Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Abgeordnete Aymaz das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Erst einmal ganz klar: Wir begrüßen die vollständige Weiterleitung der Integrati

onspauschale des Bundes in Höhe von 432,8 Millionen Euro an die Kommunen. Es ist auch gut, dass dies jetzt im Teilhabe- und Integrationsgesetz festgeschrieben wird.

Denn – darauf haben meine Vorrednerinnen und Vorredner auch hingewiesen – die Kommunen leisten eine großartige Arbeit im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Es ist wichtig, diesen Kommunen zur Seite zu stehen. Deshalb werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Lassen Sie mich aber auch noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen – wir haben das schon mehrmals im Plenum gemacht –, dass den Kommunen trotz der vollständigen Weiterleitung der Integrationspauschale am Ende für die Versorgung und Integration von Geflüchteten tatsächlich kein Cent mehr zur Verfügung steht als vorher – teilweise ist es sogar weniger. Ich halte es für wichtig, das hier deutlich zu machen.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die Landesregierung verschweigt nämlich, dass sie den Kommunen die zusätzlichen 332,8 Millionen Euro an anderer Stelle einfach wegstreicht.

Werfen wir einen Blick in den Haushalt 2019, sehen wir sofort, wo die 332,8 Millionen Euro herkommen. Die exakt gleiche Summe wird in dem Haushaltstitel komplett gestrichen, aus dem die Kommunen die Mittel für Flüchtlingsmaßnahmen bisher erhalten haben. Im Haushalt 2019 finden sich damit keine zusätzlichen Mittel mehr, um Kommunen bei den Kosten der Flüchtlingsunterbringung stärker zu entlasten. Genau das wäre aber dringend notwendig gewesen, wie auch ein Gutachten zeigt, dass diese Landesregierung in Auftrag gegeben hatte.

Damit verbunden war Ihr Versprechen, Herr Minister Stamp, die Pauschale für die Flüchtlingsunterbringung auskömmlich auszustatten. So viel, lieber Herr Kollege Lenzen und liebe Frau Kollegin Wermer, zu der Aussage: Versprechen müssen eingehalten werden.

Bei der Anhörung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf haben übrigens Expertinnen und Experten wie auch der Dezernent für Integration der Stadt Duisburg diesen Wortbruch scharf kritisiert.

Wir Grüne haben, wie auch die kommunalen Spitzenverbände, immer wieder eine zügige Neuregelung der Flüchtlingskostenerstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gefordert. Außer leeren Versprechungen hat sich von Ihrer Seite in der Sache bislang aber nichts getan. Offensichtlich spielt auch der durch dieses Gutachten nachgewiesene tatsächliche Bedarf in den Kommunen für Sie keine Rolle mehr, Herr Minister Stamp.

Wir werden bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen mit aller Sorgfalt darauf achten, ob die FlüAG

Pauschale für die Kommunen nun endlich auskömmlich ausgestattet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt noch viel zu tun. Lassen wir die Kommunen mit ihren Aufgaben nicht alleine!

Ich möchte die Gelegenheit gerne nutzen, Frau Kollegin Wermer, um hier noch einmal mit der Legende aufzuräumen, diese Landesregierung würde den Kommunen mehr zur Seite springen und viel mehr für die Integration und Aufnahme von Geflüchteten tun. Das ist eine Milchmädchenrechnung, die Sie hier aufstellen, die einfach nicht aufgeht.

Deshalb wundert es mich auch nicht, dass Sie keine Zwischenfrage zugelassen haben. Sie haben wahrscheinlich schon geahnt,

(Zuruf von der CDU)

was da auf Sie zukommt.

Darum einfach nur der Hinweis: Diese Landesregierung spart 1,6 Milliarden Euro bei der Unterbringung in Landesunterkünften. Die Ersparnisse wachsen und wachsen. Das heißt, wir haben eine Verlagerung der Kosten vom Land auf die Kommunen. Deshalb ist es jetzt im Gegensatz zu den Jahren 2015, 2016 und 2017 so wichtig, den Kommunen viel stärker zur Seite zu springen und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. – Vielen Dank.

