Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Beim Plebiszit verbleibt letztlich nur die Möglichkeit „Ja oder Nein“. Ich habe bei einer Vielzahl von Sachverhalten Zweifel, ob plebiszitäre Entscheidungsfindungen hier zu besseren Ergebnissen führen. Das Stichwort „Brexit-Abstimmung“ ist gerade schon genannt worden. Das ist mit Sicherheit eines der markantesten Beispiele, wo eine alleinige Abstimmung mit Ja oder Nein nicht unbedingt zu besseren Ergebnissen führt.

Ich teile auch die Einschätzung des Philosophen Richard Schröder, der sagt – ich zitiere –:

„Bei Volksentscheiden sind die Emotionalisierung und die darin liegende Gefahr, aus dem Bauch stammende Urteile zu treffen, viel größer als in Parlamenten.“

Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir in Nordrhein-Westfalen im Grundsatz eine ausgewogene Ergänzung der parlamentarischen Entscheidungsfindung durch plebiszitäre Elemente haben.

In der Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation“ diskutieren wir, ob wir weitere Elemente, zum Beispiel beratende Beteiligung von Bürgern in einem

grundsätzlich repräsentativen Entscheidungsverfahren, ergänzen wollen und wie wir direktdemokratische Instrumente weiterentwickeln wollen.

Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begehrte grundsätzliche Abkehr von der repräsentativen Demokratie findet unsere Zustimmung jedenfalls nicht. In den Beratungen in den Ausschüssen werden wir noch Gelegenheit zur Erörterung haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Bolte-Richter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte eingangs gerne eines klarstellen. Wir Grüne stehen ohne Wenn und Aber zur Stärkung der direkten Demokratie, und zwar als Ergänzung und auch in dem Gedanken der Stärkung der repräsentativen Demokratie.

Dieses repräsentative System hat sich seit vielen Jahrzehnten bewährt. Es geht von Erfahrungen aus, die auf deutschem Boden gemacht werden mussten. Es ist ein grundsätzlich richtiges System, das aber natürlich – und das haben die Veränderungen der letzten Jahre und Jahrzehnte gezeigt – immer wieder die Revitalisierung durch die Stärkung der direkten Demokratie braucht.

Wir haben unter der rot-grünen Landesregierung einiges getan, um die direkte Demokratie auf Landesebene zu stärken. Es ist leider nicht gelungen – und das sage ich im Rückblick mit einem sehr, sehr großen Bedauern –, im Rahmen der Verfassungskommission noch weitere Schritte zu gehen.

Wir hätten uns natürlich etwas gewünscht, was in Richtung Themenausschlüsse bei Volksbegehren geht, was aber auch vor allem die Absenkung der Unterschriftenhürde bei Volksbegehren betrifft. Da haben wir sogar weiterreichende Forderungen, als der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet, denn wir wollen die Hürde auf 2 % absenken. Wenn man sich das in absoluten Zahlen ansieht – das sieht auf dem Papier nicht so viel aus –, dann geht es um 100.000 Unterschriften mehr oder weniger, die man für ein erfolgreiches Volksbegehren braucht. Schon das ist ein Punkt, warum wir den Gesetzentwurf der AfD nicht mittragen.

Wir besitzen tiefes Vertrauen in unser Grundgesetz und in die repräsentative Demokratie, die es uns geschenkt hat. Ein vom Volk gewähltes Parlament immer unter den Vorbehalt zu stellen, dass es durch einen Volksentscheid wieder abgewählt werden kann,

zeugt von Misstrauen in das parlamentarische System.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielleicht war dieses Misstrauen im Bayern des Jahres 1946 angeraten. Ich weiß nicht genau, was sich die Mütter und Väter der Bayerischen Verfassung dabei gedacht haben. Es ist auf jeden Fall nach 70 Jahren parlamentarischer Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ein seltsamer Ausdruck von Misstrauen in das Parlament. Deshalb finden wir es sehr schwierig, dass Sie dieses Vorhaben hier ins Parlament bringen.

Ich will aber gerne, weil das auch in der Rede des Abgeordneten Tritschler eine Rolle gespielt hat und es – das wissen wir – in der Programmatik der AfD immer wieder vorkommt, zum direktdemokratischen System der Schweiz einige Anmerkungen machen.

Erstens. In der Schweiz haben wir es mit einem grundlegend anderen System zu tun. Wir haben in der Schweiz eine Konkordanzdemokratie. Das bedeutet, dass anhand eines Systems, das die Schweizer „Zauberformel“ nennen, alle Parteien dauerhaft in der Regierung vertreten sind.

