Andererseits erschließt sich der Sinn Ihres Antrags nicht. Denn eines solchen bedarf es gar nicht. Sie hätten im Vorfeld auch Ihren Kolleginnen und Kollegen der Grünen, die an den jeweiligen Landesregierungen in Deutschland beteiligt sind, diese Aufforderung zukommen lassen können. Für eine Mehrheit im Bundesrat reichen 35 der 69 Stimmen aus. Die Grünen verfügen sogar über 37 Stimmen. Sie brauchen NRW quasi gar nicht. Dementsprechend ist der vorliegende Antrag obsolet. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, ich will bekennen: Auch die Sozialdemokratie hat sich mit der Zustimmung zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz schwergetan. Das hat nicht nur mit dem Verhalten des Bundesinnenministers zu tun – das hat mit Sicherheit seinen Beitrag dazu geleistet; seine Äußerungen dazu waren sehr unpassend formuliert –, sondern das hat auch mit dem Inhalt des Gesetzes zu tun.
Aber die Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion stehen dort in der Regierungsverantwortung, und die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag haben es sich nicht leicht gemacht. Viele von Ihnen werden vermutlich die Rede meines geschätzten Kollegen Helge Lindh aus Wuppertal gehört haben, der dieses Spannungsverhältnis sehr gut, sehr treffend – ich will mal sagen: sehr typisch bergisch – auf den Punkt gebracht hat.
Selbstverständlich ist es völlig legitim, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, diese Entscheidung der SPD auf Bundesebene deutlich kritisieren. Aber Sie versuchen, mit diesem Antrag eine Debatte in dieses Haus zu tragen, die Sie – mit Verlaub – eher auf einem grünen Parteitag führen müssten.
denn hier stellen Sie sich als Kritiker dieses Gesetzes auf, während die von Ihnen geführte Landesregierung in Baden-Württemberg komplett anders agiert, und in Hessen sieht es bei den Grünen, wenn ich es richtig sehe, auch nicht viel anders aus.
Überall dort, wo die Grünen gerade mitregieren, sieht die Realität anders aus als die, die in Ihrem Antrag als grüne Position verkauft werden soll. Ich finde, das geht so nicht. Man sollte schon versuchen, eine einheitliche Linie zu finden.
Ich will dabei nur an die verschiedenen Äußerungen von Ministerpräsident Kretschmann aus BadenWürttemberg erinnern, der sich wiederholt sehr deutlich dazu geäußert hat, dass aus seiner Sicht Abschiebungen in Deutschland viel zu lange dauern. Wie passt das aber jetzt zu Ihrem Antrag?
Wie passen die Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Bouffier zu Ihrem Antrag, dessen Regierungspolitik Sie gerade erst mit der Neuauflage von Schwarz-Grün bestätigt haben? Wo ist da der Protest des stellvertretenden Ministerpräsidenten AlWazir?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann Ihre Bauchschmerzen durchaus nachvollziehen. Die haben auch viele Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten. Aber jetzt so zu tun, als sei die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen die alles entscheidende Abstimmung, wo deutlich wird, wer auf der Seite der Guten oder der Schlechten steht, wer hier die Grundrechte des Grundgesetzes verkauft, das überhöht eine solche Debatte. Das sollten wir nicht zulassen.
Die Landesregierung – sie wird ja gleich reden; ich bin sehr gespannt, was Herr Minister Dr. Stamp sagen wird – hat sich schon öffentlich zu Herrn Seehofer geäußert.
Sie kennen meine persönliche Haltung zu Herrn Seehofer; die habe ich immer wieder sehr deutlich gemacht – nicht nur mit einer Strafanzeige, sondern auch in öffentlichen Äußerungen. Joachim Stamp und ich sind einer Meinung, was die Bewertung angeht.
Auch der Justizbereich hat in den Beratungen im Bundesrat durch Herrn Biesenbach sehr deutlich Kritik geäußert.
Aber jetzt ein bisschen zur Einordnung: Die Grünen wären durchaus in der Lage, alleine die 35 Stimmen im Bundesrat zu organisieren, mit dem sie die Anrufung des Vermittlungsausschusses bewirken könnten.
