Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, das Innenministerium hat eine zulässige Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 3 Unterschwellenvergabeordnung mit nur einem Unternehmen durchgeführt. Die Vorschrift lautet – ich zitiere –:
„Im Falle einer Verhandlungsvergabe nach § 8 Absatz 4 Nummer 9 bis 14 darf auch nur ein Unternehmen zur Abgabe eines Angebots oder zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert werden.“
Nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 darf eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden bei besonderer Dringlichkeit. Diese war wegen des Beginns der Rodungsperiode, der zeitaufwendigen Vorbereitung des Polizeieinsatzes und der zunehmenden Störung und Straftaten im Forst gegeben.
Nach Nr. 10 ist die Verhandlungsvergabe zulässig, wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann. Auch diese Voraussetzung war wegen der bekannten besonderen Expertise der Fachanwaltskanzlei in den einschlägigen Rechtsfragen und Fallgestaltungen gegeben.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächste Fragestellerin hat Frau Abgeordnete Aymaz das Wort für ihre zweite Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin! Herr Minister! Gegen die ablehnenden Bescheide der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich vom 2. August 2018 legt RWE keine Rechtsbehelfe ein. Wusste die Landesregierung, dass RWE keine Rechtsbehelfe gegen die ablehnenden Bescheide einlegen würde?
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Engstfeld, die unternehmerischen Entscheidungen sind der Landesregierung nicht bekannt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich will auch noch einmal auf die Art und Weise der Beantwortung von Kleinen Anfragen zu sprechen kommen. Manchmal sind die Antworten nicht so ganz konkret, und Sie hätten heute noch einmal die Chance, das zu heilen.
Auf unsere konkreten Fragen in der Kleinen Anfrage 2565, in der es darum ging, wie eng die Abstimmung zwischen RWE und der Landesregierung im Vorfeld der Räumung des Hambacher Waldes war, verweist Ministerin Scharrenbach auf ihre allgemeine Antwort zu einer anderen Kleinen Anfrage. Ich zitiere daraus:
„Im o. g. Zeitraum haben zwischen der Landesregierung und Vertretern von RWE Gespräche über die diesbezügliche Sach- und Rechtslage sowie die Einschätzung der Sicherheitslage stattgefunden.“
Das ist in Drucksache 17/5672 nachzulesen. Also bleibt die Frage damit unbeantwortet, die ich hier noch einmal erneut stelle.
Wann haben bis zum 13.09. Gespräche, bzw. wann hat andere Kommunikation zwischen Vertreterinnen von RWE und der Landesregierung zu welchem sachlichen und rechtlichen Thema mit welchem Ziel und mit welchem Ergebnis stattgefunden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wie in der von Ihnen bereits zitierten Antwort auf die Kleine Anfrage ausgeführt, sind Gespräche unter anderem zur Einschätzung der Sicherheitslage zwischen Vertretern der Landesregierung, aber auch – eine weitere Kleine Anfrage Ihrerseits in dem Kontext ist durch den Minister des Innern beantwortet worden – im Rahmen von Besuchen beispielsweise der Abteilungsleitung Frau Dr. Lesmeister vor Ort erfolgt.
Wenn Sie sich die Sicherheitslage vergegenwärtigen, ist es aus heutiger Sicht richtig, sich abzustimmen. Denn letztlich dürfen wir in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass im Zusammenhang mit dem Hambacher Forst auch das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von RWE sowie auch von Zivilisten angegriffen worden ist. Deswegen hat es vor diesem Hintergrund auch Gespräche gegeben. Darauf bezieht sich die entsprechende Antwort.
Eine weitergehende Antwort auf die gerade von Ihnen formulierte Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt ad hoc nicht möglich.
Herr Minister Reul, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage von soeben. Sie haben ausgeführt, warum eine Vergabe an ein einzelnes Unternehmen möglich war. Das war aber gar nicht meine Frage. Meine Frage war, ob Sie vergaberechtlich haben prüfen lassen, ob eine Vergabe an eine Kanzlei, die zu dem entsprechenden Gutachten bereits Vorarbeiten getätigt hatte, rechtlich überhaupt noch zulässig war.
Vielen Dank, Herr Minister. – Nun hat Herr Abgeordneter Engstfeld das Wort für seine zweite und damit auch letzte Nachfrage.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin Scharrenbach, ich beziehe mich auf die Nachfrage, die Kollegin Beer vor mir gestellt hat. Die Kollegin Beer hat gefragt, wann und mit wem Sie bei RWE gesprochen haben.
Warum können Sie uns nicht genau sagen, mit wem und wann genau Sie diese Gespräche geführt haben? Warum können Sie diese Frage nicht einfach einmal öffentlich beantworten? Ich kann nicht nachvollziehen, worin das Problem besteht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Abgeordneter Engstfeld, Sie haben die Frage bereits in der Kleinen Anfrage 2565 vom 27. Mai 2019 formuliert:
„Welche weiteren Abstimmungen hat es im Zeitraum 1. August 2018 bis 13. September 2018 zwischen der Landesregierung einerseits und der RWE Gruppe andererseits gegeben? (Bitte Da- tum, Inhalt und beteiligte Personen der Korres- pondenz, Gespräche bzw. Treffen angeben)“.
dass wir darauf verweisen, dass es Gespräche zwischen der Landesregierung und Vertretern von RWE unter anderem zur Einschätzung der Sicherheitslage in und um den Hambacher Forst herum sowie zu Sachverhaltsfragen gegeben hat. Daran ändert sich auch in der Beantwortung heute nicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt noch eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Remmel, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Nach unseren Aufzeichnungen ist das die zweite Nachfrage des Abgeordneten Remmel. Ich frage, ob das jemand anders protokolliert hat? – Nein.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Die Sitzungslei- tung hat vornehmlich die Präsidentin! – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Schönen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister, mich beschäftigt immer noch dieses proaktive Gutachten und die Frage, wie das Verfahren gelaufen ist.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Mich beschäftigt der Rechtsbruch, den Sie organisiert haben! – Sven Wolf [SPD]: Eine andere Rechtsauffas- sung ist noch kein Rechtsbruch!)
Wenn ich Ihre zweite Antwort, die Sie eben Kollegen Rüße gegeben haben, richtig interpretiere, kann ich mir das so vorstellen, dass es aus Ihrem Haus Telefonate mit der Kanzlei aufgrund von Rechtsfragen, die Sie möglicherweise hatten, gegeben hat, und dann ist gemeinsam die Idee eines Gutachtens entwickelt worden? Kann man das so interpretieren?