Raphael Tigges

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FernUniversität Hagen ist mit ihren mehr als 76.000 Studierenden die größte Universität Deutschlands und als einzige staatliche Fernuniversität ein Aushängeschild in der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft.
In vielen Bereichen nimmt die FernUni Hagen eine Vorreiterrolle ein. So studieren 80 % der Eingeschriebenen berufsbegleitend. Viele Studierende haben familiäre Verpflichtungen oder sind vom Alter her eher lebenserfahrener und brauchen flexible Studienbedingungen.
Damit leistet die FernUniversität Hagen einen ganz wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium und hat sich so als zentraler Baustein für ein durchlässiges lebenslanges Lernen in der Hochschullandschaft etabliert.
Gerade die Coronapandemie verdeutlichte die jahrelange Erfahrung der FernUni Hagen im Umgang mit Hybridformaten aus digitalen und Präsenzinhalten, während bei vielen Hochschulen zunächst nur ein eingeschränkter Studienbetrieb möglich war. Daher tauschten sich auch, wie uns berichtet wurde, einige andere Hochschulen mit der FernUniversität Hagen in dieser Zeit aus und profitierten von ihrem Erfahrungsvorsprung.
Die besondere Bedeutung der FernUni Hagen für unsere Hochschullandschaft hat die NRW-Koalition bereits 2017 in ihrem Koalitionsvertrag hervorgehoben. Gemeinsames Ziel von Hochschule und NRWKoalition ist es, die FernUniversität Hagen zu einer weltweit führenden und forschungsorientierten Open University auszubauen.
Dazu wurde bereits 2018 ein Umsetzungskonzept mit dem Titel „Entwicklungsperspektive der FernUniversität
Hagen“ gemeinsam mit der Hochschule und dem Ministerium abgestimmt.
In einem weiteren Schritt bekam die FernUniversität Hagen mit der Novellierung des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP mit § 77b sogar einen eigenen Paragrafen, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Hochschule verankert.
Diese Zwischenschritte verdeutlichen, welchen Stellenwert die Hochschule für die NRW-Koalition hat.
In der Ausschusssitzung im Mai dieses Jahres hat uns die Direktorin der FernUniversität Hagen auch noch einmal bestätigt, welche Unterstützung sie als Hochschule aus dem Ministerium bereits bei der Konzeption und der Fortentwicklung der Open University erhalten hat.
Das ist genau die Unterstützung, welche Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, mit Ihrem Antrag hier mal wieder sehr undifferenziert fordern, aber selber in der Vergangenheit immer vermissen ließen.
Ich darf feststellen, dass erst mit unserem Koalitionsvertrag von CDU und FDP die Stärkung der FernUni Hagen und die Zielrichtung auf dieses Projekt „Open University“ überhaupt politisch aufgegriffen und niedergeschrieben wurde. Meines Wissens ist in Ihrer Regierungszeit diesbezüglich gar nichts geschehen. Sie waren da eher ideen- und tatenlos.
CDU und FDP waren es im Übrigen auch, die zunächst einmal die Hochschulpaktmittel generell verstetigt haben. Von diesen Mitteln hat auch die FernUniversität Hagen profitiert.
CDU und FDP sind es auch, die nun den Hochschulen bis 2021 zusätzlich 50 Millionen Euro jährlich für die Digitalisierung von Studium und Lehre, Infrastruktur und Verwaltung zur Verfügung stellen. Das waren nicht Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Natürlich braucht das Projekt „Open University“ eine entsprechende finanzielle Förderung; ganz klar. Sie erfolgt mit 4 Millionen Euro zusätzlich aus dem Hochschulpakt für 2018 und 2019, 6 Millionen Euro für 2020 und möglicherweise, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, einem weiteren jährlichen Plus von 6 Millionen Euro aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“. Hier lässt das Land also Taten folgen.
Wie wir alle wissen, können diese Gelder natürlich nicht nur für dieses Projekt eingesetzt werden. Daher wird man auch zukünftig im engen Austausch mit der FernUni Hagen eine angemessene Finanzierung in unserem Haushalt diskutieren müssen.
Aber Sie wissen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, dass die finanziellen Ressourcen gerade jetzt in der Nachcoronazeit knapp sein werden.
Daher hätte ich mich gefreut, Herr Bell, wenn Sie in Ihrem Antrag nicht, wie üblich, pauschal gefordert hätten, die Zuschüsse deutlich zu erhöhen, sondern vielleicht auch einmal konkreter geworden wären und vielleicht auch einmal einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung aufgezeigt hätten.
Wir werden ein verlässlicher Partner der FernUniversität Hagen sowie aller Hochschulen in unserem Land bleiben und die Hochschullandschaft in NRW weiter zukunftsorientiert aufstellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Corona hat uns weiter im Griff. Zwar machen wir in vielen Bereichen wieder große Schritte in eine verantwortungsvolle Normalität – außer gerade im Kreis Gütersloh; das wissen wir –, aber wie man sieht, ist das Virus nicht verschwunden. Gerade in diesem Infektionsgeschehen müssen wir selbstverständlich zuvorderst die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Auge haben.
Die Auswirkungen der letzten Monate haben viele Menschen vor finanzielle Belastungen gestellt. Besonders Familien mit Kindern und Alleinerziehende trifft dies in einem besonderen Maße. Viele Eltern
sind in Kurzarbeit oder konnten aufgrund der eingeschränkten Betreuung in Schulen, Kitas und Tagespflege nicht wie gewohnt ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen.
Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, meine Damen und Herren, dass wir diesen Familien unter die Arme greifen. Das vorliegende Konjunkturpaket des Bundes sieht einen einmaligen Kinderbonus zur finanziellen Entlastung der Familien vor. Durch die Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag kommt der Familienbonus insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen zugute. Diese finanzielle Entlastung hilft vor allem, soziale Härten abzufedern. Diese Regelung gewährleistet, dass die Steuergelder eben nicht mit der Gießkanne, wie es die Kollegen von der SPD immer gerne machen, ausgeschüttet werden, sondern insbesondere da ankommen, wo sie wirklich benötigt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Familienbonus ist gut und hilfreich für Familien, die von ihm profitieren. Aber erst durch ein Gesamtpaket wird unser Land wirtschaftlich durch diese Krise kommen. Neben dem Familienbonus ist für Familien vor allem die befristete Mehrwertsteuersenkung interessant und wichtig. Das ist ein starker und konzentrierter Konjunkturimpuls. Davon profitieren insbesondere die Familien.
Außerdem sieht das Paket eine Verdoppelung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende vor. Damit werden gerade alleinerziehende Mütter und Väter in erheblichem Maße entlastet. Vor allem Alleinerziehende standen in den letzten Wochen und Monaten vor großen Herausforderungen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Der Steuerfreibetrag wird für die Jahre 2020 und 2021 um rund 2.100 Euro auf mehr als 4.000 Euro angehoben und im Übrigen sehr unbürokratisch wirksam. Da ist viel erreicht worden.
Das Konjunkturpaket des Bundes ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Auch die NRWKoalition hat in den letzten Wochen nicht nachgelassen, sondern einen großen Beitrag dazu geleistet, Familien in unserem Land bei der Bewältigung der Coronakrise zu unterstützen, zum einen organisatorisch, indem wir mit der schrittweisen Öffnung von Schulen, Kitas, Tagespflege im Rahmen eines konkreten Fahrplans den Familien wieder eine Perspektive gegeben haben – die wir leider in Gütersloh, ja, Herr Dr. Maelzer, aufgrund der gesundheitlichen Situation wieder zurücknehmen mussten, was traurig genug ist –, zum anderen finanziell mit der Zusage von Land und Kommunen, die Elternbeiträge für die Monate April und Mai sowie hälftig für Juni und Juli zu übernehmen.
