Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Das können Sie so nicht zusammenfassen.

Vielen Dank.

(Herbert Reul, Minister des Innern: Entschul- digung!)

Bitte sehr, Herr Minister.

Das können Sie so nicht feststellen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein neuer Anlauf. Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 49 der Frau Abgeordneten Schäffer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwortet. Ich bedanke mich bei Frau Ministerin Scharrenbach und Herrn Minister Reul für die Beantwortung.

Wir sind damit, weil wir die Zeit für die vorgesehene Fragestunde um gut 40 Minuten überschritten haben, in der Situation, dass wir die

Mündliche Anfrage 50

der Abgeordneten Sonja Bongers von der SPDFraktion, die den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz betrifft, nicht mehr aufrufen können. Ich frage die Fragestellerin Frau Abgeordnete Bongers, wie damit verfahren werden soll.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wenn das möglich ist, sind wir damit einverstanden, dass die Beantwortung beim nächsten Mal erfolgt.

In der nächsten Fragestunde wird also eine mündliche Beantwortung gewünscht. Dann machen wir das so.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Wir kommen zu:

7 Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und

Integrationsgesetzes und des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/5977

Beschlussempfehlung und Bericht des Integrationsausschusses Drucksache 17/6792

zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU der Frau Abgeordneten Wermer das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Versprechen muss man halten. Das gilt umso mehr für Koalitionsverträge und Pläne der Landesregierung. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf halten wir eines unserer zentralen Versprechen, welches wir den Kommunen in NRW gemacht haben.

Wir danken den Kommunen für die herausragende Leistung bei den verschiedenen Integrationsmaßnahmen; denn Integration kann nur in und mit den Gemeinden und Kreisen erfolgen.

Daher freut es mich, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun endlich die Integrationspauschale vollständig an die Kommunen gehen kann. Über 432 Millionen Euro sind hierfür im Landeshaushalt vorgesehen. Das ist ein schönes und klares Signal.

(Beifall von der CDU)

Seit 2017 haben wir viel für die Integration vor Ort geleistet. Kurz ein paar Beispiele:

Die NRW-Koalition stärkt die Arbeitsmarktintegration, was wiederum die Kommunen entlastet. CDU und FDP haben den Weg freigemacht für eine einheitliche Praxis bei der Anwendung der 3+2-Regelung, bezogen auf die Ausbildungsduldung. Auch diese trägt zu einer spürbaren finanziellen Entlastung der Kommunen bei und unterstützt die Betroffenen. Kurzum, wir haben die Integrationspolitik mit vielen Maßnahmen gestärkt und in neue Bahnen geführt.

Nun sehen wir hier eine in sich konsistente und konsequente Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ich rechne einmal zusammen, wie wir als CDU und FDP mit den seit 2015 ansteigenden Kosten in den Kommunen umgehen:

Für 2018 konnten wir sicherstellen, dass den Kommunen zumindest 100 Millionen Euro – 100 sehr wichtige Millionen Euro – zugewiesen werden konnten. Das war notwendiges Geld, das nicht nur eine Anerkennung der Leistung der Kommunen für die Integration sein sollte. Es wurde vielmehr unerlässlich, tragen die Kommunen doch eine ziemlich große finanzielle Last bei der Integration. Rot-Grün hat das viel zu lange bewusst missachtet.

Für 2019 haben wir von CDU und FDP dafür gesorgt, dass die Integrationspauschale des Bundes mit 432,8 Millionen Euro direkt an die Kommunen weitergehen kann, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben ist. Dieses Geld soll nun an alle Städte und Gemeinden sowie erstmals an die Kreise weitergetragen werden.

Wir erkennen damit ganz klar an: Ohne die Kommunen können wir bei der Integration von Flüchtlingen nicht gewinnen. Deshalb verstehen wir uns von der NRW-Koalition als ein starker Partner unserer Kommunen. Wir sind ihnen dankbar für ihre Bemühungen und Leistungen.

Rechne ich das einmal zusammen, komme ich auf über 532 Millionen Euro binnen zwei Jahren. Rechne ich dann die Summe der finanziellen Unterstützung von Rot-Grün dagegen, sehe ich: Bei steigenden Kosten ab 2015 haben wir in den zwei Jahren 532 Millionen Euro mehr an die Kommunen weitergetragen, als es die Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen in der Vergangenheit geschafft haben. Auch das gehört zur Wahrheit dazu.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, die positive Rückmeldung aus den Kommunen und von den kommunalen Spitzenverbänden kann uns bestärken, dass die Mittel benötigt und dankend angenommen werden. Denn

400 Millionen Euro in den Gemeinden und 32,8 Millionen Euro in den Kreisen, die erstmals an den Mitteln teilhaben, bedeuten einerseits Entlastung und andererseits Stärkung örtlicher Maßnahmen.

Es ist schön, dass Politik Versprechen einhält. Dafür steht die NRW-Koalition. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Frau Kollegin Wermer, ich wollte Sie nicht unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordneten Mostofizadeh.

(Heike Wermer [CDU]: Nein, danke! – Verein- zelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Stock das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es doch so schön: „Was lange währt, wird endlich wahr“. Aber: Sollte man immer meckern? – Nein, und deshalb möchte ich meine heutige Rede einmal mit einem großen Lob beginnen.

Die Kreise, Städte und Gemeinden in NordrheinWestfalen leisten hervorragende Arbeit bei der Integration von Migranten und Migrantinnen.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Durch meine Arbeit im Integrationsausschuss komme ich viel herum und sehe, was die Kommunen für Anstrengungen unternehmen, um den Menschen, die neu bei uns ankommen, einen guten Start zu ermöglichen. Auch in meiner Heimat Lippe werden wunderbare Projekte zur Integration auf die Beine gestellt.

Die nun geplante Unterstützung hat die kommunale Ebene dringend nötig und zu Recht verdient. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir hier noch diskutiert, dass die Landesregierung nur 100 Millionen Euro der Bundesmittel an die Kommunen weiterleitete.

(Zuruf)

Ich musste meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU an ihr Wahlversprechen erinnern, die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterzuleiten.

(Vereinzelt Beifall von der SPD – Michael Hüb- ner [SPD]: Versprochen gebrochen!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat etwas gedauert, bis dieses Wahlversprechen eingelöst wurde, aber jetzt ist es endlich so weit: Das Geld vom Bund wird komplett an die Kommunen weitergeleitet.

Davon gehen 94 Millionen Euro direkt an die Kitas – gut für die Kinder. Aber während unserer Regierungszeit haben Sie damals in der Opposition diese Art der Zweckbindung auf das Schärfste kritisiert.

(Zuruf von der SPD: Aha! – Michael Hübner [SPD]: Hört, hört!)

So weit, so gut. Ich sagte ja eingangs, man darf nicht immer nur meckern.

Dennoch muss ich einen Punkt anführen, der uns negativ aufgefallen ist. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel aus der Integrationspauschale wurden erweitert. Das klingt zunächst einmal sehr großzügig.