Protokoll der Sitzung vom 10.07.2019

Zum anderen haben wir den Bestand. Der Bestand ist spannend; das darf ich Ihnen sagen.

Zum Ersten haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Zuge der öffentlichen Wohnraumförderung im vergangenen Jahr 126 Millionen Euro für die Modernisierung von Wohnraum zur Verfügung gestellt. Dazu kommen Extratranchen wie für Chorweiler und andere Quartiere. Hier wollen wir ganz bewusst neben der Herstellung von Barrierearmut oder Barrierefreiheit in diesen Wohnbeständen auch die energetische Sanierung und Erneuerung mitmachen. Das wird in den nächsten Jahren noch ausgebaut werden.

Zum Zweiten haben wir aber auch – das haben Sie angesprochen – die besondere Herausforderung im Ein- und Zweifamilienhausbereich. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer scheuen sich, energetische Maßnahmen durchzuführen, und zwar aus mehreren Gründen – zum einen, weil ein gewisser Anteil der Eigentümerinnen und Eigentümer ein Alter erreicht hat, in dem sie sich damit beschäftigen, ob sich das für sie noch lohnt, oder ob es die Erben oder letztendlich die Käufer der Immobilie machen, und zum anderen auch hier wegen der Frage der Wirtschaftlichkeit.

Vor dem Hintergrund des Kapitalmarktes merken alle Beteiligten, die sich mit Gebäudeenergieeffizienz beschäftigen, dass die Mittel der vorhandenen Förderprogramme – im Besonderen auch die der KfW – nicht abfließen. Wie häufig vorgetragen wird, kennen die KfW-Förderprogramme im Grunde nicht den Zuschussanteil, wie wir ihn beispielsweise in der öffentlichen Wohnraumförderung haben; deswegen kommen die Förderprogramme nicht so im Markt an, wie sich das die Ersteller der entsprechenden Programme gedacht haben.

Entsprechend werbe ich für Folgendes – das hat dann nicht eindimensional mit diesem Thema zu tun, sondern mehrdimensional; das ist verschiedentlich auch durch die Vorredner angeklungen –: Wenn wir auf der einen Seite einen höheren energetischen Standard einfordern, darf auf der anderen Seite auch die Erwartungshaltung an die Vertreter des gesetzgebenden Organs genauso wie an die Exekutive sein, den Bürgerinnen und Bürgern zu sagen, dass ein höherer energetischer Standard am Ende höhere Mieten und/oder höhere Preise bedeutet. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.

Wir haben als Landesregierung Nordrhein-Westfalen gerade in der letzten Sitzung des Bundesrates einen Entschließungsantrag gestellt, von dem ich mir nicht ernsthaft habe vorstellen können, dass er abgelehnt würde.

Wir haben beantragt, dass das Thema „Bezahlbarkeit von Wohnraum“ als gleichrangiges Ziel im geplanten Gebäudeenergiegesetz verankert wird. – Der Antrag ist abgelehnt worden. Soll ich Ihnen einmal sagen, von welchen Landesregierungen? – Von den Landesregierungen aus SPD, Grünen und Die Linke.

(Matthias Kerkhoff [CDU]: Aha!)

Das ist für mich völlig unverständlich. In den Fachausschüssen ist das Ziel, die Bezahlbarkeit von Wohnraum als gleichrangiges Ziel im Gebäudeenergieeffizienzgesetz zu hinterlegen, super durchgelaufen und im Plenum von den von Ihnen geführten Landesregierungen abgelehnt worden.

Vielleicht können Sie mir mal verdeutlichen, wie man einen solchen Antrag ablehnen kann. In dem Antrag

geht es um das Prinzip der Nachhaltigkeit: keine Eindimensionalität der politischen Forderung, vielmehr Sorge dafür tragen, dass sich Menschen das, was wir auf den Weg bringen, auch leisten können.