Dieses System möchte ich nicht haben, da ich es richtig finde und es sich aus meiner Sicht bewährt hat, wenn wir hier einen starken Wettbewerb um die besten politischen Ideen haben. Dann ist mal der eine in der Regierung und kann seine Ideen umsetzen und dann der andere. Wenn man dann feststellt, dass man mit seinen Ideen keine Mehrheit mehr in der Bevölkerung findet, dann wird man eben abgewählt. Diese Erfahrung mussten wir machen. Das ist nicht schön, gehört aber zum Wesen der Demokratie dazu.

In der Bundesrepublik gibt es anders als in der Schweiz das Prinzip der Verfassungssouveränität. Das bedeutet, dass weder ein gefühlter noch ein manifestierter Volkswillen absolut stehen, sondern absolut steht nur die Verfassung.

Es ist eine Verfassung, die mit ihren Grund- und Menschenrechten im Zweifel auch über die Beschlüsse des Deutschen Bundestags oder eines Landesparlaments geht, wenn ein unabhängiges Verfassungsgericht feststellt, dass ein Beschluss des gewählten Parlaments nicht mit dem Geist und der Wirkmächtigkeit der Grund- und Menschenrechte vereinbar ist. Auch das ist ein systematischer Unterschied zur Schweiz.

Man muss berücksichtigen, dass auch in der Volkssouveränität der Schweiz nicht nur derjenige recht hat, der in einer Abstimmung oder in einem Referendum eine Mehrheit erringt; vielmehr gibt es auch dort ein umfassendes Angebot an Schutzrechten, gerade für Minderheiten. Die Schweizer sprechen da von Volksmehr und Ständemehr. Das bedeutet, neben einer Mehrheit der Abstimmenden im Referendum

auf Bundesebene braucht man in der Schweiz auch die Mehrheit der Kantone. Das ist eine Regelung, um dort Minderheiten, insbesondere die sprachlichen Minderheiten, zu schützen.

Auch das kommt in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht vor. Bei Ihnen ist das ein Demokratieverständnis, das Demokratie nicht in dem Sinne versteht, dass die besten Ideen zusammengebracht werden, dass Kompromisse gefunden werden und dass integriert wird. Für Sie bedeutet Demokratie das Recht des Stärkeren – und das ist nicht mein Demokratieverständnis.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Redezeit.

Ich komme zum Ende. – Meine Damen und Herren, auch die Schweizer Demokratie – das sollte man nicht ausblenden – laboriert an den Problemen, die uns im Zusammenhang mit direktdemokratischen Instrumenten bekannt sind.

Die Mehrzahl der Referenden in der Schweiz sind Elitenprojekte. Das bedeutet, es werden diejenigen gestärkt, die in der Demokratie ohnehin stärker sind als andere Gruppen. Gestärkt werden diejenigen mit hohem Einkommen und mit hohem Bildungsstand. Diejenigen, die nicht zu diesen Bevölkerungsgruppen gehören, kommen weniger vor. Auch das ist ein Problem. Die geringe Beteiligung bei bundesweiten Referenden in der Schweiz kommt noch hinzu.

Insofern sollte sich die AfD vor allem Gedanken darüber machen, ob sie wirklich mit dem richtigen Vorbild unterwegs ist, ob sie mit den richtigen Instrumenten auf Fragen antwortet, die wir hier alle miteinander diskutieren. Wir werden im Ausschuss weiter darüber diskutieren.

Ich bin der Kollegin Freimuth und dem Kollegen Bovermann sehr dankbar dafür, dass sie noch einmal darauf hingewiesen haben, dass wir, um die Demokratie in Nordrhein-Westfalen zu stärken, in dieser Legislaturperiode eine Enquetekommission eingerichtet haben. Ich freue mich, Teil dieser Arbeit zu sein, und wünsche unseren Beratungen einen guten Verlauf. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bolte-Richter. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Reul.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Landesregierung

lehnt den Gesetzentwurf der AfD ab. Mit dem Gesetzentwurf würde sich nämlich das Verhältnis zwischen der parlamentarisch-repräsentativen und der direkten Demokratie erheblich verändern. Hierzu bedürfte es einer breiten politischen Willensbildung, um genau zu sein: einer verfassungsändernden Mehrheit, die nicht erkennbar ist. Zudem würde im Falle einer Annahme die Arbeitsfähigkeit des Landtags erheblich geschwächt.