Aber anscheinend – vielleicht stellen Sie es ja gleich noch einmal richtig – können Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihre eigenen Landesregierungen bei dem Gesetz am Ende den Vermittlungsausschuss anrufen. Anders kann ich diese Debatte – und auch die Aufgeregtheit dieser Debatte – nicht verstehen.
Deswegen sollten wir hier mit solch einer Aufgeregtheit und einem solch lauten Gebrüll nicht weitermachen. Sie versuchen damit, einen parteiinternen Streit zu überspielen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Denn nicht nur hier im Landtag wird gleich namentlich abgestimmt; Sie wissen, dass das im Bundesrat immer der Fall ist, und dann werden wir alle sehen, wo die Grünen wirklich stehen. Wo ist Ihr Anspruch, wo ist Wirklichkeit?
Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus dem Integrationsbereich jederzeit gerne über die konkreten Inhalte und die landesweite Umsetzung dieses Gesetzes diskutiert hätten.
Aber ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Wir springen nicht über jedes Stöckchen, das Sie uns hinhalten. Deswegen werden wir uns enthalten.
Sobald Sie das intern geklärt haben, stehen wir gerne weiterhin, so wie Sie uns kennen – da sollten wir die Kirche im Dorf lassen –, für Gespräche zur Verfügung, aber nicht vorher. – Vielen herzlichen Dank.
Entschuldigung, Herr Lenzen, aber es gibt eine Kurzintervention – angemeldet von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Frau Düker. Herr Wolf, Sie können vom Platz aus antworten. Das ist Ihr freies Recht als frei gewählter Abgeordneter des Hohen Hauses.
Frau Düker, wenn Sie das Mikrofon aktivieren, dann schalte ich es frei, und Sie können 1:30 Minuten für die Kurzintervention nutzen. Bitte schön.
Danke schön, Herr Präsident. – Das waren ja ein paar bemerkenswerte Worte vom Kollegen Wolf, die ich nutzen will, um noch mal nachzuhaken.
Herr Kollege Wolf, Sie haben viel über Schwarz-Grün sowie über Anspruch und Wirklichkeit grüner Politik in Regierungshandeln gesprochen. Hinsichtlich Anspruch und Wirklichkeit grüner Politik im Regierungshandeln können wir gerne mal sieben Jahre rotgrüne Koalition nachbereiten. Sie haben es uns in der Flüchtlingspolitik hier in NRW auch nicht gerade leicht gemacht.
(Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Was? – Zu- rufe von der SPD: Oh! – Marc Herter [SPD]: Da gibt es ja durchaus unterschiedliche Ein- schätzungen!)
Aber das ist heute nicht der Punkt, und deswegen finde ich es möchte ich mit einer Nachfrage auf unseren Antrag zurückkommen.
Es geht heute schlicht und einfach darum, wie die Position – und die ist mir bis jetzt nicht klar geworden – der NRW-Landtagsfraktion der SPD zu der Frage ist, ob angesichts dieser enormen verfassungsrechtlichen Probleme, die mit dem GeordneteRückkehr-Gesetz verbunden sind, der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Das ist die Frage, die im Raum steht.
Ich nenne noch mal die beiden Punkte, die im Vordergrund stehen: Verfassungsrechtlich hochproblematisch ist erstens das Kürzen des Existenzminimums als Druckmittel – durch das Bundesverfassungsgericht 2009 ausgeurteilt, dass dies nicht möglich ist – sowie zweitens die Aufhebung des Trennungsgebots zwischen Strafhaft und Abschiebungshaft – auch ausgeurteilt durch den Europäischen Gerichtshof.
Die Frage ist: Wie steht die SPD-Fraktion dazu? Dazu haben wir nichts gehört, sondern sehr viel zu grüner Politik in anderen Bundesländern. Das war aber nicht das Thema des Tages.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Düker, bei einer Kurzintervention in 1:30 Minuten über Anspruch und Wirklichkeit zu diskutieren und sieben Jahre Rot-Grün, die auch in der Zusammenarbeit und für dieses Land gut waren, zu rekapitulieren, würde mir jetzt sehr schwerfallen.