Im Übrigen weise ich darauf hin, Herr Dr. Maelzer, dass es die NRW-Koalition von CDU und FDP war, die bereits vor der Coronapandemie das zweite
Kitajahr beitragsfrei gestellt – das haben Sie nie geschafft –
und somit schon frühzeitig für eine finanzielle Entlastung der Eltern gesorgt hat.
Familien entlasten, Kaufkraft stärken und die Wirtschaft ankurbeln – das sind die entscheidenden Aspekte, unter denen wir die Maßnahmen von Bund und Land angegangen sind und auch weiterhin angehen werden.
Es war erwartbar, Herr Dr. Maelzer, dass die SPD einen solchen populistischen Antrag einbringt mit der Forderung, das sei alles nicht genug. Das ist immer der Reflex, wenn Sie keine eigenen Ideen haben,
immer mehr von dem zu fordern, was schon längst auf den Weg gebracht wurde. Meistens laufen Sie damit Ihrer Zeit immer nur hinterher. Vielleicht fragen Sie einmal Herrn Scholz, Ihren SPD-Bundesfinanzminister, warum es ihm nicht mehr wert war, die Familien aus dem Säckel der Bundesebene zu unterstützen.
Ja, bitte.
Sehr geehrter Herr Dr. Maelzer, wir haben in den vergangenen Debatten hier im Landtag ausführlich immer wieder dazu Stellung bezogen und darüber diskutiert. Diese Landesregierung aus CDU und FDP investiert so viel Geld wie nie zuvor in die Erziehung unserer Kinder und in die
frühkindliche Bildung. 6,8 Milliarden Euro – so viel hat es noch nie im Säckel der frühkindlichen Bildung gegeben. 1,3 Milliarden Euro mehr investieren wir allein in das System der frühkindlichen Bildung.
Wir haben an ganz vielen Stellen – wir haben die Debatten über KiBiz hier geführt – immer wieder Leistungen für Familien hochgezogen, die Betreuungsangebote ausgeweitet, die U3-Betreuung weiter ausgebaut und finanziert. Insofern wird mit dem, was ich gerade gesagt habe, deutlich, was diese Regierung dafür getan hat.
Im Übrigen hat Armin Laschet aus meiner Sicht genau das Richtige getan, Herr Dr. Maelzer, dass er nämlich in der Diskussion im Mai genau diese Debatte angeschoben hat. Er hat die Familien wieder in Fokus der Öffentlichkeit gerückt
und als Impulsgeber aus NRW heraus diesen Familienbonus vorangebracht. Sonst wäre er wahrscheinlich gar nicht in dieser öffentlichen Diskussion gewesen, in der es im Wesentlichen auch um Wirtschaft ging. Er hat die Familien wieder in den Fokus gerückt und genau das Thema nach vorne gebracht.
Sie erwähnten freundlicherweise das Konjunkturpaket des Landes auch in Ihrem Antrag. Das ist ja nun auf dem Weg. Ich würde mich sehr freuen, Herr Dr. Maelzer, wenn Sie dieses jetzt auch breit unterstützen. Da kann die SPD unter Beweis stellen, dass es ihr wirklich daran gelegen ist, die Familien in diesem Land zu unterstützen und den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land zu helfen. Ich freue mich darauf, wenn Sie das auch nach außen hin artikulieren, denn das ist wichtig. Und es ist für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, das auch von Ihnen zu hören, statt nur mit diesen populistischen Anträgen nach vorne zu gehen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Digitalisierung“ ist gerade in diesen Zeiten wichtiger denn je geworden. Mit dem von uns, der NRWKoalition, eingebrachten Antrag zur Digitalisierung der Beantragung und Bearbeitung von BAföG-Mitteln gehen wir nun einen großen und notwendigen Schritt in die richtige Richtung.
Die Finanzierung des Lebensunterhalts der Studierenden war für uns schon immer ein wichtiges Thema und stellte sich bereits vor Corona als sehr
schwierig dar. Die BAföG-Mittel waren und sind das geeignete Instrument der finanziellen Hilfe für Studentinnen und Studenten; denn eine Ausbildung oder ein Studium darf nicht von der finanziellen Situation der Eltern abhängig sein.
Dennoch stellt gerade die Coronapandemie viele Studentinnen und Studenten vor große finanzielle Schwierigkeiten; denn den Studierenden fehlen Einkünfte aus Teilzeit- oder Minijobs. Hier hilft auch die derzeitige Regelung zum Kurzarbeitergeld nicht weiter, um Abhilfe zu schaffen. Deswegen müssen nun viele Studierende auf BAföG-Mittel zurückgreifen.
Für uns war es deshalb in der aktuellen Ausnahmesituation schon ein wichtiges Signal an alle BAföG-Geförderten, die ihre Ausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen konnten, dass die bewilligten Leistungen auch weiterhin ausgezahlt wurden.
Zudem hat die Bundesbildungsministerin kürzlich bekannt gegeben, dass Studierende einen Coronazuschuss von bis zu 500 Euro im Monat erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Zuschuss unterstützt die Betroffenen dabei, kurzfristige Engpässe überbrücken zu können. Das stärkt den jungen Erwachsenen, die in eine finanzielle Notlage gekommen sind, enorm den Rücken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Coronapandemie zeigt uns aber auch, wie überfällig eine umfangreiche Digitalisierung von BAföG-Beantragung BAföG-Bearbeitung für die Zukunft ist.
Gerade jetzt, wo schnelle und unbürokratische Hilfen benötigt werden, wirkt sich die lange Bearbeitungsdauer eines BAföG-Antrags von durchschnittlich immerhin 75 Tagen für die Studierenden schlimm aus.
Die aktuellen Regelungen, die damals für die Onlinebeantragung unter Rot-Grün eingerichtet wurden, stoßen dabei kaum auf Akzeptanz; denn für die notwendige Identifizierung ist entweder eine eID-Funktion des Personalausweises notwendig, für die sich die Studierenden erst ein teures Lesegerät kaufen müssen, oder es muss eine ebenfalls kostenpflichtige De-Mail-Adresse eingerichtet werden.
Diese Regelungen wirken so abschreckend, dass im Zeitraum von April 2018 bis März 2019 landesweit lediglich 0,15 % aller BAföG-Anträge online eingereicht wurden. Somit bleibt eine Verschlankung dieses Verfahrens unerlässlich.
Dabei muss auf der einen Seite natürlich die Identifizierung der Antragsteller sicher, aber vor allem unkomplizierter gestaltet werden als bisher. Auf der anderen Seite muss eine medienbruchfreie, schnelle Weiterverarbeitung der Daten für die Ämter gewährleistet sein.
Wir begrüßen, dass Bund und Länder das Ziel verfolgen, ein bundesweit einheitliches Verfahren zu ent
wickeln. NRW bietet für die Erprobung eines solchen Verfahrens beste Voraussetzungen. Mit unserer Vielzahl an Universitäten, Fachhochschulen und Unternehmen haben wir in NRW bereits viel Erfahrung mit Maßnahmen zur Digitalisierung der Landesverwaltung gesammelt.
Deshalb möchten wir uns als NRW-Koalition an die Spitze der Bewegung stellen und uns dafür einsetzen, einen entsprechenden Modellversuch in NRW durchführen zu können. Wir sind auch bereit, dafür entsprechende Mittel im Sinne der Studierenden in unserem Land in die Hand zu nehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welchen Stellenwert ein funktionierendes Bildungs- und Betreuungswesen in unserer Gesellschaft hat und haben muss, wird in den Zeiten dieser Coronapandemie mehr als deutlich. Wir diskutieren es hier intensiv.
Für die Kleinsten in unserer Gesellschaft und ihre Familien hat sich in den letzten Wochen am meisten verändert. Es gab Betreuungsverbote, geschlossene Kitas und Schulen, Kontaktverbote zu den Großeltern, geschlossene Spielplätze und Jugendtreffs – um nur einige Einschränkungen zu nennen.
