Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Der Schwellenwert in Höhe von 750.000 Euro wird erreicht bzw. überschritten. Ein Vertragsjahr der „Mobilen Digitalwerkstatt“ mit einem Truck kostet zwar im ersten Jahr lediglich 608.772 Euro netto. Grundsätzlich sind vergaberechtlich gleichwohl auch mögliche Optionen bei der Berechnung des Schwellenwertes zu beachten.

Das hatte ich in meinen vorherigen Antworten auch schon einmal aufgeführt. – Weiter heißt es dort:

Berücksichtigt man in Bezug auf die Möglichkeiten des MSB, über Leistungserweiterungen eigenständig entscheiden zu dürfen, dass das Projekt länger und in erweitertem Umfang durchgeführt wird, wird auch der vorgenannte Schwellenwert deutlich überschritten. Beim Einsatz eines Trucks über drei Jahre liegt der Auftragswert bei 1.684.171 Euro netto.

Nachdem der Maßstab der Beurteilung der unmittelbaren Beauftragung der HABA GmbH mit dem Pilotprojekt „Mobile Digitalwerkstatt“ beschrieben wird, heißt es dann auf Seite 6:

Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV) ist daher zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner technischen Besonderheit oder aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten usw. erbracht werden kann.

Genau das haben wir im Ausschuss auch immer wiederholt. Dem Ausschussprotokoll vom 13.03.2019 ist zu entnehmen, dass Frau Beer eine Frage zu genau diesem Schwellenwert gestellt hat und ebenfalls gemeint hat, die Dinge würden nicht zusammenpassen. Herr Staatssekretär Richter hat geantwortet:

„Mit den 600.000 Euro – und Sie meinen damit ja unterhalb von 750.000 Euro – hat das überhaupt nichts zu tun. Wir haben es gerade noch einmal klargestellt: Unter anderem anhand der von der Ministerin ausführlich dargelegten Kriterien haben wir eine Markterkundung durchgeführt, deren Ergebnis war, dass es keinen anderen Marktteilnehmer als HABA Digital gibt, der die Aufgabe erfüllen könnte. Insofern gab es keine Notwendigkeit, über Ausschreibungsgrenzen zu sprechen, da diese hier nicht ziehen. Selbst wenn die Wertgrenzen andere gewesen wären, hätte man niemand anderem als HABA Digital den Auftrag erteilen können.“

Das steht auf Seite 44. – Auf Seite 48 hat Herr Staatssekretär Richter sich noch einmal dazu ausgelassen und ist noch einmal auf die Frage von Frau Beer eingegangen:

„Frau Beer, ich komme noch mal auf die von Ihnen erwähnte Wertgrenze zu sprechen: Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es keinen anderen Anbieter als HABA Digital gibt, dann kann man auch nur an diesen Anbieter vergeben. Mit der Wertgrenze von 750.000 Euro hat das dann nichts mehr zu tun.“

(Zuruf von der SPD: Das ist ja praktisch!)

Wenn Sie jetzt den Vermerk vom 08.10. nehmen, sage ich: Ja, es hätte im Nachhinein vielleicht mehr Sinn gemacht, die Conclusio, also die eigentliche Message, an den Anfang zu stellen und die Mitteilung des Ministeriums – für die ich sehr dankbar bin, weil das zu einer umfassenden Information dazuge

hört; das erwarte ich auch von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus – weiter hinten folgen zu lassen.

Aber Fakt bleibt, dass der Schwellenwert von 750.000 Euro nicht zum Tragen kommt, weil es nur einen Anbieter, nämlich HABA Digital, gegeben hat.

(Martin Börschel [SPD]: Dann ist die dritte Aussage falsch!)

Nein. Ich habe ja gerade belegt, dass wir diese Aussagen bereits im Ausschuss getroffen haben. Das ist im öffentlichen Ausschussprotokoll, das allen Mitgliedern des Parlamentes zugegangen ist, vom 13.03.2019 genau so belegt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Streng genommen hat Herr Kollege Börschel damit auch schon direkt seine zweite Nachfragemöglichkeit in Anspruch genommen. Er muss mit seinen Kollegen ausmachen, dass er sich da vorgedrängelt hat.

(Widerspruch von der SPD)

Aber wir nehmen das jetzt entspannt. Der Kollege Ott ist ja auch in Reichweite und hat jetzt in jedem Fall das Wort zu seiner zweiten Nachfrage. Bitte sehr.

Ich würde gerne noch einmal auf die Rechtsanwaltskanzlei Luther zurückkommen. Wir finden in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2004 vom 5. Februar 2019 des Abgeordneten Horst Becker Drucksache 17/4997 eine Zusammenstellung sämtlicher Gutachten und teuren Beratungsaufträge, die die schwarz-gelbe Landesregierung auf den Weg gebracht hat. In dieser Aufstellung taucht die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft tatsächlich mit dem Projekt LOGINEO auf.

Ist es bei Rechtsexpertisen eigentlich üblich, diese an andere Aufträge einfach so anzuhängen? Streng genommen haben die Digitalwerkstatt und

LOGINEO relativ wenig miteinander zu tun.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ott. – Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich meine, in meiner Beantwortung der Frage direkt zu Beginn genau darauf eingegangen zu sein. Ich wiederhole das aber gerne noch einmal.

Wir haben am 21.12.2017 diesen Vertrag mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage aufgeführt ist, in Auftrag gegeben, und zwar zur Nachtragsvereinbarung zu LOGINEO, nämlich einen Beratervertrag.

