Protokoll der Sitzung vom 26.06.2019

Last but not least möchte ich die Gelegenheit nutzen, dem bisherigen Beirat, der in den vergangenen Jahren hervorragende Arbeit geleistet hat, für die produktive Zusammenarbeit zu danken.

Wenn wir schon beim Thema „Dank“ sind, möchte ich auch allen demokratischen Fraktionen dieses Hauses für das gemeinsame Handeln, das zum vorliegenden Gesetzentwurf geführt hat, danken.

Wir gehen einer guten und gesicherten Zukunft in Bezug auf den islamischen Religionsunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler entgegen. – Vielen lieben Dank.

(Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Gebauer. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache angelangt sind.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Schule und Bildung empfiehlt in Drucksache 17/6606, den Gesetzentwurf Drucksache 17/5638 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir stimmen somit über die Beschlussempfehlung Drucksache 17/6606 und nicht über den Gesetzentwurf ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle somit dem Abstimmungsergebnis der Fraktionen folgend fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/5638 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Ich rufe auf:

4 Guter Start in den Sozialen Arbeitsmarkt in

NRW – schwarz-gelbe Landesregierung muss alles geben, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen!

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/6589

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Abgeordneten Neumann das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Arbeit statt Arbeitslosigkeit

zu finanzieren, das war immer eine Kernforderung der Sozialdemokratie.

Rund 250.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen sind nach wie vor von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen – Menschen, die seit fünf, sechs, sieben oder acht Jahren oder sogar noch länger nicht mehr am Erwerbsleben teilgenommen haben. Jeder von uns weiß, was dies für die Menschen und deren Familien bedeutet.

Mit dem im Jahr 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz, das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegt wurde, werden gerade für diese Menschen neue Beschäftigungsperspektiven geschaffen. Allein in Nordrhein-Westfalen sollen im Jahr 2019 rund 15.000 sozialversicherungspflichtige Stellen für Langzeitarbeitslose entstehen.

Nicht umsonst gilt dieses Teilhabechancengesetz als Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik. Das sieht sogar unser Arbeitsminister Karl-Josef Laumann so.

(Gordan Dudas [SPD]: Du wirst gelobt, Karl- Josef!)

Kinder erleben vielleicht zum ersten Mal, dass Mama und Papa zur Arbeit gehen, und können deshalb auch in der Kita, in der Schule oder anderswo mit anderen Kindern und Jugendlichen darüber sprechen.

Im Unterschied zu allen arbeitsmarktpolitischen Regelungen früherer Zeiten gelingt es mit den Instrumenten des Sozialen Arbeitsmarktes, die altbekannte Spirale von Maßnahmen und deren Drehtüreffekten zu unterbrechen.

(Beifall von Anja Butschkau [SPD])

Das Maßnahmen-Hopping wird für diesen Personenkreis beendet. Stattdessen wurde ein nachhaltiger Sozialer Arbeitsmarkt geschaffen, der zwei Kernelemente umfasst.

Erstens. Neufassung des § 16i SGB II. Über dieses Modell erhalten gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen in den ersten zwei Jahren einen 100%igen Lohnzuschuss auf Basis des jeweiligen Tarif- oder Mindestlohns, wenn sie Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, die mehr als sechs Jahre lang arbeitslos waren. In jedem weiteren Jahr verringert sich der staatliche Zuschuss um 10 %. Im Zuge der Eingliederung wird der Lohn mehr und mehr vom Arbeitgeber übernommen. Die Förderungsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

Leider gibt es einen Wermutstropfen: Diese Beschäftigten sind nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert. Das bedauern wir ausdrücklich.

Zweitens: Änderungen im § 16e SGB II. Angelehnt an das Kombilohnmodell zielt diese Fördermöglichkeit auf Unternehmen, die Personen einstellen, die mehr als zwei Jahre lang arbeitslos waren. Sie erhalten eine Förderung für zwei Jahre – im ersten Jahr

75 % des regelmäßigen Lohns, im zweiten Jahr 50 %.

In beiden Modellen erhalten die geförderten langzeitarbeitslosen Menschen ein umfangreiches Coaching sowie Betreuung und Qualifizierung. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber werden bei den Alltagsfragen und Alltagsproblemen nicht alleingelassen. Sie werden mit dem Ziel unterstützt, die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren – wenn es erforderlich ist, auch für die gesamte Förderdauer.

Insbesondere die Einführung des Passiv-AktivTransfers bedeutet eine arbeitsmarktpolitische Revolution. Für diese Idee hat sich vor allem die SPD lange Jahre eingesetzt. Was heißt das konkret? Der Passiv-Aktiv-Transfer sieht vor, dass man die eingesparten Leistungen zum Lebensunterhalt zusätzlich zur Finanzierung von weiterer Beschäftigung nutzt. Jedes Beschäftigungsverhältnis nach diesem Paragrafen erbringt Einsparungen für den kommunalen Anteil an den SGB-II-Transferleistungen. Diese Entlastungen können Kommunen beispielsweise für die Finanzierung von ergänzenden Landesprogrammen nutzen.

Der Passiv-Aktiv-Transfer muss daher für die beteiligten Kommunen und Behörden in der Umsetzung einfach und praktikabel sein. Das ist für viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein wichtiger Entscheidungsfaktor, wenn es darum geht, sich an diesem Transfer zu beteiligen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen, die uns aus den ersten Monaten des Jahres 2019 vorliegen, belegen: Der Einstieg in den Sozialen Arbeitsmarkt ist geschafft. Fast 4.000 langzeitarbeitslose Menschen fanden über das neue arbeitsmarktpolitische Instrument eine sozialversicherungspflichtige Anstellung.

Das liegt vor allem daran, dass das Modell nach § 16i – der Kernbereich des Sozialen Arbeitsmarktes – sehr gut angenommen wird, und zwar über das ganze Land hinweg.

Bis April wurden etwa 3.500 der rund 4.000 Gesamtplätze im Sozialen Arbeitsmarkt geschaffen. Es beteiligen sich – für viele wahrscheinlich unerwartet – nicht nur kommunale und gemeinnützige Träger, sondern auch private Unternehmen an diesen Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Menschen.

Auch dies ist neu, und deshalb muss es besonders herausgehoben werden. Wir wissen, dass es in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit viel Konkurrenz und Ärger gab; nun gibt es das nicht mehr. Auch die privaten Arbeitgeber engagieren sich in diesem Bereich, und dafür verdienen sie die entsprechende Anerkennung.

Es entstehen Perspektiven nicht nur für die neuen Erwerbstätigen, sondern auch für deren Familien,

für – da auch Teilzeitarbeitsmodelle möglich und erwünscht sind – alleinerziehende Mütter und deren Kinder und nicht zuletzt für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Handicaps. Wir wissen alle, dass wir insbesondere im Bereich der psychischen Erkrankungen vor einem riesigen Berg stehen.

Der Soziale Arbeitsmarkt sendet ein wichtiges Signal an alle Menschen, die oft genug erlebt haben bzw. das Gefühl haben, in dieser Gesellschaft abgehängt zu sein. Nein, wir vergessen ihren schwierigen Lebensumstand nicht, auch wenn der Weg zum Sozialen Arbeitsmarkt viel zu lange gedauert hat.

Die schwarz-gelbe Landesregierung darf sich nicht auf den Errungenschaften der Ergebnisse der Großen Koalition in Berlin ausruhen und muss alles in ihrer Macht Stehende dafür tun, dass so viele langzeitarbeitslose Menschen wie möglich die Chance auf ein Beschäftigungsverhältnis erhalten. Die Zielmarke für 2019 ist erreichbar. Der Soziale Arbeitsmarkt hat für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Gesellschaft ein großes Erfolgspotenzial.

(Beifall von der SPD)

Allerdings gibt es vor allem bei der Förderung nach § 16e SGB II noch deutlich Luft nach oben; das zeigt das aktuelle Ergebnis. Das war damals das favorisierte Modell insbesondere von Herrn Minister Laumann, der für seit Kurzem Langzeitarbeitslose eine Art Kombilohnmodell wollte, dann würde es funktionieren. Herr Minister Laumann, hier ist besonderes Engagement und besonderer Einsatz gefordert.

In unserem Antrag fordern wir deshalb auch, beim Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit das große Fachwissen und die gewachsenen Erfahrungen der Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW für die Menschen zu nutzen. Die Zukunft dieser Anlauf- und Beratungsstellen über das Jahr 2022 hinaus ist finanziell sicherzustellen. Das aktuelle Schwadronieren nach dem Motto, man wisse noch nichts Genaues über die Finanzierung, muss ein Ende haben.

(Beifall von der SPD und Mehrdad Mostofiza- deh [GRÜNE])

Die Jobcenter-Beiräte als Mitgestalter und konstruktive Unterstützer zur Ausgestaltung und Gewinnung von Beschäftigungsmöglichkeiten in einem Sozialen Arbeitsmarkt gilt es zu stärken. Die Transparenz im Sinne weiterer Entwicklungen dieses Arbeitsmarktes ist zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere auch die Darstellung der Entwicklungen im Bereich des Passiv-Aktiv-Transfers durch einen jährlichen Bericht der Landesregierung an das Parlament oder an den zuständigen Fachausschuss.

Von jetzt an geht es darum, auf den ersten Erfahrungen der Unternehmen und den Erfahrungen der dort

beschäftigten Arbeitnehmer sowie aller anderen, die daran beteiligt sind, aufzubauen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. Wir können froh sein, dass wir in Nordrhein-Westfalen dieses Erfolgsmodell auf den Weg gebracht haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Neumann. – Nun spricht für die CDU Herr Schmitz.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Josef

Neumann, vielen Dank für die nochmals sehr ausführliche Darstellung des Teilhabechancengesetzes. Das war sehr nah angelegt an den Text der Bundestagsdrucksache. Sie haben es einmal schriftlich und einmal mündlich dargelegt.

Ich bin überzeugter Arbeitsmarktpolitiker, und ich finde es gut, dass die Kollegen hier im Land das alles noch einmal erfahren. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit wir dafür zuständig sind. Aber darauf gehe ich gleich noch einmal ein. Abgesehen davon haben Sie einige Punkte vergessen, die ich durchaus interessant finde.

Es spricht doch Bände, dass Karl-Josef Laumann das positiv sieht; denn er war an den Koalitionsverhandlungen als unser Verhandlungsführer für den Bereich „Arbeitspolitik“ beteiligt.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dann macht das doch unter euch aus!)

Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass wir etwas, das wir gemeinsam – CDU, CSU und SPD – im Koalitionsvertrag beschlossen haben, als positiv darstellen. Da besteht gar kein Widerspruch, und wir sind da auf einer Linie. Auch die CDA hat schon sehr lange einen Sozialen Arbeitsmarkt gefordert. Es ist also nicht so, als würde die CDU das heute zum ersten Mal erkennen.