Deswegen funktioniert das mit dem KfW-55-Standard auch nicht in der Form, wie Sie das formulieren. Auch das ist schon angeklungen: Viele alte Gebäude können Sie in einem wirtschaftlichen Rahmen, geschweige denn in der technischen Umsetzung, nicht auf KfW-55-Standard umbauen.

Deswegen ist es immer wichtig, das einzelne Gebäude in den Blick zu nehmen. Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dazu in den nächsten Wochen und Monaten vernünftige Lösungen präsentieren wird; immerhin fühlen wir uns an das Pariser Klimaschutzabkommen mehr als gebunden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/6740 an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag zur Mitberatung ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung zu überweisen.

Wer stimmt dem zu? – Gibt es dazu Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist beides nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Arbeitern in der Kohleindustrie in NRW den

Rücken stärken: Kein Bergmann darf ins Bergfreie fallen – der Ministerpräsident muss sein Versprechen halten!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/6759

Ich eröffne die Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat Herr Loose das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vertrauen ist der Anfang von allem. Worauf haben die Bergleute vertraut?

Sie haben auf ein Versprechen vertraut, dass kein Bergmann ins Bergfreie fallen soll – ein Versprechen, das nicht nur den Bergleuten und deren Familien, sondern einer ganzen Region gegeben wurde; ein Versprechen, das auch Frau Kraft gegeben hat; ein Versprechen, welches Herr Ministerpräsident Laschet noch im Dezember letzten Jahres im Rahmen einer pompösen Feier mehrfach bekräftigt hat.

Es war eine Feier, bei der die jetzt betroffenen Kumpel von Prosper-Haniel nicht eingeladen waren. Sie waren aber vor zwei Wochen hier vor dem Landtag. Mit einer Musikanlage zogen sie zum Landtag und spielten dort Zitate von Frau Kraft und Herrn Laschet ab, in denen immer wieder beteuert wurde, dass kein Bergmann ins Bergfreie fallen soll. Und wieder war kein Abgeordneter bereit, mit den Kumpeln zu sprechen.

Wir aber waren vor Ort und haben uns die Geschichten dieser Bergmänner angehört. Dort waren Bergleute, die seit mehr als 30 Jahren im Bergbau tätig sind: Betriebsratsmitglieder, Kumpel mit Bergmannsversorgungsschein und mit Schwerbehindertenausweis. Alle hatten eines gemeinsam: Allen wurde im Juni von der Ruhrkohle AG gekündigt.

Jetzt scheint es, dass diese 200 Bergleute mit ihren Familien und Kindern ins Bergfreie fallen. Die Ruhrkohle AG, ein Unternehmen mit einem Vermögen in Höhe von 9,5 Milliarden Euro und fast 500 Beteiligungen – darunter Evonik –, ist nicht in der Lage, diese 200 Mitarbeiter zu beschäftigen?

Bei der Ruhrkohle AG sitzt auch Frau Hannelore Kraft im Aufsichtsrat. 35 Betriebsjahre – und trotzdem die Kündigung, Frau Kraft? Ist das die soziale Gerechtigkeit, von der Sie immer wieder sprechen?

Diese Bergleute haben sich wahrlich den Rücken kaputtgearbeitet und erwarten, dass Sie alle hier zu Ihren Versprechen stehen – Versprechen, die Sie auch den Leuten im Tagebaugebiet bei der energieintensiven Industrie im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg gegeben haben.

Auch dort versprechen Sie den Arbeitern, den 250.000 Beschäftigten, die dort von Kündigung bedroht sind, dass sie einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Werden Sie auch diese Menschen im Stich lassen?

Die Ruhrkohle AG plant inzwischen den Rückbau bis zum Jahr 2027 plus Ewigkeitsarbeiten weit über das Jahr 2030 hinaus. Arbeit ist also genügend vorhanden, doch jetzt werden dafür Fremdfirmen eingesetzt.