Die Familien waren vor große Herausforderungen gestellt und sind es immer noch.
Als Familienvater von vier Kindern – vom Abiturienten bis zum Grundschüler – weiß ich selber nur zu gut, wie schwer es aktuell ist, beruflich tätig zu sein, aus dem Homeoffice heraus zu arbeiten und gleichzeitig eine Kinderbetreuung zu übernehmen oder eine Beschulung zu gewährleisten.
Als Landtagsabgeordneter ist man da noch recht flexibel und in einer komfortablen Situation, da man sehr flexibel arbeiten kann und sich keine Sorgen um den Arbeitsplatz machen muss. Zudem ist man bei uns im ländlichen Raum mit viel Bewegungsfreiheit auf dem eigenen Grundstück oder in der Natur auch noch räumlich gut aufgestellt. Da lässt sich das noch aushalten.
Diese komfortable Situation haben aber nicht alle Familien. Die Familien mussten sehr viel improvisieren
und sich organisieren. Deswegen möchte ich an dieser Stelle zuvorderst allen Familien noch einmal danken, die diese Herausforderung angenommen und unter großem Einsatz gemeistert haben und noch immer meistern.
Wie von Jens Kamieth vorhin dargestellt, hat die Landesregierung bislang ihren Beitrag dazu geleistet und die Familien bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützt – unter anderem finanziell mit der Übernahme der Kita-Gebühren für die ausgefallenen Monate und jetzt zusätzlich mit der hälftigen Erstattung der Gebühren für Juni und Juli. In dem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass es wir in der NRW-Koalition waren, die überhaupt das zweite beitragsfreie Kita-Jahr ermöglicht und umgesetzt haben.
Das haben Sie nicht geschafft. Das ist richtige Entlastung für Familien, und das ist schon vor Corona passiert.
Das sollte man an dieser Stelle zur Kenntnis nehmen, Herr Dr. Maelzer.
Aber auch organisatorisch ist viel passiert. Auch das muss man hier erwähnen.
Wie wir eben bei der Darstellung von Herrn Dr. Stamp gehört haben, werden wir ab dem 8. Juni einen zwar noch eingeschränkten Regelbetrieb haben, bei dem aber allen Kindern grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet sein wird, die Einrichtungen wieder zu besuchen. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Wir stellen uns anderes vor. Wir sind uns wohl alle einig, dass wir möglichst schnell wieder zum normalen Umfang zurückkommen müssen.
Von Anfang an trieb uns die Sorge um, wie wir den Anforderungen in der Coronakrise gerecht werden könnten. So wurde gleich zu Anfang die Notbetreuung eingerichtet, mit der Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, unterstützt werden. Diese Notbetreuung wurde auf Kinder von Alleinstehenden und Kinder, die im Umfeld von Gewalt bedroht sind, ausgedehnt.
Mit dem Stufenplan und dem avisierten Datum für den eingeschränkten Regelbetrieb gibt es jetzt auch endlich Klarheit für Eltern, für Erzieherinnen und Erzieher und die Träger vor Ort.
Insofern, Dr. Maelzer, wundert es schon, wenn hier von der Opposition ziellos Anträge vorgebracht werden, in denen alles und nichts gefordert wird – und das am besten schon gestern und vollumfänglich.
Das Ganze wird hier dann mit einer billigen Polemik vorgestellt, die mal so eben ausgegossen wird.
Auch das ist schwierig. Am Ende des Tages stellen wir fest, dass Sie mit Ihren Anträgen – und das trifft auch auf die Grünen und ihren Antrag zu – immer nur den getroffenen Entscheidungen, die eigentlich schon längst auf dem Weg oder umgesetzt sind, hinterherlaufen.
Insofern denke ich, dass man das kritisch hinterfragen sollte. Mich wundert das auch deshalb, weil die SPD immer die Erste ist, die sich hinter die Erzieherinnen und Erzieher stellt
und sagt: Wir müssen aufpassen, wir müssen schauen, das ist schwierig.
Genau das tun wir, indem wir besonnen und mit Augenmaß vorgehen, um die Erzieherinnen und Erzieher zu schützen, anstatt mit der Brechstange etwas umzusetzen, was sich am Ende des Tages nicht halten lässt.
Insofern gilt mein herzlicher Dank Familienminister Dr. Stamp und seinem Team im Ministerium dafür, dass man hier sehr besonnen, aber auch sehr konsequent vorgegangen ist. Ich finde, das ist an dieser Stelle wirklich gut gelungen.
Ich möchte vor allem den Erzieherinnen und Erziehern, den Einrichtungsträgern und den Kommunen für ihren Einsatz in dieser schwierigen Situation danken. Das ist Engagement gewesen, was vor Ort gezeigt wurde; hier wurde Flexibilität gezeigt. Man muss ganz klar sagen, dass das Land nicht immer alles bis ins Kleinste durchdeklinieren und regeln kann. Vielmehr brauchen wir beherzte Tatkraft vor Ort. Die Kommunen haben bewiesen, dass man das auch vor Ort umsetzen kann.
Schauen wir nun nach vorn. Ziel muss es sein, zu Beginn des neuen Kita-Jahres – und des neuen Schuljahres, das ja letztlich auch betroffen ist – Klarheit und Verlässlichkeit herzustellen. Wir wissen, dass wir immer abhängig davon sind, wie die Pandemie weiter verläuft und was uns weiter erwartet, und das kann zu 100 % keiner sagen.
Schön, dass das gerade noch mal angesprochen wurde: Ich bin auch dankbar, dass man sich jetzt mit den Trägern der Jugendarbeit und den Kommunen Gedanken macht, wie es mit den Sommerferien aussieht. Viele Eltern haben ihren Urlaub aufgebraucht und viele brauchen eine Betreuung ihrer Kinder in den Sommerferien. Insofern ist es gut, dass wir intensiv darüber nachdenken, wie das unter
Berücksichtigung aller Infektionsgesichtspunkte gewährleistet werden kann.
Familien brauchen gerade jetzt finanzielle Hilfen – das haben wir gehört –, aber auch verlässliche Rahmenbedingungen. Daher war es für alle Betroffenen ein gutes und wichtiges Signal, dass Anfang Mai der Stufenplan für außerschulische Bildungseinrichtungen vorgestellt wurde. Sport, Kultur und Vereine – alle Bereiche, in denen Kinder sich bewegen, aufgehoben sind und sich betreut wissen, gehören im Zusammenhang mit der Entlastung der Eltern dazu.
So können ab dem 30.05. die Jugendverbände und Träger der Jugendarbeit zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren. Das ist eine weitere effektive Entlastung, die wir für die Familien vor Ort in den Sommerferien erwarten können. Dabei darf man auch erwähnen, dass das Land neben der Öffnung von Angeboten die freien Träger bei der Jugendarbeit und die Sozialarbeit finanziell unterstützt. Hier wurde ein Rettungsschirm von über 72 Millionen Euro gespannt, damit keiner im Regen steht.
Das Land NRW bzw. die Landesregierung waren es, die sich auf Bundesebene dafür eingesetzt haben, die Lohnfortzahlung für Eltern im Falle einer durch Corona bedingten Kinderbetreuung auf bis zu 20 Wochen zu verlängern. Auch die Bundesregierung hat sich darauf verständigt; die endgültige Entscheidung steht noch aus. Maßgeblich wurde das aber von NRW vorangebracht.
Zu Beginn meiner Rede erwähnte ich den Stellenwert, den eine gute Kinder- und Familienpolitik in NRW haben muss. Daher bin ich auch Ministerpräsident Armin Laschet sehr dankbar, dass er in dieser Zeit die Wertschätzung gegenüber den Familien deutlich gemacht und die Debatte über weitere Entlastungen und Hilfen für Familien überhaupt erst angestoßen hat. Unabhängig von 300 oder 600 Euro geht es erst mal darum, dass er die Wertschätzung den Familien gegenüber deutlich adressiert hat. Dafür danke ich herzlich.
