Im Übrigen ein dritter Gedanke: Wir haben damals angekündigt, die Mittel, die das Land einspart, auch in Bildung, Wissenschaft und Technologie investieren zu wollen. Wir haben allein in der Zeit vier neue Fachhochschulen mit mehreren zusätzlichen Abteilungen in der Metropole Ruhr errichtet. Die CDU/FDPKoalition in Nordrhein-Westfalen hat Wort gehalten.
Das, was wir an Subventionen aufgewendet haben, nutzen wir heute für bessere Bildungschancen und Fortschrittschancen für die Menschen in der Region.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich will nur vorsorglich noch einmal darauf aufmerksam machen: Auch wenn die Landesregierung jederzeit das Wort nehmen und auch Redezeiten überziehen kann, gibt es bei der Kurzintervention Fair-Play-Regeln. Deswegen sind wir da etwas strenger. Alles andere würde die Abgeordneten benachteiligen.
Mit dieser Bemerkung – für alle klarstellend – sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 6, es sei denn, jemand möchte noch einmal das Wort ergreifen. – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 17/6580 an den Ausschuss für Wirt
schaft, Energie und Landesplanung in der Federführung und an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz in der Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Möchte jemand gegen die Überweisung stimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Kann ich auch nicht sehen. Damit haben wir so überwiesen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, möchte ich Sie auf eine Unterrichtung durch den Präsidenten aufmerksam machen, die wir gerade eben in einem Sonderversand an alle gemailt haben. Inhalt dieser Unterrichtung ist, dass der als TOP 16 vorgesehene Antrag der fraktionslosen Abgeordneten Langguth, Neppe und Pretzell „Schmale Schultern stärken“, Drucksache 17/6577 – Neudruck – zurückgezogen wurde. Das hat Auswirkungen auf die heutige Tagesordnung. Deshalb wollen wir das gerne zwischendurch mitteilen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die antragstellende Fraktion Herr Kollege Seifen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freiheit der Wissenschaft in Forschung und Lehre ist in Deutschland ein hohes Gut. Das Grundgesetz bekräftigt in Art. 5 ausdrücklich ihren Schutz. Allerdings lässt es sich nicht weiter aus über die Bedingungen, unter denen sich Wissenschaft frei in Forschung und Lehre entfalten kann.
Angesichts der Wissenschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte, des Umbaus der klassischen Universitäten Humboldt‘scher Prägung zu technokratisierten Bologna-Dienstleistungsuniversitäten, mit der Umstellung der Finanzierung auf Drittmittel und der Prekarisierung des akademischen Mittelbaus können einem mittlerweile erhebliche Zweifel kommen, ob die Freiheit der Forschung und Lehre tatsächlich noch gewährleistet ist.
Unser Antrag zielt darauf, diese Zweifel wenigstens in einem Bereich aus der Welt zu schaffen. Die in unserem Antrag beschriebenen Missstände der Massenbefristungen sind gravierend und haben längst zum Protest der Betroffenen geführt. So räumt 2017
der letzte Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs ein, dass 93 % aller wissenschaftlichen Beschäftigten an den Universitäten in Deutschland – das, was man früher einmal Mittelbau nannte –, nur noch befristet beschäftigt sind. Wir haben es hier also in erster Linie nicht mit Promovierenden zu tun, sondern mit hochqualifizierten hauptberuflichen Wissenschaftlern, die unterhalb der Professur niemals eine Chance auf Festanstellung bekommen haben.
Die Folgen sind bekannt. Aktuell finden Sie auf openPetition im Internet eine Petition mit dem Titel „Frist ist Frust“. Ich empfehle, einmal die Kommentare zu lesen. Sie werden feststellen, dass für viele die Grenze des Erträglichen längst überschritten ist. Sie finden dort Einträge wie die eines Wissenschaftlers, der schreibt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –:
Es widerspricht meinem Verständnis von Staat, wenn in öffentlich finanzierten Organisationen keine gute Arbeit herrscht. Wenn über 90 % der Wissenschaftler befristet beschäftigt sind und 50 % davon weniger als ein Jahr, dann ist Wissenschaftsfreiheit nicht mehr gegeben. Das Ausmaß an Befristungen mindert die Qualität der Forschung und Lehre, belastet die psychische Gesundheit, führt zu Kinderlosigkeit der Akademiker und erlaubt Machtmissbrauch.