Ich habe gerade ausgeführt, dass diese vertragliche Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über das Mandatsverhältnis und die Vergütung als Rahmenvereinbarung ausgestaltet ist und eine Erweiterung des Auftragsumfanges für Beratungsleistungen im Bereich der Digitalisierung an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Das habe ich gerade ausgeführt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Kollegin Butschkau hat nun das Wort zu ihrer Nachfrage. Bitte sehr.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, wenn ich richtig informiert bin, haben Sie im Schulausschuss sinngemäß vorgetragen, dass Sie Apple und Microsoft nicht in die Markterkundung einbeziehen mussten, weil diese Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten.

Ist das ein rechtlich haltbares Vergabekriterium? Berücksichtigen Sie dieses Kriterium bei allen Vergabeentscheidungen, und falls nein, warum nicht?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Entschuldigung. Die erste Frage habe ich verstanden, aber die zweite Frage vor „und falls nein, warum nicht“ habe ich akustisch nicht verstanden. Die erste und die letzte Frage habe ich verstanden, die mittlere nicht.

Frau Kollegin Butschkau, ich habe Sie auf dem Sitzplan gefunden und Ihr Mikrofon eingeschaltet. Insofern haben Sie die Möglichkeit, Ihre Frage zu wiederholen.

Dann wiederhole ich es einfach noch einmal. – Im Schulausschuss sollen Sie sinngemäß vorgetragen haben, dass Sie Apple und Microsoft nicht in die Markterkundung einbeziehen mussten, weil diese Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten. – Das ist noch keine Frage.

Jetzt kommt die erste Frage: Ist das ein rechtlich haltbares Vergabekriterium?

Dann kommt die zweite Frage: Berücksichtigen Sie dieses Kriterium bei allen Vergabeentscheidungen?

Daran schließt sich die dritte Frage an: Falls nein, warum nicht?

Frau Kollegin Butschkau, Sie kennen doch die Regelungen der Geschäftsordnung zur Fragestunde. Wenn Sie gerade auch noch so explizit mit erstens, zweitens und drittens arbeiten, dann …

(Anja Butschkau [SPD]: Dann lassen wir die dritte Frage weg! – Zuruf von der CDU: Aber die Kollegin lächelt dabei so charmant!)

Die Ministerin wird entscheiden, wie sie damit umgeht. Ich kann von meiner Seite nur darauf hinweisen und die entsprechenden Stellen der Geschäftsordnung noch einmal zur Lektüre empfehlen. – Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde die erste Frage in diesem Fall gern beantworten und zitiere nochmals aus meiner Antwort auf die 31 Fragen der SPD-Fraktion. Darin wurde konkret gefragt:

Wurden bei diesem Prozess auch Überlegungen Dritter, wie zum Beispiel anderer Unternehmen und sonstiger Personen, ganz oder teilweise einbezogen?

Diese habe ich aufgeführt und geantwortet:

Im Rahmen des Gesamtprozesses zur Digitalisierung an Schulen und auch im Rahmen der Markterkundung wurden zu unterschiedlichen Aspekten Gespräche mit Dritten geführt. Gesprächspartner waren: Apple, Deutsche Telekom Stiftung, Teach First Deutschland, Vodafone Stiftung, Microsoft, Montag Stiftungen, EDUCATION Y, Gesellschaft für Informatik, Landesanstalt für Medien, Vobis, Schulverwaltung Düsseldorf, Deutschland Sicher im Netz e. V. sowie Vertreter der Bergischen Universität Wuppertal.

Zudem wurden von zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MSB folgende Veranstaltungen besucht: Digital Education Day, didacta Hannover, Informatiktag Paderborn, re:publica Berlin, Veranstaltungen der Bergischen Universität Wuppertal zum Thema „Informatik an Grundschulen“, Innovation Schule Coesfeld.

Zur Vorbereitung einer Vergabeentscheidung bzw. Auftragserteilung sowie zur Durchführung der Vertragsverhandlungen wurde, wie bei Vergabeverfahren dieser Art üblich, eine Rechtsanwaltskanzlei – das ist die Rechtsanwaltskanzlei Luther – mit besonderer vergaberechtlicher Expertise einbezogen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächster Fragesteller hat nun Herr Kollege Bolte-Richter das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich komme noch einmal zur Marktanalyse zurück. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses haben diese Marktanalyse durchgeführt, und welchen fachlichen Hintergrund hatten diese Mitarbeitenden jeweils?

Bitte sehr, Frau Ministerin.

Wir haben ein Referat für Digitalisierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Referats haben die Markterkundung durchgeführt.

Vielen Dank. – Als nächster Fragesteller hat nun Herr Abgeordneter Hübner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Worterteilung. – Wie es der Zufall manchmal will, kommen wir gerade zum Kern meiner Frage. Das Referat für Digitalisierung hat die Markterkundung offenkundig durchgeführt. Der Kollege Vogt hat auch schon danach gefragt.

Ich setze einmal voraus, dass es dazu eine Dokumentation gegeben hat, weil diese die Grundlage für die Entscheidung sein muss, dass die beauftragte Firma die einzige infrage kommende Firma ist – bei der Sie, in Klammern gesagt, noch das große Glück haben, dass es sich um jemanden von der FDP handelt, der mit davon betroffen ist. Es muss also ordentlich dokumentiert sein, dass man zu dieser Situation kommt.