Der Haushaltsplan 2020 zeigt es, die aktuell getroffenen Maßnahmen zeigen es, die weiteren Schritte, die wir hier gehen, zeigen es: Die NRW-Koalition steht fest an der Seite der Familien. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Forschungsfreiheit mit Leben erfüllen“ – so lautet die Überschrift des Antrags, den wir heute diskutieren. Mit der Begrifflichkeit der Überschrift ist die AfD allerdings mal wieder etwas spät dran; denn seit Regierungsantritt der NRW-Koalition unter CDU und FDP kümmern wir uns darum, die Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen im Land optimal zu gestalten und das aufzuarbeiten, was jahrelang liegen geblieben ist.
Erst im letzten Jahr haben wir das Hochschulgesetz novelliert und unseren Hochschulen mehr Selbstverantwortung und Gestaltungsspielraum zurückgegeben.
Aktuell wird der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ durch eine Vereinbarung zwischen Bund und Land ausgestaltet. Das Ministerium befindet sich dazu in einem intensiven und vertrauensvollen Austausch mit den Hochschulen, wie uns auch im Ausschuss immer wieder berichtet wurde.
Selbstverständlich kommt der Grundfinanzierung von Hochschulen im Hinblick auf eine auskömmliche und verlässliche Gesamtfinanzierung eine herausragende Stellung zu. Sie bildet nach wie vor die Basis für langfristige Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Die Bedeutung, die die Landesregierung dem Wissenschaftsressort beimisst, wird auch durch den aktuellen Haushalt für das Jahr 2020 belegt: Den Hochschulen stehen insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 161 Millionen Euro mehr als noch im Vorjahr.
Neben der Grundfinanzierung spielen auch die Drittmittel in der heutigen Hochschulfinanzierung eine wichtige Rolle. Diese Entwicklung ist unbestritten und auch nicht per se schlecht, wie Sie von der AfD es in Ihrem Antrag suggerieren. Unsere Hochschulen stehen schließlich im internationalen Wettbewerb. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Studium, Forschung und Lehre attraktiv bleiben.
Im Bereich der Drittmitteleinwerbung haben sie sich in den letzten Jahren ständig weiter professionalisiert: Es gibt in den Rektoraten Beratungs- und Antragstellen, welche die Antragstellung sowie die Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln begleiten und koordinieren.
Eigentlich müssten wir, wenn wir ehrlich sind, an dieser Stelle noch einmal die Begrifflichkeiten besprechen. Was meinen Sie in Ihrem Antrag eigentlich genau? Meinen Sie die Gelder aus rein privaten Quellen – von Personen, Stiftungen und Firmen? Oder meinen Sie tatsächlich die Gelder von staatlichen Institutionen?
Denn qua Definition wird das Ganze wie folgt unterteilt:
„So wird im Forschungsbereich unter Erstmittel das zugewiesene Budget, … verstanden.“
Erstmittel sind „die institutionelle Sockelfinanzierung des Staates“, womit der Regelbetrieb letztendlich sichergestellt wird.
„Mit Zweitmitteln sind die finanziellen Mittel gemeint, die eine Universität oder Forschungseinrichtung aus Zuwendungen … von staatlichen Mittlerorganisationen wie z. B. der DFG erhält. Diese für eine ausgewiesene Forschungstätigkeit notwendigen Mittel werden auf Antrag der Universität oder des Instituts in der Regel in kompetitiven Verfahren für ergänzende Arbeiten in der Forschung bereitgestellt. Auch Forschungsmittel der Europäischen Gemeinschaft … fallen nach dieser Definition unter den Begriff Zweitmittel.“
„,Drittmittel sind Einnahmen aus Verträgen, durch die sich die Universität … Dritten gegenüber verpflichtet, Forschungs-, Lehr- oder universitäre Dienstleistungen zu erbringen.‘ Drittmittel sind damit öffentliche oder private Mittel, deren inhaltliche Ausrichtung maßgeblich außerhalb der Einrichtung definiert wird, … z. B. in Kooperationen mit Firmen.“
Es gibt allerdings auch Studien, die die Mittel der DFG oder aus der EU ebenfalls zu Drittmitteln zählen. Das will ich gar nicht verhehlen. Beispielhaft ist hier die Studie des Centrums für Hochschulentwicklung aus dem Jahr 2018. Da heißt es beispielsweise in Bezug auf Drittmittel:
„Die wichtigste und prestigeträchtigste Finanzquelle für universitäre Forschung ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).“
Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren: Unabhängig davon, wie wir das definieren, dürfen wir diese Mittelherkünfte nicht gegeneinander ausspielen, sondern müssen sie ganzheitlich denken. Während die Grundfinanzierung die langfristige Planungssicherheit herstellen muss, sind Drittmittel insbesondere für die Forschungsprojekte, die zeitlich befristet sind, vorgesehen und damit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Hochschulfinanzierung. Sie sind aber nicht per se durch Interessen von Privaten negativ belastet, wie Sie das in Ihrem Antrag suggerieren.
Ihr Antrag, Herr Seifen, stellt ganz klar Wissenschaftlerinnen, aber auch die Unternehmen, die da engagiert sind, unter einen Generalverdacht. Das zeigt sich darin, dass Sie in Ihrem Antrag Negativbeispiele aufführen, die aber sicherlich nicht der flächendeckende Maßstab dafür sind.
Ich möchte an dieser Stelle dafür werben, dass wir uns von diesen Dingen und von diesen Gedanken freimachen und nicht pauschal vorverurteilen; denn
eine enge Kooperation zwischen Hochschulen und Wirtschaft nützt zunächst einmal allen Seiten. Vor allem profitieren die Studierenden,
die durch Forschungsaufträge aus der Praxis eine enge Bindung an die Unternehmen erhalten, aber auch an zukünftige berufliche Chancen und Aufgabenfelder herangeführt werden, davon ganz maßgeblich. Außerdem generiert sich Forschung zumeist auch aus Erfordernissen und Anforderungen der Wirtschaft oder der Gesellschaft und eben nicht nur aus wissenschaftlicher Motivation der Lehrenden, wie Sie es gerade in Ihrer Rede dargestellt haben.
Herr Seifen, ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie noch einmal deutlich machen, was Sie denn mit Ihrem Antrag eigentlich wollen. Sie widersprechen sich in der Antragstellung selbst.
Unter II.2 sagen Sie, die Einwerbung von Drittmitteln stelle eine wichtige Finanzierungsgrundlage dar und sie dürfe nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Unter II.5 sagen Sie, der kontinuierliche finanzielle Zwang, Drittmittel einzuwerben, stehe der wissenschaftlichen Freiheit im Weg. Unter III.1 fordern Sie dann, dass die dauerhaften finanziellen Rahmenbedingungen – und ich denke, Sie meinen damit wieder die Erstmittel – so ausgestaltet sein sollen, dass die wissenschaftliche Freiheit vollumfänglich gegeben sein muss.
Ja, was denn jetzt? Sind Drittmittel jetzt erforderlich oder nicht? Sind sie gut oder schlecht? Das kann ich aus Ihrem Antrag tatsächlich nicht herauslesen.
Wenn wir uns schon mit einem Antrag der AfD zu diesem Thema auseinandersetzen müssen, hätte ich mir auch erhofft, dass Sie dann auch die Wahrheit benennen, denn der Großteil dieser Drittmittel, wie Sie es definieren, kommt eben von öffentlichen Trägern, von forschungsnahen Institutionen wie der DFG, wie auch Sie es gerade dargestellt haben, aber eben nicht nur aus Wirtschaft oder Industrie. Die DFG ist tatsächlich der größte Geldgeber im Bereich der Drittmittel, wenn wir uns an die Definition des CHE halten. Laut dem Statistischen Bundesamt haben Mittel der DFG im Jahr 2017 gut 34 % der gesamten Drittmittel in NRW ausgemacht. Weitere rund 15 % kamen aus Programmen der Europäischen Union, aus Hochschulfördergesellschaften oder auch Stiftungen.