Wenn Stellen und Finanzierung sicher wären, könnte man sich tatsächlich auf die Arbeit konzentrieren, statt auf Bewerbungen und Projektanträge. Und dann behaupten die Neoliberalen auch noch, durch eine solche Orientierung auf kleinteiliges Management und die Abschaffung aller Sicherheiten würde die Effizienz gesteigert. Das ist unverantwortlich und falsch, und wir müssen diesem Unsinn ein Ende setzen.
Wie berechtigt die Kritik ist, zeigt unter anderem folgender Umstand: 88 % der Wissenschaftler – also so gut wie fast alle jungen Forscher – wünschen sich Kinder. Die überwältigende Mehrheit ist dann aber gezwungen, diesen Wunsch auf die lange Bank zu schieben, bis am Ende nahezu die Hälfte aller Wissenschaftlerinnen kinderlos bleibt. Sie sind doppelt so häufig kinderlos wie der Durchschnitt aller Hochschulabsolventen.
Wir haben es hier, gesamtgesellschaftlich betrachtet, mit einer Einengung von menschlichem Potenzial und Entfaltung zu tun. Das ist unverantwortlich für die gesamte Gesellschaft, aber natürlich in erster Linie für die betroffenen Menschen selbst.
Darüber hinaus wird die Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaft weiterhin durch einen systemischen Schaden beeinträchtigt. Die wissenschaftliche Innovationsfähigkeit unseres Landes als Ganzes wird nur un
genügend ausgeschöpft, wenn Forscher keine dauerhafte Perspektive und Kontinuität in ihrer Arbeit kennen. Obwohl die Ressourcen vorhanden sind, bleiben wir weit hinter unseren Möglichkeiten zurück.
Diese Art des Umgangs mit einer ganzen Generation, bei der die Wissenschaft nur die Spitze des gesellschaftlichen Eisbergs stellt, muss endlich ein Ende haben.
Statt ständiger Unsicherheit und Prekarisierung der Lebensverhältnisse schlagen wir etwas gänzlich anderes vor.
Lassen Sie uns Nordrhein-Westfalen zum Vorreiter machen: zum Vorreiter für Innovationskraft durch eine Stärkung der Wissenschaftslandschaft – denn echte Wissenschaftsfreiheit lässt sich mit dauernder ökonomischer Unsicherheit der Wissenschaftler nicht verbinden –; zum Vorreiter für soziale Zukunftsfähigkeit, die mit guten verlässlichen Beschäftigungsbedingungen national wie international Ausstrahlungskraft entwickelt und Wissenschaftler nach Nordrhein-Westfalen holt oder wieder zurückkehren lässt.
Die Gelegenheit dafür ist vorhanden. Die Fortschreibung der Mittel aus dem Hochschulpakt schafft die Grundlage dafür. Mit der vorgeschlagenen Zielsetzung, bis zum Ende der Legislaturperiode zwei Drittel aller Stellen im Mittelbau zu entfristen, bieten wir den Universitäten genügend Spielraum für die notwendige Freiheit der Erneuerung.
Zudem wird dem wissenschaftlichen Mittelbau mit dieser Zielsetzung eine Perspektive geboten, für die es sich lohnt, in Nordrhein-Westfalen zu bleiben, sich hier niederzulassen, wie die Menschen es sich wünschen, und wie es für uns alle wünschenswert wäre. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Forschung und Lehre in Nordrhein-Westfalen braucht exzellente Rahmenbedingungen. Unser Hochschulstandort muss attraktiv für Studierende und Lehrende bleiben. Nur mit den passenden Rahmenbedingungen können wir im nationalen und internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleiben.
Das hat die NRW-Koalition bereits sehr deutlich im Koalitionsvertrag unterstrichen und als eine unserer Kernaufgaben definiert. Über Fraktionsgrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass befristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen nicht zur Zufriedenheit und zur Attraktivität beitragen.