(Beifall von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Aymaz. – Für die Fraktion der AfD hat nun Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Prinzip der Subsidiarität wird mit diesem Gesetzentwurf eingehalten. Das heißt, die Gelder vom Bund werden eins zu eins an die Hauptlastträger – die Städte und Gemeinden – weitergereicht. Das ist richtig, und das dahinterstehende Prinzip bejahen wir.

Das war’s dann aber auch schon. Das reicht nicht für eine Zustimmung.

Verteilt werden 432,8 Millionen Euro. Das Gesetz sieht vor, 7,5 %, also 32,8 Millionen Euro, zunächst an die Kreise zu verteilen. Begründung sind die tatsächlich anfallenden Kosten der Kreise, beispielsweise für Koordinationsaufgaben. Erst dann werden 400 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden verteilt, wobei jede Gemeinde mindestens 100.000 Euro erhalten soll – unabhängig davon, wie viele Menschen mit einem Fluchtstatus dort leben, oder ob überhaupt welche dort leben.

Begründung für die Vorabverteilung – das sagte ich – ist die Koordination. Aber diese Begründung hat in Ihrer Politik keine Stringenz. Beim FlüAG, also dem

Flüchtlingsaufnahmegesetz, werden die zu verteilenden Mittel pro Kopf verteilt, obwohl wir doch wissen, dass die Kosten ganz unterschiedlicher Natur sind. Beispielsweise sind die Unterbringungskosten in Düsseldorf, Aachen und Bonn in keinster Weise vergleichbar mit denen in Voerde, Hamm oder Paderborn. Da geht es also nicht um tatsächlich entstehende Kosten. Woran liegt das wohl? Kann es daran liegen, dass die meisten von Ihnen aus Kreisen stammen?

Der nächste Aspekt ist die Mittelverwendung. Das Geld wird für die Bürger nicht direkt nachvollziehbar ausgegeben. Neben sicher vielen sinnvollen Projekten finden sich zum Beispiel Trommelkurse, Yoga und Zumba oder Gitarrenkurse speziell für Flüchtlinge, manchmal sogar offen für normale Bürger, natürlich gegen Gebühr in dem Fall. Das integriert nicht, das führt zu Unverständnis beim Steuerzahler, aber auch zu Unverständnis bei Bedürftigen, die nicht extra zugewandert sind.

Mit dem Geld soll aber nicht nur Integration finanziert werden, es soll damit auch für die Deckung der Kosten für Geduldete, also prinzipiell ausreisepflichtige Personen, gesorgt werden dürfen. Städte, die sich seit Jahren verweigern, Ausreisepflichtige tatsächlich zurückzuführen, sollen Geduldete besser ausstatten können, bis hin zur Einbürgerung. Man könnte das abkürzen: Bezahlt wird der Weg von der illegalen Einreise bis zum deutschen Pass.

Was fehlt, sind klare Vorgaben des zu Erreichenden. Wenn es auch nach Jahren immer wieder in der warmen Jahreszeit in den Schwimmbädern zu Eskalationen der Gewalt und zu Übergriffen auf Frauen und Mädchen in typisch europäischer Badekleidung kommt, dann hat Integration versagt.

(Beifall von der AfD)

Da kann die Freude über Jobs, die jetzt in der Sicherheitsbranche geschaffen werden konnten, wohl nur zynisch sein. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Das war Frau Abgeordnete Walger-Demolsky für die Fraktion der AfD. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Stamp das Wort. Bitte sehr.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Der nun abschließend zu beratende Gesetzentwurf bildet die Rechtsgrundlage, um 2019 die Integrationspauschale des Bundes vollständig an die kommunale Ebene weiterzugeben. Das haben wir versprochen, und das halten wir auch.

Man kann nicht oft genug daran erinnern: Als SPD und Grüne noch die Landesregierung stellten, haben

die Kommunen von der Integrationspauschale keinen einzigen Cent gesehen.