Drittmittel aus der Industrie und der gewerblichen Wirtschaft dagegen haben 2017 20 % ausgemacht. Das mag erst einmal viel klingen – betrachtet man jedoch die Entwicklung, kann man erkennen, dass der Anteil insgesamt konstant rückläufig ist, denn seit 2014 ist er um gut 3 % gesunken.
Sie fordern außerdem flächendeckend die Einrichtung und die Ausstattung von hochschulinternen Gremien, die bei der Annahme von Drittmitteln als Kontrollinstanz fungieren sollen. Ich verstehe es so, dass die AfD die Forschungsarbeit von Wissenschaftlerinnen an unseren Hochschulen in NRW durch die Einrichtung solcher Gremien stärker kontrollieren und zusätzlich bürokratische Hürden aufbauen möchte, wo wir doch gerade dabei sind, diese bürokratischen Hürden für Hochschulen abzubauen. Sie bringen den Hochschulen tiefes Misstrauen entgegen und versuchen durch solche Anträge ganz klar, Hochschulautonomie am anderen Ende wieder zu beschränken.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir die Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Hochschulen Drittmittelprojekte durchführen und sich selbstständig organisieren können. Sie nennen selbst in Ihrem Antrag die gesetzlichen Grundlagen dafür. Sie nehmen Bezug auf die §§ 71 und 71a, und aus meiner Sicht sind diese eindeutig: Dort sind alle schutzbedürftigen Belange geregelt, der Datenschutz ist angesprochen, die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist geregelt, aber auch, dass Forschungsvorhaben dem Rektorat, der Dekanin oder dem Dekan anzuzeigen sind. Aus unserer Sicht sind da alle Kontrollinstanzen geschaffen und die Verantwortlichkeiten klar definiert.
Fester Bestandteil bei der Vergabe von Drittmitteln durch die DFG sind im Übrigen auch deren Verwendungsrichtlinien. Da wird klar festgehalten, dass die Leitung und Durchführung des jeweiligen Projekts allein in der Verantwortung des Wissenschaftlers liegt. Aber die Hochschule erhält auch ganz klar Kenntnis über die Finanzierungsplanung, und aus unserer Sicht wird dabei hinreichend konsequent für Transparenz gesorgt.
Sie möchten, dass sich künftig hochschulübergreifend Wissenschaftlerinnen gegenseitig kontrollieren – so deute ich das –, welche Forschungsaufträge angenommen werden sollen und welche nicht. Das konterkariert aus unserer Sicht den Wettbewerb unter den Hochschulen, konterkariert den Datenschutz und schreckt mögliche Finanzgeber eher ab, als dass welche gewonnen werden. Insbesondere wenn nach Ihren Vorstellungen der Ablauf der Forschung, das Studiendesign und die Nennung der Mittelgeber inhaltlich ohne Einschränkung erfolgen soll, dann, denke ich, läuft das dem zuwider, was wir uns eigentlich darunter vorstellen.
Schaut man sich im Übrigen einmal bei den Hochschulen um, finden sich genügend Beispiele dafür, dass Wissenschaftlerinnen sich hinsichtlich der Drittmitteleinwerbung sehr umfassend informieren, verantwortungsvoll damit umgehen und sich beraten lassen. Beispielsweise verfügt die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster wie viele andere Universitäten über ein eigenes Drittmittelmanagement
und bietet Seminare an, um Forschende bei der Akquise und Qualitätssicherung zu unterstützen. Auf der Homepage der Universität finden sich dezidierte Auflistungen der Drittmittel, die eingeworben werden, und Informationen darüber, wofür sie denn eingeworben werden. Das gilt auch beispielsweise für die Uni Bielefeld. So viel zum Thema Transparenz bei der Drittmittelvergabe und Einwerbung.
Bei der Drittmitteleinwerbung aus medizinischen Einrichtungen wird dabei aufgrund vieler problematischer Forschungsfelder sicherlich die Vergleichbarkeit aus diesen Statistiken herausgefiltert, aber im Bereich der WWU in Münster zeigt sich, dass die DFG auch in diesem Forschungsbereich mit mehr als 41 % der Hauptgeldgeber war. Und im Übrigen: Bei den medizinischen Forschungsvorhaben, Herr Seifen, sind Ethikkommissionen parallel beschäftigt, die noch einmal zusätzlich auf bestimmte Projekte ein besonderes Augenmerk haben.
Die CDU wird sich zukünftig dafür einsetzen, dass sowohl Hochschulautonomie als auch Wissenschaftsfreiheit geschützt werden. Wir treten dafür ein, dass die grundständige Hochschulfinanzierung langfristig gesichert bleibt, und dafür arbeiten wir. Wir überweisen Ihren Antrag in den Ausschuss, und dort können wir uns gerne noch einmal darüber unterhalten. Wir benötigen ihn aber eigentlich nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen im März-Plenum oder auch im Wissenschaftsausschuss haben gezeigt, dass die Arbeit der HAWs eine enorme Akzeptanz erfährt. Nicht zuletzt durch den Bologna-Prozess ist der Anspruch an die wissenschaftliche Ausrichtung rasant gestiegen, weshalb die Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Bereich der Forschung mehr bieten und auch leisten müssen, als das früher noch der Fall war.
Der zentrale Auftrag der HAWs, nämlich die Lehre, darf aber nicht vernachlässigt werden. Immer wieder – jetzt durch den Antrag der SPD – wird die Absenkung des Lehrdeputates von Lehrenden an HAWs und gleichzeitig auch die Neuausweisung von Professuren gefordert, um die wegfallenden Lehrstunden auszugleichen.
Wir sind uns sicherlich einig, dass die Lehrenden an unseren HAWs gute Rahmenbedingungen brauchen und entlastet werden müssen, um weiterhin so herausragende Arbeit leisten zu können. Aber statt mit Ihrem Antrag Wolkenkuckucksheime zu errichten, täte es ganz gut, wenn sich die SPD als Antragstellerin auch mal mit den Realitäten beschäftigen und die Aussagen der Experten aus der gemeinsamen Anhörung beherzigen würde. Wir stehen da nämlich vor ganz praktischen Problemen.
Da wäre beispielsweise die Frage, wie die geforderten Stellen ad hoc besetzt werden sollen. Viele Fachhochschulen haben heute schon akute Probleme, neue Professorinnen und Professoren zu finden, gerade in Fachbereichen wie den Ingenieurwissenschaften, die häufig in Konkurrenz zur freien Wirtschaft stehen. Die wegfallenden Stunden dürfen auch nicht dazu führen, dass letztendlich weniger Studierende an HAWs aufgenommen werden können oder dass zulasten der Lehre umgeschichtet würde.
Seien Sie dann auch so ehrlich und machen an Ihre Forderungen ein Preisschild, oder sagen Sie uns, woher Sie die Mittel nehmen möchten! Oder will die SPD vielleicht die Mittel zulasten der Universitäten umschichten? Wir wollen das nicht. Auch von den infrastrukturellen Erfordernissen hinsichtlich der Platz- und Raumsituation oder der Unterfütterung im Mittelbau, die tatsächlich erforderlich wäre, sprechen Sie nicht.
Der Ausgleich durch neue Professuren würde einen Aufwuchs von 50 %, also eine Verdoppelung der Zahl der bestehenden Stellen, bedeuten. Bei sechs Semesterwochenstunden weniger würden insgesamt Kosten von mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr anfallen. Das haben die Experten uns in der Anhörung vorgerechnet.