Die Bergleute haben zum Teil vor 30 Jahren angefangen, und ihnen wurde damals versprochen, sie müssten bis etwa Mitte 50 arbeiten. Inzwischen werden die anderen Bergleute – sogar diejenigen, die unter Tage gearbeitet haben – mit 50 in Rente geschickt; dazwischen gibt es noch ein Übergangsgeld. Die anderen Bergleute jedoch – auch viele der Bergleute, die heute auf der Zuschauertribüne sitzen – sollen nun statt bis 50 bis 67 arbeiten.

Was glauben Sie, wie sich die Kumpel dabei fühlen? Das sind Menschen, die körperlich hart gearbeitet haben. Ich kann das nachvollziehen: Meine beiden Großväter haben in Ibbenbüren im Pütt gearbeitet. Beide hatten eine Staublunge.

Auch diese Mitarbeiter hier haben hart gearbeitet: Menschen, die auch für die Integration viel geleistet haben. Man war Kumpel unter Tage, und jeder half jedem. In der gesamten Region war eigentlich jeder irgendwie Kumpel. Jeder kannte jemanden aus der Familie, aus der Nachbarschaft, aus dem Freundeskreis, der unter Tage gearbeitet hat.

Ja, der Bergbau ist zu Ende; das wissen die Bergleute, das weiß die ganze Region. Doch wie sagte es ein Bergmann vor zwei Wochen: Wir wollen in Würde sterben. – Es wird Zeit, den Bergleuten danke zu sagen. Und es wird Zeit, Herr Laschet, Herr Laumann, Frau Kraft, dass Sie Ihre Versprechen einhalten;

(Beifall von der AfD – Beifall von der Zuschau- ertribüne)

denn ein gebrochenes Versprechen ist das Ende des Vertrauens. – Glück auf!

(Beifall von der AfD – Beifall von der Zuschau- ertribüne)

Vielen Dank, Herr Loose. – Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Klenner.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seine Unterstützer kann man sich irgendwie nicht aussuchen. Das ist schon echt kurios, Sie in diesem Plenarsaal über Integration sprechen zu hören. Das ist fast schon beleidigend für einige, die hier sitzen.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Am 12. September 2018 haben wir auch hier im Plenarsaal gemeinsam den Festakt zum Ende der Steinkohle in NRW erlebt. Damals wie heute saßen auf der Besuchertribüne viele Bergleute. Diese bewegenden Momente sind mir persönlich noch sehr gut in Erinnerung: Emotionale Ansprachen, und der

Bergmann- und Kinderchor singt am Ende zusammen das Lied von Udo Jürgens „Ihr von morgen – Hymne an die Zukunft“.

Heute haben wir wieder mal gehört: Ihr von gestern, zurück in die Vergangenheit. Die AfD als Anwalt der Arbeiter – das passt einfach nicht zusammen.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Denn – erstens – Bergleute sind stolz, und plumpe Anbiederungsversuche braucht dort niemand. Wer immer wieder gegen Schwache in unserer Gesellschaft hetzt, kann kein glaubwürdiger Partner für Arbeitnehmerinteressen sein.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zurufe von der Zuschauertri- büne: Buh!)

Zweitens. Schauen Sie mal nach oben.

Herr Klenner, darf ich Sie mal eben unterbrechen? – Ich muss, glaube ich, etwas klarstellen; das gilt auch für Bergleute: Auf der Tribüne wird weder Beifall noch Missfallen geäußert, also kein „Buh“ und kein Klatschen; sonst wird der Saal gleich geräumt. Das geht ganz schnell, ja? – Klare Ansage: Der Redner spricht, und hier unten wird darauf reagiert. Oben reagiert niemand, oder wir machen den Saal sofort leer. Damit haben wir gar kein Problem. Haben Sie das verstanden? – Ja? – Danke.

Bitte schön, Herr Klenner, Sie haben das Wort.