtschaffenen Bürger wurden schutzlos dem immer dreisteren Auftreten und Machtanspruch der Clans ausgeliefert.
Ich habe den damaligen SPD-Innenminister Ralf Jäger häufig auf das Problem hingewiesen; es wurde aber hartnäckig geleugnet. Statt multikultureller Folklore
erleben wir in diesen Fällen das totale Scheitern von Integration, Frau Schäffer, die Ablehnung, gar Verachtung des Landes und seines Rechtssystems, welches diesen Familien in den 80er-Jahren Aufnahme und Unterstützung geboten hat.
Diese hochkriminellen Clans betrachten Deutschland als Beuteland, die Mitmenschen als Opfer sowie Polizei und Justiz als schwach und wirkungslos. Sie beuten die Solidargemeinschaft durch die Sozialsysteme aus, stellen ihre eigenen Regeln auf und beanspruchen den öffentlichen Raum aggressiv und dominant für sich. Das muss sich und das wird sich ändern.
Politik sollte immer mit der Betrachtung der Realität beginnen, statt mit naiver Romantik und unrealistischen Wunschvorstellungen. Das Lagebild beschreibt die Realität prägnant und klar.
Und das ist nur das Hellfeld. Im Hinblick auf das Dunkelfeld ist es sicherlich noch viel schlimmer. Es ist offensichtlich, dass die Notwendigkeit zum Handeln dringend geboten ist. Die Probleme sind unübersehbar.
Das spürt inzwischen auch die SPD in ihren einstigen Ruhrgebietshochburgen ganz deutlich: Die Wähler wenden sich ab, weil die selbsternannten Kümmerer sie nicht mehr ernst nehmen. Stattdessen gewinnen Radikale und Populisten gerade dort hinzu, wo Politik angstvoll wegschaut.
Es ist unsere Aufgabe, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen kriminelle Familienclans vorzugehen. Das tun wir; dafür haben uns die Bürgerinnen und Bürger gewählt.
Die Menschen erwarten von uns zu Recht, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Dafür brauchen wir ein ungeschminktes und transparentes Lagebild. Das ist aber erst der Anfang eines langen und schwierigen Kampfes gegen dieses Phänomen.
Jetzt müssen die richtigen Schlüsse gezogen werden. Wir benötigen eine koordinierte gesellschaftliche Gesamtstrategie, eine Kooperation etwa zwischen Sicherheitsbehörden, Sozialbehörden und auch Bildungseinrichtungen, um gegen diese Bedrohung des Rechtsstaats entschlossen, konsequent und mit null Toleranz vorzugehen.
Dazu gehört, den Clans auf die Füße zu treten, sie permanent unter Druck zu setzen – bei kleinen Vergehen und Ordnungswidrigkeiten angefangen, bis hin zu schweren Verbrechen wie Mord und Totschlag.
Die Strategie der Nadelstiche muss wehtun, wenn sie wirken soll. Und sie wirkt; das hat der Innenminister gerade ausgeführt: Die Clans werden in ihren Geschäften gestört, sind zunehmend nervös und reagieren aggressiv auf Razzien und Ermittlungen.
Die Polizei greift so entschlossen durch wie noch nie zuvor; davon konnte ich mich auch selbst bei verschiedenen Einsätzen überzeugen. Die Beamten spüren die personelle, materielle und gesetzgeberische Unterstützung durch die CDU/FDP
Landesregierung.
Vor allem aber spüren sie den politischen Rückenwind: Endlich werden Probleme nicht mehr weggelogen, sondern benannt. Endlich wird ihnen der Rücken gestärkt, statt ihnen in den Rücken zu treten.
Was macht die SPD weiterhin? Ich zitiere aus einem Interview in der „WZ“ vom 15.2.2019 mit Thomas Kutschaty unter anderem zur Bekämpfung von Clankriminalität durch unseren Innenminister Herbert Reul; Zitat Kutschaty: „Man hat den Eindruck, Herr Reul macht jedes Wochenende, an dem er kein Kegeln hat, jetzt eine öffentlich wirksame Razzia.“