Fangen wir einmal mit dem ersten Vorschlag der AfD an, den Landtag durch Volksentscheid auflösen zu wollen. Dieser Vorschlag sollte nach unserer Auffassung nicht befolgt werden. Der Landtag wird auf fünf Jahre vom Volk gewählt; er ist damit für diesen Zeitraum uneingeschränkt legitimiert. Hierdurch wird dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie Rechnung getragen. Die Zeitspanne bis zur nächsten Wahl ist so bemessen, dass eine sachbezogene und effektive Arbeit des Landtags gewährleistet ist. Es wäre mit einer kontinuierlichen Arbeit des Parlaments unvereinbar, wenn es eine jederzeitige Möglichkeit gäbe, den Landtag willkürlich aufzulösen.

Die Herabsetzung der Quoren für Volksinitiativen und Volksbegehren im Gesetzentwurf war bereits Gegenstand – einige Damen und Herren haben hier schon darauf hingewiesen – vertiefter Erörterung der Verfassungskommission in der 16. Legislaturperiode.

Die überwiegende Anzahl der Fraktionen sprach sich damals für eine Beibehaltung des Quorums von 0,5 % der Stimmberechtigten bei der Volksinitiative aus. Auch für eine Änderung des Quorums von 8 % der Stimmberechtigten beim Volksbegehren fand sich weder in der Verfassungskommission noch im Landtag eine Mehrheit.

Einem weiteren Änderungsvorschlag zum Volksbegehren, eine mögliche Befugnis des Landtags, den Stimmberechtigten während des Volksbegehrens einen alternativen Gesetzentwurf vorzuschlagen, mit der Folge von zwei Abstimmungsgegenständen und einer Stichfrage, kann ebenfalls nicht gefolgt werden. Das würde zu einem sehr komplexen Verfahren führen. Ablauf und Ausgestaltung dieses Verfahrens wären für die Öffentlichkeit womöglich unübersichtlich und könnten insbesondere bei den Stimmberechtigten zu Unklarheiten führen.

Der Ausschluss von Volksbegehren über Finanzfragen, Abgabengesetz und Besoldungsordnungen in Art. 68 Abs. 1 der Landesverfassung sollte unbedingt beibehalten werden, da nur auf diesem Wege die Budgethoheit des Parlaments gewahrt bleibt. Der Landtag hat als Gesamtverantwortlicher für den Haushalt über eine ausgewogene Verteilung der begrenzten staatlichen Ressourcen zu entscheiden. Die Komplexität dieser Materie und die andernfalls mögliche Überpointierung von Partikularinteressen sprechen dafür, diesen Status quo nicht anzutasten.

Die Regelungen zur direkten Demokratie, die wir in Nordrhein-Westfalen bereits haben, funktionieren: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Diese Instrumente werden genutzt; hingewiesen sei zum Beispiel auf die Volksinitiative Aufbruch Fahrrad und die Volksbegehren zu G8/G9. Demokratie lebt vom Mitmachen, das stimmt. Auf diesen Nenner könnten wir uns heute wohl alle einigen.

Ich werbe an dieser Stelle nachdrücklich dafür, dass Veränderungsvorschläge die gewachsene Struktur der Instrumente direkter Demokratie in NRW berücksichtigen und zu einer angemessenen Fortentwicklung dieser Instrumente beitragen. Beides kann man von dem Gesetzentwurf der AfD aber nicht sagen; deshalb erfolgt keine Zustimmung vonseiten der Landesregierung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Somit kommen wir zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, der uns die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/6586 an den Hauptausschuss empfiehlt. Der Hauptausschuss bekommt die Federführung und der Rechtsausschuss die Mitberatung.

Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen sehe ich auch keine. Dann haben wir so überwiesen.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7, die Fragestunde, aufrufe, kommen wir noch einmal zurück zu Tagesordnungspunkt 5. Unter Tagesordnungs

punkt 5 haben wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz debattiert.

Ich kann Ihnen die Auszählung der namentlichen Abstimmung bekanntgeben. An der namentlichen Abstimmung haben sich 188 Abgeordnete beteiligt, indem sie ihre Stimme abgegeben haben. Mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 113 Abgeordnete gestimmt, und 62 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Damit ist der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/6579 mit dem von mir eben mitgeteilten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann ich die Tagesordnungspunkte 5 und 6 schließen.

Ich rufe auf: