Was bedeuten diese Verschärfungen für Geflüchtete im Einzelnen? – Lassen Sie mich hier nur auf einige Punkte eingehen.
Mit dem Gesetz etabliert die Bundesregierung unter anderem einen Duldungsstatus zweiter Klasse, der jegliche Integrationsmöglichkeiten auf null reduziert und Menschen ohne Grund unter Generalverdacht stellt.
Menschen, die ihrer Passbeschaffungspflicht nicht nachkommen, sollen nur noch die sogenannte „Duldung light“ bekommen; ihnen wird damit pauschal Ausbildung und Arbeit verboten. Das geht sogar dann, wenn diese Menschen aus berechtigten Gründen noch nicht einmal abgeschoben werden können.
Für Menschen aus Afghanistan, von denen ein Großteil von ihnen noch nie über eine Geburtsurkunde verfügt hat, und die sich zum Teil über Jahre in Drittstaaten wie dem Iran aufgehalten haben, ist es eben nicht möglich, an diese Identitätsnachweise zu kommen bzw. diese zu beschaffen. Das bedeutet, dass da eine ganze Gruppe von Menschen gänzlich von Integrationsbemühungen ausgeschlossen wird.
Diese Duldung hat fatale Auswirkungen auf Menschen, auf Kinder, denen es oft unmöglich ist, diese Passbeschaffung zu erreichen – und zwar nicht, weil sie es nicht wollen, sondern weil sie es schlichtweg nicht können.
So werden Geflüchtete für etwas bestraft, wofür sie nichts können; sie werden schikaniert. Auch Integrationsbemühungen und gute Ansätze aus den Ländern, wie zum Beispiel der Duldungserlass aus NRW oder aber die Ausbildungsduldung, werden konterkariert und nahezu unwirksam gemacht.
Darüber hinaus sieht das sogenannte GeordneteRückkehr-Gesetz Leistungskürzungen für Asylsuchende unterhalb des gesetzlich festgelegten Existenzminimums vor. Dabei hatte bereits im Jahr 2012 das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatz
urteil festgestellt, dass das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum migrationspolitisch nicht zu relativieren ist.
Sven Hüber von der Gewerkschaft der Polizei, der man nun wirklich nicht nachsagen kann, dass sie uns Grünen nahestünde, sagt klipp und klar, dass die Gesetze von Seehofer Menschen in die Hungerkriminalität jagen. Eine verantwortungsvolle Politik kann doch nicht ernsthaft Interesse daran haben, dass Menschen zur Sicherung ihres puren Lebensunterhaltes zu Diebstahldelikten, Schwarzarbeit oder gar Prostitution gezwungen werden. Das geht so nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das bedeutet: Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz ordnet nichts, aber auch gar nichts, schafft aber in vielen Bereichen neue Probleme.
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der glücklicherweise einen Aufschrei der Länderjustizminister – übrigens über die Parteigrenzen hinweg – hervorgerufen hat. Die GroKo missachtet allen Ernstes europäisches Recht und will das Trennungsgebot zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug aufheben. Zukünftig sollen Menschen, die übrigens nichts verbrochen haben, auch Frauen und Kinder, gemeinsam mit Strafgefangenen in regulären Justizvollzugsanstalten festgehalten werden.
Das kann nicht sein. Ich bin froh darüber, dass Herr Minister Biesenbach sehr deutlich gemacht hat, dass auch er gegen dieses Gesetz rechtliche und tatsächliche Bedenken hat.
Das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz von Herrn Seehofer ist absolut nicht tragbar. Es ordnet nichts, sondern ist reine Symbolpolitik und öffnet der Entrechtung von Schutzsuchenden Tür und Tor.
Es ist bitter, dass die SPD versucht, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Grund für diesen so faulen Kompromissversuch zu verkaufen – ein Einwanderungsgesetz, das seinem Namen noch nicht einmal gerecht wird.
Auch Sie, Herr Minister Stamp, haben das Gesetz treffend als humanitär unverantwortlich und volkswirtschaftlich dämlich bezeichnet. Ich habe auch große Sympathien dafür, dass Sie, Herr Stamp, den Rücktritt von Herrn Minister Seehofer gefordert haben.
Diesen klaren Worten müssen jetzt aber auch Taten folgen. Solange der Bundesinnenminister noch im Amt ist, gilt es, zumindest das Chaos zu verhindern, das er anrichtet. Das bedeutet, jetzt die Notbremse zu ziehen. Die NRW-Landesregierung muss ihren Einfluss über den Bundesrat geltend machen. Sie hat auch die Chance, diesen Einfluss jetzt geltend zu machen. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates haben bereits Bedenken gegen die Gesetze ausgesprochen und empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren: Folgen Sie unserem Antrag, und sorgen Sie dafür, dass NRW am Freitag im Bundesrat dafür den Weg frei macht. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Anfang dieses Monats hat der Deutsche Bundestag ein Maßnahmenpaket im Bereich Migration und Asyl beschlossen. Die Koalition von CDU/CSU und SPD im Bund hat im Vorfeld lange darüber diskutiert. Uns allen sind die Schlagzeilen bekannt.