Meine Damen und Herren, bereits jetzt können Fachhochschulen zum Beispiel im Rahmen der 4%-Regelung oder durch dienstrechtliche Ermäßigungen steuernd eingreifen und die Deputate reduzieren. Davon wird auch Gebrauch gemacht. Vielfach wird es gar nicht ausgereizt.
In der gemeinsamen Anhörung wurde auch deutlich, dass eine Reduzierung der Deputate ohne gleichzeitige Stärkung des Mittelbaus überhaupt keinen Sinn macht.
Durch die Initiative der CDU und der FDP, die Promotion an HAWs zu erleichtern, werden zukünftig auch mehr Promovierende in der Lehre eingesetzt werden können. Davon profitieren dann sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden. Diese benötigte Änderung im Hochschulgesetz haben wir heute bereits mit einem Änderungsantrag konkret beschlossen.
Dazu müssen wir auch Wege finden, Professuren attraktiver zu gestalten. In NRW gibt es gute Beispiele dafür, wie das gelingen kann. Die FH Münster hat beispielsweise Nachwuchsprofessuren eingerichtet. Deren Inhaber dürfen einen entsprechenden Titel tragen und lehren, können aber gleichzeitig bei kooperierenden Unternehmen Praxiserfahrungen sammeln, die in diesem Bereich enorm wichtig sind. Darunter fallen beispielsweise Nachwuchsprofessuren über das Tenure-Track-Verfahren, das auch hier greift und nach Beendigung dieser Qualifizierung einen anschließenden direkten Wechsel in die Professur ermöglicht.
Vielleicht beginnen wir erst einmal ganz einfach und versuchen, die Lehrenden durch Umschichtungen bei Zuständigkeiten zu entlasten, beispielsweise bei der Selbstverwaltung, der Bürokratie an Hochschulen oder der Drittmittelverwaltung. Da gibt es sicherlich einige Ansätze, die wir finden können, um erst einmal überhaupt Entlastungen zu schaffen. Ihr Antrag vernachlässigt auch die Vielschichtigkeit dieser Herausforderung sowie die Ehrlichkeit in finanzieller und zeitlicher Hinsicht.
Mit der heute beschlossenen Novellierung des Hochschulgesetzes und dem gerade erst von Bund und Ländern vereinbarten „Zukunftsvertrag Forschung und Lehre stärken“ haben wir die Grundlagen gelegt, um die Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen, auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, deutlich zu verbessern.
Darüber hinaus stehen wir natürlich weiterhin in einem konstruktiven und fachlichen Austausch mit den HAWs, sodass wir mit einem Symbolantrag, wie er nun von der SPD kam, nicht viel anfangen können und ihn auch nicht benötigen.
Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Lieber Herr Dr. Maelzer, das geht in eine andere Richtung. Ich wollte eigentlich nur von Ihnen wissen, warum Sie sich jetzt hier so positionieren. Im alten Gesetz war auch eine Evaluierungsklausel mit vereinbart.
Sie waren in der Regierungsverantwortung, und Ihre Familienministerin Christina Kampmann hat es nicht geschafft, diese Evaluierungsklausel zu ziehen und ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Sie hätten genug Zeit gehabt, das zu tun. Deswegen die Frage: Warum ist alles das, was Sie hier fordern, in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung nicht passiert?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Forschung und Lehre in Nordrhein-Westfalen braucht exzellente Rahmenbedingungen. Unser Hochschulstandort muss attraktiv für Studierende und Lehrende bleiben. Nur mit den passenden Rahmenbedingungen können wir im nationalen und internationalen Vergleich konkurrenzfähig bleiben.
Das hat die NRW-Koalition bereits sehr deutlich im Koalitionsvertrag unterstrichen und als eine unserer Kernaufgaben definiert. Über Fraktionsgrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass befristete Arbeitsverhältnisse für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen nicht zur Zufriedenheit und zur Attraktivität beitragen.
Das hat augenscheinlich jetzt auch die AfD erkannt und noch schnell diesen Antrag eingebracht. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, laufen Sie dem Thema damit ein bisschen hinterher und versuchen, da noch einmal draufzusatteln;
denn das Thema ist gerade erst zwischen Bund und Ländern im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ beschlossen worden und erfährt dadurch derzeit bundesweit besondere Beachtung.
Wir sind mit diesem Zukunftsvertrag auf einem guten und auch auf einem richtigen Weg. Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle der Ministerin und ihrem Ministerium für die intensiven Verhandlungen und für die für Nordrhein-Westfalen erreichten guten Ergebnisse zu danken. Das Erreichte wird dem großen Aufwuchs bei Studienplätzen und Studierenden in NRW, den wir in der Vergangenheit erlebt haben, mehr als gerecht. Wir haben in der Vergangenheit den Hochschulpakt, der der Vorgänger war, oftmals übererfüllt. Da docken wir jetzt hervorragend an.
Die drei zwischen Bund und Ländern verhandelten Pakte – der Zukunftsvertrag Forschung und Lehre, der Pakt für Forschung und Innovation und der Qualitätspakt Innovation in der Hochschullehre – sorgen in den kommenden Jahren für eine langfristige Planungssicherheit an unseren Hochschulen. Die Schaffung von neuen Dauerbeschäftigungsstellen wird eine wichtige Konsequenz aus diesem Zukunftsvertrag sein; das wird in § 1 Abs. 2 deutlich benannt.
Nun sind die Länder aufgefordert, Herr Seifen, eine Verpflichtungserklärung zu verabschieden, damit der Zukunftsvertrag konsequent umgesetzt wird. Genau an diesem Punkt stehen wir jetzt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag ist aus diesen Gründen und den dargestellten Verhandlungsständen unnötig. Verwenden wir die Zeit lieber dafür, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Zukunftsvertrages für NRW optimal zu gestalten.
Alle Forderungen Ihres Antrags – die Berichtspflicht, die Datenerhebung und -erfassung, der gezielte Einsatz der finanziellen Mittel zur Schaffung neuer unbefristeter Stellen sowie eine regelmäßige Evaluation – sind bereits Gegenstand des Zukunftsvertrages. Das wissen Sie auch, wollen aber, wie gesagt, jetzt gerne noch auf diesen fahrenden Zug aufspringen.
Ihre Forderung, bis zum Ende der Legislaturperiode zwei Drittel aller Stellen in Lehre und Forschung in unbefristete Stellen zu verwandeln, ist sicher ein wünschenswertes Ziel, aber derzeit schlecht quanti
fizierbar. Wir müssen erst mal wissen, was überhaupt umsetzbar ist. Wir müssen realistisch bleiben. Wir dürfen keine Augenwischerei betreiben und müssen konsequent vorgehen – das ist sicher klar –, aber auch mit Augenmaß.
Im Übrigen wird in Ihrem Antrag nicht begründet, wie Sie ausgerechnet auf diese Zwei-Drittel-Quote kommen. War das nur ein Bauchgefühl, einfach mal eine Zahl auf einen Zettel zu schreiben? Das habe ich Ihrem Antrag nicht entnehmen können.
Die Landesregierung arbeitet derzeit – ich habe es bereits gesagt – in Abstimmung mit dem Bund an der Ausgestaltung der Verpflichtungserklärung zum Zukunftsvertrag und will die Ergebnisse bis zum Sommer 2020 vorlegen. Das hat die Ministerin erst in der letzten Ausschusssitzung – die Sie, Herr Seifen, sogar geleitet haben – erläutert; sie hat uns den Prozess erklärt. Insofern sind wir da auf einem Kenntnisstand.
An dieser Stelle ist Ihr Antrag wenig hilfreich und steht eigentlich mehr im Wege, als dass er hilft. Wir können das Ganze im Wissenschaftsausschuss sicher nochmals diskutieren, und das Ministerium kann Ihnen erläutern, wo wir stehen. An diesen Ausschuss soll der Antrag heute überwiesen werden. Das wollen wir gerne tun. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich würde der Brexit Auswirkungen auf den Hochschul- und Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen haben, auf die europäische Forschungsförderung und sicherlich auch auf die Mobilität von Studierenden – wenn er denn kommt.
