Dennoch muss ich einen Punkt anführen, der uns negativ aufgefallen ist. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel aus der Integrationspauschale wurden erweitert. Das klingt zunächst einmal sehr großzügig.
Bei genauerer Betrachtung erweist sich dies aber als Mogelpackung. Nun können die Kommunen auch steigende Kosten infolge der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von nach § 60a Aufenthaltsgesetz geduldeten Personen, die nicht über die FlüAGPauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt werden, über die Integrationspauschale bestreiten.
Das soll fiskalische Handlungsspielräume auch für andere, in ihrer Planungshoheit liegende gesellschaftliche und soziale Aufgaben schaffen. Damit soll eine kurzfristige Entlastung der Gemeinden bei der Kostensituation für die Personengruppe der Geduldeten erreichen.
Indes sind wir genauso wie die Verbände, die Städte, Kreise und Gemeinden der Ansicht, dass dies maximal der viel zitierte Tropfen auf den heißen Stein ist.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist in der jetzigen Form noch immer nicht zufriedenstellend. Wir brauchen im FlüAG auch eine langfristige Lösung für die Finanzierung von Geduldeten und Ausreisepflichtigen. Allerdings sehen wir auch, dass das vorhandene Geld so schnell wie möglich vor Ort ankommen muss.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die NRWKoalition – das sagte auch schon Kollegin Wermer – setzt mit dieser Gesetzesänderung letztendlich das um, was sie versprochen hat: Wir leiten die Mittel des Bundes aus der Integrationspauschale in voller Höhe von 432,8 Millionen Euro an unsere Kommunen weiter.
Ich schließe mich dem Lob der vorigen Rednerin gerne an: Natürlich leisten die Städte und Gemeinden hervorragende Arbeit bei der Integration vor Ort. Wir wollen aber nicht nur warme Worte verlieren. Vielmehr gehen wir als NRW-Koalition diesen großen Schritt und stärken Städte und Gemeinden auch finanziell bei ihrer Integrationsarbeit vor Ort.
Die Fraktionen von FDP und CDU wissen ganz genau, vor welchen Herausforderungen unsere Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme und bei der Integrationsarbeit vor Ort standen und stehen.
Noch ein Wort am Rande – ich glaube, man darf es noch einmal in Erinnerung rufen –: Wir wissen doch selber, wie es unter der Vorgängerregierung von SPD und Grünen war. Dort gingen die Kommunen letztendlich leer aus.
mag Ihre Sicht der Dinge sein. Ich glaube, wir vor Ort haben das bei den Kommunen schon sehr gut mitbekommen, und die Kämmerer haben es uns mit auf den Weg gegeben.
So war es auch richtig, 2018 in einem ersten Schritt mit den 100 Millionen Euro gegenzusteuern und jetzt in 2019 die Pauschale vollumfänglich weiterzuleiten.
Wichtig war dabei, dass die 400 Millionen Euro möglichst unbürokratisch an die Städte und Gemeinden nach dem bewährten Schlüssel verteilt werden. Entsprechend werden wir jetzt erstmalig auch die Kreise berücksichtigen. Diese haben im Vergleich zu den kreisfreien Städten im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion sehr wohl einen Zusatzaufwand. So erhalten sie 32,8 Millionen Euro aus der Pauschale.
Es ist wichtig und richtig, dass wir die Städte, Gemeinden und Kreise in den Blick nehmen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist aber auch, dass die Kommunen Planungssicherheit brauchen.
Dieser kann sich eben nicht aus der Verantwortung ziehen, wenn es darum geht, sich an den Kosten bei der Integration von Geflüchteten zu beteiligen.
Es steht eine bundesweite Pauschale von 700 Millionen Euro für 2020 und 500 Millionen Euro für 2021 im Raum. Wir wissen aber auch, dass dies einen deutlichen Einschnitt bedeutet. Auch wenn sich diese Beträge noch durch nicht ausgeschöpfte Mittel bei den Kosten die Unterkunft oder für die Unterstützung während des Asylverfahrens erhöhen können, muss man fragen, ob der Bund so seiner Verantwortung gerecht wird.
Ich fand es vorhin doch sehr merkwürdig, als die Kollegin Stock lapidar sagte, das sei ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wenn der SPD-Bundesfinanzminister die Mittel drastisch um 70 % reduzieren wollte und wir hier eine Kehrtwende machen und den Städten und Kommunen bei der Integrationspauschale mit Regierungsantritt 533 Millionen Euro mehr geben, dann ist das ein komisches Rechenexempel von Ihnen.
Die Frage der Kostenübernahme für Geduldete wird natürlich auch heute wieder diskutiert. Wir als NRWKoalition kennen die Sorgen unserer Kommunen. Wir wissen, dass Unterbringung und Versorgung der Geduldeten eine Herausforderung bedeuten. Wir wissen auch, wie wichtig eine kurzfristige Entlastung ist. So haben wir bei der Gesetzesänderung diese befristete Sonderregelung mit aufgenommen, sodass nicht abrechenbare Kosten für Geduldete aus der Pauschale gedeckt werden können.
Wir wissen aber auch – das sage ich ganz ehrlich –: Das ist keine dauerhafte Lösung. Wir müssen und werden das Flüchtlingsaufnahmegesetz entsprechend anpacken. Dafür brauchen wir aber eine möglichst breit getragene Regelung.
So wie es unserem Familien- und Integrationsminister gelungen ist, beim Pakt für Kinder und Familien genau dies ordentlich auf den Weg zu bringen, genauso werden wir das mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz machen. Was Sie in sieben Jahren nicht hinbekommen haben,
Wir werden darauf achten, die Städte und Gemeinden zu entlasten. Das machen wir auch an anderer Stelle mit der Umsetzung des Asylstufenplans, indem wir nur noch die geflüchteten Menschen mit einer entsprechend hohen Bleibeperspektive auf die Kommunen verteilen.
Mit dem Bleiberechtserlass schaffen wir zugleich Perspektiven, um auch den Geduldeten zeigen können: Wenn die Kriterien erfüllt sind, wenn die Zeit entsprechend genutzt wurde und jemand bei nachhaltiger Integration die Sprache gelernt und sich um eine Ausbildung und um eine Arbeit gekümmert hat – welche Perspektiven hat er dann, um aus solchen Kettenduldungen rauszukommen?
Seien wir doch ehrlich: All das ist doch nur ein kurzer Abriss von dem, was unser Minister und unsere Koalition aus FDP und CDU seit 2017 angepackt haben, um die Kommunen zu entlasten und die Zahl der Geduldeten zu senken – zu senken mit Blick auf Ausreise und Abschiebung –, aber auch, um ihnen langfristig eine Perspektive zu geben.
Sie können festhalten und zur Kenntnis nehmen: Die Fraktionen von FDP und CDU zeigen immer deutlich, dass sie die Städte, Gemeinden und Kreise mit der Aufgabe der Integration nicht alleine lassen. In diesem Sinne handeln wir auch heute und in den nächsten Jahren. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Aymaz das Wort. Bitte sehr.