Das hat augenscheinlich jetzt auch die AfD erkannt und noch schnell diesen Antrag eingebracht. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, laufen Sie dem Thema damit ein bisschen hinterher und versuchen, da noch einmal draufzusatteln;
denn das Thema ist gerade erst zwischen Bund und Ländern im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beschlossen worden und erfährt dadurch derzeit bundesweit besondere Beachtung.
Wir sind mit diesem Zukunftsvertrag auf einem guten und auch auf einem richtigen Weg. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle der Ministerin und ihrem Ministerium für die intensiven Verhandlungen und für die für Nordrhein-Westfalen erreichten guten Ergebnisse zu danken. Das Erreichte wird dem großen Aufwuchs bei Studienplätzen und Studierenden in NRW, den wir in der Vergangenheit erlebt haben, mehr als gerecht. Wir haben in der Vergangenheit den Hochschulpakt, der der Vorgänger war, oftmals übererfüllt. Da docken wir jetzt hervorragend an.
Die drei zwischen Bund und Ländern verhandelten Pakte – der Zukunftsvertrag Forschung und Lehre, der Pakt für Forschung und Innovation und der Qualitätspakt Innovation in der Hochschullehre – sorgen in den kommenden Jahren für eine langfristige Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Die Schaffung von neuen Dauerbeschäftigungsstellen wird eine wichtige Konsequenz aus diesem Zukunftsvertrag sein; das wird in § 1 Abs. 2 deutlich benannt.
Nun sind die Länder aufgefordert, Herr Seifen, eine Verpflichtungserklärung zu verabschieden, damit der Zukunftsvertrag konsequent umgesetzt wird. Genau an diesem Punkt stehen wir jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag ist aus diesen Gründen und den dargestellten Verhandlungsständen unnötig. Verwenden wir die Zeit lieber dafür, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Zukunftsvertrages für NRW optimal zu gestalten.
Alle Forderungen Ihres Antrags – die Berichtspflicht, die Datenerhebung und -erfassung, der gezielte Einsatz der finanziellen Mittel zur Schaffung neuer unbefristeter Stellen sowie eine regelmäßige Evaluation – sind bereits Gegenstand des Zukunftsvertrages. Das wissen Sie auch, wollen aber, wie gesagt, jetzt gerne noch auf diesen fahrenden Zug aufspringen.
Ihre Forderung, bis zum Ende der Legislaturperiode zwei Drittel aller Stellen in Lehre und Forschung in unbefristete Stellen zu verwandeln, ist sicher ein wünschenswertes Ziel, aber derzeit schlecht quanti
fizierbar. Wir müssen erst mal wissen, was überhaupt umsetzbar ist. Wir müssen realistisch bleiben. Wir dürfen keine Augenwischerei betreiben und müssen konsequent vorgehen – das ist sicher klar –, aber auch mit Augenmaß.
Im Übrigen wird in Ihrem Antrag nicht begründet, wie Sie ausgerechnet auf diese Zwei-Drittel-Quote kommen. War das nur ein Bauchgefühl, einfach mal eine Zahl auf einen Zettel zu schreiben? Das habe ich Ihrem Antrag nicht entnehmen können.
Die Landesregierung arbeitet derzeit – ich habe es bereits gesagt – in Abstimmung mit dem Bund an der Ausgestaltung der Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag und will die Ergebnisse bis zum Sommer 2020 vorlegen. Das hat die Ministerin erst in der letzten Ausschusssitzung – die Sie, Herr Seifen, sogar geleitet haben – erläutert; sie hat uns den Prozess erklärt. Insofern sind wir da auf einem Kenntnisstand.
An dieser Stelle ist Ihr Antrag wenig hilfreich und steht eigentlich mehr im Wege, als dass er hilft. Wir können das Ganze im Wissenschaftsausschuss sicher nochmals diskutieren, und das Ministerium kann Ihnen erläutern, wo wir stehen. An diesen Ausschuss soll der Antrag heute überwiesen werden. Das wollen wir gerne tun. – Vielen Dank.