Die grundsätzliche Frage, wie und ob der Brexit überhaupt vollzogen wird, hat sich bislang leider noch nicht geklärt. Das ist auch durch die Fristverlängerung über die Entscheidung des Austritts auf Ende Oktober dieses Jahres und wegen der möglichen Option eines zweiten Referendums noch völlig offen.
Auch die aktuellen Meldungen zum angekündigten Rücktritt von Theresa May, die Herr Bell gerade angesprochen hat, sorgen da nicht gerade für mehr Ruhe. Welche Auswirkungen das auf den Hochschulbereich haben wird, ist noch sehr schlecht abzusehen. Im Falle eines Austritts wird es sicherlich einen großen Unterschied machen, ob es zu einem
geregelten oder ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreiches kommen wird.
Herr Bell, die heutigen Möglichkeiten für Studierende und Forschende, ins Ausland zu gehen, dort zu studieren, zu leben und sich kulturell mit anderen auszutauschen, sind vielseitiger und zahlreicher denn je. Gerade mit den britischen Hochschulen verbindet unser Land aufgrund der gemeinsamen Geschichte eine lange Tradition.
Die Wissenschaftsallianzen, deren Aufbau Sie mit Ihrem Antrag fordern, gibt es bereits und müssen daher nicht durch eine Initiative des Landes geregelt werden. Es gibt schon höchst vielseitige und individuelle Kooperationen zwischen Hochschulen beider Länder, die in eigener Zuständigkeit – ich wiederhole: in eigener Zuständigkeit – der Hochschulen vereinbart und ausgestaltet wurden.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, verfällt wieder in das alte Muster, wonach Sie in die Selbstständigkeit der Hochschulen eingreifen wollen, nach dem Motto „Der Staat regelt alles“, wie Sie das schon immer gemacht haben.
Das ist nicht unser Weg. Wir sagen: Die Hochschulen sollen selber entscheiden, welche Kooperationen für sie sinnvoll sind, welche sie eingehen und wie sie da handeln wollen.
Natürlich steht außer Frage, dass das Ministerium bei individuellen Problemlagen helfend und beratend zur Seite steht. Das ist völlig normal, und nach meinem Kenntnisstand geschieht das auch so.
Wenn allerdings Ihr Antrag, Herr Bell, nur darauf abzielt, zu erfahren, welche Kooperationen – das war auch Ihre Anfrage im Ausschuss – bestehen, dann können Sie auch mal googeln oder die einzelnen Hochschulen abtelefonieren. Das muss Ihnen das Ministerium nicht aufschreiben. Sie können selber recherchieren, wenn Sie das rein quantitativ interessiert.
Ich habe das mal gemacht und festgestellt, dass allein die Heinrich-Heine-Universität mit 13 britischen Universitäten Kooperationspartnerschaften pflegt. Die Universität Bonn arbeitet bereits seit 1977 ganz intensiv mit der University of Oxford zusammen. Wenn man im DFG-Förderatlas liest, dass zwischen 2014 und 2016 allein 1.844 Kooperationen bestanden haben, erkennt man, was da schon alles passiert – auch ohne dass das Land eine Strategie vorgegeben hat.
Sie, Herr Bell, fordern in Ihrem Antrag eine finanzielle Beteiligung des Landes für Hochschulkooperationen. Sie führen Beispiele aus Berlin und München an, bleiben aber im Antrag die Antwort schuldig, ob sich die Kommunen und die Länder da überhaupt beteili
gen, und wenn ja, in welcher Weise. Ich habe zumindest nichts gefunden, was darauf hindeutet. Ich habe nur gelesen, dass die Budgets für diese Kooperationen von beiden Unis – jeweils zur Hälfte – getragen werden.
Uns allen muss es darum gehen, dass der Zugang zu europäischen Förderprogrammen für Studierende und Hochschulen generell erhalten bleibt und unsere Hochschulen gute Rahmenbedingungen für selbstständiges Handeln haben. Dafür setzen wir von der CDU uns ein – nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern für ganz Europa.
Die Europäische Union hat bereits Ende Januar dieses Jahres eine Notfallregelung beschlossen, um im Falle eines No-Deal-Brexits das laufende Erasmus+- Programm abzusichern. Für das Forschungsprogramm Horizon 2020 besteht bereits eine Zusage der britischen Regierung, die Teilnehmer bei einem eventuellen Austritt finanziell zu unterstützen. Auch das ist gesichert.
Herr Bell, auch Ihnen dürfte klar sein, dass in diesem Hohen Haus eine Enquetekommission zu diesem Thema eingesetzt worden ist, die sich natürlich auch mit den Auswirkungen des Wissenschafts- und Forschungsstandortes NRW im Hinblick auf den Brexit befasst. Dazu wird sie noch Handlungsempfehlungen abgeben und einen Bericht vorlegen, in den man dann mal reinschauen kann. Da hätten Sie Frau dos Santos Herrmann mal fragen können. In Kürze werden wir noch eine Anhörung zu dem von Ihnen beantragten Thema durchführen. Insofern ist Ihr Anliegen nicht ganz so relevant.
Die Entwicklungen im Vereinigten Königreich und die Thematik, die wir heute diskutieren, machen deutlich, wie wichtig es ist, dass Europa zusammensteht und gemeinsam agiert. Kämpfen wir dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger nächsten Sonntag ein Zeichen für ein starkes und einiges Europa setzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier – wiederholt diskutieren wir jetzt einen Antrag zur besseren Ausstattung und Finanzierung der Fachhochschulen bzw. der Hochschulen für angewandte Wissenschaften hier im Plenum. Man könnte auch sagen: Die Grünen haben die HAWs – wenn ich es jetzt mal so abkürzen darf – wieder für sich entdeckt.
Bemerkenswert ist daran, dass die Vorgängerregierung die Grundlagen für eine Besserstellung der HAWs eigentlich gar nicht gelegt hat und Sie, liebe antragstellende Kolleginnen und Kollegen, dem
Thema in der Vergangenheit ja relativ wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben.
Erst im Koalitionsvertrag der NRW-Koalition fanden die Fachhochschulen dann die angemessene Würdigung und das eindeutige Bekenntnis dazu, aufbauend auf den bereits vorhandenen Strukturen und Aktivitäten der Fachhochschulen oder HAWs die Forschung zu stärken.
Eigentlich könnte ich auch die Plenarreden aus Januar dieses Jahres oder September letzten Jahres wiederholen, aber das würde natürlich der Sache hier nicht gerecht werden.
Um über Grundfinanzierung, Lehrdeputate, Promotionsrecht bis hin zu Allgemeinplätzen doch die Perspektiven aller Statusgruppen im Blick zu behalten, machen Sie mit Ihrem Antrag das ganz große Fass wieder auf.
In Ihrer Einschätzung zur Ausgangslage sind wir ja sogar weitestgehend einig, nämlich dass sich die Fachhochschulen und HAWs in den letzten Jahren enorm entwickelt haben und einen deutlichen Zulauf erfahren haben.
Auch die Kooperationen mit der Wirtschaft in anwendungsorientierter Forschung wurden immer weiter intensiviert.
Ich freue mich daher sehr, dass auch die Grünen diese enge Bindung an die Wirtschaft nun loben und so deutlich herausstellen; das war ja in der Vergangenheit auch nicht immer so der Fall.
Aber zur Sache: Sie fordern eine deutliche Erhöhung der Grundfinanzierung. Dann sollten Sie aber auch zur Kenntnis nehmen, dass auch den Fachhochschulen für 2019 mit dem Mittelaufwuchs rund 50 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen und dass Ministerin Pfeiffer-Poensgen stets bekräftigt, im Rahmen der Möglichkeiten des Hauses die HAWs beim Aufbau eines zukunftsträchtigen Studienangebotes zu unterstützen.