Nun liegen insgesamt sieben Gesetzentwürfe vor, die eine Neujustierung der deutschen Asyl- und Migrationspolitik bedeuten. Die im Raum stehenden Gesetzentwürfe gehen stärker als bisher auf die Wirklichkeiten in der Migrationspolitik ein. Das gilt – bei aller Kritik – auch für das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht oder kurz Geordnete-Rückkehr-Gesetz.
So unbeliebt das Thema „Abschiebung“ bei den Grünen auch sein mag: Es ist wichtig und richtig, dass wir es angehen, und es ist notwendig, dass wir darüber sprechen.
Selbstverständlich stehen wir als NRW-Koalition zu unserer Vorstellung eines humanitären Schutzes für Flüchtlinge und Verfolgte. Wir stehen zu diesem menschenrechtlichen Fundament und halten es weiterhin hoch.
Daneben stehen wir aber auch dazu, dass diejenigen, die kein Anrecht auf diesen Schutz haben, unser Land wieder verlassen müssen. Wir stehen zur Durchsetzung des Rechtsstaates.
Genau diese Durchsetzung soll mit dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz erreicht werden. NRW spielt bundesweit, nicht nur im Bundesrat, eine wichtige Rolle rund um die Themen Asyl und Abschiebung. Über 71.000 Ausreisepflichtige halten sich bei uns in NRW auf; davon sind drei Viertel geduldet, viele davon aus guten Gründen.
Wir sind aber auch das Bundesland, welches im Bundesvergleich die meisten Rückführungen durchführt. Das beinhaltet freiwillige Ausreisen, aber auch die durch Maßnahmen eingeleiteten Ausweisungen in die Herkunftsstaaten. Die Quartalsberichte des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration liegen Ihnen allen vor.
Wir sind weiterhin das Bundesland, welches über die meisten Plätze in der Abschiebehaft verfügt. Und mehr noch: Die Zahl dieser Plätze werden wir auf 175 in der Anstalt Büren erhöhen.
Dabei gilt auch: Die Abschiebehaft ist nicht der Regelfall. Sie ist die Ultima Ratio beispielsweise für straffällig gewordene Ausreisepflichtige. Natürlich ist der Rechtsstaat insbesondere an einer Ausweisung dieser Ausreisepflichtigen aus Deutschland interessiert. Das Ganze funktioniert aber nur mit einer Mischung aus Ordnung und rechtsstaatlichem Vermögen.
Hier setzt der Gesetzentwurf an. Das aber, liebe Grüne, wollen Sie gern außer Acht lassen. Denn er beinhaltet mehr als das von Ihnen angesprochene Trennungsgebot. Zum Beispiel lassen Sie außer Acht, dass das Bundesgesetz stärker gegen Identitätsverschleierung und -täuschung vorgeht. Sie lassen auch außer Acht, dass der Gesetzentwurf Bestandteil eines gesamten Paketes ist – eines Paketes, das sowohl die Ausländerbeschäftigungsförderung als auch die Fachkräftezuwanderung berücksichtigt.
Eines fällt bei dem Gesetzentwurf natürlich auch auf: Für NRW gibt es verschiedene Punkte, die nicht unserer bisherigen Politik auf Landesebene entsprechen, und die wir bislang anders handhaben.
In diesem Sinne haben sich unsere Minister auch geäußert, unter anderem in den jeweiligen Ausschüssen im Bundesrat. Dabei geht es aber eben nicht nur um das Trennungsgebot und seine rechtliche Bewertung, auf welches sich der Antrag der Grünen vorrangig beschränkt.
Meine Damen und Herren, dem nun vorliegenden Antrag der Grünen können wir von der CDU-Fraktion aus verschiedenen Gründen nicht zustimmen.
Einerseits hat sich die Landesregierung bislang nicht negativ zu einem Vermittlungsausschuss ausgesprochen und das auch so kommuniziert. In Ihrem Antrag sind auch unsere Minister Dr. Stamp und Biesenbach zitiert worden. Daran kann man die Haltung der Landesregierung erkennen. Die Grünen müssen also die Minister nicht an ihre Haltung erinnern.
Andererseits erschließt sich der Sinn Ihres Antrags nicht. Denn eines solchen bedarf es gar nicht. Sie hätten im Vorfeld auch Ihren Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die an den jeweiligen Landesregierungen in Deutschland beteiligt sind, diese Aufforderung zukommen lassen können. Für eine Mehrheit im Bundesrat reichen 35 der 69 Stimmen aus. Die Grünen verfügen sogar über 37 Stimmen. Sie brauchen NRW quasi gar nicht. Dementsprechend ist der vorliegende Antrag obsolet. – Vielen Dank.