Aber auch im Vergleich mit anderen Bundesländern, die die Integrationspauschale ebenfalls überwiegend selbst ausgeben, stehen wir gut da. Wir sorgen dafür, dass das Geld vollständig in den Kommunen ankommt. Das sind 432,8 Millionen Euro zusätzlich für die Integrationsarbeit vor Ort.

Wir greifen dabei auf den bereits 2018 angewandten und bewährten sowie von allen Gemeinden akzeptierten Verteilungsschlüssel zurück. Er wird auf der Grundlage der Bestandsdaten von geflüchteten Menschen in den Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, dem FlüAG, und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung für anerkannte Flüchtlinge ermittelt.

Dabei wird ein erhöhter Mindestbetrag für jede Gemeinde in Höhe von 100.000 Euro festgesetzt. Dies hilft auch kleineren Kommunen mit Landesaufnahmeeinrichtungen, die in der Regel keine oder nur vereinzelte Zuweisungen nach dem FlüAG bzw. der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung erhalten.

Erstmals – das ist eben schon angesprochen worden – bekommen auch die Kreise ein eigenes Budget. Das Geld darf von den Kommunen auch für die Kosten der Unterbringung und Versorgung der geduldeten Personen verwendet werden. Für 2019 haben wir damit eine Möglichkeit geschaffen, wie die Kommunen die Kosten für die Geduldeten kurzfristig und unbürokratisch decken können.

Dabei haben die Kommunen sicherzustellen, dass die Zuweisungen insgesamt überwiegend für Integrationsmaßnahmen einzusetzen sind. Im Gesetz haben wir die besonders wichtigen Ziele der Wertevermittlung, der Sprachförderung und der Antidiskriminierungsarbeit explizit benannt. Als Durchführungszeitraum für die Integrationsmaßnahmen wird die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 30. November 2020 bestimmt.

Die kommunalen Maßnahmen müssen nicht neu sein, um förderfähig zu sein. Es können also auch Kosten für bereits bestehende Integrationsmaßnahmen einschließlich Personal abgerechnet werden. Damit wird eine breite Entlastungswirkung für die kommunalen Haushalte erreicht.

Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die Anpassung der Zuständigkeitsregelungen im Ausführungsgesetz. Damit werden alle fünf Bezirksregierungen für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in den in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk gelegenen Landeseinrichtungen zuständig. Eine bereits organisierte Verwaltungspraxis hat sich vor Ort bewährt. Nun soll mit der Gesetzesänderung auch der erforderliche rechtliche Rahmen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat eine breite Zustimmung bei der Sachverständigenanhörung gefunden, auch wenn sich, wie zu erwarten war, bezüglich der Budgets der Kreise keine einheitliche Position der kommunalen Spitzenverbände erzielen ließ.

Meine Damen und Herren, endlich bekommen die Kommunen auch im Integrationsbereich die finanzielle Entlastung, die für sie notwendig ist. Ich darf Ihnen versichern, dass diese Landesregierung, wie sie es seit Regierungsantritt konsequent getan hat, auch in Zukunft finanzielle Spielräume zur Entlastung der Kommunen nutzen wird.

Wir hoffen auf eine breite Zustimmung. Ich habe mich über die Einlassung der Kollegin Aymaz gefreut, dass Sie zustimmen wollen.

Denn es ist, glaube ich, sinnvoll, dass wir die Bescheide zügig nach der Sommerpause, also im Herbst, an die Kommunen geben können. Die Mittel sollen den Kommunen so schnell wie möglich für ihre örtliche Integrationsarbeit zur Verfügung stehen.

Ich denke, damit gehen wir einen guten Schritt auf die Kommunen zu – für eine sinnvolle Integrationsarbeit vor Ort; denn ob Integration gelingt, entscheidet sich nicht zuletzt, sondern ganz gravierend in den Kommunen. – Ganz herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Stamp. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind und zur Abstimmung kommen können.

Der Integrationsausschuss empfiehlt, in Drucksache 17/6792 den Gesetzentwurf mit der Drucksache 17/5977 unverändert anzunehmen. Somit lasse ich über den Gesetzentwurf 17/5977 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung abstimmen.

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Enthaltungen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der fraktionslose Abgeordnete Neppe.