Wer also eine deutliche Erhöhung der Grundfinanzierung fordert, muss mit Blick auf einen verantwortungsvollen Landeshaushalt auch sagen, wo denn das Geld herkommen soll. Sie wollen wahrscheinlich genauso wenig wie wir, dass wir zulasten der Universitäten umschichten müssen.
Über die Absenkung der Lehrdeputate im Rahmen der Lehrverpflichtungsverordnung haben wir ja bereits an dieser Stelle im Januar diskutiert; ich möchte mich da auch nicht wiederholen. Aber schon jetzt gibt die bestehende Regelung, die wir da haben, personelle Freiräume für Forschung an den FHs her, die in vielen Fällen noch gar nicht voll ausgeschöpft werden.
Ich möchte noch einmal betonen, dass der Anteil der Lehre an HAWs stark gewichtet bleiben muss, denn
letztlich wollen wir sicherlich auch nicht, dass weniger Studierende am Ende des Tages aufgenommen werden können, wenn der Zeitanteil intern zugunsten der Forschung verlagert würde.
Was die Personalausstattung des Mittelbaus betrifft, sollten Sie von den Grünen sich dann vielleicht auch mal die tatsächlichen Zahlen des hauptberuflichen Personals ansehen. Dann könnten Sie feststellen, dass an vielen FHs die Zahl der Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau die der Professuren teilweise erreicht oder sogar übersteigt.
Zum Thema „Promotionsrecht“, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dürfte es Ihnen nicht entgangen sein – das hat Herr Bolte-Richter ja an dieser Stelle auch gerade gesagt –, dass die NRWKoalition im Wissenschaftsausschuss bereits einen Änderungsantrag zum Hochschulgesetz eingebracht hat, der Wege für Studierende an Fachhochschulen zur Promotion ebnen soll und mit dem eben Hürden auch abgebaut werden sollen.
CDU und FDP wollen aus dem Graduierteninstitut ein Promotionskolleg für angewandte Wissenschaften entwickeln, wo dann einzelnen Fachbereichen das Promotionsrecht verliehen werden soll.
Ich verstehe daher jetzt die Forderung hier in diesem Antrag der Grünen auch nicht ganz, lieber Matthi Bolte-Richter, denn am Dienstag bei diesem Symposium des Graduierteninstitutes wurde von den Grünen die Initiative der NRW-Koalition sogar als gangbarer Weg bezeichnet, dem man sich nicht verschließen wolle. Also: Was nun? Was wollen Sie jetzt an dieser Stelle tatsächlich hier noch beantragen?
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns derzeit ja auch intensiv mit der Novellierung des Hochschulgesetzes, mit dem wir dann den Universitäten und Fachhochschulen auch in diesem Land wieder deutlich mehr Stärke zuführen und ihnen mehr Autonomie und Selbstgestaltungskraft zurückgeben möchten. Damit definieren wir letztlich auch die richtigen Grundlagen für die positive Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch aller Studierenden.
Ihren Antrag brauchen wir an dieser Stelle nicht. Wir sind da auf einem guten Weg und werden ihn daher ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fassungslosigkeit, Wut und Entsetzen sind die Gefühle, die wir heute Morgen alle miteinander teilen, wenn wir die Berichte über den tausendfachen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in unserem Bundesland hören. Als Vater von vier heranwachsenden Kindern erlaube ich mir, zu beurteilen, dass es so ziemlich das Schlimmste sein muss, was Kindern, was einer Familie überhaupt passieren kann, wenn ein Kind Opfer sexueller Gewalt wird.
Eltern möchten, dass ihre Kinder glücklich und gesund aufwachsen, und sie möchten sie behütet durch das Leben begleiten. Durch den sexuellen Missbrauch werden aber Kinderseelen zerstört, körperliche und psychische Leiden sind oft die Folgen, weit über den Tag hinaus, an dem sie Opfer werden.
Unsere Gedanken sind heute zuallererst bei den Kindern, die zum Opfer des Missbrauchs wurden, und bei ihren Eltern, die unerträgliches Leid erfahren haben und die sich in diesen Tagen wieder mit den Geschehnissen im Rahmen der laufenden Ermittlungen auseinandersetzen müssen.
Ja, es ist absolut notwendig, dass Polizei und Staatsanwaltschaft diese Straftaten umfassend aufklären. Dazu gehören sowohl die Ermittlungen zu den unmittelbaren Tätern, aber auch der Blick auf die möglichen Verfehlungen bei öffentlichen Behörden. Ich bin daher Herbert Reul für seine klaren und auch emotionalen Worte gestern, aber auch gerade hier im Plenum sehr dankbar.
Es ist der richtige Weg, den Landtag umfassend und transparent einzubinden und zu informieren und alle Missstände deutlich anzusprechen. Auch die Einrichtung einer ständigen Kommission, wie Herbert Reul es gerade vorgeschlagen hat, ist daher zu unterstützen.
Jeder Fall ist ein Fall zu viel, und so ist es uns wichtig, mit unserem Antrag deutlich zu machen, dass wir die Aufgabe und die Verantwortung haben, im Rahmen unserer Möglichkeiten alle Kräfte zu mobilisieren, um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch weiter zu verbessern.
Hierbei geht es uns nicht um Schnellschüsse oder um Vorverurteilungen, sondern es geht darum, Strukturen zu hinterfragen und zu identifizieren. Es geht auch darum, personelle, organisatorische, fachliche Defizite zu eliminieren, um darüber zu einer deutlich besseren Prävention zu kommen.
Aber zunächst, meine Damen und Herren, ist es am wichtigsten, den betroffenen Kindern und deren Familien die notwendige Betreuung und Hilfe zukommen zu lassen. Die Missbrauchsfälle von Lügde zeigen einmal mehr, wie vielschichtig und schwierig die effektive Bekämpfung von sexueller Gewalt ist. Es ist eine Querschnittsaufgabe über Ministerien, über Bund, Länder, Kommunen und Institutionen hinweg.
Ich möchte zu unserem Antrag vier wichtige Handlungsansätze aufzeigen.
Erstens. Machen wir uns zunächst mal ehrlich und erkennen, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – gegen Mädchen und Jungen – kein punktuelles Problem ist und keine Einzelfälle sind und nach wie vor die Dunkelziffer leider sehr, sehr hoch ist.
Wir brauchen daher mehr niederschwellige Zugänge für Kinder und Familien zu Beratungs- und Hilfeleistungen. Wir müssen viel deutlicher machen, welche Beratungs- und Hilfeangebote es in unserem Land gibt. Gleichzeitig müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass wir – umgekehrt – auch den frühzeitigen Zugang der Fachleute in die Familien ermöglichen, um rechtzeitig eingreifen zu können.
Zweitens: Analyse von Strukturen und Schnittstellen. Nicht zuletzt bei den aktuellen Fällen müssen wir erkennen, dass trotz einer Vielzahl an vorhandenen Maßnahmen und Angeboten die Prävention scheinbar nicht ausreichend greift.
Deshalb ist es richtig zu hinterfragen, ob alle 186 Jugendämter in unserem Bundesland in Fragen der Prävention sexueller Gewalt auf einem qualitativ gleichwertig guten Niveau sind – hinsichtlich der Fachlichkeit, aber auch der Verfahrensabläufe und der personellen Ausstattung.
Deshalb müssen wir uns mit den Wirkungszusammenhängen intensiv beschäftigen.
Wir müssen uns auch mit dem Informationsfluss beschäftigen über die Schnittstellen hinweg.
Wir müssen jetzt Jugendämter, Polizei, Schulen, Einrichtungen der Jugendhilfe bundeslandübergreifend ausreichend vernetzen.
Wir müssen auch gewährleisten, dass alle relevanten Informationen und Daten schnell weitergegeben werden, um effektiv handeln zu können.